Immer mal wieder kommt es zu Unfällen zwischen Radfahrern und Autofahrern auf der Fahrbahn neben dem Radweg. Häufig werden Radfahrer beim Überholen gestreift, stürzen schwer und verletzen sich. So zuletzt geschehen auf der Luxemburger Straße in Wedding (Quelle: Polizei Berlin). Glücklicherweise dominiert diese Unfallart nicht, das Nichtbenutzen von Radwegen ist keine große Gefahrenquelle – und es schließt ja typische Radweggefahren aus.
Wer hin und wieder von seiner Wahlfreiheit zwischen nichtbenutzungspflichtigen Radwegen und der Fahrbahn Gebrauch macht und die Fahrbahn wählt, trifft dabei oft auf größtes Unverständnis. Nicht nur, dass einige Polizisten und Berufskraftfahrer bis heute nie davon gehört haben, dass Radwege nicht immer benutzungspflichtig sind. Auch Autofahrern ist diese Regel, weit über 15 Jahre nach ihrer Einführung, häufig noch unbekannt.
Nun ist Unkenntnis nicht unbedingt ein Problem, denn nicht jeder kann alles wissen. Doch erlebe ich und, wie immer wieder zu lesen, viele andere Radfahrer die Radwege rechts liegen lassen, folgendes:
– Autofahrer hupen Radfahrer an oder schreien herum – auch dann, wenn sie einen Gehweg für einen Radweg halten und
– Autofahrer halten keinerlei Abstand beim Überholen.
Verallgemeinern kann man das nicht, die meisten Autofahrer nehmen Radfahrer, die Radwege nicht nutzen, ziemlich gelassen hin. Nur macht diese kleine Minderheit der aggressiven Belehrer vielen (mich eingeschlossen) durchaus Angst. Letztendlich werden Radfahrer mit Androhung körperlicher Gewalt vom Mitbenutzen der Fahrbahn abgehalten – dies stelle man sich mal als flächendeckendes Phänomen im ÖPNV vor. Presse und Öffentlichkeit stünden Kopf.
Was, wenn so ein knappes Überholmanöver mal schiefgeht?
Woher weiss man dann, dass es wirklich ein Unfall und keine Absicht war?
Warum gibt es keinerlei polizeiliche Aktionen gegen diese Art von Belehrungsmanövern?
Kurzum: Pressemeldungen wie die o.g. lassen bei mir die Alarmglocken schrillen. Hoffentlich auch bei der Polizei.