Wer hat Schuld an toten Radfahrern?

In den USA sind in den letzten 80 Jahren mehr als 52.000 Radfahrer bei Verkehrsunfällen getötet worden. Das geht aus einer Auswertung der US-Regierung hervor. Viele Menschen nehmen an, dass Unfälle zwischen Autos und Fahrrädern üblicherweise von Radfahrern verursacht werden und eine Folge von rücksichtsloser und aggressiver Fahrweise von Radlern sind. Eine Untersuchung der Polizei von Toronto zeigt jedoch das genaue Gegenteil. Von 2.752 Unfällen mit Radfahrerbeteiligung wurde zu 90 Prozent von unaufmerksamen Autofahrern verursacht. Die wichtigsten Ursachen waren: Überfahren eines Rotlichts oder eines Stop-Schildes, Abbiegeunfälle und das Öffnen der Autotür, ohne auf Radfahrer zu achten.
New York Times: Who Causes Cyclists’ Deaths?
Dank an Uwe für den Hinweis

Die Gefahren des Radfahrens auf dem Schulweg

Wolfgang Atzler von der Unfallkasse Berlin wird in einem Tagesspiegel-Bericht über die Risiken des Schulweges zitiert. Er sieht eine Ursache für Unfälle darin, dass Eltern ihre Kinder bereits mit 8 oder 9 Jahren mit dem Fahrrad zur Schule schicken. Die Koordinationsfähigkeit sei „oft noch nicht so weit ausgebildet, dass die Kinder wirklich sicher im Verkehr agieren können“. Da Unfallverletzungen meist den Kopfbereich betreffen, könnte Atzler sich eine Helmpflicht für Kinder vorstellen. Die Rechtsabbiegerproblematik nennt er immerhin.

Leider bleibt der Artikel reichlich unkonkret – so fehlen greifbare Zahlen leider völlig, auch auf der Webseite der Unfallkasse Berlin sind keine Schulweg-Unfallzahlen zu finden.

Berlinradlers Meinung dazu: Unfallfolgenvermeidung (Helmpflicht) statt Unfallvermeidung – das ist zwar die allgemeine Denkweise, gerade gegenüber Kindern auf dem Schulweg allerdings reichlich unfair. Eine städtische Infrastruktur kann eben nicht nur auch erwachsene Autofahrer ausgerichtet werden, und wenn doch, darf man sich über Unfälle eben nicht wundern. Statt auf Helmpflicht zu pochen oder gar das Radfahren zu meiden, kann nur eine auf alle Verkehrsarten ausgerichtete Infrastruktur und eine echte Verkehrsausbildung, die neben STVO-Kenntnissen eben auch reale Gefahrenkenntnisse vermittel, Abhilfe schaffen.

Kinder können immer schlechter Fahrrad fahren

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat 2009 eine Studie „Psychomotorische Defizite von Kindern im Grundschulalter und ihre Auswirkungen auf die Radfahr-Ausbildung“ durchgeführt. Bereits vor zwölf Jahren hatte der GDV eine erste Untersuchung zu diesem Thema erstellt. Ergebnis: Kinder in Deutschland können immer schlechter Fahrrad fahren. „Viele Kinder, vor allem im großstädtischen Bereich, haben im Vergleich zum Jahr 1997 deutliche psychomotorische Schwächen. Das wird besonders bei der Fahrradausbildung sichtbar, die nahezu alle Grundschüler in (der) 4. Klasse absolvieren.“

Den größten Nachholbedarf sehen die Forscher bei Stadtkindern, Mädchen mit Migrationshintergrund, Übergewichtigen und überbehüteten Kindern. „Um den Teufelskreis Fehlende Bewegung – mehr Unsicherheit – weniger Fahrradpraxis – weniger Bewegung zu durchbrechen, müssten Schulen, Eltern und Lehrer gezielt Bewegungsdefizite erkennen und bekämpfen.

Rund 95 % aller Viertklässler legen pro Jahr die Fahrradprüfung ab. Einerseits ist die Radfahrausbildung ein wichtiger Teil der Mobilitäts- und Verkehrserziehung, anderseits werden durch sie auch psychomotorische Mängel schonungslos aufgedeckt. So beherrschen immer mehr Kinder wichtige Alltagssituationen des Radfahrens nicht, beispielsweise das Spurhalten beim Blick zur Seite oder nach hinten. Diese Defizite, die vor allem in Großstädten sichtbar werden, können während der Fahrradausbildung aber immer seltener ausgeglichen werden.“

Psychomotorische Defizite von Kindern im Grundschulalter und ihre Auswirkungen auf die Radfahr-Ausbildung (pdf-Dokument)
via: Fahrradportal

Fußgängerinseln

Fußgängerinseln in der Mitte von Fahrbahnen können für Radfahrer gefährlich werden. Nämlich dann, wenn sich die Fahrbahn auf ein Maß verengt, so dass Radfahrer von Autofahrern geradeso noch überholt werden können. Das wird dann in der Regel gnadenlos gemacht. Hier hilft es nur, sich als Radfahrer mittig einzuordnen. Autofahrer müssen dann abbremsen und warten, bis sie wieder genug Platz haben, regelkonform zu überholen.

Bei einer kürzlichen Abendfahrt habe ich es leider versäumt, mich an solch einer Stelle ausreichend weit nach links einzuordnen. Es passte zentimetergenau ein Kleintransporter mit Anhänger links neben mich. Gerne hätte ich Werbung für die Firma gemacht – aber bei den ganz harten Verkehrsteilnehmern ist man meist so perplex, dass man nicht aufs Firmenschild achtet.

Ich kann hier nur die Bitte an alle Autofahrer aussprechen – überholt Radfahrer nur dort, wo es möglich ist. Und an Verkehrsplaner – rechnet an solchen Stellen mit Fehlverhalten und engt die Fahrbahn entweder so stark ein, dass kein Auto und Radfahrer nebeneinander passen, oder macht sie breit genug!

Radfahren im Gewitter

Seit Wochen bietet der Sommer 2009 immer wieder das gleiche Schauspiel. Erst ist es schwülheiß, dann zieht eine Gewitterfront herauf und lässt etliche Bltze zur Erde jagen. Ist es eigentlich gefährlich, bei Gewitter mit dem Rad unterwegs zu sein?

Ein Fahrrad ist kein Faradayscher Käfig wie ein Auto, in dem man vor Bltzschlägen geschützt ist. Im Gegenteil, die vielen Metallteile eines Fahrrads können ein gutes Ziel für einen Blitz sein. Dennoch ist es innerhalb von Ortschaften auf dem Fahrrad relativ unbedenklich, denn meist befinden sich höhere Gebäude in der Nähe, die Blitze ablenken. Auf dem freien Feld heißt es dagegen: „Runter vom Rad!“ und einige Meter neben dem Rad in die Hocke gehen.

Andererseits werden in Deutschland höchstens ein Dutzend Menschen pro Jahr von einem Blitz gegrillt. Bei den Abermillionen von Blitzen, die hier jedes Jahr niedergehen, ist die Chance, getroffen zu werden, nicht gerade groß, egal ob auf dem Fahrrad oder nicht.

Hamburger Leihradsystem läuft unrund

„StadtRAD Hamburg – aufsteigen und abfahren!“ Mit diesen Worten wirbt das vor einigen Wochen eingeführte Hamburger Leihfahrradsystem. Nun hat die Deutsche Bahn als Betreiber des Verleihsystems eingeräumt, dass es noch Schwierigkeiten gibt.

An knapp 70 Ausleihstationen kann man die auffälligen roten Leihfahrräder ausleihen und an einer beliebigen anderen Station wieder zurückgeben. Da an etwa 40 Stationen die Kartenlesegeräte nicht funktionieren, ist dort eine Ausleihe nur mit Hilfe eines Telefons möglich. Nach und nach sollen aber die defekten Lesegeräte durch funktionierende ersetzt werden.

Das Hamburger Leihradsytem wurde Mitte Juli eingeführt und besteht aus 67 Leihstationen im erweiterten Innenstadtbereich, an denen insgesamt 700 Fahrräder ausgeliehen werden können. Um das System nutzen zu können, müssen sich die Kunden im Internet, am Telefon oder an einer Leihstation einmalig registrieren. Fahrten bis zu 30 Minuten sind kostenlos, die zweite halbe Stunde kostet 90 Cent bis 1,20 Euro. Ab der 61. Minute werden sechs Cent pro Minute für Inhaber einer Bahncard oder einer Zeitkarte des Hamburger Verkehrsverbundes fällig, alle anderen zahlen acht Cent. Ein ganzer Tag Ausleihe schlägt mit 12 Euro zu Buche. In den ersten Wochen wurden die Erwartungen des Betreibers übertroffen. Bisher haben sich 12.000 Hamburger und Auswärtige für das System registriert.

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StadtRAD Hamburg
NDR: Leihrad-System in Hamburg läuft nicht rund
Foto: Radpropaganda

Abwrackprämie für Fahrräder in Wien

„Was Mannheim vorgemacht hat, können wir Wiener auch.“  Das hat sich wahrscheinlich der Bürgermeister der Stadt Wien Rudolf Schicker gedacht und eine Abwrackprämie für Fahrräder eingeführt. Um die Prämie von 70 Euro zu bekommen, musste der Interessent ein Fahrrad im Wert von mindestens 140 Euro erstehen. Allerdings wurde die Initiative auf 500 Fahrräder begrenzt. Die Fahrradverschrottungsprämie war nach einem Tag aufgebraucht, keine 24 Stunden nach Bekanntwerden der Aktion waren die 500 Prämien am Dienstag Vormittag schon reserviert. Noch begehrter war lediglich eine Förderung der Photovoltaik, die bereits nach sieben Minuten ausgebucht war.
Standard: 70 Euro für den alten Drahtesel

Sofia überrascht mit kreativen Radwegen

Um noch mehr Radtouristen in die bulgarische Hauptstadt Sofia zu ziehen, hat die Stadtverwaltung beschlosssen, dem Radfahrer in Zukunft themenzentrierte Radwege anzubieten.

Der erste so gestalte Radweg ist der Bauhaus-Radweg, benannt nach der Avantgarde der Klassischen Moderne in den Zwanzigern des letzten Jahrhunderts. Klare, geometrische Linien begrenzen den Bauhaus-Radweg, der wie geschaffen ist für den exakten und präzisen Radfahrer.

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In nächster Zeit wird auch der Hundertwasser-Radweg gebaut. Der in Wellenform verlaufende Radweg hat sich als ideal erwiesen für touristische Radler zwischen 0,7 und einem Promille, weil die Eigenschwankungen des Radfahrers prima mit den geschwungenen Linien des Fahrradwegs harmonieren. Besondere Hoffnungen setzt man in Sofia darauf, mit dem Hunderwasserradweg mehr österreichische Gäste anzuziehen.

Umstritten ist noch der Bau des Keith-Haring-Radweges. Er soll in wilden Zick-Zack-Linien letzendlich an das Ziel führen. Zu bewältigen ist der nach dem New Yorker Künstler Haring benannte Radweg nur von Fixies. Mit denen kann man zur Not auch mal einige Meter rückwärts fahren, um besonders kniffelige Stellen erneut zu versuchen. Radlerverbände kritisierten den Haring-Radweg allerdings als „zu schwierig“.

Man darf gespannt sein, wer sich in dieser Frage durchsetzt. Engstirnige Radfahrerorganisationen, die nur mäkeln, oder innovative Stadtplaner, die mit der Idee thematischer Radwege eine Marktlücke entdeckt haben.

Rechtsfragen zum Thema Fixie

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Sebastian Dramburg.

Fixies sind in aller Munde. Es wird viel berichtet über die Popularität dieser Fahrräder. Die einen halten sie für Teufelszeug, die anderen sind genervt von der Fixie-Diskussion. Es gibt die abgefahrensten Ansichten und Befürchtungen zu den Folgen, wenn man mit einem Fixie von der Polizei erwischt wird. Diese Spekulationen sind aber im Wesentlichen auf Gerüchte und Berichte vom Hörensagen zurückzuführen sind.

Im Folgenden will ich versuchen das Thema aus der juristischen Sicht kurz zu beleuchten. Dabei geht es natürlich in erster Linie um die Bremsen-Frage. Denn die Erfordernisse von Klingel, Licht und Reflektoren ergeben sich eindeutig aus dem Gesetz und sollten bekannt sein. Auch bin ich kein Experte auf dem Gebiet, also lasse ich mich gerne aufklären. Nur bitte keine Gerüchte und Stories vom Kumpel, der einen Kumpel hat, der…

Auf geht’s:

1. Reicht eine starre Nabe als Bremse für ein Fahrrad aus?
Nein. Das Gesetz, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass „alle Fahrzeuge eine ausreichende Bremse haben müssen, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.“ (§ 65 StVZO). Das heißt völlig unabhängig von der Frage, ob eine starre Nabe als Bremse ausreicht (dazu sogleich), muss ein Fahrrad zwei Bremsen haben, um dem Gesetz Genüge zu tun. Ohne Vorderbremse geht es nicht. Zumindest rechtlich.

2. Ist eine starre Nabe eine Bremse im Sinne der StVZO?
Aus der ersten Frage ergibt sich die Folgefrage: Reicht eine Vorderbremse und eine starre Nabe aus, um die Erfordernisse der StVZO zu erfüllen?

Die Kernfrage ist, ob eine starre Nabe als Bremse „leicht zu bedienen ist“. Als Bremse an einem Fahrrad versteht man eine Vorrichtung, die geeignet ist, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren und das Fahrrad damit zum stehen zu bringen.

Ganz frisch hat nun das Amtsgericht Bonn (Az. 337 Js 1152/09) eine starre Nabe als Bremse anerkannt und damit entschieden, dass eine Vorderbremse und eine starre Nabe die Voraussetzungen des § 65 StVZO erfüllen. Bei diesem Urteil handelt es sich aber nicht um eine richtungsweisende Entscheidung oder gar einen Präzedenzfall (gibt es im deutschen Recht nicht). Jedes Gericht kann anders entscheiden, und der starren Nabe keine Eigenschaft als Bremse bescheinigen. Daher bleibt die Frage weiterhin offen und letztendlich wird der Punkt zu klären sein, ob man ein Fahrrad mit einer Vorderbremse und einer starren Nabe genauso gut anhalten kann wie ein Rad mit Vorderbremse und bspw. einer Rücktrittsbremse.

3. Darf die Polizei Fixies einfach so einziehen?
Dies ist keine ja/nein Frage, sondern eine juristische Frage. Das heißt je nach Auslegung des Gesetzes kann sie unterschiedlich beantwortet werden.

Bei der Beantwortung zunächst davon auszugehen, dass der Radfahrer das erste Mal von der Polizei angehalten wird (zum Wiederholungstäter s.u.). Nach meiner Auffassung ist die erstmalige Einziehung eines Fahrrades mit starrem Gang rechtswidrig, selbst wenn es keine Vorderbremse hat. Vier von mir betreute Fixie-Fahrer haben ihre Räder alle wieder, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gegeben hat.

Sowohl die Sicherstellung als auch deren Aufrechterhaltung sind rechtswidrig, da sie nicht im Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen. Soweit darauf abgestellt wird, dass das Rad nicht verkehrssicher ist, so ist dazu zu sagen, dass die Gefahrenabwehr (Schutzgut: die Sicherheit des Straßenverkehrs und die des Fahrers) auch durch ein milderes Mittel hätte erfolgen können (z.B. schieben).

4. Was droht, wenn erwischt werde und mein Rad nicht der StVZO entspricht?
Mach dich gefasst auf ordentlich Bußgeld (über 100 € sind drin), wenn du ohne Vorderbremse, Reflektoren und Klingel unterwegs bist. Und Punkte, wenn du einen Führerschein hast (rechne mit bis zu 3 Punkten).

Die Ordnungsbehörden fordern z.B. bei den eingezogenen Fixies, dass diese nach Herausgabe nachgerüstet und später auf dem Polizeiabschnitt vorgezeigt werden sollen. Meines Erachtens ist der Eigentümer eines Bahnrades nicht verpflichtet, dies zu tun. Die Polizei kann nicht vorschreiben, wo das Rad gefahren wird (z.B. Privatgelände).

5. Kann die Polizei mein Fixie verschrotten?
Die Frage stellt sich nur, wenn man kein Ersttäter ist (siehe Frage 3).

Wird man widerholt mit einem Rad erwischt, das nicht verkehrssicher ist, dann muss im Einzelfall entscheiden werden, ob die Sicherheit des Verkehrs nur durch die endgültige Wegnahme des Rades erreicht werden kann. Ein wiederholter Verstoß führt jedenfalls nicht zwingend zur Verschrottung.

Juristisch bezeichnet man dies als Einziehung, was den Zweck hat, den weiteren Umgang mit dem Gegenstand zu unterbinden. Die Einziehung erfolgt durch einen Richter. Die Polizei kann dies nicht entscheiden. Aber die dauerhafte Wegnahme ist grundsätzlich möglich.

6. Und sonst?
Außer dem oben genannten Urteil aus Bonn (der Volltext des Urteils liegt mir leider noch nicht vor) ist mir kein Fall bekannt, in dem sich die Gerichte schon mal mit dem Thema befasst haben. Auch an sich ist das Thema juristisch gesehen ja eher eine neue Materie, daher bleibt abzuwarten, ob die harte Linie der Polizei irgendwann mal von den Gerichten bestätigt wird oder nicht. Ein Gerichtsverfahren kostet erst mal Geld und vor diese Alternative gestellt, rüsten die Leute ihre Räder meist doch lieber nach.

Der Autor:
Rechtsanwalt Sebastian Dramburg, LL.M. (University of Auckland) ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig und hat als Schwerpunkt eigentlich die Bereiche rund um das Internet- und Urheberrecht im Blick, fährt aber auch gerne Fahrrad.
dramburg.eu

Bonner Richter: Starrantrieb ist Bremse

Dass völlig bremsenlose Fixed-Gear-Räder gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, ist unzweifelhaft, denn die StVO schreibt zwei baulich unabhängige Bremsen vor. Aber wie wird ein Fixie mit Starrgang und nur einer Vorderrradbremse rechtlich beurteilt?

Das Urteil eines Bonner Gerichts könnte die Diskussion um diese Frage beleben. In Bonn war ein Fixie-Fahrer von der Polizei erwischt worden. Er sollte 55 Euro zahlen, weil sein Fahrrad keine Klingel, keine seitlichen Reflektoren und keine Hinterrradbremse besaß. Zusätzlich wurde er mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Der Radfahrer klagte gegen den Strafbescheid, weil nach seiner Argumentation eine Bremse gemäß § 65 Abs. 2 StVZO eine feste Einrichtung am Fahrzeug zur Verminderung der Geschwindigkeit ist und in diesem Sinne auch der Starrlauf am Fixie als Bremse zu werten ist.

Das Gericht folgte dieser Ansicht und reduzierte die Strafe für den Radler auf 15 Euro Bußgeld für die fehlende Klingel und Reflektoren.
pd-f: Bonner Richter erklären starren Antrieb zur Bremse

Radfahren und Schweinegrippe

Ob die allenthalben auftauchenden Warnungen vor einer Schweinegrippenpandemie lediglich der Versuch sind, Katastophenschutzübungen unter Großbedingungen durchzuführen, kann hier nicht diskutiert werden. Sicher ist aber, dass die Zahl der Erkrankungen sprunghaft ansteigt und erste Bundesländer eine Verlängerung der Schulferien erwägen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen. Steigen nun alle aus Angst vor der Ansteckung in Nahverkehrszügen, Straßenbahnen und Bussen auf das Auto um?

Gibt es eine Alternative? Radfahren! In vielen Ratgebern zur Pandemischen Grippe H1N1 wird auf diese Tatsache hingewiesen. Sollte eine Pandemie zur Tatsache werden könnte dies sichtbare Auswirkungen haben, mit bedeutend mehr Rädern auf den Strassen.
via: phil’s velo blog