Tempo 30 im oberen Teil der Kastanienallee

Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat in der Kastanienallee im Bezirk Pankow eine weitere Niederlage erlitten. Nach einer Verbreiterung der Fahrbahn und einem Umbau der Kastanienallee in den Jahren 2001 und 2012 hatte die Verkehrslenkung Tempo 50 und eine Radwegbenutzungspflicht auf den Straßenbahnhaltestellenkaps angeordnet. Die blauen Schilder waren bereits vor gut einem Jahr von einem Bürger weggeklagt worden. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, im oberen Teil der Allee zwischen der Oderberger Straße und der Schönhauser Allee Tempo 30 anzuordnen.

Ein Anwohner der Straße war 2012 vor das Verwaltungsgericht gezogen, um die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen zu reduzieren. Dagegen hatte die VLB argumentiert, dies hätte negative Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr. Durch die Straße führen die Straßenbahnlinien M 1 und 12. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) selbst hielten die Auswirkungen durch Tempo 30 dagegen für überschaubar.

Nun entschied der Richter, dem Widerspruch des Anwohners stattzugeben, „um eine Lärmreduzierung und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen“.

Berliner Zeitung: Anwohner klagt erfolgreich auf Tempo 30 in der Kastanienallee

Doppelstockparker am S- und U-Bahnhof Pankow

Im Umfeld des S- und U-Bahnhofes Pankow sind 316 neue Fahrradstellplätze entstanden. Sie befinden sich an mehreren Standorten links und rechts der Berliner Straße sowie auf dem Garbátyplatz. Alle Parkanlagen befinden sich auf Bahngrundstücken, finanziert wurden sie mit Fördergeldern des Senats und gebaut von der S-Bahn, die auch die Pflege der Anlagen übernehmen wird.

Gebaut wurden ausschließlich Doppelstockparkanlagen. Die „obere Etage“ der Fahrradabstellanlage liegt auf etwa 1,5 bis 1,6 Meter Höhe. Für eine zierliche und eher kleine Person ist es nicht einfach, ein Fahrrad auf diese Höhe zu hieven. Die meisten Radfahrer suchen deshalb den einfachen Weg und parken auf der unteren Ebene. Doch es ist jetzt schon abzusehen, dass auch die obere Ebene bald voller geparkter Fahrräder stehen wird, dazu ist der Parkdruck um den Bahnof zu groß.

Kritik wird geäußert am städetebaulichen Erscheinungsbild. „Auf dem Garbátyplatz ist es schon zu sehen: der U-Bahn-Zugang ist kaum noch ungehindert zugänglich. Die Fahrrad-Doppelstock-Parker und viele abgestellte Fahrräder verändern das Stadtbild. Aus der wachsenden Stadtbevölkerung resultiert eine wachsende Enge und Beengtheit auf den Gehwegflächen.“, schreibt die Pankower Allegemeine Zeitung und auch der Kiezblog Florakiez findet die Abstellplätze hässlich: „Neue Fahrradstellplätze am Bahnhof Pankow waren dringend nötig, darüber besteht weitgehend Einigkeit, doch schön sind die neuen Stellplätze nicht geworden. Vor allem zwischen U- und S-Bahn-Eingang wirken die Metallschienen sperrig, kühl und raumgreifend in der angespannten Gemengelage zwischen Bushaltestelle, Taxistand und Fußgängern.“

Vielleicht sind die neu enstandenen Fahrradabstellanlagen auch nur eine Zwischenlösung bis zum Bau eines Fahrradparkhauses, das an dieser Stelle dringend notwendig wäre.

Pankower Allgemeine Zeitung: U + F + S – Bahnhof Pankow
Florakiez: Einsame Doppelstockparker am Bahnhof Pankow

Erster Entwurf für ein Berliner Fahrradgesetz (BerRG)

Die Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ hat das vergangene Wochenende genutzt, um einen ersten Entwurf des Berliner Radverkehrsgesetzes (BerRG) zu erstellen. 30 Teilnehmer des Treffens, darunter Planer, Juristen und Verkehrsexperten, schrieben mit Hilfe zahlreicher „Facebook-Joker“ einen Gesetzentwurf. Auftretende Fragen konnten per Telefon-Joker geklärt werden. Über Facebook waren bundesweit über 20 Radverkehrsexperten zugeschaltet: Über 100 Hinweise und Beiträge gingen ein, zum Beispiel Erfahrungen über Grüne Wellen für Radfahrer in Kopenhagen oder Regelungen zu Radabstellplätzen bei Altbau-Sanierungen.

Der Gesetzestext muss nun noch geprüft und vereinheitlicht werden. „Mehr als die Hälfte der Arbeit ist geschafft, einzelne Punkte sind zu 70 Prozent fertig“, so die Einschätzung eines anwesenden Rechtsexperten.

Ziel des Fahrradgesetzes ist es unter anderem, ein Netz von sicheren Wegen und Straßen für Radfahrer in Berlin zu schaffen. „Es würden viel mehr Strecken mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, wenn die Bedingungen dafür in Berlin besser wären“, ist Mobilitätsforscherin Kerstin Stark überzeugt. „Wir wollen den klimafreundlichen Verkehr stärken.“

Voraussichtlich im April soll die erste Sammlung von 20.000 Unterstützungsunterschriften beginnen.

Volksentscheid Fahrrad

Tempo 30 ganztags in der Berliner Allee

Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern einem klagenden Weißenseer Bürger recht gegeben, der die Einführung einer Tempo-30-Zone rund um die Uhr in der Berliner Allee gefordert hatte. Auf dem 900 Meter langen Straßenabschnitt fahren täglich etwa 30.000 Fahrzeuge, bisher tagsüber bei einem Tempolimit von 50 km/h und nachts von 30 km/h. Feinstaub- und Lärmgrenzwerte werden regelmäßig überschritten. Der Richter ordnete an, dass ab jetzt Tempo 30 ganztags gilt.

Diese Anordnung wäre eigentlich eine Aufgabe der Senatsverwaltung für Stadtenwicklung gewesen und zwar seit Jahren, verstößt der gegenwärtige Zustand doch gegen geltendes EU-Recht. Und eigentlich beträfe so eine Anordnung nicht nur die Berliner Allee sondern mehr als 80 Straßenabschnitte in fast allen Bezirken Berlins. Statt aber das Urteil als Vorlage zu nehmen, den eigenen Berliner Luftreinhalteplan zügig umzusetzen, kündigte der Fahrradbeauftragte des Berliner Senats, Staatsekretär für Verkehr und Unwelt Christian Gaebler an, dass der Senat gegen das Urteil Berufung einlegen wird, „wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils“.

Der BUND freut sich über das Urteil: „Wir erwarten, dass der Senat auch auf den übrigen Straßen, in denen die Feinstaub- und NO2-Grenzwerte überschritten werden, Tempo 30 ganztags anordnet, so wie es im Luftreinhalteplan steht. Falls nicht, stehen die nächsten Anwohner, die klagen möchten, schon bereit.“

BUND: Anwohner setzt Tempo 30 in der Berliner Allee vor Gericht durch
Tagesspiegel: Anwohner klagt Tempo 30 auf Berliner Allee ein
Berliner Zeitung: Berlin könnte zur Tempo-30-Hauptstadt werden

Öffnungszeiten Januar 2016

Schlauchomat abgebaut in Werkstatt
Für uns Fahrradfahrende beginnt das neue Jahr häufig mit spitzen Scherben auf unseren vertrauten Routen. Wir wünschen Euch daher pralle Schläuche und gut geölte Ketten für einen flotten Rutsch nach 2016. Unser Schlauchomat ist aus Gründen der Betriebssicherung über den Jahreswechsel leider abgebaut und in unserer Werkstatt verwahrt. Ab 4.1.2016 sind wir und unser Schlauchomat wieder wie gewohnt für euch da.

„Volksentscheid Fahrrad“ geht in Berlin an den Start

Mitte November trafen sich fahrradinteressierte Menschen in Kreuzberg zu einem Workshop, um Möglichkeiten auszuloten, das Thema Fahrrad stärker auf die politische Agenda zu heben. Eine lange Liste von fahrradpolitischen Zielen wurde auf dem Treffen zu einem Zehn-Punkte-Katalog eingedampft, der den Berliner Senat zwingen soll, sich stärker für das Radfahren einzusetzen.

Die zehn Ziele:

1. Sichere Fahrrad-Straßen auch für Kinder und Senioren
2. Jede Hauptstraße mit sicheren Radspuren
3. Kreuzungen entschärfen und abgasfreie Ampelaufstellzonen markieren
4. Radkomfort und –sicherheit per Bürgerdialog steigern
5. Fahrräder parken können
6. Grüne Welle fürs Radfahren
7. Radschnellwege konkret
8. Freie Wege und mehr Verkehrsmoral für Alle
9. Berliner Verwaltungen für mehr Radverkehr aufstocken
10. Berlin mit mehr Öffentlichkeitsarbeit auf mehr Radverkehr vorbereiten

Bisher haben diese Ziele den Charakter eines Arbeitsdokuments. Auf der Grundlage des Katalogs soll ein Berliner Fahrrad-Gesetz erarbeitet und für einen Volksentscheid Fahrrad geworben werden.

Ein Volksentscheid besteht in Berlin aus drei Stufen. In einem ersten Schritt müssen 20.000 gültige Unterstützungsunterschriften für einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens gesammelt werden. Wenn diese Hürde erfolgreich überwunden wurde, startet das eingentliche Volksbegehren, für das die schriftliche Unterstützung von gut 170.000 Personen mit Wohnsitz in Berlin notwendig ist. Gelingt es, auch diese Marke zu meistern, werden die Berliner Bürger zu den Wahlurnen gerufen, um über ein Fahrradgesetz abzustimmen.

Noch ist nicht sicher, ob die Initiative für einen Fahrradvolksentscheid die Unterstützung von verkehrspolitischen Verbänden erhält. Der Ball liegt nun bei ADFC und VCD, bei den Interessenverbänden der Fußgänger und Nahverkehrsnutzer, bei den Opfern von Feinstaub und Verkehrslärm, bei all denen, die eine menschengerechte Mobilität in Berlin wollen.

Volksentscheid Fahrrad

Perlenkette

Heute findet wieder eine Critical Mass (CM) in Berlin statt. Dabei treffen sich hunderte Radfahrer an einem vorher festgelegten Ort (Heinrichplatz, 20 Uhr), um im Idealfall STVO-konform durch die Stadt zu fahren und durch die bloße Anzahl an Radfahrern auf die eigenen Belange aufmerksam zu machen.

Die Critical Mass lotet Grenzen aus – es gibt keine Anmeldung und keinen Ansprechpartner. In Hamburg erstattet die Polizei daher jeden Monat Anzeige gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht. In Berlin duldet die Polizei die CM, sieht aber eine rechtswidrige übermäßige Straßennutzung (§29 STVO). In beiden Städten begleitet sie die Ausfahrten.

Wenn sehr viele Verkehrsteilnehmer gemeinsam eine Straße nutzen, bremsen sie andere aus. Das gehört zum Alltag in den Städten, insbesondere der „schnelle“ Autoverkehr führt zu einer Verlangsamung aller Verkehrsströme durch Stau, lange Wartezeiten an Kreuzungen, verlängerte Wege etc.

Und auch durch die Critical Mass werden andere ausgebremst. Dem Selbstverständnis nach aber nur so weit, wie das die STVO hergibt. Was zum Beispiel bedeutet, dass ein geschlossener Verband mit mehr als 15 Radfahrern gebildet wird, die in Zweierreihen fahren dürfen und von denen die letzten nicht bei Rot anhalten müssen, wenn die ersten bei Grün durchgefahren sind. Allerdings muss der Verband „in angemessenen Abständen“ Zwischenräume für den übrigen Verkehr freigeben, wenn seine Länge dies erfordert. Spätestens hier besteht ein Dilemma zwischen Realität und Gesetz, denn wegen der nicht vorgegebenen Fahrstrecke wird bei der CM auf diese Lücken verzichtet. Andernfalls würden verschiedene, „angemessen“ lange Verbände unterschiedliche Strecken fahren.

Und auch gegen die Zweierreihen spricht einiges. Man stelle sich eine Kette aus 3500 Radfahrern – so viele waren es im Sommer bei der Berlin CM – vor. Wenn ein Rad 1,80 Meter lang ist und man einen ebensolchen Abstand annimmt, dann benötigt man pro Radfahrer 3,60 Meter Länge. Knapp gerechnet. Multipliziert man das, wegen der Zweierreihen, mit 1750 Radfahrern, so kommt man auf eine Verbandslänge von 6,3 Kilometern. Eine „unendliche“ Perlenkette, die bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 km/h insgesamt 19 Minuten den Verkehr blockieren würde. Vierrerreihen halbieren diese theoretische Dauer, das STVO-widrige Fahren im Pulk ist ein Kompromiss zwischen Machbarkeit und Regeltreue.

Im Verkehrsalltag hat man schnell erkannt, dass Einspurigkeit ihre Grenzen hat. Jede wichtigere Straße hat daher mehrere Fahrspuren pro Richtung. Nebeneinanderfahren ist – für Autos – der Normalfall. Radfahrern ist es bis heute nur dann erlaubt, wenn „der Verkehr“ dadurch nicht behindert wird. Unabhängig von ihrem Verkehrsanteil müssen sie sonst hintereinanderfahren. Auf der Critical Mass funktioniert das nicht, und auch im Alltag würde es in vielen Straßen nicht funktionieren. Man stelle sich vor, Unter den Linden führen die Radfahrer hintereinander statt im Pulk. Pro Ampelphase kämen dann vielleicht 10 Fahrräder durch, man würde viele Ampelphasen pro Kreuzung benötigen und das Einreihen in die volle Schlange wäre kaum möglich.

Die CM ist ein Grenzfall, nicht richtig erlaubt und nicht richtig verboten.

Der Radverkehr mit seinen hohen Anteilen ist auch schon lange ein solcher Grenzfall – der heute etablierte Radfahrerpulk, der sich in der Realität einfach ergibt, widerspricht den Verkehrsregeln. Grund genug, heute wieder auf sich aufmerksam zu machen!

Radfahrer schwer verletzt zurückgelassen – Zeugen gesucht

Mit schweren Verletzungen brachten Rettungskräfte der Berliner Feuerwehr in Friedrichshain heute Mittag einen 42-Jährigen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Nach den Schilderungen von Zeugen fuhr der Radfahrer gegen 12.30 Uhr auf der Conrad-Blenkle-Straße in südliche Richtung, als es aus bisher ungeklärten Gründen zu einem Streit zwischen ihm und dem Fahrer eines roten Mazdas gekommen sein soll. Während der Fahrradfahrer zunächst seinen Weg fortsetzte, soll der Autofahrer darauf mehrfach sehr dicht an dem radelnden Mann vorbeigefahren sein. An der Kreuzung Conrad-Blenkle-Straße Ecke Landsberger Allee soll der Radler erneut mit dem Unbekannten gestritten haben. Schließlich fuhr er über die Landberger Straße und folgte der Ebertystraße. Wieder sei der Mazda-Fahrer sehr dicht am Fahrradfahrer vorbeigefahren, bevor es zu einer weiteren Konfrontation an der Kreuzung Ebertystraße Ecke Kochhannstraße gekommen sein soll. Hierbei soll der Radfahrer an der roten Ampel gestanden haben, als der Wagen seines Kontrahenten sich von hinten näherte, den wartenden Radler erfasste, zu Boden schleuderte und schließlich die Beine des am Boden liegenden Mannes überrollte. Anschließend entfernte sich der Fahrer des Unfallwagens, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.

Die Polizei fragt nun:

Wer wurde Zeuge des Verkehrsunfalls und kann den Unfallhergang schildern?

Wer kann die Geschehnisse vor dem Unfall beschreiben?

Wer kann Hinweise zu dem roten Mazda und dessen Fahrer machen?
Zeugen werden gebeten, sich beim Verkehrsermittlungsdienst der Polizeidirektion 5 in der Golßener Straße 6 in Kreuzberg unter der Telefonnummer (030) 4664 – 581 800 oder bei einer anderen Polizeidienststelle zu melden.

Meldung der Berliner Polizei Nr. 2910 vom 21.11.2015

Update am 23.11.2015:
„Nach Informationen des Tagesspiegels hat sich ein Zeuge das Kennzeichen des älteren roten Mazda 626 gemerkt. Unklar blieb am Sonntag, ob der Halter schon befragt werden konnte. Die Polizei sucht dringend weitere Zeugen unter der Telefonnummer 030/4664-581800.“
Quelle: Tagesspiegel: Radler überrollt: Polizei kennt Kennzeichen des Autos 

Das Projekt „Radbahn“ zwischen Zentrum West und der Oberbaumbrücke

Kaum ist die Diskussion um den projektierten Radschnellweg auf der ehemaligen Stammbahn ein wenig verebbt, da kommt der nächste Vorschlag für eine innerstädtischen Radschnellverbindung. Eine Gruppe von Stadtplanern schlägt vor, den brachliegenden Raum unter Berlins Hochbahnlinie U1 zum Radfahren zu nutzen. „8,9 Kilometer überdachter Radweg mitten durch die Stadt – das wäre weltweit einzigartig und für Berlin ein Schritt in die Zukunft“.

Der große Vorteil dieses Plans ist, dass 80 Prozent der Radbahn bereits existiert. Heute befindet sich unterhalb der U-Bahn ein sehr selten genutzter Fußweg oder es werden Autos geparkt. Mit bescheidenen Mitteln könnte dieser Weg zu einer Fahrradstrecke aufgewertet werden. An anderen Abschnitten müsste baulich investiert werden. So könnte zum Beispiel die Radbahn als hängende Fahrbahn unter der Brücke über den Landwehrkanal realisiert werden.

Die Projektgruppe schlägt die Radbahn vor als Teststrecke für Services und Produkte rund ums Rad und Labor für moderne Technik mit dem Ziel, die Stadt von Morgen umweltfreundlicher und nachhaltiger zu machen. Service-Stationen zum Warten der Fahrräder entstehen an der Strecke, grüne Inseln laden zu einem Zwischenstop ein und in einem fahrrad-Drive-In kann man einen schnellen Espresso ordern. Darüber hinaus soll die Radbahn mit moderner Verkehrstechnik ausgestattet werden, damit die Radfahrer auf einer grünen Welle fahren können.

Radbahn
Broschüre Radbahn Berlin (pdf-Dokument)

Zeugen zu einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht gesucht

Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Klärung des Hergangs eines Verkehrsunfalls in Kreuzberg, bei dem heute Vormittag eine Frau schwer verletzt wurde.

Die 74-Jährige war gegen 10:30 Uhr mit ihrem Fahrrad in Richtung Platz der Luftbrücke unterwegs, als sie an der Kreuzung Dudenstraße/Katzbachstraße von einem abbiegenden Pkw touchiert wurde. Dabei kam die Radlerin zu Fall und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Der Fahrzeugführer setzte seine Fahrt fort.

Die Polizei fragt:

  • Wer hat den Verkehrsunfall beobachtet?
  • Wer kann Angaben zum Fahrer oder zur Fahrerin des flüchtenden Autos machen?

Zeugen des Unfalls werden gebeten, sich mit dem Verkehrsermittlungsdienst der Polizei, Dir 5 K 23 VED, in der Golßener Straße 6 in Berlin-Kreuzberg unter der Telefonnummer (030) 4664- 581 800 oder einer anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Polizeimeldung Nr. 2667 vom 06.11.2015

Radfahrer nach Unfall auf dem Tempelhofer Feld verstorben

Nach einem schweren Unfall am Samstag ist gestern ein 64-jähriger Radfahrer verstorben. Ein 26-jähriger Kitesurfer wollte den Radfahrer auf dem Tempelhofer Feld überholen, dabei brach der Schirm zusammen und traf den Radfahrer am Kopf, so dass dieser stürzte.

Bereits im Jahre 2013 war ein Radfahrer seinen Rückenverletzungen erlegen, nachdem er auf dem Tempelhofer Feld mit einem Jogger kollidiert war.

Somit gab es seit der Öffnung des Feldes für das Publikum im Jahre 2010 bereits zwei tödliche Fahrradunfälle. Im Tagesspiegel und unter den Lesern werden nun verschiedene Maßnahmen diskutiert, um das sportliche Miteinander sicherer zu machen.  Einem abgegrenzten Bereich für Kitesurfer erteilten eine Mehrheit der vom Tagesspiegel befragten Besucher vor dem Bekanntwerden des Todesfalls noch eine Absage, in den Onlinekommentaren beschweren sich einige darüber, dass viele Radfahrer zu schnell zwischen den spielenden Kindern und Fußgängern hindurchfahren.

Tagesspiegel: Radfahrer erliegt schweren Verletzungen (4.11.2015)

Tagesspiegel: Besucher wollen keine Abgrenzung auf dem Tempelhofer Feld (3.11.2015)

Tempelhofer Feld

Prozess gegen einen LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Tiergarten

Polizeimeldung Nr. 1823 vom 06.08.2014
Friedrichshain – Kreuzberg

„Heute Morgen kam es in Friedrichshain zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Radfahrerin tödliche Verletzungen erlitt. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr ein 31-Jähriger gegen 7 Uhr mit einem Lkw die Karl-Marx-Allee stadteinwärts entlang. Als er nach rechts in die Straße der Pariser Kommune abbog, erfasste er eine Radfahrerin, die in gleicher Richtung unterwegs war und die Karl-Marx-Allee weiter geradeaus befahren wollte. Die 39-Jährige erlitt so schwere Verletzungen, dass sie noch am Unfallort verstarb. Der Kreuzungsbereich war stadteinwärts für die Dauer von etwa drei Stunden für den Fahrzeugverkehr gesperrt.“

Der Prozess gegen den LKW-Fahrer Maik H. fand heute im Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße statt. Der Angeklagte fuhr mit einem 40-Tonner der Marke Renault auf der Karl-Marx-Allee in Richtung Westen. Der Lastkraftwagen hat eine Besonderheit: die Beifahrertür besitzt neben dem normalen Fenster ein zweites kleines Fenster im unteren Bereich. Die Sicht auf die rechten Außenspiegel war durch Wimpel teilweise verdeckt. Der Angeklagte gibt an, erst seit zwei Tagen auf diesem Fahrzeug zu fahren und die Wimpel nicht selbst angebracht zu haben. Er sagt, er habe zwei mal in die Spiegel gesehen und sei dann bei grünem Ampellicht nach rechts abgebogen. Dann habe er plötzlich eine Hand im unteren Beifahrerfenster gesehen und sei auf die Bremse getreten. Der Angeklagte wurde nach seinem Unfall von seiner Firma entlassen und wehrte sich gegen die Kündigung nicht. Nach neun Monaten Arbeitslosigkeit fährt er nun wieder LKW.

Anschließend werden zwei Zeugen gehört. Zeuge R. sitzt in seinem Auto auf der Straße der Pariser Kommune Richtung Norden vor einer roten Fußgängerampel und beobachtet nur zwanzig Meter entfernt den Unfall im Rückspiegel. Er beobachtet, wie die Radfahrerin vor der Kollision versucht, sich mit der Hand vom LKW wegzudrücken. Und weiter: „Es hat ewig gedauert zwischen dem Erstkontakt, bis der LKW angehalten hat.“ Zeuge M. sitzt ebenfalls im Auto auf der Straße der Pariser Kommune Richtung Norden vor einer roten Ampel, allerdings südlich der Karl-Marx-Allee, seine Sicht auf den Unfall wird durch den LKW verdeckt. Dennoch bemerkt er, wie die Radfahrerin unter den Lastkraftwagen kommt.

Der Sachverständige Dr. W. kommt gegen 8:10 Uhr zur Unfallstelle. Nach seiner Aussage ist der LKW nicht bewegt worden, er befand sich in der Unfallendstellung. Auch er bestätigt einen Handabdruck der linken Hand auf der unteren Scheibe der Beifahrertür. Er schlägt der Rechtsmedizin vor, einen Handabdruck der toten Radfahrerin machen zu lassen, was aber unterbleibt. Nach den Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers hatte der LKW eine Geschwindigkeit zwischen 10 und 17 km/h, als er abbog. Weiter: „Wenn der Fahrer Schrittgeschwindigkeit gefahren wäre, hätte es zwar möglicherweise eine Kollision zwischen LKW und Radfahrerin gegeben, aber er wäre in einem Meter zum Stehen gekommen.“ Einige Minuten später ebenfalls wörtlich: „Der LKW-Fahrer fährt fünf bis sechs Sekunden weiter, nachdem er die Hand gesehen hat. Er hat die Hand nicht mit einer Kollisionsgefahr assoziiert“.

Nach der Beweisaufnahme werden Staatsanwältin, Nebenklägerin und Verteidiger gehört. Die Staatsanwältin plädiert für eine Verurteilung nach §222 StGB zu 160 Tagessätzen a 50,- €. Sie plädiert ausdrücklich nicht für ein Fahrverbot. Die Nebenklägerin schließt sich der Forderung der Staatsanwältin an. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Das Urteil des Richters: 150 Tagessätze a 40,- Euro. „Wir haben kein Fahrverbot angeordnet. Dafür liegen die Voraussetzungen nicht vor.“

YouTube: Friedrichshain: Radlerin stirbt unter Lkw (06. August 2014)
Rad-Spannerei Blog: Trauer um getötete Radfahrerin (07. August 2014)
Berliner Zeitung: Radfahrerin überrollt – 6000 Euro Strafe für Lastwagenfahrer (26. Oktober 2015)
Tagesspiegel: Fahrlässige Tötung: Geldstrafe für LKW-Fahrer (26. Oktober 2015)

10.000 Radfahrer am Tag auf der Jannowitzbrücke

Richtig Radfahrer zählen ist keine ganz einfache Angelegenheit. Kraftfahrer steuern auf dem Weg von A nach B zielgerichtet die nächste Hauptstraße an, bleiben auf ihr bis kurz vor dem Ziel und biegen schließlich in eine Seitenstraße ab, um Punkt B zu erreichen. Radfahrer bewältigen die Strecke von A nach B auf ganz unterschiedliche Weise. Manche folgen dem Hauptstraßennetz, andere finden Schleichwege und Abkürzungen, grüne Pfade auf ruhigen Nebenstraßen. So richtig konzentriert ist der Radverkehr nur an Punkten, die kein Radfahrer umfahren kann.

So ein Punkt ist die Jannowitzbrücke. Radfahrer, die zum Beispiel von Neukölln nach Pankow fahren, benutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit den Straßenzug Brückenstraße, Jannowitzbrücke und Alexanderstraße. Wenn man die Zahl der Radfahrer einigermaßen korrekt ermitteln will, liegt es nahe, sie an diesen Punkten zu zählen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat an 13 Stellen im Stadtgebiet automatische Zählstellen gebaut, unter anderem auch an der Jannowitzbrücke. In einer Testphase konnte nachgewiesen werden, dass die Zählgeräte genau und verlässlich arbeiten. Ab sofort liefern die Zählstellen harte Zahlen und das 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche. Verglichen mit dem alten Verfahren ist das ein Quantensprung. Früher wurde an Zählstellen einmal im Monat manuell gezählt und das Zählergebnis in einer komplizierten Rechnung hochgerechnet, je nachdem, ob es an dem Zähltag zu warm oder zu kalt, zu trocken oder zu nass war.

Auch an der Jannowitzbrücke wird nun genau gezählt und die ersten Ergebnisse wurden gestern von der Senatsverwaltung veröfffentlicht. Danach sind am Querschnitt Jannowitzbrücke täglich durchschnittlich gut 10.000 Radfahrer unterwegs. Die Zahl der Kraftfahrzeuge an diesem Punkt beträgt 18.900 Kfz innerhalb von 24 Stunden.

An einem weiteren Zählpunkt auf der Oberbaumbrücke ist der Radverkehr noch dichter. Hier fahren durchschnittlich mehr als 12.000 Radfahrer am Tag. An diesem Punkt fahren unter der Woche deutlich mehr Radfahrer als am Wochenende, ein Hinweis darauf, dass das Fahrrad zum Alltagsverkehrsmittel geworden ist.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Zählungen des Radverkehrs – Regelbetrieb startet.

Fahrradmessen 2016

Das Experiment, gleich zwei Fahrradmessen an einem einzigen Wochenende in der gleichen Satdt zu veranstalten, wird nach 2015 wohl nicht wiederholt werden. Mir hat es ja gefallen, aber die Macher der Berliner Fahrradmessen haben anders entschieden.

Die Velo Berlin rückt 2016 um einen Monat nach hinten und öffnet die Messehallen unter dem Funkturm am 16. und 17. April 2016. Die Velo versteht sich als „Publikumsleitmesse rund um Fahrrad & urbane Mobilität“.

Die Berliner Fahrradschau wird wie im vergangenen in der zweiten Märzhälfte vom 18. bis zum 20. März 2016 stattfinden. Auch im kommenden Jahr ist die Fahrradschau eingebettet in die Berlin Bicycle Week, „ein einwöchiges Fest rund um das Fahrrad und die Menschen, die es lieben“.

Die Fahrradschau, von den Medien zur „weltweit führenden Fahrrad-Lifestyle-Show“ hochgejazzt, expandiert im kommenden Jahr nach Wien. Vom 21. bis zum 23. Oktober 2016 wird die Wiener Fahrradschau in der Marxhalle im dritten Bezirk veranstaltet.

Velo Berlin
Berliner Fahrradschau
Berlin Bicycle Week

Wiener Fahrradschau