BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“

Heute, am Dienstag den 17.6.2014 urteilte der Bundesgerichtshof in der Revision zu einem Urteil des OLG Schleswig-Holstein.

In dem beschriebenen Fall wurde einer Radfahrerin, die in einen „dooring“ Unfall verwickelt war, aufgrund fehlenden Fahrradhelmes eine Teilschuld zugesprochen.Es ging mit Hilfe des ADFC in Revision, heute haben wir nun ein Urteil.Im Vorfeld des Revisionsurteils wurde oft von Helmpflicht gesprochen und die entsprechenden Debatten kursierten wild.

Die Presse berichtet :

Die Entscheidung einen Helm zu tragen oder nicht, bleibt also weiterhin jedem selbst überlassen.

Update:

Kernsatz aus der Pressemitteilung des BGH: „Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben.“ Einschränkend sagt der BGH, dass einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein kann, wenn das Helmtragen allgemeinem Verkehrsbewusstsein entspricht. Elf Prozent Helmträger unter den Radfahrern sind aber (noch) nicht allgemeines Verkehrsbewusstsein.

BGH: Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

Augsburg: mehr Verletzte trotz Helm?

Die Polizei in Augsburg will verstärkt gegen Geisterradler vorgehen. Das ist nicht weiter erwähnenswert – interessant sind aber die Detailausführungen in der Pressemeldung, die nahelegen, dass in der Augsburger Unfallstatistik die Tatsache, ob der beteiligte Radfahrer einen Helm trug, mit erfasst wird.

Polizei Bayern:

„Auffällig, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben: Bei ca. 80 % der Unfälle mit verletzten Radfahrern wurde von diesen kein Fahrradhelm getragen.“

Das ist angesichts einer Helmtragequote von 10% in Deutschland bemerkenswert.

Bayerische Polizei: „Geisterradler gefährden“

Ramsauer will Helmpflicht

Bundesverkehrsminister Ramsauer will tödliche Fahrradunfälle reduzieren, notfalls mithilfe einer Helmpflicht. Sollte die Helmtragequote nicht innerhalb weniger Jahre auf mehr als 50% steigen, sei eine solche Pflicht unumgänglich. Derzeit liegt die Quote etwa bei 10%.

Nach Ramsauers Angaben habe jeder zweite tödliche Fahrradunfall mit Kopfverletzungen zu tun. Im Jahre 2010 gab es 381 tödlich verunglückte Radfahrer, 2009 waren es 462.

Laut Statistik waren im Jahre 2008 von 418 getöteten Radfahrern 226 am Kopf verletzt. (siehe Todesursachenstatistik, Volltextsuche nach „Kopfes“)