Man stelle sich folgendes vor: In einer engen Straße „muss“ eine Autofahrerin einen Radfahrer so nah überholen, dass es zur Berührung – laut Autofahrerin ein Schlag des Radfahrers auf ihr Dach – und zum Sturz des Radfahrers kommt. Als die Frau und ihr Beifahrer helfen wollen, beschwert sich der Radfahrer lauthals und in unfeiner Art. Die Frau geht dann zur Polizei, gibt ihren Verkehrsverstoß gegen §5. Abs. 4 der STVO unumwunden zu und erstattet Anzeige. Wer wird für die Polizei der Verkehrsrowdy sein?
Die Antwort gibt die Kölner Polizei (Beschreibung eines Unfalls vom 7.11.2014): POL-K: 141107-5-K Fahrradfahrer als Verkehrsrowdy – Zeugensuche
Beide Cargobikes sind im Zentrum von Oldenburg stationiert und können kostenlos entliehen werden. Für jedes der beiden Lastis steht ein eigener Kalender auf der Webseite von „Rädchen für alle(s)“ zur Verfügung, auf dem man die Räder für einen bestimmten Tag reservieren kann.