„Was Mannheim vorgemacht hat, können wir Wiener auch.“ Das hat sich wahrscheinlich der Bürgermeister der Stadt Wien Rudolf Schicker gedacht und eine Abwrackprämie für Fahrräder eingeführt. Um die Prämie von 70 Euro zu bekommen, musste der Interessent ein Fahrrad im Wert von mindestens 140 Euro erstehen. Allerdings wurde die Initiative auf 500 Fahrräder begrenzt. Die Fahrradverschrottungsprämie war nach einem Tag aufgebraucht, keine 24 Stunden nach Bekanntwerden der Aktion waren die 500 Prämien am Dienstag Vormittag schon reserviert. Noch begehrter war lediglich eine Förderung der Photovoltaik, die bereits nach sieben Minuten ausgebucht war.
Standard: 70 Euro für den alten Drahtesel
Immer weniger Autoverkehr in Berlin
Die Nachricht ist zwar nicht neu, aber im Tagesspiegel gibt es aktuelle Daten aus einer Haushaltsbefragung der TU Dresden. In Berlin verschiebt sich der Modal Split zugunsten von Fußgängern, Radfahrern und ÖNPV. Demnach hat der Anteil der Fußgänger in den letzten 10 Jahren um vier, der Anteil der Radfahrer um drei Prozent zugenommen (Sind hier Prozentpunkte gemeint?). Der Autoverkehr hat um 7% abgenommen. Es werden 30,9% aller Wege mit dem Auto zurückgelegt, 29,8% zu Fuß, 26,2% im ÖPNV und 13,1% mit dem Rad. Das Auto hat eine durchschnittliche Auslastung von 1,3 Personen.
Während die Bundesregierung die Umwelt mit fragwürdigen Prämien „rettet“, an der Verkehrsverteilung aber lieber nichts ändern will, wird Berlin hier die Möglichkeit eines ernsthaften umweltverträglichen Handelns in die Hand gegeben. In vielen Straßen ist der Verkehrsanteil der Radfahrer bereits höher als derjenige der Autos, dennoch dominieren sie das Bild und benötigen fast den gesamten Verkehrsraum, und sei es nur zum Parken.
Ein noch schnelleres Umsetzen der die Bezirke verbindenden Fahrradrouten, die Schaffung echter autofreier Fahrradstraßen, die Abschaffung gefährlicher Radwege und – wo nötig – die Markierung von ausreichend breiten Radstreifen – all dies ist geeignet, um mehr Leute aufs Rad steigen zu lassen.
Sofia überrascht mit kreativen Radwegen
Um noch mehr Radtouristen in die bulgarische Hauptstadt Sofia zu ziehen, hat die Stadtverwaltung beschlosssen, dem Radfahrer in Zukunft themenzentrierte Radwege anzubieten.
Der erste so gestalte Radweg ist der Bauhaus-Radweg, benannt nach der Avantgarde der Klassischen Moderne in den Zwanzigern des letzten Jahrhunderts. Klare, geometrische Linien begrenzen den Bauhaus-Radweg, der wie geschaffen ist für den exakten und präzisen Radfahrer.

In nächster Zeit wird auch der Hundertwasser-Radweg gebaut. Der in Wellenform verlaufende Radweg hat sich als ideal erwiesen für touristische Radler zwischen 0,7 und einem Promille, weil die Eigenschwankungen des Radfahrers prima mit den geschwungenen Linien des Fahrradwegs harmonieren. Besondere Hoffnungen setzt man in Sofia darauf, mit dem Hunderwasserradweg mehr österreichische Gäste anzuziehen.
Umstritten ist noch der Bau des Keith-Haring-Radweges. Er soll in wilden Zick-Zack-Linien letzendlich an das Ziel führen. Zu bewältigen ist der nach dem New Yorker Künstler Haring benannte Radweg nur von Fixies. Mit denen kann man zur Not auch mal einige Meter rückwärts fahren, um besonders kniffelige Stellen erneut zu versuchen. Radlerverbände kritisierten den Haring-Radweg allerdings als „zu schwierig“.
Man darf gespannt sein, wer sich in dieser Frage durchsetzt. Engstirnige Radfahrerorganisationen, die nur mäkeln, oder innovative Stadtplaner, die mit der Idee thematischer Radwege eine Marktlücke entdeckt haben.
Rechtsfragen zum Thema Fixie
Gastbeitrag von Rechtsanwalt Sebastian Dramburg.
Fixies sind in aller Munde. Es wird viel berichtet über die Popularität dieser Fahrräder. Die einen halten sie für Teufelszeug, die anderen sind genervt von der Fixie-Diskussion. Es gibt die abgefahrensten Ansichten und Befürchtungen zu den Folgen, wenn man mit einem Fixie von der Polizei erwischt wird. Diese Spekulationen sind aber im Wesentlichen auf Gerüchte und Berichte vom Hörensagen zurückzuführen sind.
Im Folgenden will ich versuchen das Thema aus der juristischen Sicht kurz zu beleuchten. Dabei geht es natürlich in erster Linie um die Bremsen-Frage. Denn die Erfordernisse von Klingel, Licht und Reflektoren ergeben sich eindeutig aus dem Gesetz und sollten bekannt sein. Auch bin ich kein Experte auf dem Gebiet, also lasse ich mich gerne aufklären. Nur bitte keine Gerüchte und Stories vom Kumpel, der einen Kumpel hat, der…
Auf geht’s:
1. Reicht eine starre Nabe als Bremse für ein Fahrrad aus?
Nein. Das Gesetz, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass „alle Fahrzeuge eine ausreichende Bremse haben müssen, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.“ (§ 65 StVZO). Das heißt völlig unabhängig von der Frage, ob eine starre Nabe als Bremse ausreicht (dazu sogleich), muss ein Fahrrad zwei Bremsen haben, um dem Gesetz Genüge zu tun. Ohne Vorderbremse geht es nicht. Zumindest rechtlich.
2. Ist eine starre Nabe eine Bremse im Sinne der StVZO?
Aus der ersten Frage ergibt sich die Folgefrage: Reicht eine Vorderbremse und eine starre Nabe aus, um die Erfordernisse der StVZO zu erfüllen?
Die Kernfrage ist, ob eine starre Nabe als Bremse „leicht zu bedienen ist“. Als Bremse an einem Fahrrad versteht man eine Vorrichtung, die geeignet ist, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren und das Fahrrad damit zum stehen zu bringen.
Ganz frisch hat nun das Amtsgericht Bonn (Az. 337 Js 1152/09) eine starre Nabe als Bremse anerkannt und damit entschieden, dass eine Vorderbremse und eine starre Nabe die Voraussetzungen des § 65 StVZO erfüllen. Bei diesem Urteil handelt es sich aber nicht um eine richtungsweisende Entscheidung oder gar einen Präzedenzfall (gibt es im deutschen Recht nicht). Jedes Gericht kann anders entscheiden, und der starren Nabe keine Eigenschaft als Bremse bescheinigen. Daher bleibt die Frage weiterhin offen und letztendlich wird der Punkt zu klären sein, ob man ein Fahrrad mit einer Vorderbremse und einer starren Nabe genauso gut anhalten kann wie ein Rad mit Vorderbremse und bspw. einer Rücktrittsbremse.
3. Darf die Polizei Fixies einfach so einziehen?
Dies ist keine ja/nein Frage, sondern eine juristische Frage. Das heißt je nach Auslegung des Gesetzes kann sie unterschiedlich beantwortet werden.
Bei der Beantwortung zunächst davon auszugehen, dass der Radfahrer das erste Mal von der Polizei angehalten wird (zum Wiederholungstäter s.u.). Nach meiner Auffassung ist die erstmalige Einziehung eines Fahrrades mit starrem Gang rechtswidrig, selbst wenn es keine Vorderbremse hat. Vier von mir betreute Fixie-Fahrer haben ihre Räder alle wieder, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gegeben hat.
Sowohl die Sicherstellung als auch deren Aufrechterhaltung sind rechtswidrig, da sie nicht im Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen. Soweit darauf abgestellt wird, dass das Rad nicht verkehrssicher ist, so ist dazu zu sagen, dass die Gefahrenabwehr (Schutzgut: die Sicherheit des Straßenverkehrs und die des Fahrers) auch durch ein milderes Mittel hätte erfolgen können (z.B. schieben).
4. Was droht, wenn erwischt werde und mein Rad nicht der StVZO entspricht?
Mach dich gefasst auf ordentlich Bußgeld (über 100 € sind drin), wenn du ohne Vorderbremse, Reflektoren und Klingel unterwegs bist. Und Punkte, wenn du einen Führerschein hast (rechne mit bis zu 3 Punkten).
Die Ordnungsbehörden fordern z.B. bei den eingezogenen Fixies, dass diese nach Herausgabe nachgerüstet und später auf dem Polizeiabschnitt vorgezeigt werden sollen. Meines Erachtens ist der Eigentümer eines Bahnrades nicht verpflichtet, dies zu tun. Die Polizei kann nicht vorschreiben, wo das Rad gefahren wird (z.B. Privatgelände).
5. Kann die Polizei mein Fixie verschrotten?
Die Frage stellt sich nur, wenn man kein Ersttäter ist (siehe Frage 3).
Wird man widerholt mit einem Rad erwischt, das nicht verkehrssicher ist, dann muss im Einzelfall entscheiden werden, ob die Sicherheit des Verkehrs nur durch die endgültige Wegnahme des Rades erreicht werden kann. Ein wiederholter Verstoß führt jedenfalls nicht zwingend zur Verschrottung.
Juristisch bezeichnet man dies als Einziehung, was den Zweck hat, den weiteren Umgang mit dem Gegenstand zu unterbinden. Die Einziehung erfolgt durch einen Richter. Die Polizei kann dies nicht entscheiden. Aber die dauerhafte Wegnahme ist grundsätzlich möglich.
6. Und sonst?
Außer dem oben genannten Urteil aus Bonn (der Volltext des Urteils liegt mir leider noch nicht vor) ist mir kein Fall bekannt, in dem sich die Gerichte schon mal mit dem Thema befasst haben. Auch an sich ist das Thema juristisch gesehen ja eher eine neue Materie, daher bleibt abzuwarten, ob die harte Linie der Polizei irgendwann mal von den Gerichten bestätigt wird oder nicht. Ein Gerichtsverfahren kostet erst mal Geld und vor diese Alternative gestellt, rüsten die Leute ihre Räder meist doch lieber nach.
Der Autor:
Rechtsanwalt Sebastian Dramburg, LL.M. (University of Auckland) ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig und hat als Schwerpunkt eigentlich die Bereiche rund um das Internet- und Urheberrecht im Blick, fährt aber auch gerne Fahrrad.
dramburg.eu
Bonner Richter: Starrantrieb ist Bremse
Dass völlig bremsenlose Fixed-Gear-Räder gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, ist unzweifelhaft, denn die StVO schreibt zwei baulich unabhängige Bremsen vor. Aber wie wird ein Fixie mit Starrgang und nur einer Vorderrradbremse rechtlich beurteilt?
Das Urteil eines Bonner Gerichts könnte die Diskussion um diese Frage beleben. In Bonn war ein Fixie-Fahrer von der Polizei erwischt worden. Er sollte 55 Euro zahlen, weil sein Fahrrad keine Klingel, keine seitlichen Reflektoren und keine Hinterrradbremse besaß. Zusätzlich wurde er mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Der Radfahrer klagte gegen den Strafbescheid, weil nach seiner Argumentation eine Bremse gemäß § 65 Abs. 2 StVZO eine feste Einrichtung am Fahrzeug zur Verminderung der Geschwindigkeit ist und in diesem Sinne auch der Starrlauf am Fixie als Bremse zu werten ist.
Das Gericht folgte dieser Ansicht und reduzierte die Strafe für den Radler auf 15 Euro Bußgeld für die fehlende Klingel und Reflektoren.
pd-f: Bonner Richter erklären starren Antrieb zur Bremse
I Bike London
Das T-Shirt I Bike London kommt in den Geschmacksrichtungen Brompton, Cityrad oder Fixie und in einem halben Dutzend Farben für 20,- Pfund bei Velorution.
I Bike London

Radfahren und Schweinegrippe
Ob die allenthalben auftauchenden Warnungen vor einer Schweinegrippenpandemie lediglich der Versuch sind, Katastophenschutzübungen unter Großbedingungen durchzuführen, kann hier nicht diskutiert werden. Sicher ist aber, dass die Zahl der Erkrankungen sprunghaft ansteigt und erste Bundesländer eine Verlängerung der Schulferien erwägen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen. Steigen nun alle aus Angst vor der Ansteckung in Nahverkehrszügen, Straßenbahnen und Bussen auf das Auto um?
Gibt es eine Alternative? Radfahren! In vielen Ratgebern zur Pandemischen Grippe H1N1 wird auf diese Tatsache hingewiesen. Sollte eine Pandemie zur Tatsache werden könnte dies sichtbare Auswirkungen haben, mit bedeutend mehr Rädern auf den Strassen.
via: phil’s velo blog
Fahrrad von A bis Z
Das Fahrrad-ABC „CICLO Typography Designed by Ipsum Planet for Neo2“ kann man als Font in seinen Rechner einbinden.
Ciclo

Kindertransporter als 2-Wheeler
Kennzeichnend für den Fahrradmarkt ist trotz einer gewissen Konzentration die große Vielfalt der Produzenten. Das sorgt dafür, dass Innovationen gleich von mehreren Herstellern aufgegriffen werden. Ein Trend ist der Versuch, Kindertransporter nach dem Prinzip des Long John zu bauen. Nachdem Gazelle mit dem Cabby vorgelegt hat, bringt Christiania Bikes ebenfalls einen 2-Wheeler (Foto) heraus.

Foto: Bornholm Family
Fotograf: Zakkaliciousness
via: Copenhagen Cycle Chic
Mit Tram kollidiert
In der Lichtenberger Rüdickenstraße kam es am Samstag zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 72-jähriger Radfahrer übersah eine Tram und wurde von ihr angefahren. Seit Zustand ist lebensbedrohlich.
Es ist anzunehmen, dass der Radfahrer der Rüdickenstraße, die von der Straßenbahn gequert wird, folgte. Ein Überqueren von Straße und Schienen an anderer Stelle dürfte eigentlich nicht möglich sein. Die Kreuzung an dieser Stelle ist mit einem Stoppschild gesichert.
Niederlande größter Fahrrad-Hersteller Europas
In der Europäischen Union wurden im Jahr 2008 Fahrräder für insgesamt 1,8 Milliarden Euro produziert. Führender Fahrradproduzent ist die Niederlande mit Rädern im Wert von 577 Millionen Euro. Nächstgrößter Hersteller auf der Liste der Fahrradproduzenten ist Deutschland mit mehr als 300 Millionen Euro. Danach kommen auf Platz drei bis sechs die Länder Frankreich, Italien, Polen und Portugal, deren Produktionsvolumen alle über 100 Millionen Euro liegt.
CBS: Nederland grootste fietsproducent in Europa
via: Fietsnieuws
Schwedter Steg

Originaltitel: Prenzlauer Berg
Fotograf: abbilder
Radfahrer in Spandau tödlich verunglückt
Gestern hat der fünfte Radfahrer in diesem Jahr seine Fahrt mit dem Leben bezahlt. In Spandau kam ein älterer Radfahrer offenbar ohne Fremdeinwirkung zu Fall und zog sich dabei so schwere Verletzungen am Kopf zu, dass er kurze Zeit später verstarb.
Die Meldung der Polizei zu diesem Unglück im Wortlaut: „Aus bislang ungeklärter Ursache ist gestern Nachmittag gegen 14 Uhr 30 ein 77-Jähriger in Spandau mit seinem Fahrrad gestürzt. Bei dem Sturz auf der Straße am Schaltwerk zog sich der Mann schwere Kopfverletzungen zu, denen er gegen 17 Uhr 30 in einem Krankenhaus erlag. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen derzeit nicht vor.“
Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 2120 vom 30.07.2009 – 14:30 Uhr
Das ist bereits der dritte Fall, bei dem ein Radler zu Tode kam, ohne in einen Verkehrsunfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verwickelt zu sein. Auffällig ist ebenfalls, dass in allen Fällen die Radler nicht die jüngsten waren: 59 Jahre und 66 Jahre bei den Unglücken Anfang des Monats und gestern 77 Jahre.
Nochmal Fahrradpolizei, diesmal Bottrop
Auf Derwesten.de wird über den einzigen Fahrradpolizisten in Bottrop, Herrn Bernhard Schmidt, berichtet. Der wirkt so, als ob er das bereits mehrere Jahre tut. Schmidt:
Klar, das (Fehlverhalten der Radfahrer) habe ich natürlich im Auge. Aber wichtig ist auch, wie sich Autofahrer gegenüber Radfahrern verhalten.
Klingt sympathisch. Das „Dienstrad“ ist ein Privatfahrrad mit einem selbstgemachten Polizei-Aufkleber, auch der Helm ist mit einem solchen Aufkleber versehen – wovon Hersteller allerdings abraten.
Hightech im Fahrradhemd
Um den Rücken von Radfahrern bei Unfällen zu schützen, hat das schwedische Unternehmen POC ein Trikot entwickelt, dessen Rückenteil einen eingearbeiteten Prallschutz besitzt. Dieser versteift sich bei einem Unfall und schützt so den Rücken. Der Aufprallschutz besteht aus Kammern, die mit einem speziellen Polyurethan-Schaum gefüllt sind. Dieser Schaum kann seine Festigkeit ändern. Die im Schaum enthaltene Luft kann bei einer leichten und langsamen Verformung durch winzige Kanäle entweichen und das Trikot bleibt weich. Bei einem harten Stoß hingegen kann die Luft nicht schnell genug entweichen und versteift das Material.
Wenn man der Nachricht Glauben schenken kann, halten die Protektoren mehrere Stürze aus, da sie nach dem Aufprall ihre ursprüngliche Form wieder annehmen.
heise.de: Aufprallschutz im Hemd
Dank an Daniel für den Hinweis.