Polizei stellt neues Fahrradcodierungsverfahren vor

Regelmäßig zehn bis fünfzehn mal im Jahr bietet die Berliner Polizei eine kostenlose Codierung von Fahrrädern an. Bisher wurde eine individuelle Kombination aus Ziffern und Buchstaben in den Rahmen gefräst. Dieses Verfahren hat eine Reihe von Nachteilen. Zum einen eignen sich nicht alle Fahrräder für eine Fräscodierung. Carbonrahmen und Räder mit besonders dünnen Rohrstärken können nicht gefräst werden. Ein weiterer Nachteil ist der hohe Zeitbedarf für eine Fräsung. Zwischen acht und zwölf Minuten dauert es, bis ein Fräsvorgang abgeschlossen ist. Kein Wunder, dass trotz vieler Codierungstermine nur wenige Fahrräder gekennzeichnet werden können.

Deshalb bietet die Berliner Polizei ab sofort eine neue Fahrradkennzeichnung an. Räder werden nun auf dem Oberrohr oder einer anderen Stelle mit einem schwer zu entfernenden Aufkleber mit einer individuellen Kennzeichnungsnummer versehen. Diese Nummer ist fortlaufend und enthält keine Hinweise mehr auf die Initialen und die Geburtsdaten des Eigentümers. Anders als bei dem Fräscodierungsverfahren legt die Berliner Polizei bei dem Klebecodierungsverfahren eine Datei mit den Kennzeichnungsnummern und den individuellen Daten des Eigentümers (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Personalausweisnummer) an, sodass ein codiertes und gestohlenes Fahrrad zum Eigentümer zurückgebracht werden kann. Diese Daten werden autmatisiert nach acht Jahren gelöscht, wenn die Einwilligung in die weitere Speicherung nicht vor Ablauf erneuert wird.

Neu ist ebenfalls, dass eine Eigentümeränderung des codierten Fahrrads der Polizei mitgeteilt werden soll. Diese Mitteilung kann per Brief, per Fax, online oder per Mail (fahrradkennzeichnung@polizei.berlin.de) erfolgen. Auf dem gleichen Weg kann man die Einwilligung zur Fahrradregistrierung jederzeit zurücknehmen.

Polizei Berlin: Neue Kennzeichnungsart für Fahrräder – Auftaktveranstaltung einer berlinweiten Aktionswoche zur Fahrraddiebstahlsprävention

70 km / h ist Standard auf flämischen Regionalstraßen

Flandern liegt im Norden Belgiens und ist eine der drei Regionen des Königreiches Belgien.  Ab dem 1. Januar 2017 gilt auf dem 8.000 Kilometer langen Regionalstraßennetz Flanderns eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, zwanzig km/h weniger als die bisher zugelassenen 90 km/h. Bereits jetzt haben drei Viertel der Regionalstraßen eine Tempobegrenzung von 70 km/h, die immer extra durch Verkehrszeichen angeordnet werden. Durch die neue Verordnung können in Flandern 16.000 Verkehrsschilder entfernt werden. Dadurch ergeben sich Einsparungen in Höhe von mindestens 3,2 Millionen Euro.

Verkeersnet: 70 km/uur wordt de norm op Vlaamse gewestwegen

Wieviel investiert Berlin in den Radverkehr?

Immer, wenn Staatssekretär Gaebler vom Verkehrssenat vor eine Kamera tritt und zum Fahrradverkehr befragt wird, betont er, dass Berlin radverkehrstechnisch auf gutem Weg sei. Es sei zwar richtig, dass die Stadt in vergangenen Jahren nicht immer alle Mittel für die Radverkehrsinfrastruktur abgerufen habe, aber Berlin hole auf und investiere von Jahr zu Jahr mehr Mittel für die Radfahrer. Der Piraten-Abgeordnete Andreas Baum fragte nach und wollte wissen, wieviel Geld für den Radverkehr tatsächlich abgerufen werden.

Die Mittel für den Radverkehr sind in unterschiedlichen Haushaltstiteln versteckt. Im Haushaltstitel „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ (EP 12, Kap. 1270, Titel 72016) wurden folgende Mittel in den letzten Jahren verbaut. Für das aktuelle Jahr 2015 ist zu bedenken, dass nur die bis zum Stand 31.07.2015 tasächlich abgerufenene Mittel in die Zahlen einfließen.

Jahr Haushaltsansatz kassenwirksam abgerufen in Prozent
2010 3.000.000,00 € 3.563.683,30 € 119 %
2011 3.000.000,00 € 2.240.433,44 € 75 %
2012 3.500.000,00 € 2.517.767,97 € 72 %
2013 3.500.000,00 € 2.893.814,39 € 82 %
2014 4.000.000,00 € 2.087.617,80 € 52 %
2015 4.000.000,00 € 935.833,50 € 23 %

Im Haushaltstitel „Unterhaltung von Radwegen“ (EP 12, Kap. 1270, Titel 52108) wurden in den letzten Jahren durchgehend zwei Millionen Euro für den Unterhalt von Radverkehrsanlagen bereit gestellt. Auch hier gilt der Stichtag 31.7. für das Jahr 2015. Abgerufen wurden folgende Summen:

Jahr Haushaltsansatz kassenwirksam abgerufen in Prozent
       
2010 2.000.000,00 € 1.703.388,27 € 85 %
2011 2.000.000,00 € 2.504.001,50 € 125 %
2012 2.000.000,00 € 1.828.046,66 € 91 %
2013 2.000.000,00 € 1.930.569.45 € 97 %
2014 2.000.000,00 € 1.537.246,74 € 77 %
2015 2.000.000,00 € 690.088,01 € 34 %

Geld war auch im Haushaltstitel „Maßnahmen zur Förderung des Leihfahrradsystems“ (Einzelplan 12, Kapitel 1270, Titel 68353) versteckt. Hier wurden die Mittel in Höhe von etwa einer Million Euro pro Jahr komplett ausgegeben, sprich, mit diesen Mitteln wurde der Leihradanbieter Call a Bike aus dem Landeshaushalt unterstützt.

Und schließlich wurden auch die BVG und die Berliner S-Bahn vom Senat gefördert, um Fahrradabstellanlagen zu bauen. Die Summen dafür beliefen sich im niedrigen sechsstelligen Bereich und wurden in allen Jahren vollständig ausgegeben.

Für das Modellprojekt „Ebike-Pendeln“ hat das Land ebenfalls Mittel in den Jahren 2014 und 2015 ausgegeben. Diese Gelder waren im Haushaltstitel 54059 (Kapitel 1270) versteckt und beliefen sich auf eine Gesamtsumme von 866.793,50 €.

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum: Wie viel investiert Berlin in den Radverkehr I: Mittel des Landes Berlin und der Bezirke
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum: Wie viel investiert Berlin in den Radverkehr II: EU- und Bundesmittel

Ruf nach Grünpfeil wird lauter

Seit Einführung eines neuen Verkehrsschildes im Jahr 2012, das ein Rechtsabbiegen für Radfahrer an ampelgeregelten Kreuzungen erlaubt, hat man in Frankreich gute Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht. Allein in Paris gibt es den Grünpfeil an 1 805 Kreuzungen, wie die Berliner Zeitung berichtet. Inzwischen läuft in der Schweiz ein Pilotversuch und in den Niederlanden gibt es ein entsprechendes Verkehrsschild seit Anfang der neunziger Jahre. Auch in Deutschland werden die Stimmen lauter, die ein Umdenken in der Ampelfrage fordern.

Die Frankfurter Rundschau zählt sechs Gründe auf, weshalb Radfahrer keine Ampeln brauchen:
1. Radfahrer sind aufmerksamer
2. Radler nehmen Umgebung besser wahr
3. Ampeln bremsen unnötig
4. Besonders für Radler sind Abgase unangenehm
5. Ampeln sind teuer
6. Radfahren muss attraktiver werden.

Insbesondere Argument Nummer vier ist für Radfahrer gravierend. In einer Schlange von Kraftfahrzeugen vor einer Ampel zu stehen und eingedieselt zu werden, ist für Radfahrer nicht nur unangenehm sondern stark gesundheitsgefährdend. Die  Europäischen Umweltagentur geht von etwa 430.000 vorzeitigen Todesfälle in der EU durch Feinstaub aus, in Deutschland schätzt das Bundesumweltamt die Zahl vorzeitiger Todesfälle auf 47 000 pro Jahr. Mehr als 125 Menschen sterben also jeden Tag in Deutschland an schmutziger Luft. Man mag sich nicht vorstellen, wieviel von den 125 Toten Radfahrer waren, die zu lange an roten Ampeln gehalten und dabei zu tief eingeatmet haben.

So gesehen wäre Einführung eines Grünpfeils für Radfahrer aktiver Gesundheitsschutz.

Berliner Zeitung: 
Berliner Radler wollen auch bei Rot weiterfahren
Frankfurter Rundschau: Warum Radfahrer keine Ampeln brauchen
Huffington Post: 11 Gründe, warum Radfahrer NICHT mehr bei Rot halten sollten

(Dank an Christian für den Hinweis.)

Der Bild-Fahrrad-Kollaps

Zugegeben – die Bild-Zeitung schreibt selten wirklich durchdachte Artikel. Damit ist sie allerdings nah dran am „gesunden Bauchgefühl“ des durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers. Und der sieht in Berlin einen Verkehrskollaps, erzeugt durch Radfahrer.

So könne während einer Grünphase in der Greifswalder Straße höchstens noch ein Auto nach rechts abbiegen, weil so viele Radfahrer auf dem Radstreifen unterwegs sind. Gezeigt wird ein Bild mit einem engen, für den Radverkehr nicht ausreichend dimensionierten und damit überfüllten Radweg.

Bild: „Wo Autos, die rechts abbiegen wollten, früher Radfahrer gefährdeten, haben sie heute kaum noch eine Chance zum Abbiegen, weil zu viele Radfahrer im Pulk geradeaus fahren.“

Dass abbiegende Autos weiterhin Radfahrer gefährden (siehe Unfallstatistik) und dem Problem ein grundlegender Planungsfehler zugrundeliegt, nämlich die gleichzeitige Grün-Signalisierung sich begegnender Verkehrsströme, darauf kommt die Bild-Zeitung zwar nicht. Immerhin erkennt sie, dass tatsächlich ein Problem besteht. Radwege und Rechtsabbieger bleiben nur so lange (für Rechtsabbieger) nutzbar, wie wenige Radfahrer unterwegs sind oder die Verkehrsströme getrennt werden. In den gezeigten Beispielen sind Radfahrer jedoch entweder die Mehrheit oder zahlenmäßig gleichauf – und bekommen auf ihren engen Sonderwegen nicht mal eine eigene Grünphase.

Immerhin befragt die Bild-Zeitung für ihren Artikel ausnahmsweise nicht den ADAC, sondern Bernd Zanke vom ADFC, der Fahrradstreifen in Autospurbreite und geeignete Ampelschaltungen vorschlägt.

Weiter gehts zur Schönhauser Allee. Die ist übrigens ca. 30 Meter breit, gönnt sich streckenweise 3 Fahrspuren pro Richtung – eine zum Parken! – und hat einen enormen Radverkehrsanteil, meist auf einem Hochboardradweg. Aber …

Geisel [Verkehrssenator]: „Da reicht der Radstreifen nicht mehr aus.“ Aber mehr als den vorhandenen Raum gibt es nicht.

Würde die Bild-Zeitung doch die Experten, die sie interviewt, verstehen: Der Fahrradstreifen in Fahrspurbreite kann doch letztendlich nur deshalb nicht angeboten werden, weil eines noch wichtiger ist als der fließende Radverkehr: Die Parkplätze.

Und so bleibt alles wie gehabt: Radfahrer bleiben selbst in den genannten Straßen, die sie zahlenmäßig längst erobert haben, nur störende Gäste. Andererseits: Kollaps hin oder her, der Radverkehr fließt und kennt keinen Stau.

Bild: Fahrrad-Kollaps in Berlin, 8.7.2015

Kieztouren durch Berliner Bezirke

Bereits seit mehreren Jahren bietet der ADFC lockere Fahrradtouren durch den Kiez für Neuberliner und Leute an, die sich für ihr Wohnumfeld interessieren. Auch in diesem Sommer finden die von den ADFC-Stadtteilgruppen organisierten Kieztouren statt und zwar am Sonntag, dem 30. August ab 14:00 Uhr. Dabei sind diesmal 12 Bezirke:

Charlottenburg-Wilmersdorf: Otto-Suhr-Allee 100
Friedrichshain-Kreuzberg: Frankfurter Tor, Platz vor “Humana”
Lichtenberg: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6
Marzahn-Hellersdorf: Rathaus Hellersdorf, Alice-Salomon-Platz 3
Mitte: Rathaus Tiergarten, Mathilde-Jacob-Platz 1
Neukölln: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83
Pankow: Rathaus Pankow, Breite Str. 24A-26
Schöneberg: Rathaus Schöneberg, Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße
Steglitz-Zehlendorf: Rathaus Licherfelde, Goethestr. 9-11
Tempelhof: Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165
Treptow-Köpenick: Rathaus Köpenick, Alt-Köpenick 21
Reinickendorf: Rathaus Reinickendorf, Eichborndamm 215-239

ADFC-Mitglieder führen in gemütlichem Tempo zu Orten, die versteckt, skurril, historisch oder einfach „ein Muss” sind. Von den Bezirksrathäusern aus werden 20 – 25 km hauptsächlich auf Nebenrouten geradelt. Es können Kontakte geknüpft werden, die am Ende der Tour bei einem Glas Wasser, Radler oder Wein vertieft werden können. Und die Bezirke bzw. Stadtteile erschließen sich von ihrer fahrradfreundlichen – und damit oft von ihrer schönsten – Seite.

Die Teilnahme an den Radtouren ist kostenfrei; eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Details erfahren Sie bei den Stadtteilgruppensprecher/innen.

Jeder kann erleben, dass Radfahren Spaß macht, die Gesundheit fördert und man dabei ganz einfach einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie gegen die Schadstoff- und Lärmbelastung in der Stadt leistet.

ADFC Berlin: Kieztouren im Sommer 2015

Erinnerung an den Tod einer Radfahrerin

Heute vor einem Jahr starb an der Kreuzung Karl-Marx-Allee und Straße der Pariser Commune eine 39-jährige Radfahrerin, nachdem sie von einem rechtsabbiegenden LKW erfasst worden war. Heute erinnert das weiße Fahrrad, das vom ADFC als Mahnung aufgestellt wurde, an diesen Tag, an dem die Frau aus dem Leben gerissen wurde. Im Blog „Das Nuf“ wird der Person gedacht, die hinter der abstrakten Meldung „Radfahrein, 39, getötet bei Verkehrsunfall“ steht.

Das Nuf: 6. August 2015