Der Lissabon-Vertrag der Europäischen Union sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger der EU ihre eigenen Themen auf die Agenda der Kommission setzen und so die Gesetzgebung mitbestimmen können. Wenn innerhalb eines Jahres 1 Million Unterstützer-Unterschriften aus mindestens 7 Ländern für das gewünschte Thema gesammelt werden, wird das Thema in der EU geprüft und eventuell beschlossen. Zur Zeit wird eine solche Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Thema Tempo 30 in unseren Städten vorbereitet.
Die Kernaussage der „EBI Tempo 30“ ist folgende: „Die reguläre Höchstgeschwindigkeit für Wohngebiete und Hauptstraßen mit erheblichem Fuß- und Fahrradverkehr in der Europäischen Union beträgt 30 km/h (20 mph). Lokale Behörden können Ausnahmen öffentlich begründen und beschildern.“
In der Begründung heißt es: „Die Vorschrift von 30 km/h für alle Wohn- und Stadtstraßen würde einen signifikanten Beitrag dazu bedeuten, dass die Straßen der EU sicherer werden und die Lebensqualität für ihre Bürger steigt. Es würde eine klare und unmissverständliche Botschaft aussenden, dass der Schutz von Leben und die Gleichberechtigung der Mobilitätsarten die Fundamente für die Verkehrspolitiken der Europäischen Union sind. Sie würde darüber hinaus eine weltweite Vorbildfunktion schaffen, die, wenn sie von sich entwickelnden Ländern übernommen wird, zum weltweit größten Einzelbeitrag zur Senkung der Unfallzahlen in der UN-Dekade der Straßenverkehrssicherheit werden würde.“