Das Projekt „Radbahn“ zwischen Zentrum West und der Oberbaumbrücke

Kaum ist die Diskussion um den projektierten Radschnellweg auf der ehemaligen Stammbahn ein wenig verebbt, da kommt der nächste Vorschlag für eine innerstädtischen Radschnellverbindung. Eine Gruppe von Stadtplanern schlägt vor, den brachliegenden Raum unter Berlins Hochbahnlinie U1 zum Radfahren zu nutzen. „8,9 Kilometer überdachter Radweg mitten durch die Stadt – das wäre weltweit einzigartig und für Berlin ein Schritt in die Zukunft“.

Der große Vorteil dieses Plans ist, dass 80 Prozent der Radbahn bereits existiert. Heute befindet sich unterhalb der U-Bahn ein sehr selten genutzter Fußweg oder es werden Autos geparkt. Mit bescheidenen Mitteln könnte dieser Weg zu einer Fahrradstrecke aufgewertet werden. An anderen Abschnitten müsste baulich investiert werden. So könnte zum Beispiel die Radbahn als hängende Fahrbahn unter der Brücke über den Landwehrkanal realisiert werden.

Die Projektgruppe schlägt die Radbahn vor als Teststrecke für Services und Produkte rund ums Rad und Labor für moderne Technik mit dem Ziel, die Stadt von Morgen umweltfreundlicher und nachhaltiger zu machen. Service-Stationen zum Warten der Fahrräder entstehen an der Strecke, grüne Inseln laden zu einem Zwischenstop ein und in einem fahrrad-Drive-In kann man einen schnellen Espresso ordern. Darüber hinaus soll die Radbahn mit moderner Verkehrstechnik ausgestattet werden, damit die Radfahrer auf einer grünen Welle fahren können.

Radbahn
Broschüre Radbahn Berlin (pdf-Dokument)

Zeugen zu einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht gesucht

Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Klärung des Hergangs eines Verkehrsunfalls in Kreuzberg, bei dem heute Vormittag eine Frau schwer verletzt wurde.

Die 74-Jährige war gegen 10:30 Uhr mit ihrem Fahrrad in Richtung Platz der Luftbrücke unterwegs, als sie an der Kreuzung Dudenstraße/Katzbachstraße von einem abbiegenden Pkw touchiert wurde. Dabei kam die Radlerin zu Fall und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Der Fahrzeugführer setzte seine Fahrt fort.

Die Polizei fragt:

  • Wer hat den Verkehrsunfall beobachtet?
  • Wer kann Angaben zum Fahrer oder zur Fahrerin des flüchtenden Autos machen?

Zeugen des Unfalls werden gebeten, sich mit dem Verkehrsermittlungsdienst der Polizei, Dir 5 K 23 VED, in der Golßener Straße 6 in Berlin-Kreuzberg unter der Telefonnummer (030) 4664- 581 800 oder einer anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Polizeimeldung Nr. 2667 vom 06.11.2015

Radfahrer nach Unfall auf dem Tempelhofer Feld verstorben

Nach einem schweren Unfall am Samstag ist gestern ein 64-jähriger Radfahrer verstorben. Ein 26-jähriger Kitesurfer wollte den Radfahrer auf dem Tempelhofer Feld überholen, dabei brach der Schirm zusammen und traf den Radfahrer am Kopf, so dass dieser stürzte.

Bereits im Jahre 2013 war ein Radfahrer seinen Rückenverletzungen erlegen, nachdem er auf dem Tempelhofer Feld mit einem Jogger kollidiert war.

Somit gab es seit der Öffnung des Feldes für das Publikum im Jahre 2010 bereits zwei tödliche Fahrradunfälle. Im Tagesspiegel und unter den Lesern werden nun verschiedene Maßnahmen diskutiert, um das sportliche Miteinander sicherer zu machen.  Einem abgegrenzten Bereich für Kitesurfer erteilten eine Mehrheit der vom Tagesspiegel befragten Besucher vor dem Bekanntwerden des Todesfalls noch eine Absage, in den Onlinekommentaren beschweren sich einige darüber, dass viele Radfahrer zu schnell zwischen den spielenden Kindern und Fußgängern hindurchfahren.

Tagesspiegel: Radfahrer erliegt schweren Verletzungen (4.11.2015)

Tagesspiegel: Besucher wollen keine Abgrenzung auf dem Tempelhofer Feld (3.11.2015)

Tempelhofer Feld

Prozess gegen einen LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Tiergarten

Polizeimeldung Nr. 1823 vom 06.08.2014
Friedrichshain – Kreuzberg

„Heute Morgen kam es in Friedrichshain zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Radfahrerin tödliche Verletzungen erlitt. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr ein 31-Jähriger gegen 7 Uhr mit einem Lkw die Karl-Marx-Allee stadteinwärts entlang. Als er nach rechts in die Straße der Pariser Kommune abbog, erfasste er eine Radfahrerin, die in gleicher Richtung unterwegs war und die Karl-Marx-Allee weiter geradeaus befahren wollte. Die 39-Jährige erlitt so schwere Verletzungen, dass sie noch am Unfallort verstarb. Der Kreuzungsbereich war stadteinwärts für die Dauer von etwa drei Stunden für den Fahrzeugverkehr gesperrt.“

Der Prozess gegen den LKW-Fahrer Maik H. fand heute im Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße statt. Der Angeklagte fuhr mit einem 40-Tonner der Marke Renault auf der Karl-Marx-Allee in Richtung Westen. Der Lastkraftwagen hat eine Besonderheit: die Beifahrertür besitzt neben dem normalen Fenster ein zweites kleines Fenster im unteren Bereich. Die Sicht auf die rechten Außenspiegel war durch Wimpel teilweise verdeckt. Der Angeklagte gibt an, erst seit zwei Tagen auf diesem Fahrzeug zu fahren und die Wimpel nicht selbst angebracht zu haben. Er sagt, er habe zwei mal in die Spiegel gesehen und sei dann bei grünem Ampellicht nach rechts abgebogen. Dann habe er plötzlich eine Hand im unteren Beifahrerfenster gesehen und sei auf die Bremse getreten. Der Angeklagte wurde nach seinem Unfall von seiner Firma entlassen und wehrte sich gegen die Kündigung nicht. Nach neun Monaten Arbeitslosigkeit fährt er nun wieder LKW.

Anschließend werden zwei Zeugen gehört. Zeuge R. sitzt in seinem Auto auf der Straße der Pariser Kommune Richtung Norden vor einer roten Fußgängerampel und beobachtet nur zwanzig Meter entfernt den Unfall im Rückspiegel. Er beobachtet, wie die Radfahrerin vor der Kollision versucht, sich mit der Hand vom LKW wegzudrücken. Und weiter: „Es hat ewig gedauert zwischen dem Erstkontakt, bis der LKW angehalten hat.“ Zeuge M. sitzt ebenfalls im Auto auf der Straße der Pariser Kommune Richtung Norden vor einer roten Ampel, allerdings südlich der Karl-Marx-Allee, seine Sicht auf den Unfall wird durch den LKW verdeckt. Dennoch bemerkt er, wie die Radfahrerin unter den Lastkraftwagen kommt.

Der Sachverständige Dr. W. kommt gegen 8:10 Uhr zur Unfallstelle. Nach seiner Aussage ist der LKW nicht bewegt worden, er befand sich in der Unfallendstellung. Auch er bestätigt einen Handabdruck der linken Hand auf der unteren Scheibe der Beifahrertür. Er schlägt der Rechtsmedizin vor, einen Handabdruck der toten Radfahrerin machen zu lassen, was aber unterbleibt. Nach den Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers hatte der LKW eine Geschwindigkeit zwischen 10 und 17 km/h, als er abbog. Weiter: „Wenn der Fahrer Schrittgeschwindigkeit gefahren wäre, hätte es zwar möglicherweise eine Kollision zwischen LKW und Radfahrerin gegeben, aber er wäre in einem Meter zum Stehen gekommen.“ Einige Minuten später ebenfalls wörtlich: „Der LKW-Fahrer fährt fünf bis sechs Sekunden weiter, nachdem er die Hand gesehen hat. Er hat die Hand nicht mit einer Kollisionsgefahr assoziiert“.

Nach der Beweisaufnahme werden Staatsanwältin, Nebenklägerin und Verteidiger gehört. Die Staatsanwältin plädiert für eine Verurteilung nach §222 StGB zu 160 Tagessätzen a 50,- €. Sie plädiert ausdrücklich nicht für ein Fahrverbot. Die Nebenklägerin schließt sich der Forderung der Staatsanwältin an. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Das Urteil des Richters: 150 Tagessätze a 40,- Euro. „Wir haben kein Fahrverbot angeordnet. Dafür liegen die Voraussetzungen nicht vor.“

YouTube: Friedrichshain: Radlerin stirbt unter Lkw (06. August 2014)
Rad-Spannerei Blog: Trauer um getötete Radfahrerin (07. August 2014)
Berliner Zeitung: Radfahrerin überrollt – 6000 Euro Strafe für Lastwagenfahrer (26. Oktober 2015)
Tagesspiegel: Fahrlässige Tötung: Geldstrafe für LKW-Fahrer (26. Oktober 2015)

10.000 Radfahrer am Tag auf der Jannowitzbrücke

Richtig Radfahrer zählen ist keine ganz einfache Angelegenheit. Kraftfahrer steuern auf dem Weg von A nach B zielgerichtet die nächste Hauptstraße an, bleiben auf ihr bis kurz vor dem Ziel und biegen schließlich in eine Seitenstraße ab, um Punkt B zu erreichen. Radfahrer bewältigen die Strecke von A nach B auf ganz unterschiedliche Weise. Manche folgen dem Hauptstraßennetz, andere finden Schleichwege und Abkürzungen, grüne Pfade auf ruhigen Nebenstraßen. So richtig konzentriert ist der Radverkehr nur an Punkten, die kein Radfahrer umfahren kann.

So ein Punkt ist die Jannowitzbrücke. Radfahrer, die zum Beispiel von Neukölln nach Pankow fahren, benutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit den Straßenzug Brückenstraße, Jannowitzbrücke und Alexanderstraße. Wenn man die Zahl der Radfahrer einigermaßen korrekt ermitteln will, liegt es nahe, sie an diesen Punkten zu zählen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat an 13 Stellen im Stadtgebiet automatische Zählstellen gebaut, unter anderem auch an der Jannowitzbrücke. In einer Testphase konnte nachgewiesen werden, dass die Zählgeräte genau und verlässlich arbeiten. Ab sofort liefern die Zählstellen harte Zahlen und das 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche. Verglichen mit dem alten Verfahren ist das ein Quantensprung. Früher wurde an Zählstellen einmal im Monat manuell gezählt und das Zählergebnis in einer komplizierten Rechnung hochgerechnet, je nachdem, ob es an dem Zähltag zu warm oder zu kalt, zu trocken oder zu nass war.

Auch an der Jannowitzbrücke wird nun genau gezählt und die ersten Ergebnisse wurden gestern von der Senatsverwaltung veröfffentlicht. Danach sind am Querschnitt Jannowitzbrücke täglich durchschnittlich gut 10.000 Radfahrer unterwegs. Die Zahl der Kraftfahrzeuge an diesem Punkt beträgt 18.900 Kfz innerhalb von 24 Stunden.

An einem weiteren Zählpunkt auf der Oberbaumbrücke ist der Radverkehr noch dichter. Hier fahren durchschnittlich mehr als 12.000 Radfahrer am Tag. An diesem Punkt fahren unter der Woche deutlich mehr Radfahrer als am Wochenende, ein Hinweis darauf, dass das Fahrrad zum Alltagsverkehrsmittel geworden ist.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Zählungen des Radverkehrs – Regelbetrieb startet.

Fahrradmessen 2016

Das Experiment, gleich zwei Fahrradmessen an einem einzigen Wochenende in der gleichen Satdt zu veranstalten, wird nach 2015 wohl nicht wiederholt werden. Mir hat es ja gefallen, aber die Macher der Berliner Fahrradmessen haben anders entschieden.

Die Velo Berlin rückt 2016 um einen Monat nach hinten und öffnet die Messehallen unter dem Funkturm am 16. und 17. April 2016. Die Velo versteht sich als „Publikumsleitmesse rund um Fahrrad & urbane Mobilität“.

Die Berliner Fahrradschau wird wie im vergangenen in der zweiten Märzhälfte vom 18. bis zum 20. März 2016 stattfinden. Auch im kommenden Jahr ist die Fahrradschau eingebettet in die Berlin Bicycle Week, „ein einwöchiges Fest rund um das Fahrrad und die Menschen, die es lieben“.

Die Fahrradschau, von den Medien zur „weltweit führenden Fahrrad-Lifestyle-Show“ hochgejazzt, expandiert im kommenden Jahr nach Wien. Vom 21. bis zum 23. Oktober 2016 wird die Wiener Fahrradschau in der Marxhalle im dritten Bezirk veranstaltet.

Velo Berlin
Berliner Fahrradschau
Berlin Bicycle Week

Wiener Fahrradschau

Fahrradstaffel hat positiven Einfluss auf Unfallgeschehen mit Radfahrern

Die Fahrradstaffel der Berliner Polizei ist seit 15 Monaten im Bezirk Mitte unterwegs. Immer im Doppelpack sind die Beamten auf Rädern in der Berliner Innenstadt unterwegs und radeln in einer Schicht täglich zwischen 30 und 40 Kilometern. Der auf drei Jahre angelegte Versuch wird umfangreich evaluiert. Auf einer Pressekonferenz heute legten Polizeipräsident Klaus Kandt und und Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung vor.

So wird bilanziert, dass die Fahrradstaffel rund 12.000 Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt hat. Davon richteten sich 5.300 Anzeigen gegen Radfahrer und 6.600 Anzeigen gegen Autofahrer. Eine kleine Anfrage des Abgeordneten Baum hatte allerdings ergeben, dass ein Großteil der Bußgelder gegen Radfahrer erhoben wurde und nicht gegen Autofahrer.

Günstig wirkt sich die Fahrradstaffel auf das Unfallgeschen im Bezirk Mitte aus. Wörtliches Zitat aus der Pressemeldung:  „Insgesamt konnte im Einsatzgebiet ein deutlich positiver Einfluss auf Unfallhäufigkeit und -schwere mit Radfahrerbeteiligung nachgewiesen werden.“

Siegfried Brockmann (Unfallforschung der Versicherer):
„Der Unfallforschung der Versicherer war es wichtig, mit diesem Projekt nachzuweisen, dass die Einrichtung polizeilicher Radstreifen die Verkehrssicherheit verbessert. Nach den ersten Ergebnissen kann man tatsächlich von einem solchen Effekt ausgehen und anderen Kommunen das Modell empfehlen: Die Fahrradstaffel ist ein großer Gewinn für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Durch eine bessere Ansprache der Verkehrsteilnehmer, aber auch durch gezielte Ahndung von Delikten war es möglich, das Verkehrsverhalten deutlich zu verbessern. Im Untersuchungsgebiet ist auch ein deutlicher positiver Einfluss auf das tatsächliche Unfallgeschehen zu erkennen. Wir sind überzeugt, dass sich dieser Befund in der weiteren Evaluation bestätigt.“

Pressemeldung der Berliner Polizei vom 19.10.2015

Freitag 20:00 Uhr: Lichterfahrt des ADFC

Unter dem Motto „Lasst uns die Stadt erleuchten!“ demonstriert der ADFC dafür, dass die Sicherheit für Radfahrende verbessert wird. Dazu bedarf es nicht nur guter Straßen- und Fahrradbeleuchtung, sondern auch weiterer, insbesondere infrastruktureller und ordnungsrechtlicher Maßnahmen. Was nützt das beste Licht am Fahrrad, wenn der Schutz- oder Radfahrstreifen zugeparkt ist? Was nützt die gute Straßenbeleuchtung, wenn Kfz-Fahrende beim Abbiegen nicht auf Radfahrende und Fußgänger achten?

Nach dem Treff um 20:00 Uhr vor der historischen Ampel auf dem Potsdamer Platz geht es zehn Kilometer quer durch den beleuchteten Bezirk Mitte bis zum Abschluss auf dem Alexanderplatz.

Zeit: Freitag, 16. Oktober 2015 um 20:00 Uhr
Ort: Potsdamer Platz

ADFC Berlin: Lichterfahrt 2015
Lichterfahrt bei Facebook

Freitag 16:00 Uhr: Fahrradtour nach Marzahn-Hellersdorf gegen Nazis

Der Stadtteil Marzahn-Hellersdorf hat große Probleme mit Alltagsrassismus und Nazis. Das Berliner Register zur Erfassung rechtsextremer und diskriminierender Vorfälle dokumentiert in seiner Chronik für den Bezirk im Osten Berlins jede Woche neue Vorfälle. Zu den Betroffenen gehören oft die in Marzahn-Hellersdorf lebenden Asylsuchenden. Gleichzeitig gibt es für Proteste gegen Nazis und Rassismus vor Ort oft wenig Unterstützung aus der Innenstadt.

Verschiedene Partner_innen von “Berlin gegen Nazis” haben sich deshalb für eine gemeinsame Partneraktion entschieden. Die solidarische Aktion soll gegen die rassistische Hetze vor Ort positive Signale in den Randbezirk bringen. Ziel ist es, Nazis und Rassist_innen zu zeigen, dass Marzahn-Hellersdorf nicht ihnen gehört. Und: Geflüchtete Menschen sollen praktisch unterstützt werden – mit Fahrradspenden. Wer ein Rad spenden möchte, schreibt bitte eine Mail an info@berlin-gegen-nazis.de oder schickt eine SMS an 0151-64564902.

Treffpunkte:
16.00 Uhr S-Bahnhof Landsberger Allee
17.30 Uhr Landsberger Allee, Ecke Blumberger Damm

Alle, die sich gemeinsam von Kreuzberg zur Fahrraddemo aufmachen wollen, terffen sich um

15.30 Uhr vor dem FroschRad-Laden in der Wiener Straße 15.

Berlin gegen Nazis: 16. Oktober, 16 Uhr: Fahrradtour nach Marzahn-Hellersdorf gegen Nazis und Rassismus

Neue Daten zum Mobilitätsverhalten in Berlin

Das Forschungsprojekt „Mobilität in Städten“ der Technischen Universität Dresden hat zuletzt im Jahre 2013 unter anderen in Berlin eine Befragung zur Mobilität seiner Bewohner durchgeführt. Nachdem bereits im Juni erste Ergebnisse dieser Untersuchung bekannt wurden, veröffentlichte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung heute ein umfangreiches Zahlenwerk zur Mobilität der Berliner.

Die Stadt Berlin wird dabei aufgeteilt in zwei Betrachtungsräume, die innere und die äußere Stadt, die Grenze zwischen den beiden Räumen ist der S-Bahnring. In der inneren Stadt wurden gut 4.500 Personen befragt.

Der durchschnittliche Berliner Haushalt der inneren Stadt besaß 2013 genau 0,43 Privat-Pkw sowie 0,06 Dienst-Pkw und 1,43 Fahrräder. Fast die Hälfte der Bewohner, nämlich 45,1 % aller Haushaltsbewohner verfügen über eine ÖPV-Zeitkarte. 35,3 % aller Wege in der inneren Stadt werden zu Fuß durchgeführt. 18,2 % nimmt das Fahrrad, 17,3 % steigt in ein Auto und 29,2 % der  Wege werden mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt.

Interessant ist, wie sich der Modal Split im Laufe eines Jahres verhält. Hier die Zahlen für die Verkehrsmittelwahl in den vier Jahreszeiten (Tabelle 6.16):

Quartal Zu Fuß Fahrrad MIV ÖPV Summe
Januar-März 35,8 % 11,0 % 18,9 % 34,2 % 100 %
April-Juni 36,7 % 19,0 % 16,4 % 27,8 % 100 %
Juli-September 33,2 % 24,7 % 18,4 % 23,7 % 100 %
Oktober-Dezember 36,4 % 20,1 % 15,4 % 29,2 % 100 %

Der Anteil der Radfahrer an allen Wegstrecken in der inneren Stadt schwankt zwischen 11,0 % im Winter und 24,7 % im Sommer. Wenn die Zahl der Radfahrer im Herbst langsam weniger wird, dann steigen die meisten auf den Öffentlichen Verkehr um.

Nicht uninterssant sind auch die Wegelängen und Reisezeiten je nach Hauptverkehrsmittel. Wer seine Wege vorwiegend zu Fuß bestreitet, ist an einem mittleren Wochentag 12,7 Minuten unterwegs, hat eine Strecke von 800 Metern bewältigt und war dabei mit einer mittleren Geschwindigkeit von 3,7 km/h schnell. Radfahrer sind etwas länger auf dem Rad (17,4 Minuten) und fahren durchschnittlich 3,3 Kilomter in einer Geschwindigkeit von 11,4 km/h. Autofahrer sitzen gewöhnlich 21,1 Minuten für einen Weg am Steuer, sie fahren eine Strecke von durchschnittlich 6,9 Kilometern mit einer Geschwindigkeit von 19,7 km/h. Besonders an der recht niedrigen Entfernung, die Autofahrer durchschnittlich zurücklegen, kann man sehen, dass in Berlin noch ein großes Potential von Umsteigern vom Auto auf das Fahrrad schlummert.

Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christin Gaebler nannte die Werte mit Blick auf die niedrigen Anteile des Autoverkehrs „spektakulär gut“. In dieser Hinsicht brauche Berlin auch den Vergleich mit anderen Städten wie Kopenhagen nicht zu scheuen.

Alle Quellen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:

Mobilitätssteckbrief innere Stadt
Mobilitätssteckbrief äußere Stadt
Tabellenbericht innere Stadt 
Tabellenbericht äußere Stadt 

Mahnwache vor dem Gericht in Tiergarten

Knapp fünfzig Leute versammelten sich heute gegen 12:00 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Turmstraße zu einer Mahnwache gegen das Urteil vom letzten Donnerstag.

Aus dem Aufruf der Initiative Clevere Städte:

„Wenn Du mit 5.250 Euro davon kommst, deinen Führerschein als Berufskraftfahrer behalten darfst, obwohl du einen Menschen grob fahrlässig im Verkehr getötet hast – dann wurde ein zu mildes Urteil gesprochen.

Das setzt das falsche Signal für alle Kfz-Lenker. Dieses Urteil gibt dem „Panzer“-Fahrer den Freibrief, selbst bei Todesfolge mit Anwalt und genügend Geld glimpflich davon zu kommen. Der Skandal ist, dass wir als schwache Verkehrsteilnehmer weiter dem stärkeren Verkehrsteilnehmer schutzlos ausgeliefert sind – mit Rückendeckung von Staatsanwalt und Richterin.“

 

Da die nicht angemeldete Mahnwache mit Rollrasen, einem Geisterfahrrad, Mahnkreuzen und Blumen nicht direkt vor dem Gerichtseingang stattfinden durfte, wurde sie auf den Mittelstreifen verlegt. Medienvertreter waren reichlich vorhanden, sodass nicht ganz klar war, wer an der Mahnwache teilnahm oder über sie berichtete.

Initiative Clevere Städte
Facebook-Aufruf zur Mahnwache

Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht

„11. Februar 2014 – Ein 57-jähriger Radfahrer überquert die Fahrbahn der Müllerstraße im Bereich der Fußgängerfurt in Richtung Afrikanische Straße. Dabei wird er von einem LKW erfasst, der unter Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage die Müllerstraße in Richtung Kurt-Schumacher-Platz befährt. Beim Zusammenstoß kommt der Radfahrer zu Fall und wird so schwer verletzt, dass er am folgenden Tag im Krankenhaus verstirbt.“

aus: ADFC Berlin: Getötete Radfahrende 2014

Der Prozess gegen den LKW-Fahrer wurde heute vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße verhandelt. Der Angeklagte ist noch in der gleichen Spedition beschäftigt und arbeitet weitgehend als Kraftfahrer. Am Tag nach dem Unfall hat er sich wieder hinter das Steuer gesetzt. Er erfuhr vom Tod des Radfahrers erst „viel später“ durch seine Firma.

Er selbst führt den Unfall auf einen Sekundenschlaf zurück. Er habe die Ampel bewusst auf Gelb springen sehen und die Geschwindigkeit reduziert. Dann sei er mit dem Fünftonner in einem Tempo zwischen 25 und 30 über die rote Ampel gefahren. Er will erst gebremst haben, als der Lastwagen mit dem Radfahrer frontal kollidierte. Nach dem Aufprall sei er in seiner Spur geblieben.

Eine Zeugin wartet in diesem Augenblick an der roten Ampel in der Afrikanischen Straße. Sie beobachtet, wie der Radfahrer an der Fußgängerampel mit seiner Frau und Hund wartet. Erst als die Fußgängerampel auf Grün springt, verabschiedet sich der Mann von seiner Frau, steigt aufs Rad, fährt über die Fußgängerfuhrt und wird frontal vom Lastwagen angefahren.

Anschließend sagt die Ehefrau des toten Radfahrers aus. Sie will sich schon vor dem Unfall abgewendet haben und kann sich an nichts erinnern. Auch ein als Zeuge vernommener Polizist kann keine substantiellen Aussagen zum Hergang des Unfalls machen, außer dem Fakt, dass sich bei der Unfallaufnahme beide Fahrzeuge (LKW und Fahrrad) in der Unfallendstellung befanden.

Als letzter Zeuge wird ein Sachverständiger befragt, der am Unfallort war und den Unfall mit vielen Fotos dokumentiert hat. Schon in seinem Eingangsstatement betont er, dass „alle Fragen genau beantwortet werden können“. Im Kraftfahrzeug war ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut, der den Unfall dokumentiert hat. Danach fuhr der Kraftfahrer in einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Müllerstraße. Acht Sekunden vor der Kollision bremst das Fahrzeug leicht ab, vermutlich wegen Motorbremsung, weil der Fahrer den Fuß vom Gas nimmt. Wahrscheinlich sei das der Zeitpunkt, wo die Ampel auf Gelb springt. Wieder einige Sekunden später wird eine leichte Abbremsung registriert, die aber bei weitem nicht ausreicht, um das Fahrzeug zum Stehen zu bringen. Danach Vollbremsung mit Blockierspuren des LKW von 2.8 Metern Länge und Kollision mit dem Radfahrer bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Fünf Meter nach der Kollision sei der LKW zum Stehen gekommen.

Der Sachverständige sagt, dass auch Blockierspuren des Fahrrads gefunden wurden, und zwar von beiden Rädern. Bei der einen Blockierspur des Fahrrads könne man einen Knick bemerken, der die Kollision anzeige. Man könne von folgendem Szenario ausgehen:

  • Sekunde 37 des Ampelzyklusses: Gelb für den LKW. Der LKW ist 95 Meter von der Ampel entfernt.
  • Sekunde 40: Rot für den LKW. Der LKW ist 75 Meter von der Ampel entfernt.
  • Sekunde 42: Grünsignal auf der Fußgängerfurt
  • Sekunde 44: Kollision

Alle Sekundenangaben seien Mindestangaben. Die Ampel zeige also mindestens vier Sekunden Rot für den Kraftfahrer, wahrscheinlich jedoch ein/zwei Sekunden mehr.

Nach dem Sachverständigen betont der wegen Fahrens ohne Führerschein und weiterer nicht einschlägiger Delikte vorbestrafte Angeklagte, dass ihm alles umheimlich leid täte. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft das Wort. Zum ersten Male in diesem Prozess fällt das Wort „Handy“. Aber es könne dem Angeklagten nicht nachgewiesenen werden, dass er auf das Mobiltelefon geschaut hat. Vorsatz sei auszuschließen, deshalb sei der Angeklagte wegen Fahrlässigkeit zu verurteilen zu 35 Tagessätzen von je 150,- Euro.

Nach der kurzen Verhandlungspause verkündet die Richterin das Urteil: „So klar sind die Beweise selten.“ Der Angeklagte wird zu 150 Tagessätzen a 35,- Euro verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen, also die Gerichtskosten und die die Kosten des Sachverständigen bezahlen. Es stehe zwar das Handyproblem im Raum, aber das könne dem Angeklagten nicht bewiesen werden. Der Radfahrer sei nicht ersichtlich schuldhaft beteiligt, sondern der Unfall sei auf die Fahrlässigkeit des Kraftfahrers zurückzuführen. Die Richterin: „… nicht die leichteste Stufe der Fahrlässigkeit“.

Eine Führerscheinmaßnahme ordnet die Richterin nicht an, der Unfall liege schließlich schon viele Monate zurück. Außerdem: „Sie sind Berufskraftfahrer und darauf angewiesen.“

Bund der Steuerzahler: Fahrradinfrastruktur ist Steuerverschwendung

Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) ist ein eingetragener Verein, der im Jahre 1949 gegründet wurde. Als seine Ziele nennt der Verein die Senkung von Steuern und Abgaben, sowie die Verringerung von Bürokratie, Steuerverschwendung und Staatsverschuldung. Alljährlich veröffentlicht der BdSt ein Schwarzbuch, in dem die krassesten Fälle von Steuerverschwendung angeprangert werden.

Im jüngsten Schwarzbuch nimmt der Verein häufig den Radverkehr aufs Korn. Gleich in zwei Bundesländern wird der Bau von automatischen Fahrradzählern gerügt. In Düsseldorf ist das teurer Schnickschnack, den „die Welt nicht braucht“. In Hamburg hat der BdSt investigativ die Kosten eines Fahrradbarometers ermittel und kommt auf exakt 31.384,39 Euro. Urteil des Vereins: Überflüssiges Spielzeug.

Auch in Berlin kritisiert der Verein den Bau eines Geh- und Radwegs durch den Volkspark Schönholzer Heide scharf. Die vier Meter breite Radverbindung durch den Park sei ein „Luxusweg“, schimpft der Verein und fordert, stattdessen seien lieber die Bürgersteige im Bezirk Pankow zu sanieren.

In Hannover kämpft der Verein gegen die „verbohrte Radwege-Politik“ der Stadt. Ihr Vergehen: sie hatte einen Hochbordradweg in einer Tempo-30-Zone zurückgebaut. In Bremen passt dem Bund der Steuerzahler nicht, dass ein Fuß- und Radweg saniert wird. In Hessen wiederum kritisiert der Verein, dass ein Radweg jahrelang kostenintensiv geplant wird und niemals gebaut.

Fazit: Für den BdSt sind Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eine Zumutung für den Steuerzahler.

BdSt: Neuer Luxusweg statt Gehwegreparaturen

Piraten: Radverkehrsförderung neu organisieren und Fahrradbeauftragten für Berlin schaffen!

Gestern brachte die Fraktion der Piraten folgenden Antrag im Abgeordnetenhaus ein:

„Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

  • Der Senat wird aufgefordert, die Radverkehrsförderung in Berlin neu zu organisieren und dazu die folgenden Schritte einzuleiten:
  • In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt soll ein Referat für Radverkehr bzw. ein „Radfahrbüro“ unter der Leitung einer bzw. eines neu einzusetzenden hauptamtlichen Fahrradbeauftragten von Berlin geschaffen werden.
  • Der Senat setzt sich bei den Bezirken dafür ein, die in der Radverkehrsstrategie für jeden Bezirk vorgesehene Ingenieursstelle für die Radverkehrsplanung und -förderung einzurichten und diese zu bezirklichen Fahrradbeauftragten aufzuwerten. Er stellt hierfür zusätzliche finanzielle Mittel bereit.
  • Die bzw. der Fahrradbeauftragte von Berlin und die bezirklichen Fahrradbeauftragten treffen sich regelmäßig, mindestens einmal im Monat, in einer „Koordinationsrunde Radverkehr“ mit den wichtigsten Akteuren und Akteurinnen für die Radverkehrsplanung.
  • Der „FahrRat“ Berlin soll zur „Lenkungsgruppe Radverkehr“ unter dem Vorsitz des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt und unter Beteiligung der Fahrradbeauftragten von Land und Bezirken umgewandelt werden. Die Lenkungsgruppe schreibt die Radverkehrsstrategie fort und erarbeitet ein detailliertes Radverkehrskonzept für deren Umsetzung.“

Abgestimmt wurde über den Antrag dann letzlich doch nicht. Vertagt. 

Piraten: Fahrradbeauftragte/-r für Berlin – Radverkehrsförderung neu organisieren

Das Projekt Fahrradschnellweg auf der Potsdamer Stammbahn

Nicht mehr genutzte Bahnstrecken zu entwidmen ist immer eine zweischneidige Angelegenheit. Einerseits gewinnt man in einer weitgehend zugebauten Stadt dringend benötigte Erweiterungsflächen für Wohnen, Gewerbe, Freizeit oder Verkehr, andererseits beraubt man sich damit der Möglichkeit, später einmal den nicht genutzten Bahnabschnitt zu reaktivieren. Das Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) hat am Beispiel der Potsdamer Stammbahn einen Weg gefunden, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen.

Die Berlin-Potsdamer Eisenbahn, auch Potsdamer Stammbahn genannt, ist die erste Eisenbahnstrecke Preußens und wurde 1838 eröffnet. Sie führt vom ehemaligen Potsdamer Bahnhof nahe des Potsdamer Platzes über Schöneberg, Steglitz und Babelsberg nach Potsdam. Seit 1945 verkehrt hier kein Personenverkehr mehr, ab 1980 gibt es auch keinen Güterverkehr mehr. Nur jenseits von Lichterfelde-West finden noch einzelne Güterverkehre statt. Kurzfristig gab es auf der Strecke wieder Betrieb, als der Potsdamer Platz gebaut wurde, aber als die Ladestraße für die Baulogistik 2001 abgebaut wurde, fiel die Strecke erneut in den Tiefschlaf. Der Architekt und Stadtplaner Tim Lehmann vom InnoZ schlägt vor, die Potsdamer Stammbahn für einen Fahrrad- und Fußweg zwischenzunutzen. Das Gelände bleibt im Eigentum der Bahn und wird lediglich über einen Gestattungsvertrag der Stadt überlassen. Damit bleibt die Chance erhalten, die Bahnstrecke in zwanzig oder dreißig Jahren wiederherzustellen.

In der Zwischenzeit könnte die Stammbahntrasse zu einer attraktiven Fahrradschnellverbindung zwischen der Innenstadt und dem Südwesten Berlins werden, ebenerdig, ampel-  und kreuzungsfrei. Ein Besuch des Botanischen Gartens in Lichterfelde würde vom Potsdamer Platz aus zu einem Katzensprung: zehn Kilometer fast ohne Querverkehr sind in einer halben Stunde im Genussmodus zu erreichen. Der Multifunktionsweg für Radfahrer und Fußgänger würde am Potsdamer Platz beginnen, durch den Park am Gleisdreieck und den „Wannseebahngraben“, einen Einschnitt in Schöneberg, führen und den S-Bahnhof Schöneberg erreichen. Danach würde die Fahrradstraße einen ganz besonderen Charakter bekommen, denn sie führt fast drei Kilometer zwischen Auto- und S-Bahn bis nach Steglitz: links die Autobahn, rechts die S-Bahn, dazwischen ein schnurgerader Fahrradweg. Die restlichen zwei Kilometer geht der Weg durch das grüne Lichterfelde entlang der S-Bahn.

Da die Fahrradstraße auf Bahngelände verläuft, müssten Rampen als Zubringer gebaut werden. Diese Zubringer könnten teilweise nur in größerem Abstand zueinander erstellt werden, sodass es fraglich ist, ob die Strecke für Fußgänger anziehend ist. Für Radfahrer allerdings wäre die Verwandlung der ehemaligen Bankiers-Bahn in einen Fahrradschnellweg schlichtweg ideal.

Eine erste Grobkostenschätzung ergab, dass das Projekt günstig zu realisieren ist, da keine Grunderwerbskosten anfallen. Die erforderlichen Flächen sollen langfristig von der Bahn gepachtet werden. Der Tagesspiegel sprach von Kosten in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Zustimmung hat bereits die SPD im Bezirk Tempelhof signalisiert. Nun müsste das Projekt auch auf Senatsebene Befürworter finden, damit aus einer Projektidee die Fahrradinfrastruktur von morgen werden kann.

InnoZ: Radinfrastruktur – Investition in die Zukunft der Mobilität
Berliner Zeitung: Berlin bekommt einen Fahrrad-Highway
Tagesspiegel: Stammbahn-Trasse soll Fahrrad-Autobahn werden

Update 24.9.2015:

Gestern bekam die Idee eines Radschnellwegs von Steglitz zum Potsdamer Platz Fürsprecher von unerwarteter Seite. Justizsenator Heilmann und der Bundestagsabgeordnete Karl-Georg Wellmann – beide im Kreisvorstand der CDU Steglitz-Zehlendorf – unterstützen das Projekt und fordern, dass es als Pilotprojekt für weitere Radschnellwege in Berlin bis zum Jahr 2020 realisiert wird. Nach den Vorstellungen der CDU-Politiker soll die Route ergänzt werden durch Servicestationen mit Toiletten, Umkleiden und Duschen, durch Ladesäulen für Elektrofahrräder, durch Fahrradverleihstationen und Cafés.

Grafik: Radschnellweg auf den Yorkbrücken

Finanziert werden soll die Infrastruktur des Projektes durch einen Außenwerber wie Stroer, Wall oder JCDecaux, der im Gegenzug das Recht bekäme, Werbetafeln an der Strecke aufzustellen. Der Winterdienst solle aus den Mieteinnahmen der Gewerbetreibenden an der Strecke finanziert werden.

Tagesspiegel: So könnte Berlins erste Fahrrad-Schnellstraße aussehen
Berliner Zeitung: So könnte der Fahrrad-Highway in Berlin aussehen
Berliner Morgenpost: Auf dem Fahrrad-Schnellweg in die City