Zum Unfall in der Perleberger Straße

Als Ergänzung zum Beitrag zum Spurwechsel-Unfall in der Perleberger Straße am Mittwoch dokumentieren wir hier drei Fotos, die aus einem Vortrag zum Radverkehr in Berlin im Jahre 2012 stammen. Gehalten wurde der Vortrag von Bernd Zanke, Vorstandsmitglied für Verkehrssicherheit beim Berliner ADFC. Bernd hatte 2010 den Radfahrstreifen am gerade umgebauten Knoten an der Kreuzung Perleberger Straße und Ellen-Epstein-Straße kritisiert. Damals befand sich der Radfahrstreifen rechts von der Rechtsabbiegerspur, was zu Unfällen und gefährlichen „Beinahe-Unfällen“ führte, weil die meisten Radfahrer geradeaus in der Perleberger fahren. Aus der Rechtsabbieger-Fahrspur bogen in das Gewerbegebiet am Tage viele Lkw nach rechts ab. Zusätzlich gibt es an dieser Stelle eine Rechtsabbieger-Lichtzeichenanlage. Im Klartext: die Kfz bogen rechts ab und „übersahen“ die Radfahrer. Eine Situation, ähnlich dem Hochbordradweg, trotz uneingeschränkter Sichtverhältnisse. Das erste Foto zeigt den Zustand der Kreuzung im Jahre 2009 mit dem Radfahrstreifen rechts von der Abbiegerspur.

Daraufhin wurde der Schutzstreifen in Mittellage, gemäß ERA 2010, markiert, wie es die Fotos zwei und drei zeigen. Im oben erwähnten Vortrag von 2012 hatte Bernd Zanke kritisiert, dass eine Rotunterlegung des Radfahrstreifens fehlt.

Der ADFC hat nach dem schweren Unfall vom letzten Mittwoch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) erneut gebeten, die „Rotunterlegung“ zu prüfen und durch die VLB anzuordnen.

ADFC Berlin: Folien „Infrastruktur – Radfahrstreifen“ von 2012 (Seiten 6 und 7)
Dank an Bernd Zanke für die Folien

Moabit: Schwerer Unfall beim Spurwechsel

Sie gelten als ein Lösungsansatz zur Verhinderung schwerer Rechtsabbiegeunfälle: Schutzstreifen, die zwischen Geradeausspur und Rechtsabbiegerspur angeordnet sind. Nun wurde eine 63-jährige Radfahrerin auf einem solchen Schutzstreifen von einem Lkw überrollt. Sie verlor ein Bein, das andere ist schwer verletzt. Offenbar wollte ein Sattelschlepper gerade von der Geradeausspur der Perleberger Straße auf die Rechtsabbiegerspur wechseln, um in die Ellen-Eppstein-Straße einzubiegen und sah die Radfahrerin auf dem Schutzstreifen nicht. Laut „BZ“ wurden die Beine vom ersten Rad des Lkw überrollt.

In den Tagesspiegel-Leserkommentaren wird die verkehrsbauliche Situation so beschrieben, dass Radfahrer von einem Hochboard-Radweg auf den Schutzstreifen geführt werden und bereits kurz nach dieser Einführung die Rechtsabbiegerspur beginnt. Dies scheint regelmäßig zu kritischen Situationen zu führen.

BZ: Lkw überrollt beide Beine einer Radlerin

Tagesspiegel: Radfahrerin von Lkw erfasst

Nicht aktuelle Streetviewansicht (Baustellenbereich)

Risiken bewerten

Die Helmdebatte ist seit einigen Wochen wieder aktiv. Das Thema ist und bleibt emotional und auch Nicht-Betroffene – also Menschen, die selten oder nie Radfahren, mischen mit. Menschen, die keinen Helm tragen, stehen zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Denn – ein kluger Kopf weiss sich zu schützen! Wer Risiken für Leib und Leben eingeht, kann doch nur einen an der Waffel haben. Oder?

Ist es dumm, Risiken einzugehen?

Nein, es ist sogar unvermeidbar. Jeden Tag treffen wir Entscheidungen, und bei nahezu jeder Entscheidung kann etwas schiefgehen. Wir essen und gehen das Risiko von Vergiftungen oder Infektionen ein. Wir gehen aus dem Haus und gehen das Risiko von Unfällen und Kriminalität ein. Wir treiben Sport und gehen das Risiko von Verletzungen ein. Oder wir treiben keinen Sport und riskieren aus Bewegungsmangel resultierende Folgekrankheiten. Bei unseren Freizeitbeschäftigungen könnte ebenso was passieren. Selbst unser Körper ist ein einziges Risikogebiet: Fieseste Krankheiten warten nur darauf, in Erscheinung zu treten – dem können wir nur begrenzt entgegenwirken. Kurzum: Irgendwann passiert jedem von uns mal was Dummes, und einiges davon wäre sicher „vermeidbar“ gewesen, wenn wir an dem Tag zuhause geblieben oder in irgendeinem Detail eine andere Entscheidung getroffen hätten. Dummheit? Nein, normales Lebensrisiko.

Also munter drauf los ins Risiko?

Es gibt Risiken, die wir nicht eingehen. Der eine vermeidet es, nachts die U-Bahn zu nutzen aus Angst vor Übergriffen. Der nächste geht – um die Risiken schlechter Ernährung zu vermeiden – nur in den Biomarkt. Manche lassen sich jährlich gesundheitlich durchchecken. Beim Autofahren schnallen wir uns an, trotz grüner Ampel beobachten wir die Wartepflichtigen …

Warum gehen wir also einige Risiken ein, andere hingegen nicht? Das hat zwei Gründe: einerseits bewerten wir Risiken, andererseis wägen wir Vor- und Nachteile ab und gehen Risiken ein, wenn die Vorteile scheinbar überwiegen.

Wie bewerten wir Risiken?

Die meisten Risiken werden aus dem Bauch heraus bewertet. Aktuelle Ereignisse und Medienberichte können auf die Risikobewertung einen Einfluss haben. Kurioserweise gehen wir an mancher Stelle große Risiken ein, während wir an anderer Stelle lieber darauf verzichten. Das Dilemma kennt wohl jeder Radfahrer: Man weiss, wie riskant der Radweg ist, aber das Bauchgefühl drängt einen dennoch oft nicht auf die vielbefahrene Fahrbahn. Die Risikobewertung ist oftmals fehlerhaft: Nach dem 11. September 2001 vermieden viele Amerikaner die Nutzung des Flugzeugs. In den ersten zwölf Monaten nach den Anschlägen starben in den USA etwa 1.600 Menschen mehr auf der Straße, als dies zu erwarten war.

Fehlerhafte Risikobewertung ist natürlich und menschlich, Grundlage für Gesetze muss hingegen eine realistische Risikobewertung sein.

Wie kann man Risiken objektiv bewerten?

Risikobewertung ist häufig gar nicht so einfach. Nicht jede Entscheidung hat eine klare Auswirkung – ein Gehirntumor könnte z.B. vom Handy ausgelöst sein oder eben nur eine natürliche Krankheit sein.  In vielen Fällen ist der Vergleich zweier Risiken hilfreich: Da wir uns z.B. den Verkehrsrisiken aussetzen müssen, können wir – wenn Risikovermeidung hohe Priorität hat – das sicherste Verkehrsmittel wählen und versuchen, häufige Unfallursachen zu vermeiden. Im Verkehrsbereich ist Risikoverringerung aufgrund der guten Datenlage relativ einfach.

Also nochmal kurz und knapp: Wo wir Risiken nicht vermeiden können, haben wir die Möglichkeit, die Risiken zu vergleichen und das geringste einzugehen.

Ein Risiko können wir also bewerten, indem wir es mit anderen vergleichen. Im Verkehrssektor haben wir das recht objektive Maß „Verletzte pro Milliarden Personenkilometer“ bzw. „Tote pro Milliarden Personenkilometer“. In anderen Sektoren kann es ausreichen, überschlagsmäßig zu rechnen und die Vorfälle in Relation zu den beteiligten Personen zu setzen, also z.B. die jährlich 30.000 Grippetoten zu den 80 Millionen Einwohnern Deutschlands oder die 400 Badeunfälle mit xxx Leuten, die schwimmen gehen (hier kann man dann wirklich nur noch gröbstens schätzen).

Welche Fragen müsste man also stellen, um eine Helmpflicht objektiv zu begründen?

Es gibt Tote beim Radfahren, und es gibt Kopfverletzungen bei Fahrradunfällen. Das ist unbestritten, kann aber allein noch keine Grundlage für eine gesetzliche Regelung sein. Diese kann – zumindest bei rationaler Entscheidungsfindung – nur begründet werden mit:

1.) einem Kopfverletzungsrisiko für Radfahrer, das das normale Maß überschreitet (Risikovergleich!) und

2.) einer messbaren Senkung des Risikos.

Radfahren ist nicht gefährlich!

Beim Radfahrern kann man sich schwer verletzen oder sterben. Das passiert jährlich mehreren Menschen, ist sehr tragisch und auch immer wieder Thema in diesem Blog. Dennoch stehen dem beeindruckende Zahlen gegenüber, die ich hier schon einmal zusammengetragen hatte: in Berlin gut 365 Millionen Fahrten und um die 14 Milliarden gefahrene Kilometer pro Jahr mit dem Rad. Im Jahre 2012 gab es 15 tote Radfahrer und 684 Schwerverletzte, natürlich jeder einer zu viel, ein Großteil davon nicht Unfallverursacher. Dennoch ist das Risiko für den Einzelnen so gering, dass er sich nicht zwingend darauf einstellen muss, da es vor anderen Lebensrisiken schlichtweg in den Hintergrund rückt.

Radfahren erhöht die Sicherheit!

Bezogen auf das eigene Lebensrisiko hat Radfahren, so wie eigentlich alle Arten von Sport, erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und das Herz-Kreislauf-System. Bewegung gilt als relevante Vorsorge gegenüber Krankheiten, deren Auswirkungen vergleichbar mit denen eines schweren Unfalls sein können.

Die persönliche Risiken-Nutzen-Abwägung beim Radfahren zeigt stark in Richtung des hohen Nutzens. Wer sich gar nicht bewegt (und das tut ein relevanter Teil der Gesellschaft – woran durchaus auch das Mobilitätsverhalten einen relevanten Anteil hat), lebt riskanter als derjenige, der ohne Helm radfährt.

Akkubeleuchtung an Fahrrädern

Seit einigen Tagen ist eine neue STVZO in Kraft, die es Radfahrern erlaubt, Akku- und Batterie- statt Dynamobeleuchtung zu verwenden. Gegenüber einer Empfehlung aus dem Juni 2013, über die wir berichteten, gibt es einige Änderungen.

§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern.

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.

Man hat nun also die Wahl zwischen

– herkömmlicher Dynamobeleuchtung,

– Beleuchtung mit einer 6V-Batterie oder

– Beleuchtung mit einem „wiederaufladbaren Energiespeicher“.

Man wird wohl nicht befürchten müssen, dass die Anzahl der Batterien so streng ausgelegt wird, wie sie im entsprechenden Paragraphen vorgeschrieben ist – 6V-Batterien sind eher nicht handelsüblich. Dennoch muss man sich die Frage stellen, warum für Batterieleuchten, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Paragraphen überwiegend mit fest eingebauten LED-Leuchtmitteln verkauft werden, eine Nennspannung vorgeschrieben wird, während andere sinnvolle Kenngrößen undefiniert bleiben. Die derzeit häufig zu findenden Lampen mit 5 Batterien haben wohl keine Chance auf Zulassung – es sei denn, sie werden mit Akkus betrieben.

Während man es bei der Batterie sehr „genau“ nimmt, wird der wiederaufladbare Energiespeicher nicht näher definiert, müsste also streng genommen nicht mal elektrischer Bauart sein.

Sinnvoller als die für den Betrieb einer Batterieleuchte unerhebliche Kenngröße der Nennspannung wäre die Vorgabe der Mindestleuchtdauer mit neuer Batterie / aufgeladenem Akku. Ebenso sinnvoll wäre eine Anzeige des Ladezustands.

Unklar ist derzeit, ob die nun zulässigen Batterie- und Akkuleuchten fest am Fahrrad montiert sein müssen oder ansteckbar sein dürfen. Laut Tagesspiegel bessert das Bundesverkehrsministerium an dieser Stelle allerdings nach, so dass ansteckbare Lampen künftig zulässig sein dürften. Der ADFC weist zudem darauf hin, dass nicht jede ansteckbare Lampe zulässig ist – nur Lampen mit Prüfzeichen (u.a. zu erkennen am K und den Wellenlinien) dürfen verwendet werden.

Berlin: 41 m² zum Wohnen, 40 m² für den Verkehr

Im Durchschnitt entfallen auf jede Berlinerin und jeden Berliner 41 Quadratmeter Wohnfläche und 40 Quadratmeter Verkehrsfläche. Der Flächenverbrauch für Verkehrszwecke in Berlin ist zwischen 2007 und 2011 um 2,5% gesunken. Grund dafür ist die Entwidmung des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Da auch die Bevölkerungszahl um etwa den gleichen Betrag gesunken ist (exakt 2,6%), ist Berlin das einzige Bundesland, in dem die Bürger mehr Wohn- als Verkehrsfläche zur Verfügung haben.

In Flächenländern ist das Verhältnis der Wohnfläche zur Verkehrsfläche gravierend schlechter. Besonders in ostdeutschen Bundesländern sinkt einerseits die Bevölkerungszahl, während gleichzeitig die durchschnittliche Verkehrsfläche stark ansteigt. So lag beispielsweise die durchschnittliche Wohnfläche pro Person 2010 in Brandenburg bei 43 Quadratmetern, die durchschnittliche Verkehrsfläche pro Einwohner lag 2011 bei 438 Quadratmetern.

Im bundesdeutschen Durchschnitt ist das Missverhältnis zwischen Wohnfläche und Verkehrsfläche nicht ganz so ausgeprägt. Der Durchschnittsdeutsche hatte 2011 eine Wohnfläche von 45 Quadratmetern zur Verfügung, während die Verkehrsfläche pro Bundesbürger 2010 bei 224 Quadratmetern lag.

Allianz pro Schiene: Pro Bürger 224 m² für Verkehr – 45 m² zum Wohnen

Park(ing) Day in Berlin

„Liebe Stadt- und Radinteressierte, wir sind gerade dabei, den diesjährigen Park(ing) Day in Berlin zu organisieren.

Der Park(ing) Day ist ein eintägiges globales Open-Source Experiment, das sich mittlerweile in vielen Städten weltweit etabliert hat. Der diesjährige Park(ing) Day findet am 20. September statt. Die Idee ist, Parkplätze für ein paar Stunden in öffentlich nutzbare Flächen umzugestalten und damit den öffentlichen Raum zurückzueroberen, der sonst nur von parkenden Autos eingenommen wird. Wir nutzen dabei die “Parkraumbewirtschaftung”, bezahlen für einen Parkschein und gestalten den Parkplatz für die bezahlte Parkzeit um. Infos zum Park(ing) Day gibts hier:
http://parkingday.org/

In den letzten Jahren gab es in Berlin vereinzelte Initiativen, die sich daran beteiligt haben, doch wir würden gerne etwas Übergreifenderes organisieren. Dafür brauchen wir euch, eure Ideen und eure Teilnahme.

 

Wir denken, es wäre gut, sich auf eine Straße bzw. eine Gegend zu konzentrieren und dort gebündelt aufzutreten. Uns schien die Oranienstraße/Oranienplatz in Kreuzberg sehr gut geeignet.

Um den Park(ing) Day zu organisieren und um uns Fahrrad- und Stadtinteressierte in Berlin generell besser zu vernetzen, wollen wir euch gerne am 31.7. um 19 Uhr auf dem Tempelhofer Feld vor dem Biergarten (Eingang Columbiadamm) treffen (bei schlechtem Wetter geben wir noch eine Alternative durch). Wer später kommt, kann uns gerne unter 0177 6122862 erreichen, um herauszufinden, wo wir stecken. Wer am Mittwoch keine Zeit hat, aber trotzdem mitmachen möchte, gebe uns bitte auch Bescheid.

Bitte schreibt uns doch, wenn ihr Zeit und Lust habt, den Park(ing) Day in Berlin mitzugestalten (ideologisch, materiell, oder wie auch immer) und am kommenden Mittwoch beim Treffen dabei seid. Und bitte leitet diese Email gerne an interessierte Personen oder Gruppen weiter.

Sonnige Grüße, Kevin, Till und Ulrike von Alle Macht den Rädern.“

Lastenfahrräder ausleihen in Berlin-Prenzlauer Berg

Eine Studentengruppe der TU Berlin verleiht ab dem 05. August 2013 bis Ende September 2013 Lastenfahrräder in Berlin Prenzlauer Berg. Interessenten haben die Möglichkeit Lastenfahrräder verschiedener Hersteller sowie unterschiedliche Modelle stündlich von 1 h bis zu 12 h zu mieten.

Gemeinsam haben die Studenten im letzten Jahr ein Konzept unter dem Begriff „LastenfahrradSharing“ entwickelt. Was bisher hauptsächlich für Autos bekannt ist und sich immer größerer Beliebtheit erfreut, soll zukünftig auch für Lastenfahrradfahrer möglich sein. Damit möchten die Studenten das enorme Potenzial von Lastenfahrrädern vielen Bürgern zu einem günstigen Preis zugänglich machen.

Unter dem Motto „Lastenfahrräder für jeden erfahrbar machen“, sollen den Nutzern auch bestehende Ängste oder Vorbehalte gegenüber Lastenfahrrädern genommen werden. Insbesondere Bürger, die zu Hause nicht über ausreichend Platz zum Abstellen eines eigenen Lastenfahrrads verfügen, kommen durch den Verleih in den Genuss Lastenfahrräder nutzen zu können. Das Projekt trifft mit der Idee: „Teilen ist das neue Haben!“, voll den Geist der Zeit.

 

Die „Erfahrungen“ der Kunden werden in einem Fragebogen festhalten und ausgewertet.Das Projekt findet in der Oderberger Str. 38, am Café KRONE, gegenüber der Feuerwehrwache statt.

Weitere Informationen zum Projekt auf der Facebook-Seite Unser Lastenfahrrad

Carlton Reid: „Radfahrer mit mp3-Player hören das Gleiche wie Autofahrer ohne Autoradio“

Mitarbeiter der australische Fahrradzeitschrift rideOn haben auf einer stark befahrenen Straße in Melbourne getestet, wieviel Außengeräusche Autofahrer und Radfahrer unter verschiedenen Bedingungen hören. Dafür wurde ein synthetisches Ohr hergestellt, das im Innern ein Dezibel-Messer besitzt, sodass Lärmmessungen mit und ohne Kopfhörer durchgeführt werden konnten.

Die Tester von ridOn stellten zunächst fest, dass Autos bemerkenswert schalldicht sind. Wenn außerhalb eines Autos der Verkehrslärm in der Spitze 79dB betrug, lag der Pegel im Auto bei laufendem Motor und geschlossenen Fenstern bei 54dB, das sind 25dB weniger. Wenn eine Fahrradglocke direkt neben einem offenen Autofenster ertönte, lag der Schallpegel bei 105dB, bei geschlossenen Fenstern wurde im Fahrzeug ein Wert von 57dB registriert.

Bei Messungen außerhalb des Fahrzeugs mit unterschiedlichen Kopfhörern wurde sofort klar, dass die  Art des Kopfhörers einen großen Einfluss darauf hat, was eine Person vom Umgebungslärm hört. Ein Earbud-Kopfhörer, der in die Ohrmuschel eingesetzt wird, lässt erheblich mehr Außengeräusche zum Ohr als ein In-Ear-Kopfhörer, der in den Gehörgang eingeführt wird.

Die ridOn-Tester legten dann fest, dass eine angemessene (englisch: reasonable) Lautstärke beim Musikhören bei 87dB liegt, das ist deutlich lauter als der Verkehrslärm mit 79dB. Sie positionierten Testpersonen in zehn Metern Entfernung. Jemand rief „Passing“ und es ertönte eine Fahrradglocke. Die Person mit Earbud-Kopfhörer registrierte trotz der lauten Musik die Signale. Auch die Testperson mit  In-Ear-Kopfhörer nahm Glocke und Anruf wahr, aber nur schwach. Ein in zehn Metern Abstand befindlicher Test-Autofahrer ohne eingeschaltetes Autoradio hörte weder die Fahrradklingel noch den Warnruf.

Die Zeitschrift schließt aus dem Test, dass Radfahrer mit einem „vernünftig lautem“ mp3-Player mehr Umgebungsgeräusche hören können als Autofahrer, selbst dann, wenn sie gar kein Autoradio eingeschaltet haben.

Dank an Marc für den Hinweis.

rideOn: An ear on the traffic
Carlton Reid  in BikeBiz: Cyclists with iPods hear the same as motorists listening to nothing

Fahrradunfälle in Berlin im Juni 2013

Die Zahl schwerverletzter unfallbeteiligter Radfahrer ist in Berlin im Jahr 2012 im Vergleich zum Jahr 2011 von 655 auf 684 gestiegen, das waren 29 mehr als im Vorjahr. Nach diesen Angaben, die Anfang der Woche  der ADAC veröffentlichte, verunglückten 2012 durchschnittlich 57 Radfahrer im Monat in Berlin so schwer, dass ein Krankenhausaufenthalt für mindestens 24 Stunden notwendig wurde.

Im letzten Monat, im Juni 2013, gab die Berliner Polizei ingesamt 31 Pressemeldungen zu Unfällen mit Radfahrern heraus. Drei Fahrradunfälle im Juni verliefen tödlich (+1511, #1596, #1632), 28 weitere Radfahrer landeten schwerverletzt in Berliner Krankenhäusern.

Das Alter der betroffenen Radfahrer verteilt sich über alle Altersgruppen von 0-9 Jahre (#1541) bis 70-79 Jahre (#1417, #1413, #1632). Auffällig ist, dass die Altersgruppe der 20-29-Jährigen besonders stark vertreten ist, 12 von 31 schwerverletzten Radfahrerinnen und Radfahrer war zwischen 20 und 29 Jahre alt, das waren 38,7% aller Schwerverletzten.

In jedem der 12 Berliner Bezirke gab es mindestens einen schweren Unfall, besonders viele Meldungen gab es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (6 Unfälle) und in Mitte (5 Unfälle). 12 der 31 Unfälle ereigneten sich innerhalb des S-Bahnrings, 19 außerhalb des Rings.

Zwei Drittel aller Fahrradunfälle sind Kollisionen mit LKW (8 Unfälle) oder PKW (12 Unfälle). Das restliche Drittel verteilt sich auf Unfälle mit Fußgängern (3 Fälle), Motorrädern (3 Unfälle), anderen Radfahrern (3 Unfälle) sowie auf Straßenbahnunfälle (2 Fälle).

Von den acht LKW-Unfällen waren fünf klassische Rechtssabbiegerunfälle, darunter ein tödlicher Fahrradunfall. Ein weiterer tödlicher Unfall war ein nicht typischer Rechtsabbiegeunfall (#1596), hinzu kommen ein Linksabbiegeunfall (#1466) und ein Unfall durch nicht eingehaltenen Abstand seitens des LKW (#1418).

Die größte Gruppe der Fahrradunfälle ist die Gruppe der Unfälle zwischen Radfahrern und Autofahrern, 12 Radfahrer wurden im Juni durch 12 Unfälle schwer verletzt. Anders als bei der Gruppe der Unfälle mit LKW-Fahrern hat die Gruppe der Unfälle mit PKW-Fahrern unterschiedliche Ursachen: drei Rechtsbbieger-Unfälle (#1454, #1493, #1564), drei Linksabbiegerunfälle (#1417, #1453, #1571), zwei Fahrradunfälle im Fließverkehr (#1422, #1541). Zwei Unfälle ereigneten sich, als Radfahrer versuchten, eine Straße zu überqueren (#1422, #1482), zweimal fuhren Radfahrer auf haltende Autos auf (#1634, #1634).

Google Maps: Fahrradunfälle in Berlin Juni 2013

Pelago

Sie kommen aus Finnland, genauer gesagt aus Helsinki, und hatten einen temporären Laden in der Brunnenstraße in Mitte. Vor allem das Modell Stavanger hatte es uns gleich angetan. Nach einer Probefahrt war dann alles klar. Ab sofort ist Pelago in unserem Programm. Und zwar vor allem das Modell Stavanger, ein klassisches Reiserad mit oder ohne Scheibenbremsen und mit sehr schön gearbeitetem gemufftem Rahmen. Wir verkaufen es als Komplettrad oder Rahmenset in den Größen 50, 53, 56, 59 & 62 cm. Es liegt preislich genau zwischen dem Surly Cross-Check und dem Hardo Wagner Speedster/Tracer und ergänzt auf diese Art unser Programm sehr gut.

pelago

Fahrradparkhaus in Bernau

Gleich neben dem Bahnhof von Bernau ist Montagnachmittag das erste Fahrradparkhaus der Region Berlin-Brandenburg eröffnet worden. Das etwa 15 mal 30 Meter große Gebäude ist eine Stahlkonstruktion mit Witterungsschutz und bietet Platz für 566 Fahrräder auf drei Etagen. Die Zahl der Veloparkplätze scheint knapp bemessen, denn täglich pendeln 5000 Leute von diesem Bahnhof in die Hauptstadt. Insgesamt investieren die Stadt Bernau und das Land Brandenburg 1,7 Millionen Euro in das Fahrradparkhaus, davon stammen 900.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Knapp 500 der Radparkplätze können kostenlos genutzt werden. Wer will, kann sein Rad auch in einer verschließbaren Fahrradbox sicher abstellen. Diese Boxen können gegen eine Gebühr gemietet werden. Für einen Monat kostet das 10 Euro, für ein halbes Jahr 50 Euro und für ein Jahr 95 Euro. Darüber hinaus gibt es auf allen drei Etagen Schließfächer zum sicheren Verstauen von Taschen etc. Die Nutzung eines Schließfaches kostet 20 Cent am Tag. Nach dem Abschließen des Fahrrads gelangen die Radler direkt vom Parkhaus zum Bahnsteig.

Die offizielle Eröffnung des Parkhauses ist für Mitte August geplant, wenn alle Restarbeiten am Bahnhofsvorplatz beendet sind.

 

Bernau bei Berlin: Bernaus Fahrradparkhaus bietet Platz für 566 Räder
Foto: Stadt Bernau

Schwerpunktkontrollen in Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf

Von heute bis zum 27. Oktober kündigt die Berliner Polizei umfangreiche Schwerpunktkontrollen zur Überwachung und zum Schutz des Radfahrverkehrs an. Bis Ende Oktober müssen Rad- und Autofahrer insbesondere auf den nachfolgenden Verkehrsachsen mit Kontrollen rechnen:

  • Tempelhof-Schöneberg: Hauptstraße, Kleiststraße, am Tempelhofer Damm sowie Hildburghauser Straße und Nahmitzer Damm
  • Steglitz-Zehlendorf: Teltower Damm, in der Schloßstraße und Kaiser-Wilhelm-Straße

Die Presseerklärung wird verknüft mit folgenden Hinweisen:

„In diesem Zusammenhang möchte die Polizei auf folgende Verhaltensweisen hinweisen:

  • Ist ein Radweg mit blauem Schild gekennzeichnet, muss er von Radfahrern benutzt werden. Ist kein Radweg vorhanden, gehören Radfahrer ab dem 10. Lebensjahr auf die Fahrbahn und nicht auf den Gehweg.
  • Die Schutzstreifen auf der Fahrbahn, die von Radfahrern benutzt werden müssen, sollen ein Plus an Sicherheit für die Radler bieten – auf ihnen darf nicht geparkt werden.
  • Beim Abbiegen ist dem geradeaus- oder entgegenlaufenden Verkehr Vorrang einzuräumen. Das gilt insbesondere auch für Fußgänger und Radfahrer.
  • Vergewissern Sie sich beim Rechtsabbiegen mit einem Schulterblick, ob sich nicht ein Radfahrer von hinten nähert. Beobachten Sie die Situation schon beim Heranfahren an eine Kreuzung oder Einmündung und achten Sie dabei auf die Radwegführung.

Sie sollten jederzeit daran denken, nicht auf Ihr Recht zu beharren und eine mögliche Unachtsamkeit anderer Verkehrsteilnehmer einkalkulieren.
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und vorausschauendem Handeln im Straßenverkehr trägt jeder dazu bei, das Unfallrisiko zu senken.“

Presseerklärung der Berliner Polizei Nummer 1639 vom 28.06.2013 – 11:10 Uhr

Paripa Méral

Wir freuen uns über den neuen Méral-Rahmen, der gerade bei uns eingetroffen ist. Damit hat die Rad-Spannerei-eigene Marke Paripa jetzt neben dem Diamant-Rahmen ein zweites Rahmenformat. Das Méral, eine Schwester des bekannten Mixte-Rahmens, wird es in den Rahmenhöhen 48, 52 & 56 cm geben. Drei Fahrräder stehen ab Ende dieser Woche bei uns im Laden zur Probefahrt bereit.

Das Méral wird es in den unten dargestellten RAL-Farben geben. Für die Bearbeitungsgeschwindigkeit beim Pulverbeschichter ist es besser, nicht zu viele verschiedene Farben im Programm zu haben, aber wenn es irgendwelche Lieblingsfarben gibt, nur her damit, wir stellen sie hier dar, damit man sich ein Bild machen kann.

    RAL 5004 Schwarzblau  
    RAL 5021 Wasserblau  
    RAL 3011 Braunrot  
    RAL 7030 Steingrau  
    RAL 9005 Tiefschwarz  

Verkehrsministerium will Akku-Licht am Fahrrad zulassen

Der Paragraph 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die „Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern“. Der erste Absatz lautet: „Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt“.

Dieser Satz könnte am kommenden Freitag gekippt werden. Dem Bundesrat, der darüber abstimmt, liegt eine Empfehlung des Bundesratsverkehrsausshusses vor, wonach „für den Betrieb der aktiven lichttechnischen Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher verwendet werden dürfen“. Statt Dynamos sind dann auch wiederaufladbare Batterien erlaubt.

Die Vorschrift in der StVZO soll dem Leben angepasst werden, denn bereits jetzt werden Radfahrer nur noch selten mit einem Bußgeld von 15,- Euro belegt, wenn sie statt eines Dynamos eine akkubetriebene Fahrradlampe einsetzen. Akkulicht ist häufig leistungsfähiger und brennt auch, wenn das Fahrrad an der Ampel steht. Verkehrsminister Ramsauer sagt, die Rechtslage solle dem Stand der Technik angepasst werden.

Bundesrat: Empfehlungen der Ausschüsse zur 912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013