RoadCross Schweiz ist eine gemeinnützige Schweizer Stiftung, die sich für eine generelle Hebung der Verkehrssicherheit und „die Förderung einer gesunden und massvollen Entwicklung des Strassenverkehrs“ einsetzt. Im Jahre 2010 hat RoadCross die eidgenössische Volksinitiative Schutz vor Rasern gegründet, die von Angehörigen von Strassenverkehrsopfern und Mitgliedern aller Fraktionen und zahlreicher Parteien der Schweizer Politik von links bis rechts unterstützt wird. Ziel der Initiative ist wörtlich, „jährlich 1.000 gefährliche Raser von der Strasse zu holen“.
Kern der Initiative ist eine neue Definition des Rasertatbestandes Art. 90 Absatz 2bis Strafgesetzbuch:
„Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft wird, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
Absatz 2bis ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 120 km/h beträgt.“
Bei einer Verurteilung droht die Einziehung und Verwertung des Autos oder Motorrads durch das Gericht.
Die Volksinitiative wurde am 15. Juni 2011 mit 105’763 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Am 9. Mai 2012 lehnte der Bundesrat die Initiative mit Verweis auf das Verkehrssicherheitspaket des Bundes „Via Sicura“ ab. Einen Tag nach der Einreichung der Initiative wurden die Initiativanliegen weitgehend in diese neue Gesetzesvorlage aufgenommen. Damit wurde das Begehren der Raserinitiative praktisch 1:1 in den Gesetzestext übernommen. Das neue Gesetz, das Raser deutlich härter bestraft, tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.