Heute hat die künftige Koalition von Sozialdemokraten, Linken und Grünen die Koalitionsvereinbarung für die Legislaturperiode von 2016 bis 2021 veröffentlicht. Wir dokumentieren die Passagen des Vertrages, die den Radverkehr betreffen.
„Neue Impulse für einen großstadtgerechten Radverkehr
In einem ersten Schritt wird die Koalition bis zum Frühjahr 2017 – unter Berücksichtigung von Zielen des „Volksentscheid Fahrrad“ und der im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen – einen Gesetzentwurf für den Radverkehr vorlegen und einbringen. Dazu wird ein Dialog mit dem „Volksentscheid Fahrrad“ und anderen Mobilitätsinitiativen und Verbänden geführt. Die Koalition will in dieser Wahlperiode massiv in den Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des -netzes investieren sowie die Planungs- und Umsetzungsprozesse beschleunigen.
Es wird ein Bündnis für den Radverkehr / Bündnis zur Förderung des Radverkehrs, u. a. mit dem Land, den Bezirken, der Verkehrslenkung Berlin, der BVG und S-Bahn, den Leitungsbetrieben sowie mit weiteren relevanten Akteur*innen bzw. Entscheidungsträger*innen geschaffen. Eine Projektsteuerung soll die von der zuständigen Senatsverwaltung in Auftrag gegebenen gesamtstädtischen Projekte koordinieren, planen und umsetzen und alle relevanten diesbezüglichen Aufgaben übernehmen. Hierfür wird eine landeseigene Velo-GmbH gegründet, die in der Startphase bei der Grün Berlin GmbH angesiedelt werden soll.
Es wird eine Koordinierungsstelle Radverkehr eingerichtet, die für die Kommunikation und Koordination mit der Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene, den Verkehrs- und Leitungsbetrieben, der Projektsteuerung, dem Parlament, den Verbänden und der Öffentlichkeit zuständig ist.
Bei der zuständigen Senatsverwaltung werden mindestens zehn Vollzeitstellen und bei der o. g. Projektsteuerung eine angemessene Zahl an Vollzeitstellen eingerichtet, sowie Personalmittel für durchschnittlich zwei Ingenieursstellen pro Bezirk zur Verfügung gestellt. Die Personalmittel für die Bezirke werden an die Umsetzung von Maßnahmen gekoppelt. Zur Finanzierung werden im Jahr 2018 40 Mio. und ab 2019 jährlich 51 Mio. Euro Mittel in den Landeshaushalt eingestellt, die ausschließlich der Radverkehrsinfrastruktur zugutekommen, und für die langfristige Finanzplanung entsprechend auch Mittelzusagen für die folgende Legislaturperiode getroffen. Nicht ausgeschöpfte Mittel sind in das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden werden wieder bei der Abteilung Tiefbau in den Straßen- und Grünflächenämtern (SGA) eingegliedert. 2017 werden mindestens 10 Mio. € zusätzlich für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur eingestellt.
Radverkehrsinfrastruktur ausbauen
Die Koalition verfolgt die Errichtung von im Regelfall mindestens zwei Meter breiten Radstreifen entlang des Hauptstraßennetzes. Die Streifen sollen so breit sein, dass ein sicheres Überholen möglich ist. Aus Gründen der Mobilitätssicherheit soll abschnittsweise eine physische Trennung des Radverkehrs sowohl vom Auto- als auch vom Fußverkehr erfolgen.
Auf Nebenstraßen will die Koalition ein Netz aus Fahrradstraßen planen und errichten, das mit der restlichen Radverkehrsinfrastruktur verknüpft wird. Die Koalition nimmt zur zügigen Umsetzung die notwendigen Änderungen des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) vor. Und sie erarbeitet einen Leitfaden für die Gestaltung von Fahrradstraßen.
Einbahnstraßen sollen so weit wie möglich in beide Richtungen für den Radverkehr geöffnet werden. Die Koalition bringt den Umbau von Kreuzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit voran; in den nächsten fünf Jahren sollen die laut Unfallkommission ermittelten gefährlichsten Kreuzungen umgebaut werden. An Baustellen müssen die Bedürfnisse von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen berücksichtigt werden.
Bei den gehwegbegleitenden Radwegen, die in den nächsten Jahren voraussichtlich erhalten bleiben, werden Sichthindernisse vor Kreuzungen beseitigt, damit die Radfahrer*innen im Blickfeld der abbiegenden Autofahrer*innen sind. Die Koalition wird den Bau von Radschnellverbindungen vorantreiben, damit Pendler*innen weitgehend kreuzungsfrei – oder an Knotenpunkten bevorrechtigt – auch größere Distanzen überwinden können. Ziel ist eine Gesamtlänge von 100 km. Die Koalition wird Prioritätsnetze für ÖPNV, Fahrrad und Motorisierten Individualverkehr (MIV) definieren, auf denen das jeweilige Verkehrsmittel Vorrang hat und bevorzugt beschleunigt wird (Grüne Welle).
Die Koalition wird in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Pilotprojekt „Grüner Pfeil für Radfahrer*innen“ durchführen. In einem klar abgegrenzten, nicht hoch verdichteten Stadtbereich werden Ampelkreuzungen speziell ausgeschildert, um Radfahrer*innen das Abbiegen nach rechts oder das Geradeausfahren an T-Kreuzungen zu ermöglichen. Die Verkehrssituation muss dies trotz Rotampel erlauben.
Die Koalition wird das sichere und bedarfsgerechte Fahrradparken weiter vorantreiben. Dazu werden vermehrt Fahrradbügel aufgestellt und in dicht besiedelten Stadtbereichen auch Kfz-Plätze umgewandelt. In den Außenbezirken werden Bike&Ride-Plätze geschaffen. An den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten, wie z. B. Ostkreuz, Hauptbahnhof, Südkreuz, Zoo oder Gesundbrunnen, werden Fahrradparkhäuser gebaut. Die Koalition startet eine Öffentlichkeits-Kampagne, um die Berliner*innen zu einem Umstieg auf das Fahrrad zu ermuntern. Die Koalition will gemeinsam mit dem Land Brandenburg die schadhaften Stellen des Mauerwegs beseitigen und die Defizite beheben.„
Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, den Linken und Grünen, Seite 51ff