Es lohnt sich halt doch, die Rahmennummer eines Fahrrades zu notieren. Vor rund vier Jahren ist ein Fahrrad in Rostock als gestohlen gemeldet worden. In Merching in der Nähe Augsburgs, etwa 800 Kilometer weiter südlich, lehnte es nun an einem Zaun. Dem Grundstücksbesitzer kam es herrenlos vor und er verständigte die Polizei. Die Beamten prüften das Rad und siehe da: Es gehört zu einem Rostocker, der es damals als gestohlen gemeldet hat.
Augsburger Allgemeine: In Rostock gestohlen, in Merching wieder aufgetaucht
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Kommentare
- 38 Kommentare zu "BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“"
- berlinradler: @bruna, ach ich bin die Diskussion nicht wirklich leid. Wenn ich das wäre, könnte ich mich ausklinken. Vielmehr bin ich…
- Michael S: @Jochen (hööööörst duuu miiiiich noooooch?) Auuuuuch ciaoooooo
- Jochen: Peter: " Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So…
- Peter Viehrig: @Jochen Ich mache es kurz: Bitte einfach mal richtig lesen. Selber. Es ging Johann um die *Berichterstattung*, also die Rezeption…
- Jochen: Johann: >>> Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat,…
- 65 Kommentare zu "Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht"
- Stefan: Nicht schlecht. Ich wurde nach 3 Metern mit dem Fahrrad betrunken auf dem Fahrradweg angehalten; nicht schön - aber hey,…
- Linda: Ich dachte, man kooft sichn BMW auch zur Freude(!!!) am Fahren. Und dann stellt man sich zum Spaß jeden Morgen…
- Kohl: Grossartig, wenn ich an der CM teilnehme muss ich keine Steuern mehr bezahlen? Wo kann ich das beantragen?
- berlinradler: Sofern Troll-Meinungen auch Meinungen sind ...
- Theo: Der LKW-Fahrer hat einen Mann totgefahren. Das wird ihn sein Leben lang begleiten. Armer Kerl. Welchen Sinn macht es, ihm…
- 16 Kommentare zu "Rechtsfragen zum Thema Fixie"
- peter patent: An einer Steller Ihrer Interpretation sehe ich einen Fehler. Sie schreiben: "die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass “alle Fahrzeuge eine ausreichende…
- F.: Moin, moin nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen! Grüße
- berlinradler: Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-)
- Roland Huhn: Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet "Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit…
- Roland Huhn: RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung ("Als ausreichende Bremse…
- 1 Kommentar zu "Die große Beichte im Radsport"
Timeline Radspannerei-Blog
der Rostocker Eigentümer wird nun sicher informiert, dass er sein Rad abholen kann. Was passiert, wenn er das nicht will (wegen des Aufwands)? Ich habe gehört, dass man in so einem Fall unter Umständen die Entsorgungskosten bezahlen muss, ist das richtig?
Die Meldung eines einzelnen(!) Fahrraddiebstahls aus der gleichen Zeitung:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Gestohlenes-Mountainbike-war-1700-Euro-wert-id20051106.html
Berliner Zeitungen müssten für derlei Medlungen jeden Tag zwei Seiten extra drucken …
[…] (1081) 103. Lilli Green (1154) 104. Irgendwas ist ja immer – Reloaded (1159) 105. TV-Noir (1168) 106. Rad-Spannerei blog (1170) 107. Soulkombinat (1212) 108. Reality Check Berlin(1227) 109. Tutsi (1250) 110. Loadblog […]
@ a2011:
Nein, soweit ich weiß werden gestohlene Fahrräder, die von der Polizei beschlagnahmt wurden, nach einer gewissen Zeit öffentlich versteigert, sofern sich kein Besitzer finden lässt / der Besitzer das Rad nicht abholt.
Mir wurden in Rostock auch diverse Räder gestohlen und nun bin ich in Bayern. Meine Räder habe ich bisher aber nicht gesehen. *g*
Zeigt auch, dass Fahrradkodierung überflüssig ist bzw. noch anderen Zwecken dient.
Rahmennummer + Hersteller + Anzeige des Bestohlenen führen zu einem Eintrag in der Polizeidatenbank, der vollkommen ausreicht, um ein gestohlenes Rad jederzeit seinem Eigentümer zuzuordnen.
Hinzu kommt noch, dass eine Codier-Nr. nur eingraviert wird, während die Rahmennummer eingeschlagen ist. Der „Dieb“ kann zwar beide Nummern ausschleifen und mit Zinn auffüllen, aber die Rahmennummer lässt sich danach immer noch mit einem mobilen Röntgengerät (wie es der Zoll benutzt) im Metall erkennen.
Und, wie oft dürfte so ein Röntgen Gerät für gestohlene Fahrräder eingesetzt werden? Idr lässt die Polizei doch nach 2 Wochen eh alles fallen wenn es nur um ein Fahrrad geht…