Radfahrer verletzt Fußgänger schwer und flüchtet anschließend

Von einem besonders rücksichtslosen Radfahrer berichtet eine Pressemeldung der Polizei von gestern:

„Schwere Verletzungen erlitt gestern Abend ein Mann bei einem Verkehrsunfall in Schöneberg. Ein Fußgänger hörte gegen 21 Uhr 45 in der Potsdamer Straße plötzlich einen lauten Knall hinter sich. Als er sich umdrehte sah er einen Fußgänger auf der Straße liegen und einen Radfahrer, der sich ohne um den am Boden Liegenden zu kümmern, vom Unfallort entfernte. Der 32-Jährige zog den 58-jährigen Mann von der Fahrbahn und alarmierte die Feuerwehr. Der am Kopf schwer Verletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht und musste sofort notoperiert werden. Die weiteren Ermittlungen werden von dem zuständigen Verkehrsermittlungsdienst durchgeführt.“
Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 2334 vom 22.08.2009 – 10:35 Uhr

Der Radfahrer muss nicht Schuld gehabt haben. Da sich der Unfall auf der Fahrbahn ereignet hat, kann der Fußgänger ihn verursacht haben oder gar selbst hingefallen sein, obwohl das meist nicht mit einem Knall passiert. Aber es ist skrupellos vom Radfahrer, so einen Verunglückten seinem Schicksal zu überlassen und zu flüchten.

4 thoughts on “Radfahrer verletzt Fußgänger schwer und flüchtet anschließend

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  1. Leider ist das Verhalten vieler Radfahrer gegenüber Fußgängern katastrophal. Zum obenstehenden Unfall kann man schwer etwas sagen, da kennt man den Hergang nicht. Allerdings stört auch mich das Risikoverhalten von Radfahrern, wenn ich Fußgänger bin. Wenn man schon auf dem Fußweg fahren muss, dann doch bitte mit gebührlichem Abstand und angemessenem Tempo. Wenn ich auf Mischwegen fahre, dann halte ich nach Möglichkeit größtmöglichen Abstand zu Fußgängern und fahre echte Schrittgeschwindigkeit, wenn Kinder in der Nähe sind. Wir alle sollten mal darüber nachdenken, ob Fußgänger ab und zu berechtigterweise Angst vor unserem Verhalten haben.

  2. Man sieht hier mal wieder eindeutig, dass rüpelhaftes Verhalten völlig unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel ist. Glücklicherweise sind die Folgen derlei Verhaltens bei Radfahrern üblicherweise deutlich weniger schlimm als bei Dosentreibern.

  3. kann euch beiden nur zustimmen.

    eigentlich muss man sich nur an §1 der stvzo halten

  4. Zu diesem Unfall hat die Polizei heute (also am 28. August 2009) eine neue Pressemeldung veröffentlicht.

    Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 2412 vom 28.8.2009 gegen 14:00 Uhr

    „Die Polizei sucht Zeugen zu einem Unfall zwischen einem Fußgänger und einem Radfahrer. Wie berichtet kam es am 21.08.2009 gegen 21 Uhr 45 an der Potsdamer Ecke Kurfürstenstraße zu einem Zusammenstoß zwischen dem 58-jährigen Fußgänger und einem bisher unbekannten Radfahrer.
    Nachdem beide Unfallbeteiligte durch den Zusammenprall zu Boden gestürzt waren, soll sich der unbekannte Mann zwar kurz um den Fußgänger gekümmert, dann aber kurze Zeit später vom Unfallort entfernt haben.
    Der 58-Jährige wurde mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert und kann bis heute keine Angaben zum Unfallhergang machen.

    Beschreibung des Radfahrers:
    Der Mann soll etwa 45 Jahre und älter sein, ca. 160 – 170 cm groß, eine korpulente Figur und schüttere, dunkle Haare mit grauen Strähnen haben. Er trägt einen Oberlippenbart und Brille.

    Die Polizei fragt nun in diesem Zusammenhang:
    – Wer ist Zeuge des Vorfalls oder kann Angaben zu dem Radfahrer machen?
    – Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

    Hinweise nimmt der Verkehrsermittlungsdienst der Polizeidirektion 4 unter der“

    An dieser Stelle bricht die Pressemeldung ab.

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