Wie begeht man das perfekte Verbrechen? Ganz einfach: Man nutzt eine Tatwaffe, die fast immer dafür sorgt, dass man allenfalls wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt wird.
In einem Beitrag in de.rec.fahrrad ist das beschrieben. Ein Radfahrer fuhr in Berlin auf der Fahrbahn der Tiergartenstraße aus Richtung Potsdamer Platz kommend in Richtung Hofjägerallee. Offenbar ärgerte das einen Autofahrer so sehr, dass er ihn erst nah überholte und dann ausbremste. Da der Autofahrer sein Manöver nach der nächsten Ampelkreuzung wiederholte und die Beifahrerin auf einen angeblich vorhandenen Radweg hinwies, ist nicht von einem Versehen, sondern von einer absichtlichen Handlung auszugehen. Der Radfahrer erstattete Anzeige, die zuständige Behörde (nicht genauer genannt) erkannte aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Die Tatbeschreibung wirft die Frage auf, wie viele tätliche Angriffe mit dem Auto zu Unfällen führen und letztendlich nur als solche, nicht aber als Straftaten behandelt werden? Selbst der Autofahrer, der auf einen Fußgänger zurast, weil dieser bei Rot über die Ampel geht, ist in Wirklichkeit ein Krimineller. In der Polizeimeldung heisst es dann lediglich, dass der Fußgänger nicht auf den Verkehr geachtet hat.