Bicycled – A bike made out of cars

Ein kleines Video einer Werbeagentur aus Madrid macht seit kurzem die Runde im Netz. In Bicycled – A bike made out of cars wird ein Fahrrad fast komplett aus alten Autoteilen zusammengebaut. Ein Rahmen aus recycelten Karosserierohren, ein Transmissionsriemen als Kette, Rücklicht aus einem Autoblinker, Sattelbezug und Lenkerband aus Autositzen vom Schrotthandel.

Auf der Website zum Video heißt es: „Cars go to the junkyard and we recycle them to create the most efficient, ecological and healthy mean of transportation.“ Dennoch sind die so produzierten Räder, die natürlich alle absolute Einzelstücke sind, nicht wirklich umweltfreundlich entstanden. Hier geht es darum, ein Statement zu machen.

Ein wenig erinnert das Video an die Aktion der Künstler Folke Köbberling und Martin Kaltwasser im Jahre 2009, die damals ein Fahrrad komplett aus Autoteilen zusammenbauten.

Bicycled
(Dank an johnklein für den Hinweis.)

Call a Bike und der nasse Hintern

Der Leihradanbieter „Call a Bike“ hat derzeit mindestens in Berlin ein beträchtliches Problem: Etwa die Hälfte der Sättel hat sich über den Winter mit Wasser vollgesogen. Das führt zu sichtbar nassen Hosen und verschafft peinliche Momente. Betroffen sind sowohl die Sättel der gefederten als auch die der ungefederten Räder, subjektiv würde ich sagen, dass die ungefederten stärker betroffen sind.

Auf Facebook schreibt Call a Bike zu dem Problem, dass es bekannt sei und die Sättel sukzessive ausgetauscht würden. Ich werde, nachdem ich gestern wieder mal mit klitschnassem Hintern im Büro ankam, so lange auf das Angebot verzichten. Beim Konkurrenten „Nextbike“ hat zwar die Winterpause geendet, aber noch scheinen kaum Räder verfügbar zu sein. Dieser Anbieter hat nun übrigens, ähnlich wie „Call a Bike“, auch eine Art Flatrate im Angebot, mit der man für 3€ monatlich die jeweils erste halbe Stunde kostenlos fährt.

ADFC-Fahrradklimatest 2012

Im Bundesverkehrsministerium präsentierte heute der ADFC die Ergebnisse des Fahrradklimatests 2012. Der Test fand zum fünften Mal statt. Bereits 1988 startete die Radfahrervereinigung die erste bundesweite Befragung von Radlern. In den Jahren 1991, 2003, 2005 sowie im vergangenen Jahr 2012 wurde der Klimatest wiederholt.

Positiv ist, dass seit dem Jahr 2003 mit jedem Befragungsdurchgang eine Verdreifachung der Teilnehmerzahlen erreicht wird. So nahmen am vorletzten Test 2005 rund 26.000 Radfahrer teil; 2012 waren es rund 80.000 Teilnehmer. Davon voteten 90% oder 75.000 Teilnehmer online. Damit ist der ADFC-Fahrradklima-Test die größte Untersuchung ihrer Art weltweit.

Der Fahrradklima-Test ist eine Befragung mit dem Ziel der vergleichbaren Erfassung von Radfahrbedingungen in Städten und Gemeinden in ganz Deutschland. Da vermutlich eher fahrradaffine Menschen an dem Test teilgenommen haben, bildet der Test keinen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung ab. Vielmehr sollen Radfahrer die Radverkehrsbedingungen vor Ort bewerten.

Die Durchschnittsbewertung 2012 verschlechterte sich im Vergleich zum letzten Fahrradklimatest 2005 deutlich. Damals gaben alle Radfahrer in Deutschland ihrer Kommune eine Durchschnittsnote von 3,71 auf der Schulnotenskala, im aktuellen Klimatest von 2012 sackte die Note auf 3,91.

Woran liegt das? Die Antwort der gemeinsamen Pressemitteilung von ADFC und Bundesverkehrsministerium: „Dass sich die Situation tatsächlich verschlechtert hat, ist allerdings kaum anzunehmen“. Zurückgeführt wird die insgesamt schlechtere Bewertung einerseits auf veränderte Befragungsmethoden und andererseits darauf, „dass sich in den letzten Jahren ein stärkeres Bewusstsein für die Probleme von Radfahrern gebildet hat“ (ADFC-Vorsitzender Syberg).

Beste Fahrradstadt in der Größengruppe über 200.000 Einwohnern bleibt Münster mit einer extrem guten Durchschnittsnote von 2,61. Berlin bleibt mit einer Gesamtnote von 4,01 in der unteren Hälfte der großen Städte. Bei der Fragengruppe „Spaß oder Stress“ bewerten die Berliner ihre Stadt mit einer Note 3,31 noch recht gut, andere Aspekte des Radfahrens in Berlin werden aber richtig schlecht gesehen. Note fünf mit Tendenz zur sechs (5,18) geben die Berliner Radfahrer für den Fragenkomplex „Falschparker auf Radwegen“. Schlechter als Berlin werden in diesem Aspekt nur Hamburg, Düsseldorf und Wiesbaden bewertet.

ADFC: Überwiegend heiter – Das Fahrradklima in Deutschland

Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße von Radfahrern

In der heutigen Ausgabe der Bild-Zeitung wird berichtet, dass der Bußgeldkatalog für Radfahrer geändert wird. Die Strafen sollen um fünf bis 10 Euro angehoben werden, ein normaler Regelverstoß kostet dann 15 statt bisher 10 Euro. Schon am kommenden Freitag soll im Bundesrat über die neuen Bußgeldhöhen abgestimmt werden.

Im Einzelnen sollen folgende Regelverstöße mit höheren Strafgeldern bedacht werden:

  • Fahren auf dem Fußweg (je nach Situation): 10–20 Euro​ (bisher 5–20)
  • Nichtbenutzen der rechten Fahrbahn: 15–40 Euro​ (bisher 10–35)
  • Nichtbenutzen des Radwegs: 20–35 Euro​ (bisher 15–30)
  • Falsches Einbiegen in Einbahnstraße: 20–35 Euro​ (bisher 15–30)
  • Fahren in Fußgängerzone: 15–30 Euro​ (bisher 10–25)​
  • Fahren ohne Licht: 20 Euro​ (bisher 15)

Bild-Zeitung: Härtere Strafen für Rad-Rüpel

Modal Split in Millionenstädten

Die folgende Tabelle zeigt den Modal Split von zwanzig Städten weltweit mit mehr als eine Million Einwohnern geordnet nach dem Radverkehrsanteil. Die letzte Spalte gibt das Jahr der Datenerhebung an.

Stadt Fahrrad Fuß ÖPNV Auto Jahr
Peking 32% 21% 26% 21% 2011
Schanghai 20% 27% 33% 20% 2011
München 14% 28% 21% 37% 2008
Tokyo 14% 23% 51% 12% 2009
Berlin 13% 30% 26% 31% 2008
Delhi 12% 21% 48% 19% 2011
Hamburg 8% 8% 33% 51% 2004
Mumbai 6% 27% 52% 15% 2011
Portland 6% 6% 12% 70% 2009
Wien 6% 28% 39% 27% 2012
Taipei 4% 15% 33% 48% 2009
Paris 3% 61% 27% 9% 2010
San Francisco 3% 10% 32% 46% 2009
Seattle 3% 8% 20% 63% 2009
Bogota 2% 15% 64% 19% 2008
Boston 2% 14% 35% 45% 2009
Budapest 2% 22% 30% 46% 2004
London 2% 20% 41% 37% 2008
Philadelphia 2% 9% 25% 60% 2009

Quelle: Wikipedia: Modal share (englisch)

Deutscher Verkehrsgerichtstag will, dass härter gegen Radfahrer vorgegangen wird

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) ist eine jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrsrecht. Sie hat bundesweit Relevanz, da ihre Empfehlungen häufig in der Politik bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften berücksichtigt werden. Die Tagung, die seit 1963 stattfindet, befasst sich interdisziplinär mit allen Bereichen der Verkehrswissenschaft, wobei der Schwerpunkt bei der Rechtsprechung in Verkehrssachen liegt.

Präsident des Verkehrsgerichtstags ist Ex-Generalbundesanwalt Kay Nehm. Der sagte heute zur Eröffnung der 51. Konferenz in Goslar , die „offensichtliche behördliche Duldung lebensgefährlicher Verhaltensweisen“ vieler Radler sei ein Skandal. Nehm wörtlich: „Kaum ein Radler fährt mit vorgeschriebener Beleuchtung, kaum ein Radler kümmert sich um Fahrtrichtung oder um Ampeln“. Laut der Zeitung Die Welt sagte Nehm, die Misere werde nicht dadurch gemildert, „dass uns die Lichtmuffel nach den Vorstellungen der Verkehrspolitik künftig unter dem Helm begegnen sollen“.

Die Welt zitierte dazu die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov im Auftrag der Nachrichtenagentur dpa. Danach sprachen sich 82 Prozent der Deutschen für mehr Polizeikontrollen und teurere Strafen für Rüpel-Radler aus. Der Umfrage zufolge fühlen sich 81 Prozent der Autofahrer bedroht, wenn Radfahrer ohne Licht fahren, rote Ampeln missachten und falsch in Einbahnstraßen einbiegen.

Die Welt: Verkehrsgerichtstag rüffelt Rüpel-Radler und neuen Punktekatalog

Dynamopflicht fällt weg – vielleicht

„Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung).“ So heißt es in § 67 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nun prüft das Bundesverkehrsministerium, ob die seit den 1970er-Jahren bestehende Dynamopflicht abgeschafft werden kann. Eine Sprecherin von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bestätigte der Saarbrücker Zeitung, dass derzeit eine Änderung der „lichttechnischen Vorschriften“ in der StVZO erarbeitet werde, die „mindestens das jetzige Sicherheitsniveau erhält aber den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt“. Endgültig soll darüber im Frühjahr entschieden werden.

Saarbrücker Zeitung: Dynamopflicht für Fahrräder steht auf der Kippe

Darf man bei Schnee und Eis Rad fahren?

Ab morgen geht das kalte Winterwetter seinem Ende entgegen. Damit wird wohl auch eine Diskussion auf den Kommentarspalten des Tagesspiegel beendet, in der nicht wenige Leser forderten, bei winterlichen Bedingungen komplett auf das Radfahren zu verzichten. Nachdem der Tagesspiegelleser fsiggi gemeldet hatte, dass die Straßen für Radfahrer gut befahrbar seien, brach ein Sturm der Entrüstung los: „Ich kann nicht umhin mein Unverständnis darüber zu äußern, warum man bei Schnee und Eis überhaupt Rad fährt. Diese Selbstgefährdung und Gefährdund Anderer halte ich für vermeidbar.“ Leser vinzenz pflichtet dem Vorposter bei: „Mir ist grad vor ner Stunde so dödeliger, rumeiernder Radfahrer vor den Kühler gefallen. Das ich diesen Mann NICHT überrollt habe grenzt an ein Wunder, es fehlten cm. Und wegen so einem Dödel, der sich Maßlos überschätzt, der Gefahr aber wie ein Mann 1:1 ins Auge blickt, hätte ich wohl eine Menge Ärger bekommen. Das regt mich auf. Und hätte im Ernstfall mein Mitleid arg in Grenzen gehalten.“ Auf die Rückfrage eines anderen Lesers, ob der Sicherheitsabstand möglicherweise zu gering war, antwortet vinzenz: „Sicherheitsabstand war völlig ausreichend. Nur wenn urplötzlich der Fahrradpilot die Hoheit über sein Verkehrsmittel verliert, abrupt nach links eiert und dabei noch nach links auf meine Spur fällt ? Nun bin ich durchaus Menschenfreund, aber in dieser Situation ausreichend Egoist NICHT in den Gegenverkehr auszuweichen.“

Ähnliche Bedenken hatten offenbar auch die Stadtväter von Bologna in Italien. Dort wurde das Radfahren zwischen dem 1. Dezember 2012 und dem 15. März 2013 selbst bei leichtestem Schneefall verboten. Wer dennoch Fahrrad fährt, zahlt eine Strafe von 39,- Euro.

Kommentare aus Tagesspiegel: Achtung, heute Nacht wird es richtig rutschig
Corriere di Bologna: Con la neve vietati scooter e bici, per i trasgressori multa da 39 euro
[via]

Das „Diims“ gegen Fahrraddiebstahl

Der Name „Diims“ ist angelehnt an das dänische Wort „dims“, auf deutsch etwa das „Ding, dessen richtigen Namen ich nicht kenne, aber du weißt schon, was ich meine.“ Das Diims ist ein neues Produkt der Firma Abus A/S in Dänemark gegen den Fahrraddiebstahl. Es ist ungefähr so groß wie eine 2-Euro-Münze und circa 1,5cm dick. Nachdem man das kleine Gerät am Fahrrad – zum Beispiel unter dem Sattel – befestigt und scharf gestellt hat, sendet es alle acht Sekunden ein Radiosignal aus, die Batterie dafür reicht für ein bis zwei Jahre.

Nun braucht man nur noch jemanden, der das Signal auch empfängt. Das erledigen die Postautos und zahlreiche Briefkästen und Poststationen, die an das System der Dänischen Post zur Optimierung des Zustellprozesses angeschlossen sind. Das System wird von der Firma Commotive A/S für die Post betrieben und erfährt durch Diims einen Zusatznutzen. Die Daten aus den stationären und mobilen Empfängern werden abgeglichen und für den Eigentümer des gesuchten Rades sichtbar gemacht. Das geschieht über eine Internetseite oder über Smartphone-Apps für Android und iOS.

Der neue Diebstahlschutz von ABUS kostet einmalig 499,- dänische Kronen für das Funkgerät, das sind etwa 70,- Euro. Zusätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 120,- DKK (etwa 16,- €) für ein Jahr beziehungsweise 192,- DKK (25,- €) für zwei Jahre fällig. Der Vorteil von Diims gegenüber herkömmlichen GPS-Trackersystemen besteht in dem relativ moderaten Preis, in der geringen Größe und in der langen Batterielaufzeit.
(Dank an Michael für den Hinweis.)

Diims
Diims bei Facebook
Pressemitteilung ABUS DK

Neue Beförderungsbedingungen beim VBB

Am 9. Dezember 2012 tritt beim VBB ein neuer Fahrplan in Kraft. Gleichzeitig ändern sich im Regionalverkehr die Beförderungsbedingungen. In den roten Regionalzügen des Unternehmens DB Regio entfällt der Bordzuschlag von 2,50€, der bisher fällig war, wenn bei Antritt der Reise ein Fahrkartenschalter geöffnet oder ein zur Annahme von Bargeld betriebsbereiter Automat vorhanden war. Stattdessen hat der Fahrgast nun in jedem Falle einen gültigen und entwerteten Fahrschein vorzuzeigen, andernfalls gilt er als Schwarzfahrer. Eine Ausnahme bilden Zusteigende von Bahnhöfen ohne Fahrkartenverkauf, diese müssen sich wie bisher unaufgefordert beim Zugbegleiter melden und können dort ein Ticket ohne Aufpreis erwerben.

Das unaufgeforderte Melden beim Zugbegleiter stellte Reisende mit Fahrrad bisher bereits auf die Probe, schließlich ist es schwierig, das Fahrrad bei der Suche nach dem Zugbegleiter durch einen Zug mitzunehmen. Andererseits ist auch das Entwerten eines Tickets vor Fahrtbeginn ein Risiko, da die Fahrradmitnahme nicht garantiert werden kann. Denn: Wird der Platz für Krankenfahrstühle oder Kinderwagen benötigt, muss der Fahrgast mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen. Ein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Beförderungsentgeltes besteht nicht. Das war auch die Erfahrung unseres Lesers Erik, der die Rechtsabteilung des VBB in einem solchen Falle kontaktierte. Die Beförderungsleistung wurde nicht erbracht, der gelöste Fahrschein wurde allerdings auch nicht erstattet.

Mit den neuen Beförderungsbedingungen verschärft sich für Radfahrer im Regionalverkehr eine bisher unpraktikable Lösung: Die Tickets müssen auf dem Bahnhof entwertet werden, auch wenn die Mitnahme im Zug nicht garantiert ist.

Im Gegensatz zu den Zügen der DB Regio verfügen Züge von anderen Unternehmen (der Betreiber wird u.a. in der Fahrplanauskunft genannt, die bisherige „alternative“ Bezeichnung – z.B. NE27 der Niederbarnimer Eisenbahn – wird vereinheitlicht) häufig über Fahrkartenautomaten im Zug. Und der kann natürlich auch weiterhin direkt nach Einstieg in den Zug aufgesucht werden (sagt der VBB). Unserem Leser Erik nützte das allerdings nichts, da er einen Teil seiner Strecke mit einem DB-Regio-Zug gefahren ist und der Umstieg in einen ODEG-Zug wegen dessen Überfüllung nicht geklappt hat.

Südwest-CDU Stuttgart: Maut für E-Bikes?

Das Sommerloch ist längst vorbei, doch um alberne Vorschläge sind Politiker und Medien derzeit nicht verlegen. Die kürzlich diskutierten Fahrradschranken als Maßnahme gegen Rotlichtverstöße durch Radfahrer erhielten ein durchgehend negatives Echo. In Stuttgart hingegen fordert die Südwest-CDU nun eine Fahrrad-Maut für E-Bikes. Natürlich muss das Geld „zweckgebunden“ ausgegeben werden, was bedeutet, dass es in die Radweg-Infrastruktur investiert werden soll.

Dass Pedelecs (Tretunterstützung bis 25 km/h) rechtlich als Fahrräder gelten und „schnelle Pedelecs“ (unlimitierte Unterstützung) als Mofas, die Radwege nur bei expliziter Freigabe und außerhalb von Orten benutzen dürfen, scheint bei diesem Vorschlag keine Rolle zu spielen. Ganz zu schweigen von der immer präsenteren Erkenntnis, dass innerörtliche Radwege in der Regel einen negativen Einfluss auf die Sicherheit der Radfahrer haben.

Man wolle die Nutzer an den Kosten beteiligen, denn man könne ja „nicht immer nur einseitig die Autofahrer belasten“. Von einer Steuerbefreiung für autofrei lebende Bürger ist mir zwar nichts bekannt, aber vielleicht sollte ich die endlich mal beim Finanzamt beantragen.

Stuttgarter Nachrichten vom 5.12.2012: CDU fordert Fahrrad-Maut für E-Bikes

Critical Mass

Wieso ist die Critical Mass in manchen Städten sehr erfolgreich, während sie andersorts vor sich hin dümpelt? In Hamburg zieht die CM von Monat zu Monat mehr Radfahrer an. Am vergangenen Freitag zog es bei Temperaturen um den Gefrierpunkt mehr als tausend Menschen zur großen Radfahrer-Party auf die Straßen. Auf Helmuts-Fahrrad-Seiten wird so über die Ausfahrt berichtet: „Der jeweils letzte Monats-Freitag ist wirklich immer ein Highlight. Kaum über null Grad, am Ende leichter Schneeregen und trotzdem über 1.000 Teilnehmer – Wahnsinn. Die November-CM war wieder eine geniale Sache. Begeistert hat mich natürlich die zum Teil extrem aufwendige und abgefahrene Beleuchtung der Räder. Speziell was mit einfachen Knicklichtern möglich ist, haut mich vom Sattel. Sehr, sehr cool und nachahmenswert.“ Hier ein Video der Critical Mass Hamburg vom 25. November 2012.

Beispiele für wenig erfolgreiche CMs gibt es viele. In Berlin hat die örtliche CM-Facebook-Seite zwar 1.700 Likes (Hamburg: 5.100 Likes), aber am letzten Freitag des Monats versammeln sich selten mehr als hundert Radfahrer auf dem Heinrichplatz, dem traditionellen Startplatz der Berliner CM. Ist es das wenig konstruktive Verhalten der Polizei der Grund für die niedrigen Teilnehmerzahlen? Sie schafft es in Berlin immer wieder, die Demo zu zerbröseln.

Oder ist der Leidensdruck für Radfahrer in Berlin geringer? So wird die Berliner Critical Mass im April mit den folgenden Worten kommentiert: „Critical Mass in Berlin, seriously?! What the hell is the point of that? Doing it in a city where bike lanes are wide and plentiful and public transport is well above average, thanks to moronic events like this you‘re just giving car/truck drivers yet more reasons to hate cyclists.“

Guaia Guaia: Unplugged:Leben

Die Band Guaia Guaia fährt seit Jahren mit Lastenfahrrädern durch Deutschland und macht Straßenmusik. Guaia Guaia, das sind Elias Gottstein und Carl Louis Zielke, beide aus Neubrandenburg, die 2010 ihre Wohnung aufgaben und als Straßenmusiker ohne festen Wohnsitz Musik machen. Der Film „Unplugged:Leben“ dokumentiert  das Leben und die Musik der Straßenmusiker. Premiere hatte der Film Anfang Juli auf dem 30. Filmfest München. Dort gewann er auch den Publikumspreis. Hier der Trailer:

Schweizerische Initiative „Schutz vor Rasern“

RoadCross Schweiz ist eine gemeinnützige Schweizer Stiftung, die sich für eine generelle Hebung der Verkehrssicherheit und „die Förderung einer gesunden und massvollen Entwicklung des Strassenverkehrs“ einsetzt. Im Jahre 2010 hat RoadCross die eidgenössische Volksinitiative Schutz vor Rasern gegründet, die von Angehörigen von Strassenverkehrsopfern und Mitgliedern aller Fraktionen und zahlreicher Parteien der Schweizer Politik von links bis rechts unterstützt wird. Ziel der Initiative ist wörtlich, „jährlich 1.000 gefährliche Raser von der Strasse zu holen“.

Kern der Initiative ist eine neue Definition des Rasertatbestandes Art. 90 Absatz 2bis Strafgesetzbuch:

„Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft wird, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Absatz 2bis ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 120 km/h beträgt.“

Bei einer Verurteilung droht die Einziehung und Verwertung des Autos oder Motorrads durch das Gericht.

Die Volksinitiative wurde am 15. Juni 2011 mit 105’763 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Am 9. Mai 2012 lehnte der Bundesrat die Initiative mit Verweis auf das Verkehrssicherheitspaket des Bundes „Via Sicura“ ab. Einen Tag nach der Einreichung der Initiative wurden die Initiativanliegen weitgehend in diese neue Gesetzesvorlage aufgenommen. Damit wurde das Begehren der Raserinitiative praktisch 1:1 in den Gesetzestext übernommen. Das neue Gesetz, das Raser deutlich härter bestraft, tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Initiative „Schutz vor Rasern“