Unfallrisiko Kopfhörer?

Schon oft haben wir über Vorstöße berichtet, die das Unfallrisiko durch Kopfhörer mit Verboten beseitigen wollten. Im Januar 2012 behauptete das ZDF-Magazin „heute“, dass die Fußgängerunfälle durch das Tragen von Kopfhörern zunehmen würden. AutoVerkehrsminister Ramsauer polemisierte im selben Monat: „Mit lauter Musik schlafwandeln sie über Straßen und Bahnsteige„. Ja, sehr gefährlich, die ständigen Bahnsteigunfälle.

Ein neuer Vorstoß für ein Verbot von Kopfhörern für Fußgänger und Radfahrer kommt nun von der MDR Umschau. Auch hier behauptet man unter dem ausdrücklichen Hinweis auf fehlende gesicherte Zahlen (!), dass Unfälle, die von Fußgängern oder Radfahrern mit Kopfhörern verursacht werden, zunehmen würden. Man stützt sich dabei auf Protokolle der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), nach denen Gefahrenbremsungen von Straßenbahnen wegen Kopfhörerträgern zunehmen.

Nach Aussagen einer Wissenschaftlerin kommt es dabei nicht auf die Lautstärke an. Auch leise Musik hätte die Reaktionszeit von Probanden in einer Studie um etwa 20% erhöht. Der MDR zieht daraus seine Schlüsse: Aus der Gruppe von Autofahrern, Motorradfahrern, Radfahrern und Fußgängern greife man die beiden letztgenannten heraus und verbiete ihnen die Musik während der Fortbewegung. Konsequent und logisch, oder?

Und da die aufgesetzte Krone bisher fehlt, lässt man noch Staatssekretär Mücke zu Wort kommen, der – sollte sich wirklich ein Problem darstellen – das Verkehrsministerium in der Pflicht sieht, eine Regelung zu schaffen. Genauso beherzt, wie man das bei anderen, in den Unfallursachen wirklich auftretenden Problemen, Stichwort „Rechtsabbieger“, tut?

MDR Umschau: Unfallrisiko Kopfhörer, 21.8.2012 (Kommentare ohne vorherige Registrierung möglich)

Berliner Zeitung: „Das ist erlaubt …

… und das verboten.“

So titelte das Blatt am vergangenen Freitag und stimmte die Leser auf die Polizeikontrollen ein, die jährlich bei schönem Wetter durchgeführt werden. Neben allgemein bekannten Tatsachen (rote Ampeln, Alkohol, Abbiegen) werden auch speziellere Fragen abgehandelt.

So wird behauptet, dass ein Radfahrer, der den Zebrastreifen fahrend überquert, 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskiert. Stattdessen müsse man absteigen und schieben. Schaut man in den echten Bußgeldkatalog, so ist von Schieben keine Rede. Vielmehr wird ein Bußgeld fällig, wenn der Vorrang von Fußgängern missachtet wird.

Auch der viel diskutierte Punkt „Kopfhörer“ darf nicht fehlen. Immerhin gesteht man Radfahrern zu, dass sie während der Fahrt Musik hören dürfen. Aber: „Ist die Polizei der Meinung, dass [die Musik zu laut] ist, kostet das zehn Euro.“ Na wer da nicht widerspricht, ist selber schuld.

Kontrollen von Radfahrern sind wichtig. So hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) herausgefunden, dass die Verkehrsverstöße von Radfahrern in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Das zugrundeliegende Messverfahren wäre mal interessant. Für GdP-Vorsitzenden Bernhard Witthaut ist diese wissenschaftliche Erkenntnis zumindest Grund genug, für eine Kennzeichenpflicht für Radfahrer einzutreten.

Wer von der Polizei erwischt wird, sollte selbst gründlich prüfen, ob er einen Verkehrsverstoß begangen hat:

  • Wo die Polizei eine rote (Fahrbahn-)Ampel sieht, kann der Radfahrer mitunter völlig legal nach der grünen Fußgängerampel fahren – z.B. wenn Fußgängerfurt und Radfurt direkt aneinander grenzen. Hier gibt es eine umfangreiche Tabelle, die aufzeigt, welche Ampel für Radfahrer gilt.
  • Wer als Radfahrer indirekt nach links abbiegt, muss gem. §9 (3) der STVO den Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen beachten, nicht aber beispielsweise eine Fußgängerampel. Dies kann schnell als Rotlichtverstoß wahrgenommen werden. Allerdings sind Fahrradampeln an einer eventuell vorhandenen Radverkehrs-Abbiegerführung zu beachten.
  • Radwege müssen nur benutzt werden, wenn sie mit entsprechenden Verkehrszeichen ausgestattet sind. Ein Bußgeld bei fehlender Benutzungspflicht sollte sich leicht mit einem Einspruch abwenden lassen.