Noch bis morgen findet der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt, von dem Vorschläge an den Gesetzgeber hinsichtlich des Alkohol-Grenzwertes für Radfahrer erwartet werden. Nachdem in der Presse ausschließlich Stimmen zu hören waren, dass der Richtwert gesenkt werden müsse, stellt heute Prof. Dr. Thomas Daldrup, Bereichsleiter Forensische Toxikologie und Leiter des Alkohollabors am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf, auf dem Verkehrsgerichtstag eine Studie vor, die manchen überraschen mag. Auftraggeber der Studie war der Gesamtverband der Versicherer beziehungsweise deren Abteilung zur Unfallforschung, Kernfrage war, ob man mit 1,6 Promille noch Fahrrad fahren kann.
Die Ergebnisse der Studie mit den Worten von Thomas Daldrup: „Nach unseren Ergebnissen müsste die Rechtsprechung eigentlich in dem Sinne revidiert werden, dass es für Fahrradfahrer keine Obergrenze mehr gibt. Auch mit 1,6 Promille oder mehr – manche Teilnehmer hatten sogar zwei Promille – können einige ohne große Ausfallerscheinungen Rad fahren. Ein pauschal mögliches Strafverfahren bei 1,6 Promille erscheint nach unserer Untersuchung etwas zu restriktiv.“


