Im August 2011 wollte ein 57-jähriger Autofahrer im ostfriesischen Burhafe in einer Kurve eine aus 50 Personen bestehende Radfahrergruppe überholen. Ein entgegenkommendes Auto musste wegen des Überholvorgangs ausweichen und schleuderte in die Gruppe. Zwei Radfahrer wurden getötet, weitere 15 Radfahrer wurden verletzt.
Das Amtsgericht Wittmund hat den 57-Jährigen nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro verurteilt. Der Autofahrer hatte jede Schuld bestritten.
Auch der zweite Autofahrer, dessen Auto in die Radfahrergruppe geschleudert war, hatte jede Schuld von sich gewiesen. Ein Gutachten ergab, dass die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Autos „technisch realistisch“ bei 137 Stundenkilometer lag. Erlaubt sind an dieser Stelle 100 Kilometer pro Stunde. Der Richter maß der Geschwindigkeit des entgegenkommendes Autos keine Bedeutung zu. Ursächlich für den Unfall sei allein die Fahrweise des ersten Autofahrers gewesen. „Sie hätten nur überholen dürfen, wenn eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen gewesen wäre“, sagte er.
Welt Online: Autofahrer muss für Tötung von zwei Radfahrern Geldstrafe zahlen
„Rücksicht im Straßenverkehr! Wirkt sofort. Kostet keinen Cent.“
