Unfälle auf der Fahrbahn neben Radwegen

Immer mal wieder kommt es zu Unfällen zwischen Radfahrern und Autofahrern auf der Fahrbahn neben dem Radweg. Häufig werden Radfahrer beim Überholen gestreift, stürzen schwer und verletzen sich. So zuletzt geschehen auf der Luxemburger Straße in Wedding (Quelle: Polizei Berlin). Glücklicherweise dominiert diese Unfallart nicht, das Nichtbenutzen von Radwegen ist keine große Gefahrenquelle – und es schließt ja typische Radweggefahren aus.

Wer hin und wieder von seiner Wahlfreiheit zwischen nichtbenutzungspflichtigen Radwegen und der Fahrbahn Gebrauch macht und die Fahrbahn wählt, trifft dabei oft auf größtes Unverständnis. Nicht nur, dass einige Polizisten und Berufskraftfahrer bis heute nie davon gehört haben, dass Radwege nicht immer benutzungspflichtig sind. Auch Autofahrern ist diese Regel, weit über 15 Jahre nach ihrer Einführung, häufig noch unbekannt.

Nun ist Unkenntnis nicht unbedingt ein Problem, denn nicht jeder kann alles wissen. Doch erlebe ich und, wie immer wieder zu lesen, viele andere Radfahrer die Radwege rechts liegen lassen, folgendes:

– Autofahrer hupen Radfahrer an oder schreien herum – auch dann, wenn sie einen Gehweg für einen Radweg halten und

– Autofahrer halten keinerlei Abstand beim Überholen.

Verallgemeinern kann man das nicht, die meisten Autofahrer nehmen Radfahrer, die Radwege nicht nutzen, ziemlich gelassen hin. Nur macht diese kleine Minderheit der aggressiven Belehrer vielen (mich eingeschlossen) durchaus Angst. Letztendlich werden Radfahrer mit Androhung körperlicher Gewalt vom Mitbenutzen der Fahrbahn abgehalten – dies stelle man sich mal als flächendeckendes Phänomen im ÖPNV vor. Presse und Öffentlichkeit stünden Kopf.

Was, wenn so ein knappes Überholmanöver mal schiefgeht?

Woher weiss man dann, dass es wirklich ein Unfall und keine Absicht war?

Warum gibt es keinerlei polizeiliche Aktionen gegen diese Art von Belehrungsmanövern?

Kurzum: Pressemeldungen wie die o.g. lassen bei mir die Alarmglocken schrillen. Hoffentlich auch bei der Polizei.

42 thoughts on “Unfälle auf der Fahrbahn neben Radwegen

Comments-Feed
  1. In den USA sollte man nach einem Unfall niemals angeben das der Motorist evtl. absichtlich den Kontakt gesucht hat. Dann gibt es dort kein schmerzensgeld mehr von der Versicherung.
    Ich habe natürlich nicht die geringste Ahnung wie das hier so läuft.

  2. Mir ist so eine absichtliche Attacke schon passiert:

    https://www.flickr.com/photos/39453974@N04/11835311265/in/pool-2409068@N21

  3. Wichtiger Beitrag.

    Aber wie ist das mit den nervigen blauen Schildern an vielen Stellen? Steht denn in Aussicht, daß hier mal etwas Grundlegendes passiert? Oder muß man einzeln gegen diese Abschnitte klagen?

    Wichtig wäre eine völlige Aufhebung der Benutzungspflicht. Häufig sind an solchen Stellen die Belege schlecht oder zu schmal oder irgendetwas anderes, was eine Zumutung darstellt.

    Ich finde, das sollte das nächste große Ding in der Fahrradpolitik werden:
    – die völlige Aufhebung der Benutzungspflicht
    – und eine Aufklärungskampagne hinsichtlich der Rechte von Radfahrern

    Warum macht die Politik solche depperten Werbekampagnen, wo man irgendein symbolisches Rücksichts-Gesöff trinken soll, anstatt mal die Autofahrer über ihr Unwissen aufzuklären?

    Passiert doch bei bei anderen wichtigen Themen auch, daß es Aufklärungskampagnen gibt.

  4. > Woher weiss man dann, dass es wirklich ein Unfall und keine Absicht war?
    Ganz einfach: „knappes Überholmanöver“ macht man nur bei Radfahrern und ist damit Absicht. So scheidet „Unfall“ automatisch aus.

    > Warum gibt es keinerlei polizeiliche Aktionen
    Weil im Straßenverkehr das ansonsten staatliche Gewaltmonopol auf Autofahrer übertragen wurde.

    Weil dieses und vieles weitere Folgen von Radwegen sind, fordert man nicht
    > die völlige Aufhebung der Benutzungspflicht
    sondern ein Verbot von Radweg und Co.

  5. Ich wurde auch schon öfters deswegen angemacht, echt nervig.
    Mittlerweile versuche ich schon, solche Strecken zu meiden, das ist mir einfach zu stressig.
    Wäre super, wenn Sie den 7. Sinn zur besten Sendezeit wieder einführen würden, Verkehrserziehung haben scheinbar recht viele nötig.

  6. @Ra77, Du machst es genauso wie ich. Kein Radweg = kein Stress. Denn man wird weder ständig nah überholt noch angehupt. Wobei das natürlich von der Verkehrsdichte abhängt, es gibt auch Gegenbeispiele.

    Und @faxe: Ich lese vor meinem geistigen schon die Pressemitteilung, wenns zu einem „Unfall“ gekommen wäre. Du fuhrst unvermittelt in den Frontbereich des Lkw, so dass dieser nicht mehr bremsen konnte. Zum Glück ist dieser Mordanschlag dem Lkw-Fahrer nicht geglückt, denn die Pressemitteilung würde genau so aussehen.

  7. Die Akte, wo ich in Köln mit bisher am schlimmsten geschnitten wurde, ist bei der Kölner Staatsanwaltschaft verloren gegangen.

    Ausnahmsweise hatte ich ’ne Cam am Rad, so dass die Absicht durch den Kommentar des Fahrers nach der Aktion „Du hast nichts auf der Straße zu suchen“ dokumentiert war.

    Ich bin ja als Alltagsradler mit 8 Jahren Köln Erfahrung einiges gewohnt, vieleicht greif ich dann irgendwann auch zur Selbstjustiz…

  8. Demnächst wird sich die ganze Sache noch verschlimmern wenn das hier Schule macht.
    http://www.radfahren-in-koeln.de/2014/05/29/zwischenfaelle-03-spektakel-vor-gericht/

    @Holger
    Stimmt, Köln ist in dieser Hinsicht schlimm.
    Meine Anzeige wurde auch eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse.
    http://siggis-seiten.de/Unfallhergang.gif

  9. Kann es sein, dass das hier ein „normales“ Nahüberholen war? Wie kann man denn im Parallelverkehr touchiert werden und dann über Motorhaube und Dach fliegen?

    Solche „Unfälle“ finde ich auch extrem beunruhigend. Ich rechne damit, dass die Extremisten unter den Autofahrern sich irgendwann mal so in die Enge getrieben fühlen, dass es zu offensichtlichen Ausrastern kommt. Das wird dann der Zeitpunkt sein, wo die Politik handeln wird. Darüber, ob dann drastische Maßnahmen gegen solche Typen angesagt werden, oder die RF „zu ihrem eigenen Schutz“ komplett von der Fahrbahn verbannt werden, will ich keine Spekulation wagen.

  10. In Leipzig ist vor einiger Zeit ein tödlicher Unfall genau in dieser Konstellation passiert. An der bewußten Stelle kommt verschärfend hinzu, daß die Fahrbahn in einer Rechtskurve (!) so eng ist, daß ein breiter PKW und schon gar ein LKW überhaupt nicht am rechtsfahrenden Radfahrer vorbeikommen. Versuchen sie es dennoch, touchieren sie meist den Radfahrer (mir dort zweimal schon passiert), im schlimmsten Fall endet es tödlich.
    Mittig auf der Fahrbahn zu fahren ist an dieser Stelle wirklich lebensnotwendig!

    http://www.l-iz.de/Interaktiv/Leserbriefe/2013/09/Radfahrerin-toedlich-verletzt-Leserbrief-zum-Unfall-51113.html (Polizeibericht unter dem Leserbrief)

  11. Es ist „die Denke“, die mittötet und mitverletzt.

    Heute auf einer eigentlich ruhigen Nebenstraße in Dahlem, „Im Dol“, 30km/h Zone noch dazu: Fahre schnell, sicher nahe der erlaubten max. 30km/h, mit dem „Fitness-Bike“ unterwegs, werde eng überholt mit gut 50km/h von einem Mercedes, Abstand kaum 15cm. An der nächsten Ampel den Fahrer problemlos eingeholt, angesprochen. Der erwidert: „Die Straße gehört Dir nicht allein!“. Ja: Was für ein Rechtsverständnis! Was für eine Logik!

    Ebenso: Arbeitsweg, Saarstraße, sehr oft schon passiert: Autos parken auf dem Hochbord-Radweg. Teils direkt vor mir, der ich fahre, einparkend. Daraufhin angesprochen, dass ich mein Rad schließlich auch nicht vor deren fahrendem Auto auf der Fahrbahn abstelle. Reaktion: „Besorg‘ Du mir erst einmal einen Parkplatz, dann können wir reden!“. Logik? Rechtsverständnis? Ich habe dann schin mal entgegnet, dass ein „Entschuldigung“ eigentlich gereicht hätte. Dann kam natürlich gerne das berlinerische „… auf die Fresse …!“. Meine Güte! Und die Leute sind qua Nummernschild identifizierbar.

    Und natürlich allenthalben: Gefährliche Pädagogisierungs-Aktionen, im falschen Glauben im Recht zu sein. Und selbst, wenn: Selbstjustiz mit dem Auto als Waffe?

    Ich zweifele ganz klar an dem Rechtsverständnis dieser Leute!

    Natürlich bringt diskutieren meist gar nichts. Wenn man ganz langsam und natürlich dabei freundlich bleibend das Nummernschild des Kfz vor sich hin murmelt, dann ändert sich zumindest der Gesichtsausdruck des Gegenüber, mal etwas weg von indifferent.

    Ich hasse solche Situationen. Und ich fühle mich dann stets als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse.

  12. Beim Überholen am Arsch. Ich bin früher regelmässig dalang, innerhalb der Spur überholen ist unmöglich, ein Radfahrer der den dortigen Radweg vernünftigerweise ignoriert hält sicherlich ein bisschen Abstand von den parkenden Autos. Da zweispurig, problemlos mit Geduld zu überholen. Dazu die Fahrerflucht, ich tipp mal auf einen knallarten Erziehungsversuch. So ein wixxer.

  13. Am schlimmsten ist auch, dass Bemerkungen in Richtung der häufigen Strafaktionen in den Kommentarspalten der Zeitungen z.B. dem Tagesspiegel wegzenziert werden. Ich weiss zwar nicht weshalb, aber das Dinge in dieser Richtung immer wieder passieren, will selbst die Presse nicht wahrhaben.

  14. @velo07, stimmt. Selbst zurückhaltende Hinweise darauf, was man auf Fahrbahnen neben Radwegen so erlebt, kommen in den Kommentaren zu solchen Unfällen beim Tagesspiegel nicht durch. Das fällt mir bereits zum zweiten Mal auf. Der Grund ist mir nicht ganz klar.

    Hingegen unterliegen böse Schuldzuweisungen und offene Hasstirolen gegen tödlich Verunglückte, wie kürzlich den in der Prenzlauer Allee erfassten Radfahrer, offenbar keiner Zensur.

  15. berlinradler, spielst du mit dem „Frontbereich des LKW“ auch auf die Pressemeldung der Polizei vom Montag an? Bei meinen Kollegen wurde schon darüber gesprochen und natürlich gleich das selbstmörderische Verhalten des Radfahrers verrissen.
    Leider geht aus der Meldung aber nicht hervor, ob er dem nachfolgenden Verkehr eigentlich genug Zeit zum Reagieren gelassen hat oder nicht.
    Ich wüsste gerne, was da wirklich passiert ist.
    Leider gibt es aber auch unter Radfahren jede Menge Idioten, die mit ihrem Verhalten das Bild des Radfahres allgemein beschädigen und damit auch das Wohlwollen anderer Arten Verkehrsteilnehmer.
    Somit wundern mich die Kommentare der Kollegen oder die einseitige Berichterstattung manches Journalisten nicht.

  16. @Karsten, nein, ich spiele nur auf faxes Beitrag an. Bei dem Unfall vom Montag fehlen mir natürlich Informationen. Der Getötete selbst kann sich ja nicht mehr äußern. Sofern die Unfallschilderung nur auf Aussagen des Lkw-Fahrers beruht, ist das natürlich etwas dürftig. Wenn sie auf Zeugenaussagen beruht, sieht es anders aus. Kann wohl keiner von uns einschätzen.

  17. Was ich für möglich halte bezüglich der gegenseitigen Wahrnehmung: Dass Autofahrern immer diejenigen Radfahrer besonders im Gedächtnis bleiben, die überhaupt nicht regelkonform fahren. Und dass auch umgekehrt „uns“ Radfahrern immer diejenigen Autofahrer im Gedächtnis bleiben, die schwere Regelverstösse begehen.

    Ich neige zu der Auffassung, dass die Delinquenten im ersteren Beispiel mit den „Opfern“ im zweiten Beispiel nicht zwingend identisch sind, sondern, dass aufgrund der statistisch geringen Anzahl von schwer regelverstossenden Verkehrsteilnehmern diese Kombination sogar eher eine Ausnahme darstellen könnte. Das hiesse aber, dass man sich „zu Recht“ jeweils auf beider Seiten in einer „Opferrolle“ sieht, rein aufgrund gemachter Erfahrungen.

    Natürlich, das sei nur der Vollständigkeit halber angefügt, sind „wir“ Radler im Falle der „Opferrolle“ zugleich auch eher körperlich gefährdet. Der Automobilist ärgert sich schlimmstenfalls und / oder zahlt Geld, bestenfalls kommt er einfach nur langsamer voran. Diese unterschiedlichen Konsequenzen verkehrsgefährdenden Verhaltens kann man moralisch nicht gleichsetzen. Ganz klar.

    Wie indes kann man eine Ausbildung von Gewissen, Rechtsbewusstsein, Fairniss vorantreiben ohne die Verstärkung rein polizeilicher Massnahmen (die ja scheinbar weniger pädagogisch und mehr als Drangsaliererei und Wegelagerei empfunden werden)?

    Ich bin da ganz offen gesagt ratlos. Zumal Konflikte im Verkehr ja selten überhaut ausgetragen und geklärt werden. Die Situationen sind häufig, flüchtig, eilig, bis zu einem gewissen Grad anonym, und nur selten (und dann schlimmstenfalls) Gerichtssache.

  18. Die Wahrnehmung von Regelverstößen ist ja auch ganz unterschiedlich. Während der Radfahrer auf der Fahrbahn als Hindernis angesehen wird, kann der Falschparker auf volles Verständnis hoffen. Während der Rotlichtradler und -autofahrer zu Wutanfällen führt, stört man sich am Überholer mit zu hoher Geschwindigkeit kaum.

    Und, vielleicht muss man sich wirklich etwas an die eigene Nase fassen – für jemanden aus den „eigenen Reihen“, der einen Fehler macht, hat man in der Regel mehr Verständnis.

    Vielleicht kann eine Ausbildung gar nicht dahin gehen, dass niemand mehr Fehler macht. Das halte ich für eine Utopie. Der Straßenverkehr wird von fehlerbehafteten Menschen betrieben. Vielleicht sollte eher auf eine kompromiss- und verständnisorientiertere Lebensweise hingearbeitet werden. Was stört mich der Falschparker, muss ich eben mal 3 Sekunden warten. Wenn andere mir meine Fehler nachsehen sollen, sollte ich dazu bereit sein. Grenzen hat das natürlich dort, wo ich Gefahren erdulden muss – und hier liegt auch die Asynchronität der Diskussion. Der Autofahrer fühlt sich behindert, der Radfahrer gefährdet.

  19. Ja, genau. Gut formuliert. Und genau „hört der Spass eben auch auf“!

  20. Sorry, sollte natürlich heißen: Und genau da “hört der Spass eben auch auf”!

  21. @berlinradler 5.6. 09:16
    Parolen + Tiraden = Tirolen ? 😉

  22. Lach, @figurenwerk-berlin, das wär mir jetzt komischerweise gar nicht aufgefallen. Aber Tirol ist ja auch ne schöne Gegend. 🙂

  23. Eigentlich war ich auf der Suche nach der frühen britischen Pseudo-Untersuchung zum Überholverhalten bei Helmträgern. Gefunden habe ich eine tatsächliche Untersuchung dazu von Ian Walker:

    http://drianwalker.com/overtaking/overtakingprobrief.pdf

    (Zusammenfassung: Ja in UK gibt es einen nachweisbaren negativen Effekt von Helm und Überholabstand). Gefunden habe ich in dieser Untersuchung aber auch einen negativen Effekt des Abstands zum Fahrbahnrand. Vermutet wird, dass KFZ einem relativ festen Überholweg folgen, der nur wenig an den wirklichen Abstand angepasst wird. Dies gilt demnach besonders für Busse und LKW. Der Artikel schließt mit:

    Long vehicles can need to cross into the opposite lane for several seconds to overtake a cyclist. Drivers should be reminded about how they get too close, and cyclists might also better understand how difficult it is for these vehicles to find overtaking opportunities in urban environments.

    „… ich… verstehe … Sie … “ röchelte der Radfahrer noch ins Ohr des LKW-Fahrers – oder was?

    Subjektiv (wiederum, ich betone _subjektiv_) betrachtet, habe ich mit mittiger fahren eindeutig bessere Erfahrungen gemacht, die sich nicht mit diesen Untersuchungsergebnissen decken.

    OFF TOPIC – ACHTUNG HELMASPEKT – BITTE NICHT BEACHTEN: Ebenfalls bin ich nicht sicher, ob sich die Untersuchungsergebnisse in UK zum Einfluss des Helmtragens übertragen lassen. Ein typischer Londoner Helmträger kommt mir doch etwas anders vor, als ein typischer Berliner Helmträger, entsprechend könnte ein Berliner Autofahrer mit Helm auch genausogut „unsicherer Fahranfänger“ wie „sicherer erfahrener Radfahrer“ assoziieren. Aber das ist eine andere Debatte.

  24. Die Diagramme in der Untersuchung widersprechen auch meiner Erfahrung. Vielleicht wurde für die Untersuchung eine besondere Straße ausgewählt oder im UK wird anders gefahren.

    Nach meiner Erfahrung wird man besonders oft nah überholt, wenn:

    – Man ganz rechts in einer Fahrspur ist, so dass gerade noch ein Auto mit reinpasst. Dann bleiben manche in der Spur.

    – Man auf ein Hindernis (parkendes Auto, Parktasche) zufährt und relativ spät ausweicht. Beim Überholvorgang vergessen viele, dass man dem Hindernis ausweichen oder andernfalls hart bremsen muss.

    – Man eine Engstelle nicht „dicht“ macht. Es macht keinen Unterschied, ob man 3 Sekunden später wieder Platz machen kann. Wo physisch überholt werden kann, wird das getan.

    – Man einen Radweg nicht benutzt oder ein Gehweg den Eindruck vermittelt, er sein ein Radweg.

    Wenn ich hingegen eine Spur so nutze, dass ich innerhalb dieser nicht mehr überholt werden kann, klappt es meistens ziemlich gut mit dem Überholen. Das würde ich, unabhängig von den im Dokument vermittelten Erkenntnissen, auch jedem so empfehlen.

  25. Hallo,
    ich wurde letztens bei einer Ausfahrt von einem Firmenwagen ausgebremst.
    Am Bahnübergang, welcher geschlossen war, teilte er mir mit dass ich doch den Radweg benutzen soll. Da ich aber gleich abbiegen wollte, befand ich mich auf der Straße. Danach bremste er mich aus und fuhr nach rechts, sodass ich nicht mal mehr auf der Grasnabe hätte vorbei gekonnt. Unverständlich wie manche Leute Verletzungen anderer Leute so einfach in Kauf nehmen können. Ein Glück ist nichts passiert, aber der nette Herr gefährdete sowohl mich als auch andere Verkehrsteilnehmer, denn wer rechnet schon damit, dass jemand einfach so bremst auf einer Landstraße?! Mehr Rücksichtsnahme wäre wirklich wünschenswert.

    Grüße
    Marc

  26. @ Marc: Gerade bei Firmenwagen hast du mit einem freundlichen Brief an die Geschäftsführung gute Chancen, dass der Mitarbeiter mal zu einem Gespräch beim Chef vorsprechen darf. Ein Firmenname läßt sich auch leichter merken als ein Kennzeichen und die wissen schon, wer mit welchem Fahrzeug zu welcher Uhrzeit wohin unterwegs war. Ich habe das erst 3-4 mal praktiziert, aber dazu dann auch 2 x eine entsprechende Antwort bekommen.

  27. … nützt natürlich nix, wenn der Chef selbst unterwegs war… 😉

  28. Ach Mist… auch zu Ian Walker eine Neubewertung der Daten: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3783373/

    Also alles wie gehabt, keine gesicherten Erkenntnisse in keine Richtung.

  29. Welch ein Unterschied macht es denn, ob jemand absichtlich oder unabsichtlich einen Radler zu eng überholt/streift/schneidet? Ob ich nun die rote Ampel absichtlich oder unabsichtlich „überfahre“ interessiert den Schutzmann doch auch nicht.
    Ich staune immer, wie genau der Autofahrer die (nichtbenutzungspflichtigen) Radwege erkennt und dann die Radler darauf hinweist. Als wenn der Autofahrer nur so auf der Suche danach wäre; wenn diese Aktivität für den (Radfahrer)schulterblick eingesetzt würde, wäre viel(en) schon geholfen.
    Es besteht übrigens immer noch ein Manko in der Beschilderung von getrennten und nicht getrennten Fuß- und Radwegen (soweit ich weiß benutzungspflichtig). Wenn diese Zeichen eingesetzt bei Engstellen und Baustellen nichtbenutzungspflichtiger Radwege dann für ein paar Meter diesen als benutzungspflichtig ausweisen. Wie wir wissen, ist dann die Bereitschaft der Autofahrer zum aggressiveren Verhalten gegenüber den Radlern auf der Straße gegeben.

  30. @tobias: Die Frage, ob Vorsatz oder kein Vorsatz macht einen riesigen Unterschied. Nicht nur moralisch, sondern auch juristisch und faherlaubnistechnisch.

    Auch fuer die ggf. Hinrterbliebenen, duerfte es einen großen Unterschied machen, ob da Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Tochter, Sohn, verunglückt oder ermordet worden sind.

  31. Absicht oder Versehen ist fahrerlaubnistechnisch nicht relevant, jedenfalls habe noch keine diesbezüglichen Urteile vernommen. Selbst von entsprechenden Bußgeldern liest man nur alle 10 Jahre mal. Für Hinterbliebene ist es in ihrer Trauer nicht relevant genug, dem mal hinterher zu gehen und Strafantrag zu stellen. Auch davon las ich äußerst selten. Relevanz kommt nur dann in Betracht, wenn das Opfer aussagt.
    Dieser Erkenntnis entspringt ja gerade das Verhalten der Autofahrer, der Polizei und auch der Richter mit ihren teilweise unsäglichen Urteilen. Alle wissen: Es wird keine relevanten Folgen haben.
    Ganz anders, wenn es gegen Autofahrer geht.
    Das es gerade bei Hinterbliebenen und Angehörigen von Opfern von Fehlurteilen auch anders geht, kann man der Spitze des Eisberges von Fällen sehen, in denen sie sich hoch verschulden, zu Experten in Chemie, Recht, Medizin werden, um den Fall verfolgen zu können. Geht es aber um Radfahrer, hält man den Ball schön flach.

  32. Absicht oder Versehen ist fahrerlaubnistechnisch nicht relevant

    Ich meine, dass nach § 315b – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – Verurteilte eher häufig zur MPU gebeten werden, um Ihre entzogene Fahrerlaubnis wiedererlangen zu können. So steht es jedenfalls z.B. unter , zufälligen Googleergebnis: http://www.tarneden-inhestern.de/gefaehrliche-eingriffe-in-den-strassenverkehr-s-315b-stgb-anwalt.html#anc3

  33. Warum nun plötzlich §315b? Selbst, wenn, wie oft kommt dessen Anwendung denn vor in Fällen, wie sie hier nun Thema sind? Nicht oder als Ausnahme, somit keine Relevanz.

  34. Vielleicht hat da jemand was verwechselt. Relevanter ist der §315c, Gefährdung des Straßenverkehrs. Den sehe ich aber, wie ich mehrfach feststellen musste, selbst viel eher als Polizei und Anwaltschaft.

    Wenn mich jemand, speziell in einem Kfz, ganz bewusst und nahezu ohne seitlichen Abstand überholt, sodass ich beim leichtesten Schlenker eine Berührung nicht vermeiden könnte, denke ich schon, dass das zutrifft.
    Die Polizei nimmt dann aber eher eine Strafanzeige wegen Nötigung auf.
    Die Straßenverkehrsgefährdung scheint in deren Denke den Erfolgsfall, also Unfall, vorauszusetzen.

    Ich hatte sie im letzten Jahr allerdings mehrmals angezeigt. In einem Fall ging die Aktion des Kfz-Fahrers aber gar nicht gegen mich, weshalb Nötigung ausscheidet. Ich war auf der Fahrbahn unterwegs, rechter Fahrstreifen von zweien in meine Richtung, linker Fahrstreifen frei. Ein Kastenwagen hinter mir hielt auf die schon auf Gelb gesprungene Ampel drauf. Ich habe vor ihm allerdings angehalten. Der bretterte mit kaum 10 cm Abstand an mir vorbei. Dass die überhaupt noch vorhanden waren, war eher Zufall. Das Fahrzeug bretterte bei seit etwa 0,5 s roter Ampel über die Linie.

  35. §315c kommt wie oft vor Gericht, wenn das Ziel ein Radfahrer war? Doch nur, wenn was massiv passiert ist, soweit ich das sehe. Der Versuch ist also gerade nicht strafbar, denn das wird ja nicht verfolgt. Wenn das Ziel ein Autofahrer war, dann sieht es plötzlich ganz anders aus, schwupp, kann man Hebel in Bewegung setzen.
    Insofern spielt es für den Radfahrer, jedenfalls juristisch, keine Rolle, ob nun Absicht vorliegt.
    Wenn die Polizei es deiner Meinung nach falsch macht, stelle Straftantrag bei der Staatsanwaltschaft; mit oder ohne Nennung der Infrage kommenden §§. Dann kannste auch gleich dazu tippern, daß du über den Fortgang des Verfahrens informiert werden willst.

  36. Nee. Ich meinte schon §315b:

    http://www.tarneden-inhestern.de/gefaehrliche-eingriffe-in-den-strassenverkehr-s-315b-stgb-anwalt.html

    Auszüge traue ich mich bei einer Anwaltsseite hier nicht zu zitieren :-/

    …einfach mal nach den relvanten Begriffen..

    „Zweckentfremdung des Fahrzeuges“

    „Kraftfahrzeugen als Mittel der Gewaltanwendung“

    „Fahrzeug als „Waffe““

    ..scannen.

  37. …achso: „draufhalten“ nicht zu vergessen

  38. Urteile gibt es vor allem dann, wenn noch anderes eine Rolle spielt, wie etwa Drogen, Vorspiel (verfolgen) oder Nachspiel („Das macht der nie wieder!“, aussteigen und nachtreten). Um die geht es hier ja gerade nicht, sie werden auch regelmäßig als Vorsatz behandelt. Der häufiger auftretende Fall, der auch ein Unfall hätte sein können, wie etwa Abdrängen oder von der Seite her umfahren, wird doch im Verhältnis zum Fall Radfahrer gegen Autofahrer nur widerwillig verfolgt, das eine immer als Vorsatz, das andere immer als Unfall. Bei der von Tobias angemerkten Vorsatz-Tat „zu eng überholt/streift/schneidet“ passiert gleich gar nichts, der Führerschein ist also so oder so nicht in Gefahr. Das der übliche Abbieger- oder „Übersehen“-Totfahrer mal wegen Vorsatz dran gewesen wäre, durfte ich noch nie lesen.
    Soll heißen: Der Korridor, in dem mal Vorsatz, mal Fahrlässigkeit geurteilt wird, ist schmal, wenn überhaupt vorhanden. „Die Frage, ob Vorsatz oder kein Vorsatz macht einen riesigen Unterschied. Nicht nur moralisch, sondern auch juristisch und faherlaubnistechnisch.“ stimmt somit nur in der Theorie, hat keine Relevanz.
    Daran, das nur der offensichtliche Vorsatz als solcher Verfolgt wird, könnten nur die Opfer und Hinterbliebenen etwas ändern, wenn sie denn, wie in anderen Fällen außerhalb des Straßenverkehrs, die Aufgabe des lustlosen Staatsanwalts oder Richters übernähmen, der dem Kfz-Äquivalent des Tittenbonuses zuneigt. Mir schwant nur, daß das, wenn es keine Nicht-Radfahrer-Hasser als Zeugen gibt, regelmäßig fehl schlagen muß, denn beim einzigen vorurteilsfreien Zeugen, nämlich das Kfz, sind dann ja alle Spuren beseitigt.

  39. Urteile gibt es vor allem dann, wenn noch anderes eine Rolle spielt, wie etwa Drogen, Vorspiel (verfolgen) oder Nachspiel („Das macht der nie wieder!“, aussteigen und nachtreten). Um die geht es hier ja gerade nicht, sie werden auch regelmäßig als Vorsatz behandelt. Der häufiger auftretende Fall, der auch ein Unfall hätte sein können, wie etwa Abdrängen oder von der Seite her umfahren, wird doch im Verhältnis zum Fall Radfahrer gegen Autofahrer nur widerwillig verfolgt, das eine immer als Vorsatz, das andere immer als Unfall. Bei der von Tobias angemerkten Vorsatz-Tat „zu eng überholt/streift/schneidet“ passiert gleich gar nichts, der Führerschein ist also so oder so nicht in Gefahr. Das der übliche Abbieger- oder „Übersehen“-Totfahrer mal wegen Vorsatz dran gewesen wäre, durfte ich noch nie lesen.
    Soll heißen: Der Korridor, in dem mal Vorsatz, mal Fahrlässigkeit geurteilt wird, ist schmal, wenn überhaupt vorhanden. „Die Frage, ob Vorsatz oder kein Vorsatz macht einen riesigen Unterschied. Nicht nur moralisch, sondern auch juristisch und faherlaubnistechnisch.“ stimmt somit nur in der Theorie, hat keine Relevanz.
    Daran, das nur der offensichtliche Vorsatz als solcher Verfolgt wird, könnten nur die Opfer und Hinterbliebenen etwas ändern, wenn sie denn, wie in anderen Fällen außerhalb des Straßenverkehrs, die Aufgaben des lustlosen Staatsanwalts, Richters und Gutachters übernähmen, die dem Kfz-Äquivalent des Tittenbonuses zuneigen. Mir schwant nur, daß das, wenn es keine Nicht-Radfahrer-Hasser als Zeugen gibt, regelmäßig fehl schlagen muß, denn beim einzigen vorurteilsfreien Zeugen, nämlich das Kfz, sind dann ja alle Spuren beseitigt.

  40. „Was, wenn so ein knappes Überholmanöver mal schiefgeht?“

    Im Mai hat es auf der B61 bei der Ortsdurchfahrt in Dolberg, einen von einem LKW tödlich überrollten Radfahrer gegeben. Der LKW hat den Radfahrer vorher überholt. Naheliegend davon auszugehen, dass der LKW nicht gerade üppig viel Abstand gehalten haben kann…

    „Warum gibt es keinerlei polizeiliche Aktionen gegen diese Art von Belehrungsmanövern?“

    Es gibt ja noch nicht einmal den Versuch die Gefährdung durch zu enges Überholen erkennen zu wollen.
    Ich verweise da jetzt immer seeeehr gerne auf das, was ein Unnaer Radfahrer in seinem Blog (4. Absatz nebst nachfolgendem Zitat) geschrieben hat: http://stadtmobil.wordpress.com/2012/02/29/die-polizei-des-autofahrers-freund-und-helfer/

    Da ist wirklich … unfassbar. Arbeitsverweigerung und sowas von extremst zynisch, das eigentlich schon der Arzt kommen müsste.

    Ja, weshalb wird die Polizei da eigentlich nicht tätig, die ganzen Belehrer und Gefährder mal anzusprechen? Sorry, vor dem Hintergrund dessen was die Polizei in Unna da abgeliefert hat – aus Köln ist vergleichbares Verhalten dokumentiert! – ist die Frage wohl nur noch als naiv zu bezeichnen.

    Weshalb? Weil sie nicht wollen. Weil die doofen Radfahrer ja am besten eh nicht auf die Straße gehören. Darauf läuft es wohl hinaus. Wir sind Verkehrsteilnehmer dritter Klasse.

  41. Hallo,

    leider vergisst das Web doch manches sehr schnell. Der Link aus dem Blogbeitrag führt nur zu 404: http://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.117547.php

    Leider lasse ich mich öfter als mir lieb ist zu verbalen Ausfällen gg. solche Angreifer/Oberbelehrer hinreissen. Youtube ist voll von Briten, die Front- u. Heckkamera einsetzen, um Gefährungen = Angriffe zu dokumentieren und verfolgen lassen zu können. (Nummernschild laut vorlesen) teils wohl sogar mit Erfolg.
    Ich fahre seit wenigen Wochen per Liegerad auf Augenhöhe mit den normalen Bürgerkäfigen durch Berlin, werde gefühlt weniger hart angegangen als auf dem Upright. Angehupt & angeschrien „natürlich“ trotzdem.
    Wimpel, Helm, Tagfahrlicht hin/her die Dosentreiber ordnen mich dann etwas anders ein, hab ich bemerkt.
    Übrigens, ich bin damit deutlich langsamer! und wg. Füße voraus und Untenlenker muß ich im Vergl. zum Up extrem verhalten fahren. Rechts vor Links über die Autos hinweg schauen, schneiden, durchdrängeln bis zur Ampel, Bordstein rauf, das fkt. mit dem Toxy nicht. Ungewohnt, aber vielleicht für mich heilsam (Airzound ist leider trotzdem nötig..).
    Wenn ich wieder unter Zeitnot, z.B. mit dem Trekker, zur Arbeit müsste, würde ich wieder in Kampfmodus umschalten, fürchte ich.

  42. 95% der Fälle sind pure Absicht.
    Vermutlich Wiederholungstäter.
    Der Staat müsste hier dringend mehr Interesse zeigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert