Etwa ein Viertel aller Berliner Radwege sind benutzungspflichtig. Im Winter ist es allerdings nicht immer ganz leicht, der Benutzungspflicht zu genügen. Denn gar zu oft versinkt der Radweg oder die Radspur im Tiefschnee.
Dabei ist die Rechtslage im Berliner Straßenreinigungsgesetz klar geregelt. In Paragraf 3 Absatz neun heißt es: „Mit Kehrmaschinen befahrbare ausgebaute Radwege werden vom Schnee geräumt. Eine Eisglätte-. und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt.“
Benno Koch, Berlins Fahrradbeauftragter, testete gestern 40 Kilometer Radwege und Fahrradspuren in Kreuzberg, Tiergarten, Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Lichtenberg, Marzahn und Hellersdorf. Ergebnis: „Radwege und Radspuren sind nicht oder nicht ausreichend geräumt und nicht sicher befahrbar. Einige der alten Radwege und der neuen Radspuren lassen durchaus die Spuren einer Kehrmaschine erkennen – von einer wirklichen Schneeräumung zu sprechen, ist jedoch übertrieben.“
Benno Koch: Winter in Berlin – Schneeräumung auf Radwegen mangelhaft
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