Modal Split Datenbank für Europa

Die Organisation EPOMM hat eine Datenbank mit den Modal-Split-Daten von mehr als 300 Städten in Europa veröffentlicht. Mit diesem Tool kann man wunderbar spielen. Wenn man zum Beispiel alle deutschen Großstädte mit einem Radverkehrsanteil von zehn Prozent oder mehr sucht, bietet die Datenbank 44 Ergebnisse, von Münster mit 38 Prozent bis Osnabrück mit elf Prozent anteiligem Radverkehr.

Nachteil der Datensammlung: sie sind unterschiedlich stark veraltet. Die Berliner Zahlen sind von 2009, die Zahlen vieler weiterer deutscher Städte wurden zwischen 2004 und 2008 erhoben, zuweilen sind sogar grotesk antiquierte Daten vorhanden wie etwa von Lübeck aus dem Jahre 1994. Das Modal-Split-Tool erfasst insgesamt 287 europäische Städte über 100.000 Einwohnern sowie 50 weitere kleine Städte aus Europa und zwölf Städte aus Kanada, USA, Mexiko und Australien.

TEMS – The EPOMM Modal Split Tool

Welche Ampel gilt?

Welche Ampel für den Radverkehr gilt, ist bisweilen kaum auszumachen. Abhängig von der Benutzung der Fahrbahn oder einer Radverkehrsführung, dem Aneinandergrenzen von Fußgänger- und Radfahrerfurt und dem Vorhandensein von Fahrradpiktogrammen in der Fußgängerampel gilt mal die Fußgängerampel, mal die Radwegampel und mal die Fahrbahnampel. Als wäre das nicht kompliziert genug, werden mit jeder STVO-Änderung nicht minder komplexe Abhängigkeiten geschaffen, die sich von den vorherigen unterscheiden.

Ob die Tabelle von Radverkehrspolitik.de nun mehr Überblick in die Angelegenheit bringt, sei mal dahingestellt. Immerhin verdeutlicht sie eine absurde Situation, die mitunter auch Polizisten verwirrt.

Unfallschwerpunkt Zebrastreifen?

Der Auto Club Europa (ACE) schreibt in einem Artikel, dass fast jeder fünfte Fußgängerunfall mit Personenschaden innerhalb geschlossener Ortschaften an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) stattfindet. Das stimmt grob für Deutschland, von ca. 32.000 Fußgängerunfällen fanden 5.100 an Zebrastreifen statt.

Für Berlin ergeben sich andere Zahlen. Im Jahre 2010 wurden 49 Unfälle an Zebrastreifen gezählt, insgesamt gab es 2.348 Fußgänger-Verkehrsunfälle. In Berlin findet somit nur etwa jeder 50. Fußgängerunfall am Zebrastreifen statt.

Um ernsthaft Rückschlüsse auf die Sicherheit der Zebrastreifen ziehen zu können, wie es der ACE tut, müssten Vergleiche mit anderen Fahrbahnquerungen getroffen werden. Ebenso müsste angegeben werden, wieviele Zebrastreifen in den untersuchten Regionen vorhanden sind.

Der ACE gibt zudem eine „Fehlverhaltensquote“ der Fußgänger an, die in Berlin im Jahr 2010 bei 409 Fehlverhalten pro 1 Mio. Einwohner, in Thüringen hingegen nur bei 95 pro 1 Mio. Einwohner lag. Das ist methodisch natürlich besonders fragwürdig, da Flächenländer und Städte eine völlig unterschiedliche Infrastruktur und Nutzungsgewohnheiten mit sich bringen. Zudem ist es, wegen der sehr viel höheren Unfallzahlen im MIV, ein argumentativer Bumerang für einen Autoclub.

ACE: Schützender Zebrastreifen häufig Unglücksfalle für Fußgänger

Bullit als Büromöbel

In Kopenhagen scheint die Sonne auch. Manu Sareen, dänischer Minister für Gleichstellungsfragen, Kirche und nordische Zusammenarbeit, hat eine Sitzung ins Freie verlegt. Dabei benutzt er das ministereigene Lastenfahrrad mit Werbeslogan „Wir sind die Zukunft!“ und Anti-AKW-Button als Sitzgelegenheit. Das Foto ist vom Facebook-Auftritt von Manu Sareen geborgt.
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SPD in Hamburg zieht Zustimmung zur Helmpflicht für minderjährige Radfahrer zurück

Vor zwei Monaten hatten die in Hamburg regierenden Parteien CDU und SPD beschlossen, eine gemeinsame Bundesratsinitiative für eine Helmpflicht bei minderjährigen Radfahrern zu starten. Im Verkehrsausschuss zog die SPD nun ihr „Ja“ zu einer Helmpflicht für Kinder bis zu 14 Jahren zurück. Stattdessen will die SPD lediglich eine Kampagne für das Helmtragen starten. Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Martina Koeppen verwies auf die Zuständigkeit des Bundesregierung. Bundesverkehrsminister Ramsauer hatte eine Aufklärungsaktion angekündigt.

Hamburger Abendblatt: SPD zieht „Ja“ zur Helmpflicht für minderjährige Radfahrer zurück

Bikebutterfly

Genervter Bromptonfahrer in London gerät immer wieder mit Autofahrern, anderen Radlern und Fußgängern in Konflikt. Er erfindet deshalb den Bikebutterfly, ein Sicherheitstool für Radfahrer, das drei entscheidende Vorteile hat: man ist leicht zu sehen, man wird ganz schnell langsam und man erzeugt eine steile Lernkurve bei Fußgängern. Der Bikebutterfly ist grundsätzlich in sechs verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich. Eigentlich war eine Produkteinführung am ersten April geplant, wurde wegen des schönen Wetters aber vorgezogen.

Augsburg: mehr Verletzte trotz Helm?

Die Polizei in Augsburg will verstärkt gegen Geisterradler vorgehen. Das ist nicht weiter erwähnenswert – interessant sind aber die Detailausführungen in der Pressemeldung, die nahelegen, dass in der Augsburger Unfallstatistik die Tatsache, ob der beteiligte Radfahrer einen Helm trug, mit erfasst wird.

Polizei Bayern:

„Auffällig, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben: Bei ca. 80 % der Unfälle mit verletzten Radfahrern wurde von diesen kein Fahrradhelm getragen.“

Das ist angesichts einer Helmtragequote von 10% in Deutschland bemerkenswert.

Bayerische Polizei: „Geisterradler gefährden“

Das Wiener Radmanifest

Anfang Februar hat die britische Zeitung The Times die Kampagne Cities fit for Cycling ins Leben gerufen. Eine Online-Plattform unterstützte die Berichte der Printausgabe, zusätzlich forderte eine an das Parlament gerichtete Petition mehr Sicherheit für Radfahrer auf den Straßen Großbritanniens.

Die Initiative der Times hatte eine sehr große Wirkung, sie gipfelte in einer dreistündigen Parlamentsdebatte über das Radfahren. David Cameron, der britische Premierminister, erklärte in seiner Stellungnahme, dass „wir mehr unternehmen müssen, um Fahrradfahren sicherer zu machen. Wir müssen Kampagnen wie diese unterstützen“.

Angeregt durch die intensive Diskussion in Großbritannien hat die italiensche Zeitung Gazzetta dello Sport das Thema aufgegriffen. Auch in Österreich nimmt der Diskurs Fahrt auf: die Radlobby IGF und die Wiener Zeitung veröffentlichten Textvorschläge für ein Radmanifest. Letztlich soll das Manifest in Form einer Petition an die österreichischen Parlamentsparteien gehen. Hier die 6 Punkte des Manifestes für ein radverkehrsfreundliches Österreich der Wiener Zeitung.

Das Radmanifest

1. STVO-Reform
Um die Situation des umweltfreundlichen, gesunden und energieautarken Verkehrsmittels Fahrrad nachhaltig zu stärken und die Sicherheit der RadfahrerInnen zu verbessern, muss die Straßenverkehrsordnung deren Bedürfnisse zeitgemäß berücksichtigen und die nötige Basis für modernen Radverkehr herstellen. Das betrifft v.a. die gefährlichen Nachrangregelungen für den Radverkehr, die kontraproduktive Radwegbenützungspflicht und die Einführung von Fahrradstraßen, Begegnungszonen und Radschnellrouten sowie die notwendige Umgestaltung der Fahrradverordnung.

2. Tempo 30 im Stadtgebiet
In Stadtgebieten ist Tempo 30 einzuführen, um die Verkehrssicherheit für alle am Verkehr teilnehmenden Menschen, besonders aber für FußgängerInnen und RadfahrerInnen, zu erhöhen.

3. Straßenbau drosseln, stattdessen mehr Investitionen in Radinfrastruktur
Österreich hat bereits eines der dichtesten Autobahnnetze Europas. Ein weiterer Ausbau ist angesichts ökonomischer Engpässe, ökologischer Bedenken und eines stetigen Anstiegs der Erdölpreise nicht sinnvoll. In Zukunft sollten zumindest 5% der öffentlichen Ausgaben für Straßeninfrastruktur für zukunftsorientierte Radverkehrslösungen aufgewendet werden, statt weiterhin Milliardenbeträge für den hochrangigen Straßenbau zu verwenden.

4. Bei Bauprojekten: Obligatorische Rad-Verträglichkeitsprüfung
Verpflichtende Fahrrad-Verträglichkeitsprüfungen bei geplanten Straßenbauprojekten sowie Wohn- und Gewerbebauten müssen in allen Bundesländern eingeführt werden. Bestehende Straßen und Bauten sind anhand derselben Kriterien zu evaluieren. Eine Einbindung von Radverkehrs-Interessenvertretungen trägt in diesem Bereich zur Qualitätssteigerung bei. Stellplatzverordnungen, die die Einrichtung von Garagenplätzen bei der Errichtung von Wohnbauten vorschreiben, sind zu streichen oder in Richtung Radabstellanlagen zu modifizieren.

5. Ursachenforschung bei Verkehrsunfällen
Eine bundesweite, umfassende Untersuchung von Verkehrsunfällen mit RadfahrerInnen ermöglicht eine genaue, objektive Analyse von Unfallursachen und Verursachern und soll in eine sicherheitsorientierte Verkehrsgestaltung statt in umstrittene Unfallfolgenbekämpfung wie z. B. die Helmtragepflicht münden.

6. Abstellanlagen und Öffentlicher Verkehr
Wirtschaftsbetriebe und Transportunternehmen müssen dazu angehalten und dabei unterstützt werden, das bestmögliche Service für ihre Rad fahrenden KundInnen und MitarbeiterInnen zu bieten. Das betrifft vor allem qualitätsvolle, sichere Abstellanlagen in ausreichender Anzahl sowie Radmitnahmemöglichkeiten bei Bus und Bahn.

Wiener Zeitung: Das Radmanifest

Der Vorschlag der Radlobby IGF umfasst 8 Punkte und ergänzt die sechs Kernforderungen der Wiener Zeitung um die Punkte Radverkehrsbeauftragte/Radverkehrsbeauftragter sowie Einbindung des Radverkehrs in die Führerscheinausbildung.

Radlobby.IGF: Manifest für ein radverkehrsfreundliches Österreich – zur Diskussion!

1987

Bis zum Jahre 1987 wurden in West-Berlin Radwege in einer Gesamtlänge von 520 Kilometern gebaut. 720 Kilometer des Westberliner Straßennetzes waren Hauptverkehrsstraßen, insgesamt bestand es aus 2350 Kilometern (ausschl. Autobahnen).

Radwege ohne Qualitätskriterien – meist schlecht gepflastert, sehr oft weniger als einen Meter breit, oft auch in Rechts-vor-Links-Straßen. Und in jedem Falle benutzungspflichtig. Eine so fahrradfreundliche Verkehrspolitik ermunterte die Polizei dazu, in einer Sonderuntersuchung die Auswirkungen der Radwege auf das Unfallgeschehen zu untersuchen. Das Ergebnis war für die damalige Zeit verheerend, es konnte – so der Autor – „der falsche Eindruck entstehen, dass etwa Straßen mit Radwegen gefährlicher sind als Straßen ohne Radwege“.

Tatsächlich ereigneten sich im Jahre 1985 bereits 47,2% der Unfälle auf Straßen mit Radwegen, die aber nur an 22% des Gesamtstraßennetzes vorhanden waren. Eine Aufschlüsselung der Unfälle nach Art der Fahrbahnbenutzung gibt es seither nicht mehr.

Grüne Radler Berlin / Polizei Berlin: Verkehrsunfälle mit Radfahrern 1981- 1985 (PDF)

Danke @Jeremy für den Hinweis.

Kurse für das sichere Radfahren in der Stadt

Der ADFC Baden-Württemberg bietet Kurse für das sichere Stadtradeln an: „Sie fahren gerne mit dem Rad im ländlichen Raum, vermeiden aber die Fahrradfahrt im städtischen Bereich, weil dort die Autos so dicht überholen oder gar Radfahrer schneiden? Sie fahren lieber auf dem Gehweg als auf der Fahrbahn, weil Sie befürchten im Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen umgefahren zu werden? Sie fühlen sich im Mischverkehr unsicher?“

Im Kurs „Besser Rad fahren“ können sich Radfahrende Erwachsene, die sich im innerörtlichen Verkehr unsicher fühlen oder mangelnde Fahrpraxis haben, das nötige Gefühl von Sicherheit im Straßenverkehr holen.

In neunstündigen Kursen wird Theorie wie die Grundlagen des sicheren Radfahrens, Radverkehrsanlagen und Recht des Radfahrers vermittelt. In der Praxis auf dem eigenen Rad lernt man, wie man richtig bremst, ausweicht, sich umschaut, abbiegt oder gar wie die richtige Fahrbahnpostion ist und wie man Radverkehrsanlagen souverän nutzt. Die nächsten Kurse finden in Baden-Baden, Freiburg, Tübingen und Stuttgart statt. Weitere Termine sind geplant für Karlsruhe, Lörrach, Mannheim, Mosbach und viele weitere Orte.

ADFC Baden-Württemberg: Mit dem Fahrrad sicher im Verkehr

Kleine Anfrage im Bundestag zur Verkehrssicherheit im Radverkehr

Die taz berichtet heute von einer kleinen Anfrage der Bundestagsbgeordneten Kühn, Hofreiter und Wilms von den Grünen zur Verkehrssicherheit im Radverkehr. In der Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt es keine großen Überraschungen. Es bleibt bei der Ablehnung der Helmpflicht:

Die Freiwilligkeit des Tragens eines Fahrradhelms ist der Ansatz des gerade verabschiedeten Verkehrssicherheitsprogramm 2011. Um die Helmtragequote zu erhöhen, führt das BMVBS gemeinsam mit der DVW die auf mehrere Jahre angelegte Aktion „Ich trag’ Helm“ durch. Ob sich eine Erhöhung der Tragequote feststellen lässt, wird genau beobachtet, um dann ggfs. darüber zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten. Wichtig ist dabei aus Sicht der Bundesregierung auch, dass Eltern darauf achten, dass ihre Kinder einen Helm tragen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass dann Kinder ihre Eltern bitten, ebenfalls einen Helm zu tragen, sofern dies bisher nicht erfolgt.

In diesem Zusammenhang gab das Bundesministerium bekannt, dass die Helmtragequote im Jahr 2011 über alle Altersgruppen hinweg bei 11 Prozent der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer lag. Damit ist die Helmtragequote leicht angestiegen, im Jahr zuvor lag sie noch bei neun Prozent. Bei den sechs bis zehn Jahre alten Kindern waren es im vergangenen Jahr 56 Prozent, die einen Helm trugen.

Ebenfalls bleibt es bei der Ablehnung der Warnwestenpflicht:

Auffällige Leuchtwesten können die Sichtbarkeit von Radfahrerinnen und Radfahrern verbessern. Allerdings wird eine verpflichtende Regelung angesichts der Sorge, dass sich viele Radfahrerinnen und Radfahrer bevormundet und in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen, für unverhältnismäßig gehalten. Deshalb werden Kampagnen verschiedener Verkehrssicherheitsorganisationen unterstützt, die gerade in der dunklen Jahreszeit für ein Tragen auffälliger Westen oder ähnliche Kleidung. Es ist darüber hinaus zu betonen, dass im Straßenverkehr auch die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gefragt ist. Bei Kindern müssen die Eltern darauf achten, dass diese im Verkehr gut sichtbar sind.

Zur Frage, wie die Bundesregierung zu einer generellen Tempo-30-Regelung mit Ausnahmen an Hauptverkehrsstraßen steht, kam folgende Antwort:

Heute haben wir bereits abseits der Hauptverkehrsstraßen in Deutschland die Möglichkeit, Tempo-30-Zonen einzurichten. Dies wird bereits mit großen Erfolg praktiziert. Auf den Hauptverkehrsstraßen werden allerdings ca. zwei Drittel der Verkehrsleistung abgewickelt. Deshalb wäre ein generelles Tempolimit von 30 km/h nicht angemessen.

Wir wollen Mobilität ermöglichen und nicht verhindern. Die ständigen Forderungen nach einem generellen Tempolimit auf Bundesautobahnen und auch für ein generelles Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften ist daher nicht zielführend. Deutschlands Straßen zählen mit den geltenden Regelungen zu den sichersten in Europa.

Ansonsten nichts Neues. Anhebung der Bußgelder für das Falschparken von Kraftfahrzeugen auf Radverkehrsanlagen? Wird geprüft. Verpflichtender Einsatz von Fahrerassistenzsystemen? Die Bundesregierung will dazu einen „Runden Tisch“ einrichten und wartet ab, bis die Systeme den notwendigen hohen technologischen Reifegrad bei den jeweiligen Fahrzeugkategorien erreicht haben.

Eingerückte Stellen sind wörtliche Zitate aus der Antwort der Bundesregierung.

taz: Der Helm bleibt freiwillig
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur
Verkehrssicherheit im Radverkehr
Dank an Nils für den Hinweis.

Warum Fahrradhelme nicht die Verletzungsgefahr von Radfahrern reduzieren

Ein Papier von Theo Zeegers vom Fietsersbond in den Niederlanden belegt, dass der Effekt von Fahrradhelmen bei weitem überschätzt wurde. Es ist nicht einmal sicher, dass Fahrradhelme überhaupt einen positiven Effekt haben. Für den Fietsersbond ist deshalb die Propagierung des Helmgebrauchs aus gesundheitlicher Sicht kontraproduktiv.

Nach Einführung der Helmpflicht für Fahrradfahrer in Australien erhöhte sich die Helmtragequote von 40 auf 90 Prozent. Dem stand eine Verminderung des Radverkehrs um 29% sowie eine Verminderung der verunfallten Radfahrer um 22% gegenüber. Das Resultat aus diesen Ergebnissen ist, dass das Unfallrisiko für jeden einzelnen Radfahrer durch die Helmpflicht um 10% angestiegen ist.

Der Zusammenhang zwischen Helmgebrauch und Unfällen von Radfahrern (gemessen in Unfällen pro Milliarden Kilometer Fahrleistung) in acht Länden (Niederlande, Deutschland, Frankreich, Dänemark, Schweden, Finnland, Großbritannien und USA) wird auch in der folgenden Grafik deutlich.

Risikostudien tendieren dazu, den Effekt bestimmter Instrumente zu überschätzen, weil sie vom optimalen Gebrauch in einer optimalen Umgebung ausgehen. Bezogen auf den Helmgebrauch gibt es eine Reihe von Faktoren, bei der Theorie und Praxis auseinanderklaffen:

  1. Viele Radfahrer tragen den Helm nicht richtig oder besitzen einen zu großen Helm.
  2. Viele Helme sind zu alt oder haben bereits einen Sturz überstanden und sind deshalb unbrauchbar.
  3. Es existiert eine positive Korrelation zwischen Helmgebrauch und höherem Unfallrisiko. Für Rennradfahrer ist dieser Zusammenhang nicht überraschend, aber andere Studien belegen auch den besagten Zusammenhang bei langsamen Radlern.
  4. Ein weiterer Faktor ist die Tatsache, dass behelmte Radfahrer enger von Kraftfahrern überholt werden als solche ohne Helm.

Fahrradhelme sollen Radfahrer bei Unfällen um 20 km/h schützen, das ist ungefähr die Geschwindigkeit, mit der ein durchschnittlicher Radfahrer unterwegs ist. Bei einem Zusammenstoß mit einem Auto, das eine Geschwindkeit von 40 km/h hat, entstehen Kollisionskräfte, die zehnmal höher sind als die Norm. Deshalb bieten Fahrradhelme mit durchschnittlichen Dicken keinen Schutz bei Unfällen mit motorisiertem Verkehr.

Fietsersbond: Why bicycle helmets are not effective in the reduction of injuries of cyclists.
Vogelvrije Fietser: Helpt een Helm?

Fahrradpannendienst in den Niederlanden

Der Algemene Nederlandse Wielrijdersbond (abgekürzt: ANWB, auf deutsch: Allgemeiner niederländischer Radfahrerverbund) besteht seit dem Jahr 1883. Anders als der deutsche ADFC öffnete der niederländische ANWB seine Pforten auch für Automobilisten. Heute ist er mit vier Millionen Mitgliedern der größte Verband in den Niederlanden und da er – ähnlich wie der ADAC – auch Reisen und Testberichte anbietet und einen Pannendienst unterhält, kann man ihn als Pendant zum deutschen Autofahrerclub ADAC betrachten. Allerdings nimmt der Verein seine Radfahrerwurzeln immer noch ernst. Deshalb ist der ANWB-Pannendienst ab sofort nicht nur für Kraftfahrzeuge zuständig sondern ebenfalls für Fahrräder. Der Dienst kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche in Anspruch genommen werden. Eine Mitgliedschaft im Pannendienst ist personengebunden und kostet zum Beispiel für Elektroräder 32,- Euro im Jahr.

ANWB: Nieuwe services van de Wegenwacht voor fiets en bromfiets