Lesen Staatsanwaltschaft und Polizei die Kommentare dieses Blogs? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die folgende Pressemeldung der Polizei liest:
„Zu einem ungewöhnlichen Mittel griffen nun Polizei und Staatsanwaltschaft: Sie beschlagnahmten aufgrund eines richterlichen Beschlusses den Wagen eines Autofahrers, der sich trotz bereits eingezogenen Führerscheins fortlaufend hinter das Steuer setzte.
Der 24-Jährige verursachte am 2. Oktober 2012 einen Verkehrsunfall in Heinersdorf. Damals befand sich ein 57 Jahre alter Polizeibeamter mit dem Fahrrad gegen 21.40 Uhr in der Blankenburger Straße auf dem Heimweg. Dort wurde er von dem Autofahrer erfasst und erlitt tödliche Verletzungen. Kurz darauf konnten die Polizisten den zunächst von der Unfallstelle geflüchteten Fahrer des „VW Polo“ ermitteln. Der 24-Jährige musste sich wegen seiner Alkoholisierung einer Blutentnahme unterziehen und seinen Führerschein abgeben.
Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, dass der Mann trotz des eingezogenen Führerscheins weiter mit seinem Wagen unterwegs sein soll, fuhren Beamte des Verkehrsdienstes der Polizeidirektion 1 gestern Vormittag zur Wohnanschrift des 24-Jährigen in die Münchehagenstraße in Karow. Dort beobachteten sie, dass der Mann sich wieder ans Steuer setzte und losfahren wollte. Der Verdächtige legte bei der Überprüfung offensichtlich gefälschte Dokumente vor, die ihm erlauben sollten, das Auto zu führen. Da der Mann bereits mehrfach ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war, erwirkte die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Beschluss, aufgrund dessen das Fahrzeug, zu dem kein Versicherungsschutz bestand, beschlagnahmt wurde.“
Pressemeldung der Berliner Polizei # 1629 vom 27.06.2013 – 15:20 Uhr
Hintergrund: Über den tödlichen Unfall des Polizisten auf dem Fahrrad haben wir Anfang Oktober 2012 berichtet:
Fahrerflucht nach tödlichem Verkehrsunfall mit Radfahrer
Am 4. April 2013 – also sechs Monate nach der Veröffentlichung des Blogbeitrags – wird in einem Kommentar exakt die Behauptung aufgestellt, die heute zum Vorgehen der Polizei führt. Weil mir der Kommentar damals so merkwürdig vorkam, habe ich dem Schreiber eine Mail geschickt. Daraus ergab sich eine Diskussion per Mail. Angeblich soll der Unfallfahrer freigesprochen worden sein, am Unfallhergang also keine Schuld tragen, lediglich für die Unfallflucht soll der 24-Jährige belangt worden sein.

Eine Untersuchung in Belgien hat ergeben, dass in 70 bis 75% aller Sackgassen lediglich der motorisierte Verkehr wenden muss, Fußgänger und Radfahrer jedoch ihren Weg fortsetzen können. Deshalb hat das belgische Parlament Ende April ein Gesetz beschlossen, das die Einführung eines neuen Sackgassen-Schilds vorsieht. Auf dem Verkehrsschild zeigen die Symbole eines Fahrrads und eines Fußgängers, dass der Weg für Passanten und Radfahrer frei ist.
In den nächsten drei Jahren entsteht in Göttingen ein vier Kilometer langer und mindestens vier Meter breiter innerstädtischer Schnellradweg. Er beginnt beim von vielen Pendlern genutzten Göttinger Bahnhof, führt an Hauptcampus und Universitätsklinikum vorbei bis zum Nordcampus mit vielen Forschungseinrichtungen. Auf dem Schnellradweg können 14.400 Beschäftigte und 25.000 Studierende ihre Arbeitsplätze erreichen.
Poller und Pfähle auf Fahrradwegen können sehr gefährlich sein, sind aber manchmal notwendig, etwa, um das Befahren durch Kraftwagen zu verhindern. In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) gibt es klare Vorgaben zur Gestaltung und zu den Einsatzgrenzen solcher Absperrungen. Eine Möglichkeit, die die ERA vorsieht, ist die Markierung auf der Radweg-Oberfläche mit einem etwa 20 Meter langen Keil aus weißer Randmarkierung.