Neues Kapitel in der unendlichen Geschichte der Radfahrer in der Kastanienalle im Bezirk Pankow. Nach jahrelangem Kampf um die Umgestaltung der Straße hatte sich der Bezirk durchgesetzt. Die Fahrbahn wurde zugunsten von Radfahrstreifen verbreitert, die Bürgersteige wurden schmäler. Im Zuge des Umbaus der Straße wurden für die Straßenbahn drei Haltestellenkaps gebaut, um einen ebenerdigen und barrierefreien Zugang zur Tram zu ermöglichen. Der Radweg wird im Bereich der Haltestellen etwa einen Meter schmal und springt um etwa zwanzig Zentimeter nach oben. Im Bereich der Haltestellen hatte die Verkehrslenkung Berlin eine Radwegbenutzungspflicht (Zeichen 237) angeordnet.
Dagegen klagte ein Bürger und bekam Recht. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hob die Anordnung der Radwegbenutzung auf. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist zulässig.
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: Keine Radwegbenutzungspflicht in der Kastanienallee
Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29.10.2014