Lebenslängliches Radfahrverbot für Münsteraner

Ein junger Mann aus Münster in Westfalen wurde im Jahre 2008 bei einer Alkoholfahrt mit dem Auto erwischt. Deshalb war ihm der Führerschein entzogen worden. Im März 2012 wird der Münsteraner erneut geschnappt, diesmal auf dem Fahrrad. Eine Alkoholkontrolle erbrachte 2,1 Promille sowie ein Drogenvergehen. Der Mann wurde zu einem Fahrverbot fürs Fahrrad verurteilt. Nachdem eine Klage gegen das Urteil unterblieb, ist es nun rechtskräftig und wird im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen. „Egal wo in Deutschland der Mann auf dem Fahrrad erwischt wird, die Polizei weiß so sofort Bescheid. Wird er nun erneut auf dem Rad erwischt, zahlt er ein Zwangsgeld von 500 Euro.“

Über elf weiteren Radfahrern in Münster schwebt ebenfalls das Schwert des Fahrradfahrverbots. Sie alle müssen die medizinisch-psychologischen Untersuchung durchlaufen, eine langwierige und mit immensen Kosten verbundene Prozedur. Sollten sie durchfallen, gehen demnächst 12 Münsteraner zu Fuß.

WDR: Lebenslänglich Rad-los in Münster
(Dank an Micha)

18 thoughts on “Lebenslängliches Radfahrverbot für Münsteraner

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  1. Wie kann man jemanden die sprichwörtliche „Fahrerlaubnis“ für ein Fahrrad entziehen? Dafür gibt es doch überhaupt keine!
    Auf meinem Führerschein kann ich jedenfalls keine Klasse F finden.

    Paragraf 3 ist echt witzig. Demnach kann man einem Pferdebesitzer auch das Reiten verbieten. Mal sehen wann den ersten Jugendlichen das Skateboard-fahren untersagt wird.

  2. man entzieht nicht die erlaubnis sondern verbietet die Benutzung. Habe sowas auch schon an anderer Stelle gehört, wo das dann tatsächlich auch andere beräderte Fortbewegungsmittel einschloss.

  3. Und wenn er dann betrunken nach Hause torkelt… wird ihm das zu Fuss gehen untersagt??? Was passiert wenn er Skateboard oder Roller fährt? Und überhaupt – lebenslänglich?

  4. Im Alter folgt dann selbstverständlich Krücken-, Rollator- & Rollstuhlverbot!

  5. Ein Autofahrer der einen Fussgänger totfährt und Fahreflucht begeht, erhält 2 Jahre Fahrverbot. (letztens bei euch in Berlin passiert) Was ist das denn für eine Verhältnismäßigkeit. Ps. ich würde trotzdem weiterfahren, bin seit 20 Jahren nicht mehr von der Polizei angehalten worden.

  6. „Fünf von acht Radfahrern, die in den vergangenen Jahren auf den Straßen der Stadt ums Leben gekommen sind, hatten zu viel Alkohol getrunken. “

    Bezogen auf Münster, entnommen dem verlinkten Artikel.

    Trotzdem wäre es ja erwähnenswert, was die Todesursache war. Mit zu viel Alkohol radgefahren = tot???

    Ich meine, volltrunken Radfahren ist nix, wofür man sich rühmen müsste. Aber trotzdem merkwürdig. Allerdings wird wohl in Münster viel mehr Rad gefahren, insofern soll das Ganze vielleicht hauptsächlich der Abschreckung dienen. Macht’s aber nicht besser.

    Was bekommt eigentlich ein Autofahrer, der jemanden totfährt. Lebenslängliches Autofahrverbot, es sei denn, er besteht den Idiotentest? Weiß das jemand?

  7. Ich bin zwar kein Jurist, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass hier die Verhältnismäßigkeit fehlt. Wenn ich mich richtig erinnere, war der Betroffene etwas über 20. Da kann man sich mit dem Erwachsenwerden noch stark ändern. Jugendliche, die nie dümmlichen Mist gebaut haben, sind jedenfalls seltsame Menschen.

    Besonders lächerlich fände ich das Verbot, wenn auf der anderen Seite nicht ausgeschlossen würde, dass der Mann in seinem Leben nochmal Auto fahren darf.

  8. „Berlinradler schrieb:
    Wenn ich mich richtig erinnere, war der Betroffene etwas über 20. Da kann man sich mit dem Erwachsenwerden noch stark ändern. Jugendliche, die nie dümmlichen Mist gebaut haben, sind jedenfalls seltsame Menschen.“

    Sehr gutes Argument!
    Und dass er keinen Widerspruch bei Gericht eingelegt hat, dürfte vielleicht daran liegen dass man im Alter um die 20 normalerweise nicht über besonders viel Geld verfügt und sich so einen Rechtsstreit leisten kann.

  9. Christoph schreibt:
    Freitag, 11.05.2012 um 11:56

    Ps. ich würde trotzdem weiterfahren, bin seit 20 Jahren nicht mehr von der Polizei angehalten worden.

    Selbst wenn sie dich anhalten. Was soll passieren?
    Das Fahrradfahrverbot wird einem ja nicht auf die Stirn gebrannt.

  10. Selbst wenn sie dich anhalten. Was soll passieren?
    Das Fahrradfahrverbot wird einem ja nicht auf die Stirn gebrannt.

    Das nennt sich Personalienüberprüfung. Die sehen sich Deinen Perser an und fragen online ab, ob „was gegen Dich vorliegt“ — und das täte es in diesem Fall.

    Außerdem besteht das nicht auszuschließende Risiko, daß Du mal in einen Unfall verwickelt wirst. Nehmen wir an, daß Dir das auf dem Rad passiert, wenn die Bullerei hinzukommt, wollen die auch Deine Personalien haben.

    Und dann haben die ein „Bingo!“-Erlebnis, auch wenn das nichts mit dem Unfall zu tun hat.

  11. Ich halte das ganze eher für eine Form des erhobenen Zeigefingers, ohne große praktische Auswirkungen für den Betroffenen. Der Einwand von Nullbock-Horst mit der Verwicklung in einen Unfall ist natürlich bedenkenswert.

    So wie ichs verstanden habe, kann der ja auch noch ne MPU machen und dann ist eh wieder alles gut.

  12. Eine MPU kostet aber, soweit ich weiß, um die 500,- Euro.
    Das Geld hatte er schon nicht übrig als man ihm den Führerschein weg nahm und ich mutmaße dass er es (bei seiner heiteren Lebensweise) auch jetzt nicht hat.

  13. Eine MPU kostet insgesamt m.E wesentlich mehr als EUR 500.- – Im Normalfall EUR 1000.- bis 2000.-. Denn ohne teure Vorbereitungskurse und selbst zu zahlende medizinische Abstinenznachweise über 6 oder 12 Monate oder ein Jahr muss man da nicht wirklich versuchen anzutreten. Und selbst mit dem ganzen Zeug ist ein Erfolg im ersten Durchgang noch absolut nicht nahe daran, garantiert zu sein.

    (das weiß ich glücklicherweise nicht aus eigener Erfahrung, sondern weil ich viel im verkehrsportal lese: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=97399&view=findpost&p=1057279003)

  14. Mir ist herzlich egal, ob eine MPU nun 500,- oder 2.000,- kosten mag. Der gute Mann ist besoffen Auto gefahren und dann halt aufs Rad umgestiegen, wo die Grenzen ja immerhin ein bisschen locker gezogen sind. Ich kann kein Menschenrecht auf besoffene Teilnahme am Straßenverkehr sehen, wichtig finde ich aber die Relativierung von „lebenslang führerscheinlos“ oder „lebenslang ohne Fahrrad“. Das wird in der Meldung so suggeriert und meine Vermutung geht daher eben eher in Richtung erhobener Zeigefinger. Also entweder MPU oder er setzt sich drüber hinweg. Wenn er sich jetzt nüchtern ohne Führerschein aufs Rad setzt, kann ich mir kaum vorstellen, dass er bei einer Polizeikontrolle zur Überprüfung der Speichenreflektoren nach seinem Führerschein gefragt wird, weil er den fürs Rad normalerweise nicht braucht. Selbst bei einem schuldhaft verursachten Unfall im nüchternen Zustand kann ich mir nicht vorstellen, dass er da mit mehr Ärger zu rechnen hat als mit einer dafür festgesetzten Geldbuße.

  15. also im gegensatz zu den kontrollen beim autofahren (führerschein, fahrzeugschein) bin ich bei fahrradkontrollen noch NIE nach irgendwelchen papieren gefragt worden.

  16. Ich wurde in den 90er Jahren 1x kontrolliert, aber eher oberflächlich. Meinen Ausweis musste ich mal zeigen, als ich abends auf einem Friedhof auf einer Bank saß, das hatte aber wenig mit dem Rad zu tun, sondern mit irgendeinem nazirelevanten „Feiertag“.

  17. Die Zahl der Kontrollen nimmt halt deutlich zu, wenn Du mit >=1,6 Promille & entsprechenden Ausfallerscheinungen fährst oder schlimmer noch: am Ende gar nicht mehr fährst, sondern irgendwo rumliegst. Ich habe gerade mal in den jüngeren Verwaltungsgerichtsentscheidungen gestöbert und fast in jedem Fall kam die Kontrolle zustande, nachdem der Radler schon gestürzt oder sonst verunglückt war.

    Die Gerichte sind bei Alkohol am Lenker ziemlich streng & machen Dich im Zweifel zum Fußgänger & Bahnfahrer, bis es Dir gelingt, den Psychologen davon zu überzeugen, dass Du eigentlich nie mehr trinkst oder gar Drogen nimmst & schon gar nicht im Verkehr.

  18. Hatte selbst eine MPU und die war heftig, teuer und ziemlich langwierig. Verstehe, dass er keine Lust hatte. Aber – um ehrlich zu sein – meiner Meinung nach bei mir gerechtfertigt.
    Zu oben:Er fährt erst betrunken Auto, was selbst bei einem 18jährigen nicht tolerierbar ist. Vermutlich war er auch noch in der Probezeit. Nimmt dann die Möglichkeit, sich wieder rein zu waschen nicht wahr und macht eine ähnlichen Mist nochmal. Ich finde, das weist doch dahin, dass er nichts auf der Straße zu suchen hat.
    Frage: Kann er sich vom Radlverbot durch eine MPU wie rehabilitieren?
    LG, Sonja

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