In der Pressestelle der Flensburger Polizei textet ein Naturtalent. Okay, mit der Kausalität nimmt man es dort oben an der Förde nicht ganz so genau, aber das muss man in Kauf nehmen, wenn dabei so wunderschöne Überschriften entstehen wie „Kein Licht am Fahrrad: Gefängnis“. Es geht aber noch besser, noch prägnanter, etwa „Ohne Licht am Rad: mehr als 1,5 Jahre Knast“ oder „Radler vergisst Licht anzuschalten: hohe Haftstrafe“.
„Flensburg (ots) – 090127.2 – Auf dem Fahrrad ohne Licht durch die Dunkelheit zu fahren ist an sich schon gefährlich – normalerweise kommt man dafür aber nicht gleich ins Gefängnis. Anders erging es einem 29-Jährigen heute Morgen nach einer Verkehrskontrolle des Ersten Polizeireviers. Gegen 01:20 Uhr kontrollierten die aufmerksamen Streifenbeamten einen Fahrradfahrer in der Flensburger Fußgängerzone, weil er ohne Beleuchtung fuhr. Plötzlich flüchtete der Mann mit seinem Rad – zunächst ohne ersichtlichen Grund – in Richtung Hafenspitze. Dort warf er das Rad weg und lief zu Fuß weiter. Die Beamten orderten Verstärkung und konnten den Flüchtigen schließlich auf einem Hinterhof am Hafendamm festnehmen. Dort hatte er sich in einem Gebüsch versteckt. Bei näherem Hinsehen wurde deutlich, was den Mann zur Flucht trieb: gegen ihn bestand ein Haftbefehl über 556 Tage. Zu allem Überfluss hatte er eine geringe Menge Heroin bei sich, und sein Fahrrad erwies sich als gestohlen. Die Beamten stellten Drogen und Fahrrad sicher. Darüber hinaus leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Abschließend wurde der Beschuldigte der Justizvollzugsanstalt Flensburg überstellt.“
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via: de.rec.fahrrad