Neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer

Seit einer Woche gilt ein neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer. So steigt das Überfahren einer roten Ampel von 45 auf 60 € an. Bei einer Gefährdung anderer kostet der so genannte einfache Rotlichtverstoß bereits 100 €, bei einer Unfallfolge 120 €. Wenn die Ampel länhger als eine Sekunde rot war, kostet es 100 beziehungsweise 160 oder 180 €, je nachdem, ob durch das Ampelüberfahren jemand gefährdet wurde oder es zu einem Unfall kam. Wie bisher gibt es für die überfahrerne rote Ampel einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.

Viele weitere Bußgelder bleiben gleich hoch wie früher. So kostet die Nichtbenutzung eines benutzungspflichtigen Radweges weiter 20 €, genauso wie das Befahren eines Radweges in der falschen Richtung.

Wenn man als Radfahrer Fußgängern am Zebrastreifen das Überqueren nicht ermöglichte, wurde früher 40 € fällig und es gab zusätzlich vier Punkte in Flensburg. Die neue Regelung sieht ebenfalls 40 € vor, die Punkte in Flensburg fallen jedoch komplett weg.

Andere, etwas antiquiert wirkende Tatbestände bleiben weiterhin auf der Liste der bußgeldpflichtigen Verkehrsverstöße. So wird weiter 5 € abkassiert, wenn jemand freihändig fährt, und auch das Mitnehmen von Personen auf dem Gepäckträger bleibt verboten und kostet 5 €.

Der ganze Katalog zusammengestellt vom ADFC.

Tatbestand

Bußgeld

Mit Behin-derung anderer

Mit Ge- fährdung anderer

Mit Unfallfolge oder Sachbe- schädigung

Punkte

Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit 15 €
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst 15 €
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereichs

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

20 €

25 €

30 €

 

Freihändig fahren

5 €

 

Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen

5 €

 

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger

5 €

 

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit

20 €

25 €

35 €

 

Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt

20 €

25 €

35 €

 

Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit

15 €

 

Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt 80 € 1
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet

25 €

 

Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung)

25 €

 

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

60 €

100 €

120 €

1

Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot

100 €

160 €

180 €

1

Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-) Schranke überquert

350 €

2

Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

40 €

0

In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet

20 €

 

Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war

10 €

 

ADFC: Bußgeldkatalog für Radfahrer

Fahrradzukunft Ausgabe 18

Dicker denn je kommt die neue Ausgabe der Fahrradzukunft ins Netz. Zahlreiche neue Autoren haben Beiträge für die Nummer 18 der Zeitschrift mit dem Titel „Fördern und Fordern“ geschrieben.

Im ersten Artikel geht es um das BerkelBike, ein Liegedreirad mit kombiniertem Fuß- und Handantrieb. Olaf Schultz testet Leistung und Wirkungsgrade von aktuellen Felgenläufer-/Seitendynamos. Andreas Oehler interviewt einen jugendlichen Liegeradfahrer aus Tübingen und Eduard J. Belser berichtet über seine Erfahrungen mit drei Liegetrikes. Das Thema „Radfahren mit Kindern“ wurde bereits 2009 in der Fahrradzukunft behandelt. Thomas Baumann hat einen Artikel nachgelegt und schreibt über seine Erfahrungen beim Tandemfahren mit Kindern. Im Beitrag „Radfahren: gefährlich oder gesund?“ wägt Peter Seidel die Chancen und Risiken eines jeden Einzelnen bei der Teilnahme am Stadtverkehr gegeneinander ab. Um die Oberflächenqualität von Radverkehrsanlagen geht es im Artikel von Heinz Herrmann und Wolfram Steinmetz. Autorin Gabriele Köpke befasst sich mit der Separierung des Straßenraums und dem Abdrängen der Radfahrer an den Straßenrand. Das Thema Induktionsschleifen wird im Interview mit dem Verkehrsplaner Ulrich von Staszewski behandelt. Und schließlich befasst sich Autor Thomas Baumann mit der Half-Step-Schaltung, Insgesamt 56 spannende Seiten über Gegenwart und Zukunft des Radfahrens.

Fahrradzukunft Ausgabe 18

Bayern investiert 200 Millionen Euro in Radverkehr

Der bayerische Verkehrsminister Herrmann will Bayern „als Radlland Nummer Eins“ stärken und 200 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren in den Bau von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen investieren. Unterstützen will Herrmann auch den Bau von Radschnellwegen, die durch eine „zügige Trassierung und eine bevorrechtigte oder niveaufreie Führung des Radverkehrs sowie breite Fahrbahnen“ charakterisiert sind. Um den Radtourismus zu fördern, sollen Fahrrad und Schiene durch so genannte Radlzüge in den Sommermonaten verzahnt werden.

Auch die bayerische Polizei soll vom Investitionsprogramm des Verkehrsministers profitieren. So sollen Dienstfahrräder in spezieller Polizeilackierung angeschafft werden, auf denen Fahrradstreifen der Bayerischen Polizei unterwegs sein werden. Herrmann: „Die Bayerische Polizei wird daher künftig besonders auf den Schutz der Radlerinnen und Radler schauen, insbesondere ob sich Autofahrer und Radfahrer richtig und verkehrssicher verhalten.“

Bayerische Staatsministerium des Innern: Bayern als Radlland Nr. 1 stärken

BaWü: Viele Helmträger unter den Verkehrsopfern

Baden-Württemberg zog kürzlich Bilanz zur Unfallsituation 2013. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Verkehrstoten um 6 auf 465. Die Zahl der getöteten Radfahrer stieg hingegen um 8 auf 52.  Von den getöteten Radfahrern trugen laut Innenministerium 30% einen Helm, während die allgemeine Helmtragequote mit nur 13% angegeben wird. Helmträger sind nach diesen Daten also scheinbar besonders gefährdet.

Gerne hätte ich genauere Ausführungen zu den Fahrradunfällen in Baden-Württemberg gemacht – besonders bei tödlichen Unfällen spielt ja das Überrollen durch Lkw, bei dem naturgemäß kein Helm helfen kann, eine große Rolle. Die Verkehrsunfallstatistik folgt allerdings so stringent dem „Weniger ist mehr“-Prinzip, dass man daraus kaum konkrete Zahlen ablesen kann.

Pressemeldung des Landes Baden-Württemberg zu der Verkehrsunfallentwicklung 2013

„Unfallstatistik“ Fahrradfahrer des Landes (2012)

Danke an Markus für den Hinweis.

Ausschreibung einer Studie „Sicherheitspotentiale durch Fahrradhelme“

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg hat die Erstellung eines Gutachtens mit dem Titel: „Sicherheitspotentbaile durch Fahrradhelme – Einordnung der Bedeutung des Fahrradhelmes bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Instrumente zur Erhöhung der Helmtragequote“ öffentlich ausgeschrieben.

In der Auftragsbeschreibung heißt es ganz neutral: „In Bezug auf Fahrradhelme gibt es trotz zahlreicher Untersuchungen, Kommissionen und Diskussionen noch zahlreiche offene Fragen. Mit einem Gutachten möchten die Verkehrsministerien der Länder Baden-Württemberg und Thüringen die Datenbasis für die Diskussion verbessern und so einen Beitrag zur Versachlichung leisten.“

Welcher Art „Versachlichung“ das Ministerium wünscht, wird im nächsten Absatz klar: „Bei dem Gutachten geht es nicht alleine um die Frage einer Helmpflicht, sondern auch darum wie unabhängig von einer Helmpflicht eine höhere Helmtragequote erreicht werden kann. Es sollen dabei auch die Akzeptanz einer möglichen Helmpflicht und die Auswirkungen auf die Fahrradnutzung betrachtet werden. Ein weiteres Ziel der Untersuchung ist die Auseinandersetzung mit gängigen Argumenten gegen das Tragen eines Fahrradhelms.“ Das Gutachten soll einen „Erkenntnisbeitrag zur Verkehrssicherheitsdiskussion“ leisten.

Angebote für das Gutachten können bis zum 13. Februar 2014 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Der Zuschlag für die Studie soll bis Ende März 2014 erfolgen, danach beginnt der Auftrag, der eine maximale Laufzeit von 18 Monaten haben soll.

Chef des Stuttgarter Verkehrsministeriums ist Winfried Hermann, ein glühender Verfechter der Helmpflicht. Herrmann lässt keine Gelegenheit aus, für eine verpflichtendes Tragen von Fahrradhelmen zu werben. Zuletzt hatte er im Juni 2013 im Mannheimer Morgen eine Helmpflicht für Radler gefordert.

Ausschreibung MVI Baden-Württemberg: Sicherheitspotentiale durch Fahrradhelme

Studie zum Überholverhalten von Autofahrern

In einer jüngst publizierten Studie der britischen Universitäten „University of Bath“ und „Brunel University“ wurde gefragt, wie sehr sich Radfahrer mit auffälliger Kleidung gegen gefährliche Überholmanöver von Autofahrern schützen können. Dafür wurde mit einem Ultraschall-Sensor der Abstand zwischen Auto und Radfahrer bei insgesamt 5690 überholenden Autos gemessen. Die Tests fanden auf immer der gleichen Strecke mit immer gleichen Fahrrädern statt, ausgetauscht wurde einzig die Bekleidung der radfahrenden Testpersonen.

Die Tests wurden mit sieben Bekleidungstypen durchgeführt. Neben den Bekleidungstypen „Pendler“, „Alltagsradler“ und „Hochsichtbarer Radfahrer“ gab es den „Rennradfahrer“ mit eng anliegendem Dress sowie drei Bekleidungstypen mit unterschiedlich gestalteten Warnwesten. Der Typ „Anfänger“ trug den Hinweis „Langsam überholen!“ auf dem Rücken. Der Typ „Polizei“ war mit einem Polizei-ähnlichen Logo und dem Hinweis dekoriert, dass die Fahrt per Video aufgenommen wird. Der dritte Warnwestenträger war der Typ „Freundlicher Radfahrer“ mit der Bitte „Please Slow Down!“ auf dem Rücken. Bis auf den Alltagsradfahrer, der eine Mütze oder ein Baseball Cap trug, hatten alle radfahrenden Testpersonen einen Helm auf dem Kopf.

Die Tests fanden bei Tageslicht und guten Sichtbedingungen statt, die Radfahrer waren mit einer Geschwindigkeit zwischen 16 und 28 km/h unterwegs und fuhren in einem Abstand zwischen 50 und 80 Zentimetern vom Straßenrand. Alle Radfahrer saßen im Sattel und die Teststrecke hatte keine komplizierten Bedingungen wie parkende Autos am Straßenrand oder Kreuzungen.

Bei ein bis zwei Prozent aller Überholvorgänge wurden die Radfahrer in einem Abstand von 50 Zentimetern überholt. Diese hochgefährichen Überholmanöver verteilten sich gleichmäßig auf alle Bekleidungstypen. Anders als erwartet wurden die Bekleidunsgtypen „Anfänger“ und „Erfahrener Rennradfahrer“ von den Autofahrern gleich schlecht behandelt. Nur der Hinweis auf die Video-Aufnahme und die polizei-ähnliche Staffage motivierte die Autofahrer, einen etwas größeren durchschnittlichen Abstand beim Überholen einzuhalten.

Das Team um Dr. Ian Garrard und Dr. Ian Walker folgerte daraus, dass Radfahrer kaum etwas gegen gefährliche Überholvorgänge tun können. Vermutlich haben Faktoren wie Infrastruktur, das gesellschaftliche Bewusstsein und gesetzliche Vorschriften einen größeren Einfluss darauf, Radfahrer vor extrem eng überholenden Autofahrern zu schützen.

University of Bath: The influence of a bicycle commuter’s appearance on drivers’ overtaking proximities

(Danke für den Hinweis an Christian C.)

Induktionsschleife auf Radweg

Ein Beispiel für gute Fahrradinfrastruktur: Eine Induktionsschleife auf einem Radweg. In der Nähe von Olpe bekommen Radfahrer immer grün, wenn sie an der Ampel ankommen. Etwa fünfzig Meter vor der Ampel sind Induktionsschleifen in den Boden des Radwegs eingelassen. Sie sorgen für grünes Ampellicht, wenn der Radfahrer die Ampel erreicht.

Der Fahrradblogger Talradler aus Wuppertal zeigt in der Serie „So wird’s gemacht“ vorbildliche Lösungen für den Radverkehr.

Talradler

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Radverkehr

Im 1. Entwurf (Stand 24.11. 20:00) des schwarz-roten Koalitionsvertrages wollen die Parteien CDU/CSU und SPD darauf „hinwirken, dass deutlich mehr Fahrradfahrer Helm tragen“. Der ganze dem Radverkehr gewidmete Abschnitt des Vertragsentwurfs im Wortlaut:

„Wir wollen den Anteil des Fahrradverkehrs als umweltfreundliche Mobilitätsalternative weiter steigern. Ausgerichtet an den Zielen des Nationalen Radverkehrsplans werden wir den breiten gesellschaftlichen Dialog über neue Wege und Umsetzungsstrategien zur Radverkehrsförderung intensivieren. Das Radwegenetz an Bundesverkehrswegen werden wir weiter ausbauen und die gesetzliche Grundlage für den Radwegebau an Betriebswegen unserer Bundeswasserstraßen schaffen. Um die Verkehrssicherheit im Radverkehr zu stärken, wollen wir an Bundesfernstraßen durch eine optimierte Infrastrukturplanung der Bildung von Unfallschwerpunkten vorbeugen und bestehende beseitigen. Zukunftsweisende Projekte an der Schnittstelle ÖPNV/Carsharing/Fahrrad werden wir weiter fördern. Wir wollen darauf hinwirken, dass deutlich mehr Fahrradfahrer Helm tragen.“

1. Niederländische Gegenwindmeisterschaft

Was ist der größte Feind des holländischen Radfahrers? Das ist der allgegenwärtige Gegenwind, der sich gegen die Radfahrer verschworen hat.

Deshalb wird noch in diesem Monat das erste Gegenwindrennen in den Niederlanden gestartet. Der Wettbewerb soll auf der ultimativen Gegenwindstrecke stattfinden, auf dem Oosterschelde-Sturmflutwehr, einem Bauwerk, teils Deich, teils Wehr, das die niederländische Provinz Zeeland vor Sturmfluten und Hochwasser schützt. Auf den 8,88 Kilometern des Wehrs kann man keinen Windschatten nutzen, dort gibt es keinen Baum, keinen Zaun und keine anderen Objekte, nur den nackten Wind. Die Teilnehmer werden die Fahrt nicht mit einem Rennrad bewältigen, sondern mit einem klassischen Hollandrad der Marke Gazelle, aufrecht, ohne Gangschaltung, aber mit Rücktrittbremse.

Ein genauer Zeitpunkt des Gegenwindrennens kann noch nicht festgelegt werden, da das Rennen von den Windbedingungen abhängt, notwendig ist mindestens Windstärke sechs. In dieser Woche werden eher moderate Winde aus Osten erwartet, das ist der „falsche“ Wind. Aber die nächsten stürmischen Tage mit Wind aus Süd- oder Nordwesten kommen bestimmt. Auf der Facebook-Seite NK Tegenwindfietsen wird das Rennen rechtzeitig angekündigt. Auf dieser Seite kann man sich auch für das Rennen anmelden, für das 200 Startplätze vergeben werden.

NK Tegenwindfietsen

Und wenns mal schiefgeht?

Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wurde im Jahre 1997 aufgehoben, ab diesem Zeitpunkt sollten Benutzungspflichten nur noch im Falle besonderer Gefahren angeordnet werden. Ist keine Benutzungspflicht angeordnet, so haben Radfahrer nun freie Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn. Dieses Recht wird Radfahrern von anderen Verkehrsteilnehmern gerne streitig gemacht. Selbst der Berliner Polizei ist dies bekannt, und so schreibt sie:

Leider erreichen uns auch noch nach über 10 Jahren nach Aufhebung der generellen Benutzungspflicht immer wieder Beschwerden von Radfahrern, die von Autofahrern zur Benutzung der Radwege aufgefordert werden, obwohl die Benutzungspflicht dort nicht mehr besteht. Die „Belehrungen“ beschränken sich manchmal nicht nur auf Worte, sondern schließen auch aggressives Hupen und sogar Gefährdungen der rechtmäßig auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrer durch zu dichtes Vorbeifahren und Abklemmen am Fahrbahnrand ein.

Einen Einfluss auf die alljährlichen Schwerpunktkontrollen Radverkehr hat dies freilich nicht, diese beschränken sich im Wesentlichen auf die Ampelbeachtung und den technischen Zustand des Fahrrads. Schlimmer noch, selbst manche Polizisten gehen immer noch von einer allgemeinen Benutzungspflicht aus und ermahnen korrekt fahrende Radfahrer.

In der Fahrradzukunft vom 2.6.2006 fand sich ein Artikel von Dr. Basler, der auf seinem Arbeitsweg 5,5 km Strecke mit und 3,5 km Strecke ohne Radwege vorfindet, und die Radwege mangels Benutzungspflicht nicht nutzte. Zwischen dem 14.5.2004 und 13.5.2005 fuhr er im Berliner Stadtverkehr eine Strecke von etwa 3186 km. Dabei wurde er in Zusammenhang mit der Nichtbenutzung von Radwegen 143x angehupt und 44x abgedrängt.

Auch in den Kommentaren hier in der Rad-Spannerei finden sich immer wieder abenteuerliche Schilderungen, was einem so alles passieren kann, wenn man einen Radweg nicht benutzt. Mit durchgedrückter Hupe hinterherfahren oder eben mittels riskanter – absichtlicher – Manöver zeigen, wie „unsicher“ es auf der Fahrbahn ist.

In diesem Zusammenhang habe ich die These aufgestellt, dass es sich insbesondere beim absichtlichen Abdrängen nicht mehr um Verkehrsverstöße, sondern um körperliche Gewalt – also Straftaten – handelt, bei der das Auto als Waffe missbraucht wird. Nur scheint das unter der gesellschaftlichen Wahrnehmungsschwelle zu liegen. Wird ein Fahrgast in der Bahn mit dem Messer bedroht, findet diese Schlagzeile Eingang in alle Nachrichten. Wird ein Radfahrer von der Fahrbahn abgedrängt, so kann er froh sein, wenn er von der Polizei überhaupt ernstgenommen wird, eine Schlagzeile wird daraus nicht.

Analoge Beobachtungen mache ich regelmäßig mit Fußgängern, die die Fahrbahn queren – entweder an einer Stelle, wo sie es vermeintlich nicht dürfen, bei roter Ampel oder in sonstiger Weise, die dem Verkehrsverständnis widersprechen. Insbesondere wer bei roter Ampel über die Kreuzung geht, darf sich nicht auf eine Reaktion anderer Verkehrsteilnehmer verlassen – nicht selten wird noch extra beschleunigt, um es dem Regelbrecher so richtig zu zeigen.

Eine in meinen Augen naheliegende Frage findet scheinbar keinen Eingang in die Medien oder Unfallstatistiken: Was, wenns mal schiefgeht? Also was ist, wenn ein absichtlich Abgedrängter so ungünstig stürzt, dass er sich schwer verletzt oder gar stirbt? Es macht doch einen erheblichen Unterschied, ob jemand versehentlich übersehen und deshalb angefahren wird (Unfall) oder absichtlich gefährdet und dabei angefahren wird (Straftat). Man wird davon ausgehen müssen, dass ein Teil der in den Unfallstatistiken auftauchenden „Unfälle“ eher Resultate unbeherrschter Wutanfälle sind, die durch Bremsen oder Ausweichen hätten verhindert werden können. Eine Ausnahme gibt es natürlich – fingierte Unfälle mit Sachschäden zu Ungunsten von Versicherungen sind ein Thema, das es ab und zu in die öffentliche Wahrnehmung schafft.

Ist das Unglück erst einmal geschehen, so wird schwer herauszufinden sein, ob es sich um einen Unfall oder um einen Angriff handelte. Der Verursacher wird natürlich nicht zugeben, jemanden absichtlich angefahren zu haben – aufgrund der hohen Toleranz gegenüber Verkehrsunfällen wird er sich nicht einmal dieser Fragestellung ausgesetzt sehen.

Mir ist klar, dass die Dunkelziffer schwer herauszufinden sein wird, dennoch möchte ich mit meinen Gedanken zu einer Diskussion anregen. Wie sind Eure Erfahrungen – hattet Ihr mal einen Unfall, der offenbar nicht ganz unbeabsichtigt war? Was sagt die Polizei, wenn Ihr Radwege nicht benutzt? Was sagen andere Verkehrsteilnehmer? Bessert sich die Lage?

Polen: Kein Gefängnis mehr für betrunkene Radfahrer

In Polen gilt eine Promillegrenze von 0,2 ‰. Wer im Straßenverkehr mit einem Alkoholgehalt von 0,2 bis 0,5 Promille im Blut erwischt wird, der zahlt eine Geldstrafe zwischen 625 und 1250 € oder das anderthalbfache eines Monatseinkommens. Wer mehr intus hat, kann mit Geldstrafe und/oder Haftstrafe bestraft werden. Und wer noch betrunkener ist, muss außer der Geldstrafe zwingend ins Gefängnis. Dieser Strafrahmen hat dazu geführt, dass in der Vergangenheit 10.000 Radfahrer eine Haftstrafe verbüßen mussten, weil sie die Alkohol-Promillegrenze überschritten hatten.

Ende letzter Woche hat Polens Präsident Komorowski eine Strafrechts-Novelle unterschrieben, nach der Radfahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat behandelt wird. Radfahrern, die mehr als 0,2 Promille haben, droht nun lediglich eine Arreststrafe von bis zu 30 Tagen oder eine Geldstrafe. Eine Arreststrafe ist eine abgemilderte Form der Haftstrafe, vergleichbar mit der Untersuchungshaft.

Infoseite-Polen: Keine Gefängnisstrafe mehr für betrunkene Radfahrer

Poster mit aufmerksamen Augen reduziert Fahrraddiebstahl um die Hälfte

Wenn ein simples Poster mit zwei starrenden Augen und der Unterzeile „Fahrraddieb, du wirst beobachtet!“ direkt über einer Fahrradabstellanlage hängt, reduziert das die Fahrraddiebstahlrate signfikant. Das ist die Erkenntnis eines zweijährigen Experiments, das an der Universität Newcastle im Norden Englands durchgeführt wurde.

Im ersten Jahr des Experiments ermittelte eine Arbeitsgruppe des „Centre for Behaviour and Evolution“ die Diebstahlquote auf allen Fahrradabstellanlagen des Campus der Uni Newcastle für einen Kontrollversuch. Im darauffolgenden Jahr wurde ein Poster (siehe Abbildung) über drei Anlagen zum Fahrradparken platziert, während alle anderen Fahrradabstellanlagen auf dem Universitätsgelände unverändert blieben. Ergebnis: die Diebstahlquote an den Fahrradparkanlagen mit Warnposter sank um 62%, die Zahl der Diebstähle an den unverändert gelassenen Fahrradparkplätzen stieg dagegen um 63%. Die Forscher vermuteten, dass der Fahrraddiebstahl sich insgesamt nicht reduzierte, sondern sich lediglich an andere Orte verschob. Professor Daniel Nettle, Autor des Forschungsberichts: „Wir wissen nicht, was exakt passierte, aber es scheint evident, dass Augen einen großen Einfluss auf das Verhalten haben kann.“ Die Ergebnisse bestätigen ein früheres Experiment der gleichen Forscher mit einer „Kaffeekasse“ in einer Teeküche.

Newcastle University: Watching eyes reduce bike theft
PLOS One: ‘Cycle Thieves, We Are Watching You’: Impact of a Simple Signage Intervention against Bicycle Theft
via Fietsberaad

Fahrraduhr

Toon Boumans aus Cuijk in der Nähe von Mijmegen sammelt seit mehr als vierzig Jahren historische Fahrräder, allerdings keine gewöhnlichen, normalen Räder. „Sie müssen etwas Besonderes haben“, sagt er. So wie das Feuerwehrfahrrad, das er auf eine Flohmarkt in Lille in Frankreich aufstöberte. Weil es immer schwieriger wird, Velos mit besonderen Eigenschaften zu finden, hat er sich zuletzt dem Basteln mit Fahrradteilen verschrieben. So entstand in drei Monaten eine Pendeluhr nahezu komplett aus Bike-Zubehör. Auf der Maker Fare in Kerkrade im letzten September wurde die Fahrraduhr vorgestellt.

via Bikehacks