Nach der Zustimmung beider polnischer Parlamentskammern wird das Straßenverkehrsrecht für Radfahrer ab dem 1. Mai 2011 verändert.
An stark befahrenen Straßen werden künftig Aufstellfläche für Radfahrer eingerichtet. Durch diese Straßenmarkierungen können Fahrradfahrer sich an Ampeln vor den haltenden Autos platzieren. Sie sind damit für Autofahrer besser sichtbar. Radler dürfen künftig auch rechts überholen, wenn Fahrzeuge vor ihnen extrem langsam fahren, wie zum Beispiel im Bereich von Straßenkreuzungen.
Neu ist ebenfalls die offizielle Erlaubnis, Fahrradanhänger für Kinder zu nutzen und neben Kindern bis zum 10. Lebensjahr auf dem Bürgersteig zu fahren.
Bürgersteige dürfen in Polen künftig generell von Fahrradfahrern genutzt werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit auf der Fahrbahn über 50 km/h liegt und das Trottoir mindestens zwei Meter breit ist, oder bei wetterbedingt besonders schlechter Sicht.
In Zukunft dürfen Radfahrer beim Abbiegen in der Mitte der Fahrbahn und nicht mehr nur am rechten Rand fahren. Polnische Kraftfahrer sind beim Rechtsabbiegen ab dem 1. Mai verpflichtet, in den Rückspiegel zu schauen und über die Schulter zu sehen, denn Radfahrer haben absoluten Vorrang und müssen in jedem Fall vorbei gelassen werden
Polnisches Fremdenverkehrsamt: Mehr Rechte für Radfahrer
polen.pl: Radfahrer dürfen in Polen mehr