In wie spitzem Winkel kann man auf dem Rad Straßenbahnschienen sicher überqueren?

Eines ist klar: wer mit dem Fahrrad Schienen im 90-Grad-Winkel überquert, fährt sicher. Wer dagegen in ganz spitzem Winkel über Schienen fährt, hat ein hohes Risiko, in den Schienen zu Fall zu kommen. Drei Forscher der University of Tennessee-Knoxville haben Fahrradunfälle auf Schienenübergängen systematisch untersucht. Dazu verwendeten sie Videoaufnahmen, die von einem Bahnübergang an einer vielbefahrenen vierspurigen Straße in Knoxville innerhalb von zwei Monaten im Jahr 2014 gemacht wurden. Die Straße hatte auf der einen Seite einen straßenbegleitenden Radweg. Im Untersuchungszeitraum wurde die Straße von 13.247 Radfahrern genutzt, darunter waren 9.521 Radfahrer, die auf dem Radweg in beiden Richtungen fuhren. Insgesamt passierten in der Zeit 53 Unfälle von Radfahrern bei der Schienenüberquerung. Die Forscher machten eine Zufallsauswahl von 100 erfolgreichen Schienenüberquerungen, verglichen sie mit den Alleinunfällen und suchten nach den Faktoren, die einen Fahrradunfall begünstigen. Das Ergebnis: je größer der Winkel bei der Überquerung von Schienen ist, desto sicherer ist es. Der Schwellenwert liegt bei etwa 30°. Weitere Faktoren, die einen Fahrradalleinunfall an Schienenübergängen begünstigen, sind nasse Fahrbahnen, Gruppenfahrten von mehreren Radfahrern und merkwürdigerweise auch das Geschlecht. Frauen verunglücken nach ihrer Untersuchung häufiger auf Schienenübergängen als Männer.

Was heißt das nun für Leute, die parallel an Straßenbahnschienen entlang fahren und hinüber wollen? Ich selbst habe immer noch Respekt vor Schienen und konzentriere mich, bevor ich entschlossen den Lenker herumreiße und in einer Art S-Form fahre, um in einem möglichst großen Winkel die Schien zu queren. Und ich hüte mich vor Stellen, an denen Schienen selbst abzweigen und man plötzlich eine Vielzahl von Schienen queren muss.

Journal of Transport & Health: Factors influencing single-bicycle crashes at skewed railroad grade crossings
Velojournal: Je steiler desto besser

Schweiz: Radfahren wird Teil der Verfassung

Seit 2015 will die schweizer Velo-Initiative erreichen, dass das Velofahren in der Bundesverfassung ebenso verankert wird wie das Wandern und zu Fuss gehen. Die Kantone sollen weiterhin zuständig sein und sich dabei auf übergeordnete Vorgaben abstützen. Der Vorschlag der Velo-Initiative sieht vor, den Artikel 88 der Schweizer Verfassung folgendermaßen zu verändern:

„Art. 88 Fuss-, Wander- und Velowege
1 Der Bund legt Grundsätze über Fuss- und Wanderwegnetze und über Netze für den Alltags- und Freizeit-Veloverkehr fest.
2 Er fördert und koordiniert Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung attraktiver und sicherer Netze und zur Kommunikation über diese; dabei wahrt er die Zuständigkeiten der Kantone.
3 Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf solche Netze. Muss er dazugehörende Wege aufheben, so ersetzt er sie.“

Nachdem dieser Vorschlag von der Regierung lange abgelehnt worden war, hat die Landesregierzung auf ihrer heutigen Sitzung beschlossen, ihren direkten Gegenentwurf zur Veloinitiative in die parlamentarische Beratung zu geben. Die Velo-Initiative geht dem Bundesrat aber zu weit. Vor allem will er keine neuen finanziellen Verpflichtungen eingehen. Auch eine Vorschrift über die Sicherheit der Wander- und Velowege soll fallengelassen werden.

Velo-Initiative Schweiz
Velojournal: Bundesrat will das Velo in der Verfassung

Jubiläumsausgabe 25 der FahrradZukunft erschienen

Nicht monothematisch sondern mit einem bunten Themenmix aus vielen Bereichen kommt die neue pralle Ausgabe der FahrradZukunft daher. Das Schwerpunktthema „Radfahren mit Kindern“ der letzten Ausgabe vertieft der erste Beitrag mit dem Titel „Radfahren in der Schwangerschaft und mit Baby“. Anna Gering und Hannah Eberhardt stellen ihr dreijähriges Forschungsprojekt zu diesem Thema vor. Im zweiten Artikel wird Florian Keiper von der Berliner Fahrradbande befragt zum Projekt carEXIT, das Autofahrer von ihrer Sucht befreien will und sie animiert, auf das Rad umzusteigen.

In zwei weiteren Beirägen geht es um Lastenfahrräder, um das sehr leichte Lastenrad Libelle und um das Bastiaen Cargo, ein Lastenrad mit Achsschenkellenkung. W. David stellt eine Lösuing vor, Getränkekisten auf dem Rad zu transportieren und Ralf Kusmierz experimentiert mit zwei übereinander montierten Mänteln für hoch beanspruchte Fahrradreifen. Markus Stüdeli untersucht schließlich, ob sich das Faltrad als Pendlerrad eignet. „Auto als Waffe“ ist das Stichwort von Martin Herrndorf in seinem Aufsatz über motorisierte Gewalt.

FahrradZukunft 25

Kunstbibliothek im Kulturforum: 200 Jahre Fahrradmotive

Anlässlich des 200. Geburtstages des Fahrrads hat die Kunstbibliothek der Staatlichen Museen zu Berlin rund 80 Objekte aus ihren Sammlungen Grafikdesign, Modebild und Fotografie zusammengestellt, in denen das Fahrrad im Zentrum steht. Die Exponate geben Einblick in die turbulente Geschichte des Fahrrads – vom frühen Veloziped bis zum Kultobjekt des 21. Jahrhunderts – und zeichnen gleichzeitig die Entwicklung der grafischen Gestaltung, fotografischen Ästhetik und Mode in den letzten zwei Jahrhunderten nach.

Die Präsentation in den Foyervitrinen der Kunstbibliothek am Kulturforum umfasst Plakate, Fotografien, Drucke, Bücher und Zeitschriften aus den Jahren 1817 bis 2017. Den Auftakt bildet ein Kupferstich der Drais’schen Maschine in der Moden-Zeitung von 1817 – Beleg für die rasante Verbreitung der Erfindung.

Zahlreiche frühe Plakate zeigen, wie enorm die Fahrradproduktion ab den 1880er-Jahren anstieg, als wirtschaftliche und soziale Veränderungen das Rad zum beliebtesten Fortbewegungsmittel machten. Sie spiegeln den ästhetischen Zeitgeist der Jahre um 1900: Fahrradsilhouetten und fließende Jugendstil-Formen vereinen sich. In Karikaturen, Gesundheitsratgebern und anderen zeitgenössischen Publikationen wird deutlich, dass Fahrradfahren auch ein Politikum darstellte – vor allem, wenn Frauen es praktizierten. Es inspirierte neue Moden und trug zur weiblichen Emanzipierung bei. Im frühen 20. Jahrhundert gewinnt der sportliche Aspekt des Fahrrads an Bedeutung: Kunstradeln und Radrennen sind en vogue. Modefotografien aus acht Jahrzehnten lassen erkennen, dass das Fahrrad – bis heute – auch ein wichtiges Lifestyle-Accessoire darstellt.

Die Ausstellung zeigt Werke von Henri de Toulouse-Lautrec, Bruno Paul, Will Bradley, Eugène Samuel Grasset, Johann Vincenz Cissarz, Raoul Marton, Robert L. Leonard, Willy Römer, Henning Wagenbreth und anderen.

Ort: Kunstbibliothek
Matthäikirchplatz
10785 Berlin
Zeit: 10. August 2017 bis 14.September 2017
Di. bis Fr. 10:00 bis 18:00 Uhr
Sa. und So. 11:00 bis 18:00 Uhr
Montag geschlossen

Eintritt frei.

Staatliche Museen zu Berlin: Kunstbibliothek

Brauchen wir härtere Strafen für Kraftfahrer, die andere Menschen totfahren?

Kaum war gestern das Gerichtsurteil gegen den Todesfahrer auf dem LKW-Sitz bekannt, da wurde zum Protest gegen das „Skandalurteil“ aufgerufen. Neunzig Tagessätze mal dreißig Euro macht 2.700,- €. Zweitausendsiebenhundert Euro sind also der Preis für eine tote Radfahrerin. Und womöglich wird der auch noch vom Arbeitgeber übernommen. Den Führerschein darf er auch behalten. Das ist eine Schande, wir brauchen viel härtere Strafen!

Früher habe ich genau so gedacht. Inzwischen bin ich jedoch der Meinung, dass die Forderung nach härteren Strafen in die falsche Richtung führt.

Die 76-jähriger Radfahrerin, die im letzten November von den Reifen eines Sattelschleppers so grausam zugerichtet wurde, starb 65 Minuten später. Ihr Leiden wurde dadurch beendet. Das Leiden der Angehörigen und Freunde begann da erst und wird durch ein härteres Urteil nicht gelindert. Neben den Menschen, die der verstorbenen Radfahrerin nah waren, leiden auch die Menschen, die zufällig Zeuge eines Unfalls werden. Auch gestern im Prozess war eine Zeugin geladen, der man anmerken konnte, wie tief die Kerbe war, die der Unfall in ihr Leben geschlagen hat. Das Leiden all dieser Menschen wird kein Stück geringer durch eine härtere Strafe für den Kraftfahrer.

Ich habe bereits einige Prozesse gegen berufsmäßige LKW-Fahrer wegen totgefahrener Radfahrer erlebt und noch nie wurde dem angeklagten Fahrer der Führerschein weggenommen. Dass solche Prozesse immer ohne Fahrerlaubnisentzug ausgehen, ist in der Tat ein Skandal. Dennoch hätte ich im konkreten gestrigen Fall auch nicht dafür plädiert, dem Mann den Lappen wegzunehmen. Er hat sich nach dem Unfall zwei Wochen krank schreiben lassen und war in psychotherapeutischer Behandlung. Er hat dem Ehemann der toten Radfahrerin einen Brief geschrieben, der im Prozess verlesen wurde. Er hat keinen Eintrag im Bundeszentralregister und null Punkte in Flensburg. Bei Abwägung all dieser Eindrücke neige ich dazu, ihm die Fahrerlaubnis zu lassen. Zumal ein Führerscheinentzug für einen Berufskraftfahrer ja so etwas wie ein Berufsverbot ist.

Statt härterer Strafen für Todeskraftfahrer brauchen wir endlich Abiegeassistenten. Seit vielen Jahren bringt Dobrindt immer neue fadenscheinige Gründe, die Einführung von Assistenzsystemen zu verhindern. Mal sollen die Dinger noch länger getestet werden, mal soll die europäische Gesetzgebung abgewartet werden. Insofern ist die Bundstagswahl im September auch eine Chance, einen unfähigen Bundesverkehrsminister loszuwerden.

Wir brauchen eine Verkehrssicherheitskampagne für Berufskraftfahrer. Seit Jahren wird viel Geld verschleudert für unsinnige Helmkampagnen, das sinnvoller eingesetzt werden kann für eine breiten Informationsfeldzug, der sich an die berufsmäßigen Kraftfahrer richtet. Wer in seinem eh schon lauten Lastkraftwagen unterwegs ist und das Radio so aufreißt, dass die Musik die Fahrzeuggeräusche übertönt, der ist akustisch von der Umgebung komplett abgekapselt. Wer sein Fahrerhaus wie eine Kirmesbude dekoriert, der nimmt auch optisch die Außenwelt nur noch eingeschränkt wahr. Wir brauchen endlich ein Bewusstsein unter Berufskraftfahrern dafür, dass diese Verhaltensweisen Unfälle fördern.

Wir brauchen ein Bundesgesetz, das regelt, dass Telefone von Unfallbeteiligten nach Unfällen mit Personenschaden standardmäßig von der Polizei eingezogen werden und daraufhin untersucht werden, ob die Telefone zum Unfallzeitpunkt genutzt wurden. Und schließlich braucht es eine Regelung, Leute wirkungsvoll zu bestrafen, die Telefone im Straßenverkehr nutzen.

Volksentscheid Fahrrad: Autojustiz-Mahnwache High Noon vor dem Amtsgericht

Prozess gegen einen LKW-Fahrer, der eine Radfahrerin beim Abbiegen tot fuhr

„Eine Radfahrerin, die gestern Nachmittag in Britz von einem Lastwagen erfasst wurde, erlag wenig später in einem Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand war die 76-Jährige gegen 15.50 Uhr auf dem Radweg der Gutschmidtstraße unterwegs, als der 57-jährige Lkw-Fahrer von der Gutschmidtstraße nach rechts in den Buckower Damm abbog und die geradeaus fahrende Frau offenbar übersah. …“
Meldung der Berliner Polizei vom 29. November 2016 (Link)

Wegen dieses tödlichen Verkehrsunfalls an der Kreuzung Buckower Damm und Gutschmidtstraße kam es heute vor dem Amtsgericht in der Kirchstraße zum Prozess gegen den Lastwagenfahrer. Vorgeworfen wird ihm, den Tod der Radfahrerin fahrlässig verursacht zu haben. In seiner Aussage beteuert der Angeklagte, die Radfahrerin nicht bemerkt zu haben, trotz zweimaligen Blicks in den Spiegel: „Ich stand mit meinem LKW etwa zwanzig Sekunden an der roten Ampel in der Gutschmidtstraße und wollte nach rechts abbiegen. Als die Ampel auf grün sprang, bin ich angefahren. Ich kann es mir nicht erklären, wo die Frau herkam. Ich habe beim Abbiegen bemerkt, dass etwas an der Hinterachse war. Ich bin dann rechts herangefahren und ausgestiegen.“

Zwei Zeugen, die den Unfall von unterschiedlichen Standpunkten aus beobachtet haben, bestätigen, dass Radfahrerin und LKW-Fahrer bei grünem Ampellicht nahezu gleichzeitig losfuhren. Einer der beiden Zeugen sagte, dass die Radfahrerin einen minimalen Vorsprung von etwa einer Fahrradlänge hatte. Ohne zu bremsen sei dann der LKW-Fahrer nach rechts gezogen und habe die Radfahrerin überrollt.

Als sich Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagter beim Richter versammeln, um sich die Fotos der Unfallaufnahme anzusehen, kommt auch das „Klimbim“ zur Sprache, das sich im Fahrerhaus befand. Genannt werden Wimpel, LED-Leuchten, Anhänger und Fahnen. Später wird der Staatsanwalt in seinem Plädoyer sagen, es könne nicht nachgewiesen werden, dass das „Klimbim“ zum Unfall geführt habe.

Direkt nach dem Unfall war ein Gutachter an der Unfallstelle und hat den Unfall dokumentiert. Der Richter hat jedoch darauf verzichtet, dass der Sachverständige ein Gutachten erstellt und im Gericht gehört wird. Wieso, wird nicht so richtig klar.

In dem Schlussplädoyer fordert der Staatsanwalt eine Strafe von 90 Tagesssätzen. Er fordert ausdrücklich nicht einen Fahrerlaubnisentzug. Er wich damit von seiner Anklage ab, dass der Angeklagte nicht fähig sei, ein Fahrzeug zu führen. Der Verteidiger konzidierte die Fahrlässigkeit des Angeklagten und hielt eine Strafe von 60 Tagesssätzen für angemessen. Nach der Beratung verkündete das Gericht das Urteil: der Angeklagte wird zu einer Strafe von 90 Tagessätzen a 30,- € verurteilt und muss zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.

Lebendiges Fahrverbot vor Dobrindts Amtssitz

Die Bundesminister für Verkehr und für Umwelt laden für morgen zu einem ersten Treffen des „Nationalen Forum Diesel“ ein. Dieses Gremium, an dem weitere Ministerien, die Bundesländer sowie Vertreter der Automobilindustrie teilnehmen, sollen „Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen bei Diesel-PKW vereinbaren, um die NOx-Belastung zu reduzieren und gleichzeitig die Mobilität zu gewährleisten“. Nicht mit am Tisch sitzt zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe, die sich für Fahrverbote in stark belasteten Städten ausspricht und mit ihrer Ansicht vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht gesiegt hatte.

Einzelne Länderministerpräsidenten haben bereits im Vorfeld des Gipfels konkrete Vorschläge gemacht. So fordern Bayerns Seehofer (CSU) und Niedersachsens Weil (SPD) eine Förderung sogenannter „moderner“ Diesel durch Steuererleichterungen. Abgelehnt wird das vom Bundesumweltministerium. Die Kraftfahrzeugindustrie hält ein reines Softwareupdate der Dieselstinker für ausreichend.

Nichts ist besser geeignet als Radverkehr, um der Verschmutztung der Luft in Städten Einhalt zu gebieten. Volksentscheid Fahrrad will deshalb am Mittwoch ein lebendiges Fahrverbot vor dem Verkehrsminiterium. „Leider gibt es keinerlei Informationen darüber, wann genau die hochrangigen Gäste eintreffen, aber wir wissen genau wie sie eintreffen werden: Mit ihrem eigenen Dieselstinker! Deswegen treffen wir uns erstmal um 08:30 Uhr. … Der offizielle Start des Forums ist um 11:30 Uhr. Irgendwann davor schwingen wir uns dann auf die Räder, und machen ein Slow-Bike-Race: Wer zuletzt kommt, gewinnt. Damit symbolisieren wir die Langsamkeit der Politik im Kampf gegen Luftverschmutzung.“

Ort: Bäcker Thürmann, Invalidenstraße Ecke Platz vor dem neuen Tor.
Zeit: Mittwoch, 2. August 2017, ab 8:30 Uhr

Facebook-Event: Lebendiges Fahrverbot