Am 17. Dezember 2015 um 7:30 Uhr steht ein 52-jähriger Lkw-Fahrer mit seinem fünfachsigen Sattelauflieger an der Kreuzung Karlshorster Straße und Hauptstraße als erstes Fahrzeug vor einer roten Ampel. Er wartet dort 43 Sekunden auf das grüne Ampellicht. Als die Ampel auf grün springt, setzt der Fahrer seinen Truck in Bewegung und biegt mit einer Geschwindigkeit von 11 bis 13 km/h nach rechts ab. Danach nimmt er Fahrt auf und wird 340 Meter weiter von einem PKW-Fahrer gestoppt, der beobachtet hat, dass der LKW-Fahrer beim Abbiegevorgang eine 32-jährige Radfahrerin überfahren hat. Die Frau stirbt Minuten später an der Unfallstelle, noch bevor die Polizei an der Unfallkreuzung eintrifft.
Der Prozess gegen den LKW-Fahrer fand heute vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße statt. Außer dem Angeklagten werden sieben Zeugen des Unfalls beim Prozess gehört. Manchen Zeugen ist anzumerken, dass sie noch heute stark unter dem Eindruck des Geschehens leiden. Eine 47-jährige Radfahrerin, die auf der anderen Straßenseite steht und den Unfall erst dadurch bemerkt, dass der LKW einen kleinen Satz macht, als die beiden hinteren Achsen die Radfahrerin überrollen, eilt zur verunglückten Radfahrerin und muss ansehen, wie die junge Frau in ihren Händen stirbt. Weitere Zeugen, die den Unfall aus ihren Autos beobachtet haben, machen teils widersprüchliche Angaben zum Unfallhergang, zur Kleidung der Verunglückten und zur Frage, ob die Radfahrerin auf dem Bürgersteig oder auf dem Schutzstreifen fuhr.
Nach den Zeugen wird ein Sachverständiger gehört, der am 17. 12.2015 am Unfallort war. Der Sachverständige hatte das Unfallfahrzeug sicherstellen lassen, um die Spiegelstellungen des LKW zu rekonstruieren. Die Rekonstruktion ergab keine Fehlstellung der Spiegel. Der sichergestellte LKW wurde auch dazu genutzt, um den Unfall nachzustellen. Alle Spuren am LKW deuten darauf hin, dass der LKW vorn rechts die Radfahrerin traf. Als nächstes traf der Tank des LKW´s die Radfahrerin, die daraufhin nach rechts mit ihrem Fahrrad kippte, dann von der angehobenen dritten Achse des Fahrzeugs einige Meter mitgeschleift wurde, bevor die Radfahrerein von den letzten beiden Achsen des LKW überrollt wurde. Obwohl die Nachstellungsversuche bei Tageslicht durchgeführt wurden, stellte sich heraus, dass Radfahrer sehr schlecht zu erkennen sind. Und weiter: „Es gibt einen Punkt, an dem die Radfahrerin gestanden haben könnte und von dem Fahrer des LKW nicht zu erkennen gewesen ist.“ Allerdings hätte der Angeklagte sie kurz nach dem Anfahren im Spiegel sehen müssen. Wenn er dann sofort auf die Bremse getreten hätte, hätte der Bremsweg des LKW 4,70 Meter betragen. Das wiederum bedeutet, dass der LKW zum Stillstand gekommen wäre, bevor die Radfahrerin von den hinteren Achsen des Fahrzeugs überrollt wurden. Der Sachverständige konnte ebenfalls berichten, dass das Fahrrad der Frau mit funktionierendem Seitenläuferdynamo sowie Vorderlicht und Rücklicht ausgestattet war. Ob das Licht der Radfahrerin angeschaltet war, ließ sich angesichts des zerstörten Fahrrads nicht ermitteln.
Im Plädoyer der Staatsanwältin wurde eine Strafe von 90 Tagessätzen a 40 Euro gefordert. Die Staatsanwältin beantragte auch, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird. Der Angeklagte hatte keine Vorstrafen und auch keine Punkte in Flensburg. Die Verteidigung forderte einen Freispruch für ihren Mandanten und begründete das damit, dass sich „Radfahrer nur eingeschränkt an die Straßenverkehrsordnung halten“. Das letzte Wort hatte schließlich der Angeklagte. Er beließ es bei einem Satz: „Es tut mir leid.“
Das Urteil: 70 Tagessätze a 40 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Außerdem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Der Führerschein wird ihm nicht entzogen.
Weitere Prozessberichte:
BZ: Brummifahrer überrollte Radlerin (32) – 2.800 Euro Geldstrafe
Tagesspiegel: Lkw-Fahrer bekommt 2800 Euro Strafe für Unfalltod einer Radlerin
Berliner Zeitung: Tödlicher Rad-Unfall in Lichtenberg Elf, vielleicht 13 Stundenkilometer