Schweizerische Initiative „Schutz vor Rasern“

RoadCross Schweiz ist eine gemeinnützige Schweizer Stiftung, die sich für eine generelle Hebung der Verkehrssicherheit und „die Förderung einer gesunden und massvollen Entwicklung des Strassenverkehrs“ einsetzt. Im Jahre 2010 hat RoadCross die eidgenössische Volksinitiative Schutz vor Rasern gegründet, die von Angehörigen von Strassenverkehrsopfern und Mitgliedern aller Fraktionen und zahlreicher Parteien der Schweizer Politik von links bis rechts unterstützt wird. Ziel der Initiative ist wörtlich, „jährlich 1.000 gefährliche Raser von der Strasse zu holen“.

Kern der Initiative ist eine neue Definition des Rasertatbestandes Art. 90 Absatz 2bis Strafgesetzbuch:

„Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft wird, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Absatz 2bis ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 120 km/h beträgt.“

Bei einer Verurteilung droht die Einziehung und Verwertung des Autos oder Motorrads durch das Gericht.

Die Volksinitiative wurde am 15. Juni 2011 mit 105’763 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Am 9. Mai 2012 lehnte der Bundesrat die Initiative mit Verweis auf das Verkehrssicherheitspaket des Bundes „Via Sicura“ ab. Einen Tag nach der Einreichung der Initiative wurden die Initiativanliegen weitgehend in diese neue Gesetzesvorlage aufgenommen. Damit wurde das Begehren der Raserinitiative praktisch 1:1 in den Gesetzestext übernommen. Das neue Gesetz, das Raser deutlich härter bestraft, tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Initiative „Schutz vor Rasern“

6 thoughts on “Schweizerische Initiative „Schutz vor Rasern“

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  1. Wenn man da keine Geldstrafen zulässt, hat es auch nicht den Nimbus der Abzocke, aber ich glaube nicht, das es ohne Flächendeckende Geschwindigkeitskontrolle zu häufiger Anwendung dieser Paragraphen kommen wird.

  2. Habe ich das richtig gelesen? Die Mindeststrafe bei drastischen Geschwindigkeitsüberschreitungen wird auf 1 Jahr Gefängnis festgelegt?

  3. Ich sehe in Frankfurt immer mal wieder Motoradfahrer, die mal kurz extrem auf über 100 beschleunigen. Bei Autofahrern habe ich das in mehreren Jahren nur einmal gesehen. Das war aber wirklich eindrucksvoll. Mit über Tempo 100 auf einer nicht allzu breiten Vorortstraße in Frankfurt Fechenheim. Links und rechts geparkte Autos, Fußgänger, Radfahrer. Da wäre ein Jahr Knast genau richtig gewesen, wenn man ihn denn erwischt hätte.

  4. Wenn man da keine Geldstrafen zulässt, hat es auch nicht den Nimbus der Abzocke

    Aber das ist in Deutschland unmöglich, jedenfalls die Einziehung des Fahrzeuges. Das ist ja ein Eingriff in Grundrechte! Und wenn das Auto –wie so oft– gar nicht dem Täter gehört, sondern ein Firmenwagen ist … Nee, also nee.

    Und den Führer!schein wegnehmen, das geht ja auch nicht, da gehen ja ganze Existenzen zugrunde (heul) …

  5. WoW

    Sehr cool, man erklärt ab einer bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitung das Fahrzeug zur Waffe und schon macht der Knast wieder Sinn.

    WoW, so cool diese Schweizer.

  6. Klasse!

    Und hier? Hier werden die Strafen via Flensburger Punkte in Richtung Marginalisierung reformiert (unter dem Beifall des daran mitarbeitenden ADAC und seiner Anwälte) und um zu zeigen, dass man ja was tut, sollen ein paar Vergehen die mit Geldbußen geahndet werden, um ein paar wenige 10er Euros verteuert werden.

    Die Schweiz geht den richtigeren Weg. Für besonders hirnverbranntes Fehlverhalten im Straßenverkehr eine Mindestfreiheitsstrafe einzuführen. Nix mehr mit generellem Freikaufen, um sich nachher mit „hier wurde ich mal geblitzt“ brüsten zu können.

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