Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg hat die Erstellung eines Gutachtens mit dem Titel: „Sicherheitspotentbaile durch Fahrradhelme – Einordnung der Bedeutung des Fahrradhelmes bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Instrumente zur Erhöhung der Helmtragequote“ öffentlich ausgeschrieben.
In der Auftragsbeschreibung heißt es ganz neutral: „In Bezug auf Fahrradhelme gibt es trotz zahlreicher Untersuchungen, Kommissionen und Diskussionen noch zahlreiche offene Fragen. Mit einem Gutachten möchten die Verkehrsministerien der Länder Baden-Württemberg und Thüringen die Datenbasis für die Diskussion verbessern und so einen Beitrag zur Versachlichung leisten.“
Welcher Art „Versachlichung“ das Ministerium wünscht, wird im nächsten Absatz klar: „Bei dem Gutachten geht es nicht alleine um die Frage einer Helmpflicht, sondern auch darum wie unabhängig von einer Helmpflicht eine höhere Helmtragequote erreicht werden kann. Es sollen dabei auch die Akzeptanz einer möglichen Helmpflicht und die Auswirkungen auf die Fahrradnutzung betrachtet werden. Ein weiteres Ziel der Untersuchung ist die Auseinandersetzung mit gängigen Argumenten gegen das Tragen eines Fahrradhelms.“ Das Gutachten soll einen „Erkenntnisbeitrag zur Verkehrssicherheitsdiskussion“ leisten.
Angebote für das Gutachten können bis zum 13. Februar 2014 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Der Zuschlag für die Studie soll bis Ende März 2014 erfolgen, danach beginnt der Auftrag, der eine maximale Laufzeit von 18 Monaten haben soll.
Chef des Stuttgarter Verkehrsministeriums ist Winfried Hermann, ein glühender Verfechter der Helmpflicht. Herrmann lässt keine Gelegenheit aus, für eine verpflichtendes Tragen von Fahrradhelmen zu werben. Zuletzt hatte er im Juni 2013 im Mannheimer Morgen eine Helmpflicht für Radler gefordert.
Ausschreibung MVI Baden-Württemberg: Sicherheitspotentiale durch Fahrradhelme
Nach einem Monat endet heute die Bürgerbeteiligung am 


