Die Deutsche Anwaltshotline hat in Kooperation mit dem ADFC einen kleinen Ratgeber Recht für Radfahrer herausgegeben. Die Autoren Rechtsanwalt Frank Böckhaus und Manuel Christa beantworten acht Fragen zu den Rechten und Pflichten von Radfahrern, angefangen von der Fahrradbeleuchtung bis zum Handyverbot.
Die Rechtsfragen im Einzelnen:
- Ist wirklich nur das Dynamolicht verkehrssicher?
- Kann ich bei Verkehrsverstößen mit dem Rad meinen Autoführerschein verlieren?
- Haben Radler ohne Helm immer Teilschuld an Unfallverletzungen?
- Besteht eine Pflicht, den Radweg auch immer zu nutzen?
- Sind Kopfhörer mit Musik beim Radfahren eigentlich verboten?
- Ist es wirklich immer verboten, mit dem Rad rechts zu überholen?
- Müssen Fahrradfahrer immer hintereinander fahren?
- Gilt das Verbot, mit dem Handy zu telefonieren, auf dem Fahrrad genauso?
Nicht unproblematisch finde ich Frage Nummer drei: „Haben Radler ohne Helm immer Teilschuld an Unfallverletzungen?“ Diese Formulierung suggeriert, dass es der Normalfall ist, wenn einem unverschuldet in einen Unfall geratenen Radler ohne Helm eine Teilschuld zugesprochen wird. Das Gegenteil ist der Fall.
In der Beantwortung der Frage wird korrekterweise auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und der Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof eingegangen. Ich hatte die große öffentliche Wirkung des Urteils des OLG Schleswig-Holstein immer so verstanden, dass bisher Radfahrer ohne Helm keine Mitschuld trugen und dass erstmals einem helmlosen Radfahrer eine Sorgfaltspflichtverletzung unterstellt wurde. Der BGH hat aber das vorinstanzliche Urteil kassiert.
Der kleine zehnseitige Velorechtsratgeber wird ergänzt durch einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer.
Deutsche Anwaltshotline: Was Fahrradfahrer über ihre Rechte wissen sollten (pdf-Dokument)

