Noch ist die „Sonderuntersuchung Radverkehrsunfälle“ der Berliner Polizei für das Jahr 2015 nicht veröffentlicht. Dennoch kann man wohl erwarten, dass es sich wieder um denselben Text wie in den Jahren zuvor handelt und lediglich die aktuellen Zahlen ausgetauscht werden. Neben den Klassikern wie dem „bemerkenswerten Ergebnis“, dass ca. 50% der Radfahrer Verursacher ihrer Unfälle waren – eine wenig aussagescharfe Zahl, die vom Verkehrsanteil abhängt – stoßen immer wieder Floskeln auf, die den Eindruck erwecken, Radfahrer seien eigentlich an allen Unfällen schuld.
Im Kapitel „Unfallursachen der anderen Verkehrsunfallbeteiligten“ werden an erster Stelle „Fehler beim Abbiegen“ genannt, im Jahre 2014 waren es 1.595 Unfälle. Zum Vergleich: 197 Unfälle geschahen durch Rotlichtmissachtung der Radfahrer. Entschuldigend wird hier der „Tote Winkel“ angeführt, wenngleich dieses Problem überwiegend Lkw-spezifisch ist und es insgesamt „nur“ 474 Unfälle zwischen Radfahrern und Lkw gab. Laut Wikipedia gibt es bei 3,5-Tonnern innerhalb der EU seit 2009 keinen toten Winkel mehr – entweder die Polizei bezieht sich auf andere Fahrzeuge oder nutzt die Bezeichnung, um Fehlverhalten beim Abbiegen zu relativieren. Hilfreich wäre hier eine genauere Aufschlüsselung nach Art der Verkehrsbeteiligung und eine Unterscheidung zwischen Links- und Rechtsabbiegern. Ohnehin ist die Tote-Winkel-Problematik zu komplex für einen Einzeiler, da ja auch ein falsches Kreuzungsdesign (Geradeausfahrer rechts von Rechtsabbiegern, gleichzeitig Grün für Rechtsabbieger und Geradeausfahrer) durchaus unfallbegünstigend wirkt und ein systematisches verkehrsplanerisches Versagen offenbart.
Zum „Nichtbeachten der Vorfahrt“ (608 Unfälle im Jahr 2014) schreibt die Polizei pauschal:
Auf Grund der schmalen Silhouette des Fahrradfahrers und der oftmals falschen Benutzung von Radwegen in entgegengesetzter Richtung, kommt es zum Nichtgewähren der Vorfahrt durch die anderen Verkehrsbeteiligten.
Die Formulierung lässt keinen Zweifel offen – keine Vorfahrtmissachtung ohne Mitschuld des Radfahrers, und sei es nur durch seine „schmale Silhouette“. Der Körperumfang eines Menschen außerhalb eines Pkw ist ein Sonderfall, mit dem Pkw-Fahrer nicht rechnen müssen. Da es sich um eine amtliche Statistik handelt, belässt man es bei dem begleitenden Satz, ohne irgendwelche Zahlen zu nennen. Die „oftmals falsche Benutzung von Radwegen“ dürfte Teil der „falschen oder verbotswidrigen Benutzung von Fahrbahnen und Straßenteilen“ (940 Unfälle) sein, wie häufig diese mit Vorfahrtmissachtung zusammentreffen, ist aus der Statistik aber nicht ablesbar, daher sind solche Begleitsätze nicht nachvollziehbar und nicht nachprüfbar.
Verwickelt ein anderer Verkehrsteilnehmer beim Einfahren in den Fließverkehr einen Radfahrer in einen Unfall, wie es 442 Mal geschah, so ist für die Polizei nur ein Unfallszenario denbkar:
Überwiegend Führer von aus Grundstücksausfahrten kommenden Fahrzeugen können den Straßenraum, in den sie einfahren wollen, nicht im ausreichenden Maße einsehen. Die bereits genannte schmale Silhouette und das Befahren von Gehwegen bilden dann oftmals begünstigende Faktoren für das Zustandekommen von Verkehrsunfällen.
Unachtsames Ausparken oder Ausfahren über Radwege – laut Polizei scheint das keine Rolle zu spielen. Immerhin verwendet man hier, natürlich ohne Zahlen zu nennen, das Wörtchen „oftmals“. Dennoch, warum qualifiziert man eine Aussage, die eine breit gefächerte Unfallursache auf ein einziges Szenario einengt, nicht, indem man die Häufigkeit des Szenarios beziffert?
Verursacht ein Radfahrer einen Unfall beim Einfahren in den Fließverkehr, wie es 618 Mal geschah, so geschieht dies laut Polizei übrigens meist nach der verbotswidrigen Benutzung des Gehweges. Wieder ein klares, eingeengtes Szenario, das z.B. den im Alltag häufig notwendigen Wechsel zwischen Radweg und Fahrbahn außen vor lässt. Wenn die Polizei sagen kann, dass Radfahrer eher vom Geh- als vom Radweg aus falsch in den Fließverkehr einfahren, warum veröffentlicht sie die dies belegenden Zahlen nicht einfach in ihrer amtlichen Statistik?
Eine Unfallstatistik muss neutral sein – sie soll Unfallursachen und -verursacher benennen und kann dies auch erklärend begleiten. So ist z.B. auf den ersten Blick unklar, was sich hinter der „verbotswidrigen Fahrbahnbenutzung“ verbirgt, und die Erklärung, dass damit u.a. das Befahren von Gehwegen oder Radwegen in falscher Richtung gemeint ist, ist hilfreich. Eine Statistik, die mit Texten begleitet wird, darf auch belehren und fachlich haltbare Verhaltensvorschläge geben. Dennoch: Eine Unfallstatistik, die nicht nachgewiesene Behauptungen aufstellt und breit gefächerte Unfallursachen auf Einzelszenarien einschränkt, wirkt unseriös.
Die Berliner Polizei steht auch wegen ihrer Unfallmeldungen in der Kritik. Ein besonders tragischer Fall war der des am 17.3.2016 tödlich verunglückten Radfahrers. Hier verbreitete die Berliner Polizei nach Angaben der Berliner Zeitung zunächst, der Radfahrer sei bei Rot gefahren. Eine Grundlage für diese Behauptung kann sie kaum gehabt haben, denn Zeugen berichteten, dass der verursachende Autofahrer bei roter Ampel gefahren sei. So wurde das Opfer eines schweren Fehlverhaltens in den Zeitungen und Radiosendern stundenlang zum Täter gemacht, die kleinlaute Revidierung des Unfallhergangs hingegen kaum mehr beachtet.
Eine weitere Radfahrerin starb am 11.3.2016, weil ein Pkw sie zu nah überholte. Eine Unfallursache, die die Fahrradstaffel der Berliner Polizei nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht sanktioniert.