Im Straßenverkehr in Deutschland herrscht eine Promillegrenze von 0,5 Promille Alkohol, das betrifft sowohl die Auto- als auch die Radfahrer. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und bei einem Unfall wird seitens der Rechtsprechung regelmäßig eine Grenze von 0,3 Promille angenommen. Als absolut fahruntüchtig gilt ein Autofahrer, wenn er 1,1 ‰ intus hat, bei einem Radfahrer geht man bei 1,6, Promille davon aus, dass er fahruntüchtig ist. Organisationen wie ADFC, UDV, GdP und Deutsche Verkehrswacht setzen sich einträchtig dafür ein, dass die letzte Regelung verschärft wird.
Mit dem Thema „Alkoholfahrten mit dem Fahrrad und Auto“ beschäftigt sich Markus Kronmaier von der TU Dresden. Der Student des Verkehrsingenieurwesens will im Rahmen seiner Studienarbeit herausbekommen, ob Radfahrer/innen und Autofahrer/innen wissen, ab welchem Grenzwert ein Bußgeld und/oder der Führerscheinentzug droht, wie Rad- und Autofahrer die Gefahren von Alkohol einschätzen und wie sich die Einstellung auf das Verhalten von Pedalisten und Kraftfahrzeugführern auswirkt.
Dazu hat Kronmaier eine Umfrage ins Netz gestellt. Unter
https://umfragen.psych.tu-dresden.de/sozsci/SocialWeb/
werden Radfahrende und Autofahrende gebeten, sich mit dem Thema 15 Minuten zu beschäftigen.