Rechtsfragen zum Thema Fixie

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Sebastian Dramburg.

Fixies sind in aller Munde. Es wird viel berichtet über die Popularität dieser Fahrräder. Die einen halten sie für Teufelszeug, die anderen sind genervt von der Fixie-Diskussion. Es gibt die abgefahrensten Ansichten und Befürchtungen zu den Folgen, wenn man mit einem Fixie von der Polizei erwischt wird. Diese Spekulationen sind aber im Wesentlichen auf Gerüchte und Berichte vom Hörensagen zurückzuführen sind.

Im Folgenden will ich versuchen das Thema aus der juristischen Sicht kurz zu beleuchten. Dabei geht es natürlich in erster Linie um die Bremsen-Frage. Denn die Erfordernisse von Klingel, Licht und Reflektoren ergeben sich eindeutig aus dem Gesetz und sollten bekannt sein. Auch bin ich kein Experte auf dem Gebiet, also lasse ich mich gerne aufklären. Nur bitte keine Gerüchte und Stories vom Kumpel, der einen Kumpel hat, der…

Auf geht’s:

1. Reicht eine starre Nabe als Bremse für ein Fahrrad aus?
Nein. Das Gesetz, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass „alle Fahrzeuge eine ausreichende Bremse haben müssen, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.“ (§ 65 StVZO). Das heißt völlig unabhängig von der Frage, ob eine starre Nabe als Bremse ausreicht (dazu sogleich), muss ein Fahrrad zwei Bremsen haben, um dem Gesetz Genüge zu tun. Ohne Vorderbremse geht es nicht. Zumindest rechtlich.

2. Ist eine starre Nabe eine Bremse im Sinne der StVZO?
Aus der ersten Frage ergibt sich die Folgefrage: Reicht eine Vorderbremse und eine starre Nabe aus, um die Erfordernisse der StVZO zu erfüllen?

Die Kernfrage ist, ob eine starre Nabe als Bremse „leicht zu bedienen ist“. Als Bremse an einem Fahrrad versteht man eine Vorrichtung, die geeignet ist, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren und das Fahrrad damit zum stehen zu bringen.

Ganz frisch hat nun das Amtsgericht Bonn (Az. 337 Js 1152/09) eine starre Nabe als Bremse anerkannt und damit entschieden, dass eine Vorderbremse und eine starre Nabe die Voraussetzungen des § 65 StVZO erfüllen. Bei diesem Urteil handelt es sich aber nicht um eine richtungsweisende Entscheidung oder gar einen Präzedenzfall (gibt es im deutschen Recht nicht). Jedes Gericht kann anders entscheiden, und der starren Nabe keine Eigenschaft als Bremse bescheinigen. Daher bleibt die Frage weiterhin offen und letztendlich wird der Punkt zu klären sein, ob man ein Fahrrad mit einer Vorderbremse und einer starren Nabe genauso gut anhalten kann wie ein Rad mit Vorderbremse und bspw. einer Rücktrittsbremse.

3. Darf die Polizei Fixies einfach so einziehen?
Dies ist keine ja/nein Frage, sondern eine juristische Frage. Das heißt je nach Auslegung des Gesetzes kann sie unterschiedlich beantwortet werden.

Bei der Beantwortung zunächst davon auszugehen, dass der Radfahrer das erste Mal von der Polizei angehalten wird (zum Wiederholungstäter s.u.). Nach meiner Auffassung ist die erstmalige Einziehung eines Fahrrades mit starrem Gang rechtswidrig, selbst wenn es keine Vorderbremse hat. Vier von mir betreute Fixie-Fahrer haben ihre Räder alle wieder, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gegeben hat.

Sowohl die Sicherstellung als auch deren Aufrechterhaltung sind rechtswidrig, da sie nicht im Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen. Soweit darauf abgestellt wird, dass das Rad nicht verkehrssicher ist, so ist dazu zu sagen, dass die Gefahrenabwehr (Schutzgut: die Sicherheit des Straßenverkehrs und die des Fahrers) auch durch ein milderes Mittel hätte erfolgen können (z.B. schieben).

4. Was droht, wenn erwischt werde und mein Rad nicht der StVZO entspricht?
Mach dich gefasst auf ordentlich Bußgeld (über 100 € sind drin), wenn du ohne Vorderbremse, Reflektoren und Klingel unterwegs bist. Und Punkte, wenn du einen Führerschein hast (rechne mit bis zu 3 Punkten).

Die Ordnungsbehörden fordern z.B. bei den eingezogenen Fixies, dass diese nach Herausgabe nachgerüstet und später auf dem Polizeiabschnitt vorgezeigt werden sollen. Meines Erachtens ist der Eigentümer eines Bahnrades nicht verpflichtet, dies zu tun. Die Polizei kann nicht vorschreiben, wo das Rad gefahren wird (z.B. Privatgelände).

5. Kann die Polizei mein Fixie verschrotten?
Die Frage stellt sich nur, wenn man kein Ersttäter ist (siehe Frage 3).

Wird man widerholt mit einem Rad erwischt, das nicht verkehrssicher ist, dann muss im Einzelfall entscheiden werden, ob die Sicherheit des Verkehrs nur durch die endgültige Wegnahme des Rades erreicht werden kann. Ein wiederholter Verstoß führt jedenfalls nicht zwingend zur Verschrottung.

Juristisch bezeichnet man dies als Einziehung, was den Zweck hat, den weiteren Umgang mit dem Gegenstand zu unterbinden. Die Einziehung erfolgt durch einen Richter. Die Polizei kann dies nicht entscheiden. Aber die dauerhafte Wegnahme ist grundsätzlich möglich.

6. Und sonst?
Außer dem oben genannten Urteil aus Bonn (der Volltext des Urteils liegt mir leider noch nicht vor) ist mir kein Fall bekannt, in dem sich die Gerichte schon mal mit dem Thema befasst haben. Auch an sich ist das Thema juristisch gesehen ja eher eine neue Materie, daher bleibt abzuwarten, ob die harte Linie der Polizei irgendwann mal von den Gerichten bestätigt wird oder nicht. Ein Gerichtsverfahren kostet erst mal Geld und vor diese Alternative gestellt, rüsten die Leute ihre Räder meist doch lieber nach.

Der Autor:
Rechtsanwalt Sebastian Dramburg, LL.M. (University of Auckland) ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig und hat als Schwerpunkt eigentlich die Bereiche rund um das Internet- und Urheberrecht im Blick, fährt aber auch gerne Fahrrad.
dramburg.eu

Bonner Richter: Starrantrieb ist Bremse

Dass völlig bremsenlose Fixed-Gear-Räder gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, ist unzweifelhaft, denn die StVO schreibt zwei baulich unabhängige Bremsen vor. Aber wie wird ein Fixie mit Starrgang und nur einer Vorderrradbremse rechtlich beurteilt?

Das Urteil eines Bonner Gerichts könnte die Diskussion um diese Frage beleben. In Bonn war ein Fixie-Fahrer von der Polizei erwischt worden. Er sollte 55 Euro zahlen, weil sein Fahrrad keine Klingel, keine seitlichen Reflektoren und keine Hinterrradbremse besaß. Zusätzlich wurde er mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Der Radfahrer klagte gegen den Strafbescheid, weil nach seiner Argumentation eine Bremse gemäß § 65 Abs. 2 StVZO eine feste Einrichtung am Fahrzeug zur Verminderung der Geschwindigkeit ist und in diesem Sinne auch der Starrlauf am Fixie als Bremse zu werten ist.

Das Gericht folgte dieser Ansicht und reduzierte die Strafe für den Radler auf 15 Euro Bußgeld für die fehlende Klingel und Reflektoren.
pd-f: Bonner Richter erklären starren Antrieb zur Bremse

Radfahren und Schweinegrippe

Ob die allenthalben auftauchenden Warnungen vor einer Schweinegrippenpandemie lediglich der Versuch sind, Katastophenschutzübungen unter Großbedingungen durchzuführen, kann hier nicht diskutiert werden. Sicher ist aber, dass die Zahl der Erkrankungen sprunghaft ansteigt und erste Bundesländer eine Verlängerung der Schulferien erwägen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen. Steigen nun alle aus Angst vor der Ansteckung in Nahverkehrszügen, Straßenbahnen und Bussen auf das Auto um?

Gibt es eine Alternative? Radfahren! In vielen Ratgebern zur Pandemischen Grippe H1N1 wird auf diese Tatsache hingewiesen. Sollte eine Pandemie zur Tatsache werden könnte dies sichtbare Auswirkungen haben, mit bedeutend mehr Rädern auf den Strassen.
via: phil’s velo blog

Kindertransporter als 2-Wheeler

Kennzeichnend für den Fahrradmarkt ist trotz einer gewissen Konzentration die große Vielfalt der Produzenten. Das sorgt dafür, dass Innovationen gleich von mehreren Herstellern aufgegriffen werden. Ein Trend ist der Versuch, Kindertransporter nach dem Prinzip des Long John zu bauen. Nachdem Gazelle mit dem Cabby vorgelegt hat, bringt Christiania Bikes ebenfalls einen 2-Wheeler (Foto) heraus.

Foto:  Bornholm Family
Fotograf: Zakkaliciousness
via: Copenhagen Cycle Chic

Mit Tram kollidiert

In der Lichtenberger Rüdickenstraße kam es am Samstag zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 72-jähriger Radfahrer übersah eine Tram und wurde von ihr angefahren. Seit Zustand ist lebensbedrohlich.

Zur Polizeimeldung

Es ist anzunehmen, dass der Radfahrer der Rüdickenstraße, die von der Straßenbahn gequert wird, folgte. Ein Überqueren von Straße und Schienen an anderer Stelle dürfte eigentlich nicht möglich sein. Die Kreuzung an dieser Stelle ist mit einem Stoppschild gesichert.

Niederlande größter Fahrrad-Hersteller Europas

In der  Europäischen Union wurden im Jahr 2008 Fahrräder für insgesamt 1,8 Milliarden Euro produziert. Führender Fahrradproduzent ist die Niederlande mit Rädern im Wert von 577 Millionen Euro. Nächstgrößter Hersteller auf der Liste der Fahrradproduzenten ist Deutschland mit mehr als 300 Millionen Euro. Danach kommen auf Platz drei bis sechs die Länder Frankreich, Italien, Polen und Portugal, deren Produktionsvolumen alle über 100 Millionen Euro liegt.
CBS: Nederland grootste fietsproducent in Europa
via: Fietsnieuws

Radfahrer in Spandau tödlich verunglückt

Gestern hat der fünfte Radfahrer in diesem Jahr seine Fahrt mit dem Leben bezahlt. In Spandau kam ein älterer Radfahrer offenbar ohne Fremdeinwirkung zu Fall und zog sich dabei so schwere Verletzungen am Kopf zu, dass er kurze Zeit später verstarb.

Die Meldung der Polizei zu diesem Unglück im Wortlaut: „Aus bislang ungeklärter Ursache ist gestern Nachmittag gegen 14 Uhr 30 ein 77-Jähriger in Spandau mit seinem Fahrrad gestürzt. Bei dem Sturz auf der Straße am Schaltwerk zog sich der Mann schwere Kopfverletzungen zu, denen er gegen 17 Uhr 30 in einem Krankenhaus erlag. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen derzeit nicht vor.“

Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 2120 vom 30.07.2009 – 14:30 Uhr

Das ist bereits der dritte Fall, bei dem ein Radler zu Tode kam, ohne in einen Verkehrsunfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verwickelt zu sein. Auffällig ist ebenfalls, dass in allen Fällen die Radler nicht die jüngsten waren: 59 Jahre und 66 Jahre bei den Unglücken Anfang des Monats und gestern 77 Jahre.

Nochmal Fahrradpolizei, diesmal Bottrop

Auf Derwesten.de wird über den einzigen Fahrradpolizisten in Bottrop, Herrn Bernhard Schmidt, berichtet. Der wirkt so, als ob er das bereits mehrere Jahre tut. Schmidt:

Klar, das (Fehlverhalten der Radfahrer) habe ich natürlich im Auge. Aber wichtig ist auch, wie sich Autofahrer gegenüber Radfahrern verhalten.

Klingt sympathisch. Das „Dienstrad“ ist ein Privatfahrrad mit einem selbstgemachten Polizei-Aufkleber, auch der Helm ist mit einem solchen Aufkleber versehen – wovon Hersteller allerdings abraten.

Zum Artikel

Hightech im Fahrradhemd

Um den Rücken von Radfahrern bei Unfällen zu schützen, hat das schwedische Unternehmen POC ein Trikot entwickelt, dessen Rückenteil einen eingearbeiteten Prallschutz besitzt. Dieser versteift sich bei einem Unfall und schützt so den Rücken. Der Aufprallschutz besteht aus Kammern, die mit einem speziellen Polyurethan-Schaum gefüllt sind. Dieser Schaum kann seine Festigkeit ändern. Die im Schaum enthaltene Luft kann bei einer leichten und langsamen Verformung durch winzige Kanäle entweichen und das Trikot bleibt weich. Bei einem harten Stoß hingegen kann die Luft nicht schnell genug entweichen und versteift das Material.

Wenn man der Nachricht Glauben schenken kann, halten die Protektoren mehrere Stürze aus, da sie nach dem Aufprall ihre ursprüngliche Form wieder annehmen.

heise.de: Aufprallschutz im Hemd
Dank an Daniel für den Hinweis.

Das perfekte Verbrechen

Wie begeht man das perfekte Verbrechen? Ganz einfach: Man nutzt eine Tatwaffe, die fast immer dafür sorgt, dass man allenfalls wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt wird.

In einem Beitrag in de.rec.fahrrad ist das beschrieben. Ein Radfahrer fuhr in Berlin auf der Fahrbahn  der Tiergartenstraße aus Richtung Potsdamer Platz kommend in Richtung Hofjägerallee. Offenbar ärgerte das einen Autofahrer so sehr, dass er ihn erst nah überholte und dann ausbremste. Da der Autofahrer sein Manöver nach der nächsten Ampelkreuzung wiederholte und die Beifahrerin auf einen angeblich vorhandenen Radweg hinwies, ist nicht von einem Versehen, sondern von einer absichtlichen Handlung auszugehen. Der Radfahrer erstattete Anzeige, die zuständige Behörde (nicht genauer genannt) erkannte aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Die Tatbeschreibung wirft die Frage auf, wie viele tätliche Angriffe mit dem Auto zu Unfällen führen und letztendlich nur als solche, nicht aber als Straftaten behandelt werden? Selbst der Autofahrer, der auf einen Fußgänger zurast, weil dieser bei Rot über die Ampel geht, ist in Wirklichkeit ein Krimineller. In der Polizeimeldung heisst es dann lediglich, dass der Fußgänger nicht auf den Verkehr geachtet hat.

Kennzeichen am Fahrrad

Immer wieder wird in Diskussionen die Meinung vertreten, dass Kennzeichen böse Radfahrer zur Räson bringen würden und nach Unfällen, bei denen angeblich besonders Radfahrer durch Fahrerflucht auffallen, vorteilhaft wären. Zwar wären Kennzeichen für Radfahrer keine Katastrophe, doch wären sie wohl nichtsbringender Aktionismus.

In meinen Beiträgen weise ich immer wieder darauf hin, dass die öffentliche Wahrnehmung nicht unbedingt den Unfallgefahren entspricht. Ein besonders geeignetes Beispiel ist immer wieder die Stadt Münster, die einen gleich hohen Anteil an Rad- und Autofahrern hat. Ideale Bedingung, um Unfallzahlen zu vergleichen – Autos sind dort in mehr als 10x so viele Unfälle verwickelt wie Radfahrer.

Auch zeige ich immer wieder anhand von Beispielen auf, dass die Mär des sich wohlverhaltenden Autofahrers und des rüpelhaften Radfahrers nicht zutrifft, sondern dass in beiden Gruppen erhebliche Defizite in der Regelwahrnehmung bestehen. Die Häufigkeit des Regelbruchs ist dabei schwer zu messen, da sich die Verstöße unterscheiden. Fahren Radfahrer „generell“ bei Rot oder auf dem Bürgersteig, so fahren Autofahrer „generell“ zu schnell und achten beim Rechtsabbiegen nicht auf Radfahrer.

Dass sie ein Kennzeichen haben, hindert sie daran übrigens nicht – dabei ist das eines der Hauptargumente der Befürworter einer Kennzeichenpflicht für Radfahrer.

Im übrigen besteht in Deutschland keine Halterhaftung – das bedeutet, dass der anhand des Nummernschildes ertappte Radler sich ebenso herausreden kann wie der ertappte Autofahrer, derartige Stories kann man täglich neu unter radarforum.de nachlesen (Taschentuch nicht vergessen, meist sind die Geschichten rührselig ausgeschmückt).

Wollen wir wirklich eine weitere Bürokratie, die am Ende nichts bewirkt? Eine Art Dosenpfand für den Straßenverkehr? Ich sage nein. Als Radfahrer, der sich an die Regeln hält, helfen solche Nebelkerzen nicht, wenn ich danach weiterhin von Fahrzeugen mit Kennzeichen in Engstellen überholt oder auf dem Radweg gefährdet werde.

Wann kommt endlich der öffentlich diskutierte Vorschlag, der die Situation regelkonform fahrender Radler verbessert?

Berlinradler