Fahrradstellplätze im Bezirk Mitte

Die Kreuzung Choriner/Gormannstraße und Zehdenicker Straße im Bezirk Mitte hat auf der nördlichen Seite abgerundete Ecken, die durch Mittelinseln begrenzt sind. Der merkwürdige Straßenschnitt hat historische Gründe: vor 100 Jahren gab es in der Gegend viele Brauereien und die häufig sechsspännigen Brauereifuhrwerke brauchten einen großen Wendekreis. Heute ist so eine „Abkürzung“ nicht mehr nötig. Deshalb können Kraftfahrzeuge ab sofort diese abgerundeten Ecken nicht mehr nutzen und müssen stattdessen um eine der Mittelinseln fahren, wenn sie abbiegen möchten. Das freigewordene Stück Straße wird gerade mit 30 Fahrradabstellbügeln bepflanzt. Gute Idee.

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Werbung für den Fietsersbond

„Radfahrer stoßen auf jede Menge Hindernisse und nicht jeder kann sie so elegant umfahren wie der BMX-Pilot  Mark Vos. Deshalb gibt es den Fietsersbond. Wir machen den Weg frei für eine radelnde Niederlande, für bessere und
sichere Radverkehrsanlagen, für genügend Fahrradstellplätze und mehr Aufmerksamkeit
für die 13,5 Millionen Radfahrer in den Niederlanden. Werde für 2,50 Euro im Monat Mitglied im Fietsersbond, für eine sichere, schnelle und unterhaltsame Fahrt.“

Fietsersbond
[via]

Wahlprüfsteine des Berliner ADFC

Am 18. September 2011 wird in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Aus diesem Anlass hat der ADFC Berlin den im jetzigen Parlament vertretenen Parteien elf Fragen zum Fahrradverkehr gestellt. Hier die 11 Wahlprüfsteine des Fahrradclubs:

  1. Wie werden Sie die Forderung des ADFC Landesverbands Berlin e.V. unterstützen, an allen Hauptverkehrsstraßen Radfahrstreifen einzurichten?
  2. In Berlin werden 13,1 % aller Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt. Wie stehen Sie zu der Forderung, 13,1 % der Mittel für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Landeshaushalt für den Radverkehr einzusetzen? Zusatzfrage: Welche Maßnahmenschwerpunkte wollen Sie mit den Radverkehrsmitteln umsetzen?
  3. Wie werden Sie ausreichende Abstellanlagen an den Haltestellen des Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs realisieren?
  4. Werden Sie die Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die sich ausschließlich um die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur kümmern, unterstützen?
  5. Wird der/die Fahrradbeauftragte unter Ihrer Regierung eine volle Stelle (derzeit ehrenamtlich) erhalten?
  6. Welche finanzielle Mittel werden Sie – falls Sie Verantwortung übernehmen dürfen – für Öffentlichkeitsarbeit pro Radverkehr bereitstellen?
  7. Welche Aktionen zur Förderung der Sicherheit für den Fahrradverkehr sind Ihrer Meinung nach am wirksamsten?
  8. Wie stehen Sie zur Einrichtung einer „grünen Welle“ für Radfahrer auf Hauptrouten des Radverkehrs? Zusatzfrage: Wo sehen Sie geeignete Straßenabschnitte?
  9. Welche Maßnahmen sollen Ihrer Ansicht nach zur Freihaltung von Fahrradspuren durch parkende Kraftfahrzeuge vorgenommen werden?
  10. Laut Bundesverwaltungsgerichtsurteil darf die Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn Radfahrende ansonsten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt wären. In Berlin sind jedoch weit mehr Radwege benutzungspflichtig durch das blaue Schild mit Radsymbol gekennzeichnet als es für die Sicherheit der Radfahrenden nötig wäre. Wo gehört Ihrer Meinung nach die Benutzungspflicht abgeordnet?
  11. Welches sind für Sie die wichtigsten Ziele zur Förderung des Radverkehrs, die in der Radverkehrsstrategie zeitnah umgesetzt werden sollen?

Die zum Teil gekürzten Antworten der Parteien sind auf den Seiten des ADFC abgedruckt.

ADFC Wahlprüfsteine

Fahrtwind Berlin – Paris

Die Leute um Fahrtwind Berlin haben bisher Nightrides und Schnitzeljagden durch die Stadt veranstaltet sowie Ausflüge ins Brandenburgische gemacht. Nun wagen sie sich auf eine Zehn-Tage-Tour nach Paris. Am vergangenen Montag sind knapp 20 Fahrer in die erste 90 km lange Etappe von Berlin nach Wusterwitz gestartet. Wie es weiter geht, erfahrt ihr auf dem Fahrtwind-Paris-Blog.
Fahrtwind-Paris

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„Rad-Busse“ in Baden-Württemberg

Ein Rad-Bus ist eine Fahrrad-Gemeinschaft auf dem Weg zur Schule und zur Arbeit. Er fährt wie ein Linienbus nach Fahrplan feste „Haltestellen“ an.  Der erste Radfahrer an der Spitze der Gruppe, der „Busfahrer“, darf nicht überholt werden. Der letzte als der „Schaffner“ kümmert sich um Nachzügler. Es gibt feste Abfahrtszeiten und Stationen.

Rad-Busse wurden erstmals 2009 im Raum Göppingen angeboten, inzwischen sind es fünf Routen, auf denen der Rad-Bus immer am Mittwoch verkehrt. An der ersten Station startet er mit nur wenigen Teilnehmern. Wenn er schließlich Göppingen erreicht, ist er zu einer Gruppe aus bis zu 30 Schülern angewachsen.

Zunächst radelt jeder selbst zu seiner „Haltestelle“ und trifft dort nach festem Zeitplan auf seine Rad-Bus-Gruppe. Sich mit Freunden zu verabreden, ist besonders beliebt. Der Der Rad-Bus verbessert aber nicht nur Lust und Laune, er macht auch mit dem Radfahren mehr vertraut und vergrößert den eigenen Aktionsradius.

ADFC Baden-Württemberg: Per Radkolonne zur Schule

Schwer verletzter Radfahrer – Unfallfahrer flüchtet

„Lebensgefährliche Verletzungen erlitt ein Radfahrer heute früh bei einem Verkehrsunfall in Lichtenrade. Der 37-Jährige fuhr kurz nach 5 Uhr vermutlich in der mittleren von den drei Fahrspuren des Lichtenrader Damms Richtung stadteinwärts, als er von einem Pkw erfasst wurde. Er wurde zu Boden geschleudert und blieb schwer verletzt liegen. Das Rennrad des 37-Jährigen wurde etliche Meter weiter auf die Fahrbahn geschleudert. Der Fahrer des Unfall verursachenden Autos setzte die Fahrt unvermindert in hoher Geschwindigkeit fort. Der Schwerverletzte wird derzeit in einem Krankenhaus notoperiert.
Ersten Ermittlungen zufolge handelt es sich bei dem Unfallfahrzeug um einen „Audi A5 Coupé“, Baujahr 2007 oder 2008. Das Auto dürfte erhebliche Unfallspuren an der rechten vorderen Seite aufweisen. Die Farbe und weitere Details zu dem Fahrzeug sind Gegenstand von Untersuchungen der Kriminaltechniker des Landeskriminalamtes. Nach dem Auto fahnden derzeit die Polizeibeamten des Verkehrsunfallfluchtkommandos.
Zeugen des Verkehrsunfalls werden gebeten, sich beim Verkehrsermittlungsdienst der Polizeidirektion 4 in der Eiswaldtstraße 18 in Lankwitz unter der Telefonnummer (030) 4664 481 800 oder bei einer anderen Polizeidienststelle zu melden. Von Interesse für die Fahnder ist auch der Fahrer eines Autos, das unmittelbar nach dem Verkehrsunfall das auf der Straße liegende Fahrrad touchiert und anschließend seine Fahrt fortgesetzt hat. Er könnte als wichtiger Zeuge dienen.“

Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 2841 vom 02.08.2011 – 11:25 Uhr

Cyclocamp 2011

Vom 26.07. bis 01.08.2011 fand in Ottensheim bei Linz das Cyclocamp 2011 statt, ein „transnational festival for bicycle cultures“.

Über 25 Fahrrad-Selbsthilfewerkstätten, Workshops und Kollektive aus Europa und Australien waren vertreten. Es gab Workshops, z.B. zur Stromerzeugung mit dem Fahrrad und die Möglichkeit, eigene Fahrrad- und Anhänger-Entwürfe zu bauen. Einige Teilnehmer haben ihre Projekte vorgestellt, z.B. die sehr große un p’tit velo dans la tete aus Grenoble.

Was gab’s noch? Critical-Mass-Rides, Fahrrad-Spiele, Bands, Tall Bikes, Freak Bikes, Rodeo-Bike, Bike-Bungee, Lastenfahrräder, Volxküche, Desert Dome, Jousting, Cinema, alles dabei.

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Youtube-Slideshow zum Cyclocamp
Dank an Augsburg 2011 für diesen Beitrag.

Sommerlochthema Führerschein für Ebikes

Einige SPD-Abgeordnete haben eine kleine Anfrage zur „Verkehrssicherheit bei elektrisch unterstützten Fahrrädern“ an die Bundesregierung gestellt. Grundtenor: Elektrofahrräder sind schneller als andere Räder, das Verletzungsrisiko ist höher, deshalb existiert ein gesetzlicher Regelungsbedarf hinsichtlich Höchstgeschwindigkeit, Helmpflicht und Führerschein für elektrisch unterstützte Fahrräder.

Die bisherigen Gesetze sind eindeutig: Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h werden wie normale Fahrräder behandelt. Technisch gesehen haben solche Ebikes einen 250-Watt-Motor, der sich abschaltet, sobald Tempo 25 überschritten wird. Elektroräder mit stärkerem Motor und einer Tretuntersützung bis zu 45 km/h gelten gesetzlich als Mofas. Für sie besteht Helm-, Versicherungs- und Mofaführerscheinpflicht, außerdem muss ein solches Rad technisch anders ausgerüstet sein.

Verkehrsminster Ramsauer nimmt die Vorlage der Sozialdemokraten dankbar an: „Die Bundesregierung begrüßt die für bestimmte Personengruppen gestiegene Mobilität durch den Einsatz von elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs). Sie weist jedoch ausdrücklich auf die Gefahren für die Verkehrssicherheit bei schnellfahrenden Pedelecs hin.“ Ingo Strater, Sprecher des Bundesverkehrsministers, bleibt in seiner mündlichen Antwort zunächst vage: „Wir kucken uns all das an und prüfen, bis zu welchen Geschwindigkeiten man gegebenenfalls hier eine Führerscheinpflicht einführen muss und eine Helmpflicht einführen muss:“

Immerhin hat sich die Bundesregierung von der Idee einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung von E-Bikes auf höchstens 30 km/h verabschiedet: „Die Festsetzung einer generellen Höchstgeschwindigkeit für alle Elektrofahrräder von 30 km/h ist zurzeit nicht umsetzbar.“

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hacker, Lühmann und Bartol sowie der SPD-Fraktion (pdf-Dokument)
ZDF-Beitrag: Führerschein für E-Bikes?
Spiegel-Online: Regierung prüft Helmpflicht auf Pedelecs

Fahrraddiebe zu faul zum Radfahren

Fahrraddiebe sind auch nicht mehr, was sie mal waren. Gestern Nacht hatten vier mit Bolzenschneider ausgerüstete Spitzbuben auf dem Fahrradparkplatz des S-Bahnhofs Licherfelde-West Räder gezockt. Statt sich nun aber sportlich aufs Rad zu schwingen und nach Hause oder wo auch immer hin zu radeln, latschen die vier mit ihrer Beute zum Bahnsteig, wo sie von der Polizei abgegriffen werden. Die Polizeimeldung sagt nichts darüber, ob die Fahrraddiebe korrekte Tickets mit Fahrradzuschlag gelöst hatten.

„In den frühen Morgenstunden des Donnerstages alarmierte ein außer Dienst befindlicher Polizeibeamter seine Kollegen zum S-Bahnhof Lichterfelde-West. Er hatte dort kurz zuvor eine fünfköpfige Gruppe beim Entwenden zahlreicher Fahrräder beobachtet. Die alarmierten Polizisten nahmen vier Tatverdächtige im Alter von 20, 21, 24 und 29 Jahren fest, die sich mit insgesamt fünf vom Fahrradabstellplatz vor dem Bahnhof entwendeten Rädern auf dem Bahnsteig befanden. Alle vier Beschuldigten wurden für das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizei der Direktion 4 eingeliefert. Der 20-Jährige hatte einen Bolzenschneider in seinem Rucksack. Die Ermittlungen dauern an.“

Pressemeldung „Fahrraddiebe kamen nicht zum Zug“ der Berliner Polizei # 2719 vom 22.07.2011 – 14:35 Uhr

Hin und Her in Alt-Stralau

Die Unterführung der Ringbahn an der Straße „Alt-Stralau“ ist eine wichtige Schnittstelle für Radfahrer auf dem Weg vom Osten in die Stadt. Sie liegt an der Tangentialroute TR4, die Dahlem und Biesdorf miteinander verbindet.

Im Zuge der Bauarbeiten am Ostkreuz wurde die Unterführung für den Verkehr gesperrt, mit Ausnahme der Radfahrer und Fußgänger. Dabei wurden Radfahrer immer wieder ausgesperrt. Zunächst versäumte man es nach Einrichtung der Baustelle, die Fahrradfreigabe anzubringen. Dies holte man irgendwann handschriftlich (!) nach.

Mittlerweile gibt es einen engen Kanal zwischen Bauzäunen, der bis gestern für Radfahrer und Fußgänger freigegeben war. Seit heute ist die Fahrradfreigabe überraschend verschwunden. Die zahlreichen Pendler auf dieser Strecke können nun entweder Umwege fahren, schieben oder sich ordnungswidrig verhalten. Generell ist zu beobachten, dass fahrradfreundliche Einzellösungen oft nur kurz bestand haben – schade!

Immerhin gibt es auch gute Neuigkeiten an der TR4, deren Qualität in den letzten Jahren erheblich gesteigert wurde. So wurden zahlreiche Straßen, die bis dahin Sandwege waren, asphaltiert. Zuletzt wurde die Fahrbahndecke des Hönower Weges (etwa am Betriebsbahnhof Rummelsburg) neu asphaltiert, diese Straße ist nun in einem kurzen Abschnitt eine Fahrradstraße.

Alt-Stralau und der TR4 in Openstreetmap

„Südspange“ TR4 auf Berlin.de

Münchner Polizeiaktion „Gscheid radln“

Die Münchner Polizei führt regelmäßig Kampagnen zur Vermeidung von Fahrradunfällen durch. Radfahrer werden aufgeklärt, aber auch kontrolliert. Einige der Tipps der Polizei (Auszug):

  • Tragen Sie auffällige Kleidung, am besten mit reflektierendem Material
  • Fahren Sie immer mit Fahrradhelm
  • Benutzen Sie immer Radwege oder die für Radfahrer vorgesehenen Verkehrsführungen und ausschließlich in der vorgegebenen Richtung

Bei der zweiwöchigen, am 15.7. beginnenden Aktion will man „unter Einbeziehung von Kfz-Führern“ folgende Kontroll-Schwerpunkte setzen:

  • Erkennbarkeit
  • Augenkontakt (nicht auf Vorrang bestehen)
  • Vorausschauendes Fahren
  • Toter Winkel
  • Handzeichen

Des weiteren erfährt man, dass bei der letzten Kontrolle im Mai unter anderem „Nebeneinanderfahren“ und „Kopfhörer“ zu den meist geahndeten Verstößen gehörten.

Das lässt darauf schließen, dass viele Radfahrer Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide einlegen können:

  • Ein Bußgeld wegen nichtreflektierender Kleidung oder des „Beharrens auf der Vorfahrt“ hat mangels entsprechender Verbote keinen Bestand. Auch bei Kopfhörern ist die Lage nicht so klar, wie die Polizei sie gerne hätte.
  • Das Nebeneinanderfahren ist nur dann verboten, wenn dadurch der Verkehr behindert wird – klar verständlich in §2 Abs. 4 der STVO definiert.
  • Radwege müssen nur dann benutzt werden, wenn sie benutzungspflichtig sind. Sonst hat der Radfahrer freie Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn.

Manche Rotlichtverstöße sind keine (Irrtümer möglich!):

  • Ein Radfahrer, der indirekt nach links abbiegt (also erst in der rechten Spur gerade über die Kreuzung, denn links abbiegen) muss laut §9 Abs. 2 der STVO den Fahrzeugverkehr von beiden Seiten beachten – die querende Fahrbahn- oder Fußgängerampel werden in diesem Paragraphen zumindest nicht genannt. Anders sieht es aus, wenn er einer beampelten Radverkehrsführung zum Linksabbiegen folgt, hier hat man sich an die Lichtzeichen zu halten.
  • In bestimmten Fällen gilt die Fußgängerampel, nicht die Fahrbahnampel. Wenn für Fußgänger grün ist, dürfen Radfahrer fahren – auch wenn sie sich auf der Fahrbahn befinden und deren Ampel Rot ist. §53 Abs 6 der STVO: „An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.“ Diese Regel ist weitgehend unbekannt und in der STVO gut versteckt, zumindest bei Kontrollen in Berlin war sie der Polizei nicht bekannt.

Bayerische Polizei: Kampagne „Gscheid radln!“
Diskussion in de.rec.fahrrad

Film: „Beauty and the bike“ in Charlottenburg

Urbanophil, das Netzwerk für urbane Kultur, zeigt am Donnerstag auf dem Hof des Instituts für Land- und Seeverkehr der Technischen Universität den Film „Beauty and the bike“. Darin geht es um die ungleichzeitige Entwicklung der Mobilitätskultur unter jungen Frauen in Bremen, wo der Anteil des Radverkehrs bei 25% liegt, und in Darlington in England, wo das Radfahren mit drei Prozent Radverkehrsanteil praktisch inexistent ist.

Für den Fall, dass das Wetter schlecht sein sollte, hat das Verkehrswesenseminar eine Ausweichmöglichkeit organisiert. Nicht ganz so schön wie Open Air, aber trocken. Der Film wird in Originalsprache (deutsch und englisch) mit deutschen Untertiteln gezeigt. Die Themen des Films werden in einer Podiumsdiskussion vertieft, an dieser nehmen teil:

Dr. Beatrix Wupperman (Regisseurin Beauty and the bike)
Prof. Dr. Solveigh Janssen (Gastprofessur Mobilität und Gender, TU Berlin)
Arvid Krenz (Radverkehrsbeauftragter Berlin)
Moderation: Tim Birkholz (urbanophil)

Nach Abschluss der Filmveranstaltung werden wir den Abend mit Musik ausklingen lassen.

Donnerstag, 14. Juli, 19.30 Uhr
Salzufer 17-19, auf dem Hof des Instituts für Land- und Seeverkehr (TU Berlin, Severingelände)
Eintritt ist frei

urbanophil