Polen: vom Fahrradsattel in den Knast

Nach einem Bericht des polnischen Gefängnisdienstes (SW) verbüssten im letzten Jahr 1053 Radfahrer wegen “Trunkenheit am Lenker” eine Haftstrafe.

Das waren über 2 % der ca. 50.000 Radfahrer, die mit mehr als den erlaubten 0,2 Promille Alkohol im Blut von der Polizei gestellt wurden.

Dagegen wurden lediglich 1,3 % der alkoholisierten Autofahrer, die wegen des gleichen Delikts erwischt wurden, zu einer Haftstrafe verurteilt. In absoluten Zahlen gab es 70.000 Urteile gegen betrunkene Kfz-Lenker.

Woiciech Szymalski, Radfahr-Aktivist von der Vereinigung Grünes Masowien: „Die meisten der Radfahrer, die wegen Überschreitung der Promille-Grenze verurteilt werden, sind arme Leute. Die können sich keinen Rechtsanwalt leisten und die verhängte Geldstrafe überfordert sie häufig.“ Deshalb würden alkoholisierte Radfahrer, obwohl sie in der Regel nur sich selbst gefährden, häufiger im Knast landen als alkoholisierte Autofahrer.

Infoseite Polen: Vom Sattel in die Gefängniszelle

12 thoughts on “Polen: vom Fahrradsattel in den Knast

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  1. Schon krass. Ich wette, wer in Polen voll auf jemanden draufhält, weil der einen Fehler macht, kommt dafür – ebenso wie hierzulande – nicht in den Knast.

  2. @ berlinradler

    So wie ich den Artikel verstehe, wird hier aber keinesfalls zwischen Rad- und Autofahrern unterschieden. Der typische Radfahrer in Polen ist einfach nur weniger wohlhabend und kann sich die Geldstrafen (die auch die Autofahrer bekommen) nicht leisten, weshalb er in Erzwingungshaft kommt, wie es auch in Deutschland üblich ist.

    Somit ist das alles absolut fair und es gibt keinen Grund sich aufzuregen.

    Oder will jetzt noch jemand fordern, mit zweierlei Maß zu messen und die Geldstrafe an die jeweilige finanzielle Situation anzupassen? Es ist das gleiche Vergehen, also zahlen auch alle den gleichen Preis.

  3. @Hannes, ich kritisierte weniger den Artikel als die gesellschaftlich etablierte Gefahrenwahrnehmung.

    Absichtliche Gefährdungen führen mit Sicherheit seltener zu Gefängnisstrafen als fahrlässige Gefährdungen wie z.B. die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr. Dass das Gefängnis letztendlich für nicht bezahlte Strafzettel verhängt wird und nicht für das Verkehrsdelikt, ist klar.

    Mein Wunsch ist es, dass jemand, der absichtlich im Straßenverkehr andere gefährdet, durch Gefängnisstrafen bedroht ist.

  4. @ berlinradler

    Dann habe ich das völlig falsch verstanden und gebe dir Recht.
    Da wäre dann zum Beispiel die Frage, ab wieviel Promille der Knast winkt.
    Jemand mit 0,5‰ handelt zweifelsfrei fahrlässig, ist aber doch sicher noch handlungs- / reaktionsfähiger als jemand mit 3,5‰ (sofern er noch bei Bewusstsein ist).

  5. Hallo Hannes,

    jemand der sehr alkoholisiert oder extrem schnell fährt, handelt extrem gefährlich, in meinen Augen aber dennoch „nur“ fahrlässig. Dahinter muss kein Wille stecken, jemanden zu verletzen oder zu töten.

    Bei jemandem, der einen anderen von der Straße drängt oder nicht bremst, weil ein anderer einen Fehler macht, sehe ich hingegen einen solchen Willen und bewerte das eher so wie einen Messerangriff. Mein Eindruck ist jedoch, dass so etwas eher nicht – oder wenn, dann maximal als Verkehrsdelikt – geahndet wird.

    Beidem muss Einhalt geboten werden, aber sicher auf unterschiedliche Weise.

  6. allein der nachweis des vorsatzes ist schwierig …

  7. „“Mein Wunsch ist es, dass jemand, der absichtlich im Straßenverkehr andere gefährdet, durch Gefängnisstrafen bedroht ist.““

    Ist er doch auch, zumindest auf dem Papier. Dass entsprenchende Strafen selten was mit Gefängnis zu tun haben, liegt zum einen an den recht milden Richtern, speziell in Berlin, zum anderen an der Beweisbarkeit.

    Alkohol im Blut nachzuweisen ist recht simpel und dann auch recht stichhaltig.

    Aber eine Gefährdung ohne eingetretenen Schaden nachzuweisen ist wieder recht schwer…ginge mit Kameras an jeder Ecke, die will dann aber (zum Glück) auch wieder keiner.

    Im übrigen…ich bin nun zwar kein „Schließt die Knäste“-Typ, aber Erzwingungshaft, weil jemand kein Geld hat, um Strafen für Strafzettel, kleinere Ladendiebstähle oder Schwarzfahren zu zahlen, halte ich für mehr als fragwürdig.

  8. @ Klemmi

    zum letzten Absatz:
    Man könnte anstelle der Geldstrafe auch Sozialstunden aufbrummen aber sowas wird wohl nur für Jugendliche eingesetzt.
    Allerdings finde ich Knast für Ladendiebstahl gar nicht so verkehrt. Wenn eine arme Wurst sich ein Brot klaut, sag ich ja gar nichts – aber wenn missratene Halbstarke sich CDs und anderen Luxus in die Taschen stecken, wüsste ich nicht, weshalb man die mit Samthandschuhen anfassen sollte.

  9. Ganz einfach, weil es in keinem Verhältnis zur Tat steht…von mir aus sollen sie ein Jahr lang den geschädigten Laden putzen, aber solange ich als Elternteil meine Erziehung nicht mit Stubenarest durchsetzen darf, weil es Freiheitsberaubung ist, solange hat der Staat mein Kind, Bruder oder Kumpel nicht einzusperren, nur weil er irgendeinen Scheiß geklaut hat.

  10. Ich bin sehr häufig in Polen mit dem Fahrrad unterwegs. Mein Eindruck ist der, dass in den vergangenen Monaten verschärft Radfahrer kontrolliert werden. Die polnischen Polizisten nehmen es tatsächlich sehr genau und ich kann nur jedem raten, der in Polen radelt, das Bier während der Rastpause zu vermeiden. Zum Glück sind viele polnische Menschen äußerst freundlich. So warnte mich vor einigen Wochen, als ich über Küstrin – Kostrzyn nach Slubice fuhr und in Slubice ein Bier trank, ein Pole, dass wenige hundert Meter weiter eine Polizeikontrolle wartete. Ich schob das Fahrrad dann vorbei und über die Grenze.

    Und wenn ich ganz ehrlich bin, macht eine generelle 0 Promille im Straßenverkehr für ALLE Beteiligten schon Sinn. Ich gebe allerdings zu, dass ich während einer Rast oder zum Ende einer Tour gern mal ein Bier trinke…

  11. @Goeran, welche Strecke bist Du da gefahren? Ich hatte mal aus einem GPS-Portal eine ganz nette Route rausgefischt. Die führte ab Küstrin aber zunächst am Europaradweg lang, der sich auf polnischer Seite als stark befahrene Landstraße darstellt. Mir als „Stadtei“ war das sehr unangenehm. Der Rest der Strecke ging dann über Wirtschaftswege und am Deich entlang, das war sehr schön.

  12. Anstelle die Radfahrer zu kriminalisieren, könnte man auch einfach die Promillegrenze leicht anheben.

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