Die Grünen wollen den Senat verpflichten, in Zukunft dafür zu sorgen, dass Radfahrer bei verkehrlichen Anordnungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen im Straßenraum angemessen berücksichtigt werden. Zur Begründung des Antrags im Abgeordnetenhaus heißt es: „Der Radverkehr in der Innenstadt hat mittlerweile einen Anteil von 20%. Bei Straßenbaumaßnahmen findet dies fast nie Berücksichtigung. Bei den verkehrlichen Anordnungen der Verkehrslenkung Berlin wird der Radverkehr regelmäßig vergessen oder rücksichtslos auf den Fußgängerverkehr losgelassen.
Das geschieht auch dann, wenn der Straßenraum eine eigene Spur für den Radverkehr zulassen würde, wie z.B. an der Baustelle des Bundesministeriums für Umwelt in der Stresemannstraße. Dort hat die Verkehrslenkung Berlin die Benutzungspflicht eines 1,40 m schmalen Fußweges für Radfahrer angeordnet (Zeichen 240), um die auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Parkplätze zu erhalten. Eine solche Anordnung widerspricht der VwV-StVO, die für einen gemeinsamer Fuß- und Radweg eine Breite von mindestens 2,50 m vorsieht. Es wäre ein leichtes, während der Baumaßnahmen auf die Parkplätze zu verzichten und stattdessen dem Radverkehr eine eigene Spur mit der vorgesehenen Breite einzuräumen.“
Dass die Situation in der Stresemannstraße kein Einzelfall ist, ist in diesem Blog bereits mehrfach deutlich geworden. Schlussfolgerung der Grünen: „Schlechter und rücksichtsloser als der durch die Verkehrslenkung Berlin geplante Radverkehr ist dieser kaum vorstellbar. Wer es ernst meint mit der Radverkehrförderung, muss auch den Radverkehr an Baustellen angemessen berücksichtigen.“
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Sicherer und alltagstauglicher Radverkehr: Radverkehr an Baustellen berücksichtigen (pdf-Dokument)
Foto: Dresden, Petersburger Straße, Dezember 2008
ADFC Dresden