„Schwere Verletzungen erlitt gestern Nachmittag ein Radfahrer in Charlottenburg. Ein 33-jähriger Fahrer eines „Citroen“ fuhr gegen 16 Uhr aus einer Parklücke in der Kantstraße und erfasste dabei den 60-jährigen Radfahrer, der die Kantstraße in Richtung Joachimsthaler Straße befuhr. Der Radler stürzte hierbei zu Boden und erlitt schwere Kopfverletzungen. Er kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Aufgrund der Rettungsarbeiten war die Kantstraße ab Krumme Straße in Richtung Joachimsthaler Straße für rund 30 Minuten für den Fahrzeugverkehr gesperrt.“
Pressemeldung der Berliner Polizei vom 04.03.2011 – 10:10 Uhr
Auch der Tagesspiegel berichtet von dem Unfall: „Der Mann war gegen 16 Uhr die Kantstraße in Charlottenburg entlang gefahren, als ein am Straßenrand geparktes Auto anfuhr, den Radfahrer streifte und zu Fall brachte.“
In einem Kommentar zum Tagesspiegel-Artikel schreibt reclaim: „Was mich aber wirklich immer wieder ärgert ist die Ungleichverteilung der von Agenturen und Polizei gewählten Formulierungen für die Beschreibung von Fehlverhalten der verschiedenen Verkehrsteilnehmerarten:
Autofahrer „übersehen“ stets, wärend Fußgänger ständig Dinge tun „ohne auf den Verkehr zu achten“ – ein ungleich härterer Vorwurf.
Und: Auch hier im Artikel erscheint der Autofahrer fast gänzlich unbeteiligt: Nicht der Autofahrer hat den Radfahrer angefahren, sondern das Auto. Nicht der Autofahrer hat ausgeparkt, sondern das Auto.
Wenn jedoch Radfahrer mit Fußgängern kollidieren, dann ist es stets der Radfahrer, der Fußgänger angefahren hat und nicht das Fahrrad… Dass die Gefährte und nicht deren Lenker für die Bewegungen der Fahrzeuge und daraus resultierende Kollisionen verantwortlich sind, ist – ebenso wie „übersehen“ – das fast ausschließlich Privileg der Autofahrer.“
Tagesspiegel: Radfahrer beim Ausparken übersehen