Der Paragraph 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die „Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern“. Der erste Absatz lautet: „Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt“.
Dieser Satz könnte am kommenden Freitag gekippt werden. Dem Bundesrat, der darüber abstimmt, liegt eine Empfehlung des Bundesratsverkehrsausshusses vor, wonach „für den Betrieb der aktiven lichttechnischen Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher verwendet werden dürfen“. Statt Dynamos sind dann auch wiederaufladbare Batterien erlaubt.
Die Vorschrift in der StVZO soll dem Leben angepasst werden, denn bereits jetzt werden Radfahrer nur noch selten mit einem Bußgeld von 15,- Euro belegt, wenn sie statt eines Dynamos eine akkubetriebene Fahrradlampe einsetzen. Akkulicht ist häufig leistungsfähiger und brennt auch, wenn das Fahrrad an der Ampel steht. Verkehrsminister Ramsauer sagt, die Rechtslage solle dem Stand der Technik angepasst werden.
Bundesrat: Empfehlungen der Ausschüsse zur 912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013

Eine Untersuchung in Belgien hat ergeben, dass in 70 bis 75% aller Sackgassen lediglich der motorisierte Verkehr wenden muss, Fußgänger und Radfahrer jedoch ihren Weg fortsetzen können. Deshalb hat das belgische Parlament Ende April ein Gesetz beschlossen, das die Einführung eines neuen Sackgassen-Schilds vorsieht. Auf dem Verkehrsschild zeigen die Symbole eines Fahrrads und eines Fußgängers, dass der Weg für Passanten und Radfahrer frei ist.
In den nächsten drei Jahren entsteht in Göttingen ein vier Kilometer langer und mindestens vier Meter breiter innerstädtischer Schnellradweg. Er beginnt beim von vielen Pendlern genutzten Göttinger Bahnhof, führt an Hauptcampus und Universitätsklinikum vorbei bis zum Nordcampus mit vielen Forschungseinrichtungen. Auf dem Schnellradweg können 14.400 Beschäftigte und 25.000 Studierende ihre Arbeitsplätze erreichen.
Poller und Pfähle auf Fahrradwegen können sehr gefährlich sein, sind aber manchmal notwendig, etwa, um das Befahren durch Kraftwagen zu verhindern. In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) gibt es klare Vorgaben zur Gestaltung und zu den Einsatzgrenzen solcher Absperrungen. Eine Möglichkeit, die die ERA vorsieht, ist die Markierung auf der Radweg-Oberfläche mit einem etwa 20 Meter langen Keil aus weißer Randmarkierung.