Die taz berichtet heute von einer kleinen Anfrage der Bundestagsbgeordneten Kühn, Hofreiter und Wilms von den Grünen zur Verkehrssicherheit im Radverkehr. In der Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt es keine großen Überraschungen. Es bleibt bei der Ablehnung der Helmpflicht:
Die Freiwilligkeit des Tragens eines Fahrradhelms ist der Ansatz des gerade verabschiedeten Verkehrssicherheitsprogramm 2011. Um die Helmtragequote zu erhöhen, führt das BMVBS gemeinsam mit der DVW die auf mehrere Jahre angelegte Aktion „Ich trag’ Helm“ durch. Ob sich eine Erhöhung der Tragequote feststellen lässt, wird genau beobachtet, um dann ggfs. darüber zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten. Wichtig ist dabei aus Sicht der Bundesregierung auch, dass Eltern darauf achten, dass ihre Kinder einen Helm tragen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass dann Kinder ihre Eltern bitten, ebenfalls einen Helm zu tragen, sofern dies bisher nicht erfolgt.
In diesem Zusammenhang gab das Bundesministerium bekannt, dass die Helmtragequote im Jahr 2011 über alle Altersgruppen hinweg bei 11 Prozent der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer lag. Damit ist die Helmtragequote leicht angestiegen, im Jahr zuvor lag sie noch bei neun Prozent. Bei den sechs bis zehn Jahre alten Kindern waren es im vergangenen Jahr 56 Prozent, die einen Helm trugen.
Ebenfalls bleibt es bei der Ablehnung der Warnwestenpflicht:
Auffällige Leuchtwesten können die Sichtbarkeit von Radfahrerinnen und Radfahrern verbessern. Allerdings wird eine verpflichtende Regelung angesichts der Sorge, dass sich viele Radfahrerinnen und Radfahrer bevormundet und in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen, für unverhältnismäßig gehalten. Deshalb werden Kampagnen verschiedener Verkehrssicherheitsorganisationen unterstützt, die gerade in der dunklen Jahreszeit für ein Tragen auffälliger Westen oder ähnliche Kleidung. Es ist darüber hinaus zu betonen, dass im Straßenverkehr auch die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gefragt ist. Bei Kindern müssen die Eltern darauf achten, dass diese im Verkehr gut sichtbar sind.
Zur Frage, wie die Bundesregierung zu einer generellen Tempo-30-Regelung mit Ausnahmen an Hauptverkehrsstraßen steht, kam folgende Antwort:
Heute haben wir bereits abseits der Hauptverkehrsstraßen in Deutschland die Möglichkeit, Tempo-30-Zonen einzurichten. Dies wird bereits mit großen Erfolg praktiziert. Auf den Hauptverkehrsstraßen werden allerdings ca. zwei Drittel der Verkehrsleistung abgewickelt. Deshalb wäre ein generelles Tempolimit von 30 km/h nicht angemessen.
Wir wollen Mobilität ermöglichen und nicht verhindern. Die ständigen Forderungen nach einem generellen Tempolimit auf Bundesautobahnen und auch für ein generelles Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften ist daher nicht zielführend. Deutschlands Straßen zählen mit den geltenden Regelungen zu den sichersten in Europa.
Ansonsten nichts Neues. Anhebung der Bußgelder für das Falschparken von Kraftfahrzeugen auf Radverkehrsanlagen? Wird geprüft. Verpflichtender Einsatz von Fahrerassistenzsystemen? Die Bundesregierung will dazu einen „Runden Tisch“ einrichten und wartet ab, bis die Systeme den notwendigen hohen technologischen Reifegrad bei den jeweiligen Fahrzeugkategorien erreicht haben.
Eingerückte Stellen sind wörtliche Zitate aus der Antwort der Bundesregierung.
taz: Der Helm bleibt freiwillig
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur
Verkehrssicherheit im Radverkehr
Dank an Nils für den Hinweis.