„Crossrail for bikes“ wird in London gebaut

Heute hat die für den Verkehr in Großbritanniens Hauptstadt London zuständige Dachorganisation Transport for London (TFL) beschlossen, das Projekt „Crossrail for bikes“ zu realisieren. Es besteht aus zwei gesonderten Zweirichtungsradwegen vorwiegend auf Haupstraßen, die das Stadtgebiet von London in Ost-West-Richtung sowie in Nord-Süd-Richtung durchqueren. Allein der Radweg von Osten nach Westen ist mehr als 28 Kilometer lang, der zweite Radweg in Nord-Süd-Richtung wird kürzer sein.

Baubeginn der neuen Fahrradverbindung wird bereits im nächsten Monat sein, im Wesentlichen soll der crossrail for bikes bis zum Jahr 2016 fertig gestellt sein. Die Kosten des Projekts werden auf 160 Millionen britische Pfund geschätzt.

Vor der heutigen Abstimmung im Vorstand des Transport for London hatte es eine neun Wochen lange öffentliche Diskussion gegeben, an der sich mehr als 20.000 Personen und Organisation beteiligten und von denen 84 Prozent den Bau der Radwege unterstützen.

London24: London gets two new cycle superhighways as TfL approves ‘Crossrail for bikes’

Studie zu Alkoholkonsum und Fahrradfahren

Noch bis morgen findet der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt, von dem Vorschläge an den Gesetzgeber hinsichtlich des Alkohol-Grenzwertes für Radfahrer erwartet werden. Nachdem in der Presse ausschließlich Stimmen zu hören waren, dass der Richtwert gesenkt werden müsse, stellt heute Prof. Dr. Thomas Daldrup, Bereichsleiter Forensische Toxikologie und Leiter des Alkohollabors am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf, auf dem Verkehrsgerichtstag eine Studie vor, die manchen überraschen mag. Auftraggeber der Studie war der Gesamtverband der Versicherer beziehungsweise deren Abteilung zur Unfallforschung, Kernfrage war, ob man mit 1,6 Promille noch Fahrrad fahren kann.

Die Ergebnisse der Studie mit den Worten von Thomas Daldrup: „Nach unseren Ergebnissen müsste die Rechtsprechung eigentlich in dem Sinne revidiert werden, dass es für Fahrradfahrer keine Obergrenze mehr gibt. Auch mit 1,6 Promille oder mehr – manche Teilnehmer hatten sogar zwei Promille – können einige ohne große Ausfallerscheinungen Rad fahren. Ein pauschal mögliches Strafverfahren bei 1,6 Promille erscheint nach unserer Untersuchung etwas zu restriktiv.“

FAZ: „Mit 1,6 Promille kann man noch fahren“

„Je dicker das Auto, umso egoistischer das Parkverhalten“

Im letzten Frühjahr veröffentlichte die Agentur für Clevere Städte die so genannte Wegeheld-App, ein kleines Smartphone-Programm, mit dem genervte Fußgänger und Radfahrer rücksichtsloses Parkverhalten im Internet veröffentlichen können. Erstmals sind nun über 7.000 Falschparker, die mit der App gepostet wurden, nach Marke, Farbe und Parksünde ausgewertet worden.

Bezogen auf die Zulassungszahlen sind Oberklasse-Fahrzeuge ganz vorne dabei. Am Ende der Liste stehen die Marken Hyundai, Mazda und Suzuki. Betrachtet man die absoluten Zahlen, fuhr jeder zweite gepostete Falschparker ein Fahrzeug der Marken VW, Mercedes, Opel oder BMW oder hatte ein schwarzes, graues oder silbernes Auto. Dem Ordnungsamt mit Foto und Nummernschild gemeldet wurden besonders gerne Jaguar, Porsche und Smart, bezogen auf die Zulassungszahlen.

Heinrich Strößenreuther von der Initiative Clevere Städte fasst das Ergebnis zusammen: „Je dicker das Auto, umso egoistischer das Verhalten“. Stefan Lieb vom Verband FUSS e.V. unterstützt Strößenreuther: „Eltern mit Kinderwägen, Rollstuhlfahrer und Senioren können ein Lied von diesen Blockaden singen. Die Bußgelder heute werden aus der Portokasse bezahlt, doch auch Menschen mit teuren Autos können sich rücksichtsvoller verhalten: Der Bußgeldkatalog sollte das Erlernen unterstützen“. Einmal mehr zeigt sich, dass die Bußgelder für das rücksichtslose Zuparken steigen müssen, wie es die Petition „Machen Sie das Zuparken teurer, Herr Verkehrsminister“ fordert.

Petition „Machen Sie das Zuparken teurer, Herr Verkehrsminister“
Wegeheld-App
Agentur für Clevere Städte
Fuss e.V.

Piratenpartei Göttingen: „Tempo 30 ist nicht mehr zeitgemäß“

Göttingen ist eine Universitätsstadt in Südniedersachsen. Durch die Stadt führen zwei Bundesstraßen in Nord-Süd- und in Ost-West-Richtung sowie Durchgangsstraßen, die die Vororte und Dörfer im Umland der Unistadt erschließen. Weil in einer dieser Straßen in den Nachtstunden ein Tempo-30-Gebot zur Verkehrsberuhigung eingeführt wurde, kritisiert die Piratenpartei die Tempo-30-Strategie als nicht zeitgemäß:

„An Straßen, die für 70 km/h ausgelegt sind, Tempo 30-Schilder aufzustellen und dann mit erzieherischen Maßnahmen wie Bußgeldern zu versuchen, deren Einhaltung durchzusetzen, ist kein Mittel einer modernen Verkehrspolitik.

Es ist heutzutage z. B. durchaus möglich, Ampeln induktiv zu schalten und dann, wenn ein rasendes Auto registriert wird, die nächste Ampel umgehend eine Minute lang auf Rot zu stellen. Ebenso kann nachts ein Auto, das mit 30 km/h registriert wird, an der nächsten Ampel umgehend dann Grün erhalten, wenn kein anderer Verkehr kreuzt. Die Piraten fordern, endlich Gelder für intelligentere Ampelschaltungen bereitzustellen.

An den Durchgangsstraßen Tempo 30 auch tagsüber vorzuschreiben wäre nach Ansicht der Piraten die falsche Strategie. In den Städten geht es heute darum, mit moderner Technik Verkehrsströme energiesparend und lärmreduziert durch optimal genutzte Straßenräume zu leiten und den Radverkehr attraktiver zu machen, beispielsweise mit neuen Schildern.“

Ich bin nicht ganz sicher, welche neuen Schilder den Radverkehr nach Ansicht der Piraten attraktiver machen sollen. Meinen sie die Schilder des französischen Künstlers Clet Abraham, der unter anderem in Berlin Verkehrsschilder kreativ verändert? Hier ein Video von Raphael Haddad über Clets Kunstschilder.

Piratenpartei Göttingen: Piratenpartei kritisiert Tempo 30-Strategie als nicht zeitgemäß
via: Zukunft Mobilität

Thema „Promillegrenze für Fahrradfahrer“ auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag

In der kommenden Woche findet vom 28. bis zum 30. Januar 2015 der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt, eine jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrsrecht im Harzstädchen Goslar. Sie hat bundesweit Relevanz, da ihre Empfehlungen häufig in der Politik bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften berücksichtigt werden. Radfahrer stehen im Focus der diesjährigen Veranstaltung, denn im Arbeitskreis 3 soll über neue Promillegrenzen für sie diskutiert werden. In der Presseinfo für den Gerichtstag wird die Veranstaltung so angekündigt:

„Für Fahrradfahrer liegt die Grenze der strafbewehrten, so genannten absoluten Fahruntüchtigkeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. Eine Bestrafung von Radfahrern bei einer weniger hohen Alkoholisierung verlangt den Nachweis alkoholbedingten Fehlverhaltens, der in der Praxis auch für Radfahrer nicht immer leicht zu führen ist. Im Unterschied zu Kraftfahrern existiert für Radfahrer bislang kein bußgeldbewehrter Gefahrengrenzwert, wie er in § 24a Straßenverkehrsgesetz vorhanden ist.

Rechtsmedizinische Untersuchungen zu den Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit von Fahrradfahrern stammen aus den frühen 80er Jahren. Vor diesem Hintergrund wurden aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen mit der Frage durchgeführt, ob bei dem immer dichter werdenden Straßenverkehr die Grenze von 1,6 Promille, die erst nach sehr erheblichem Alkoholkonsum erreicht wird, noch sinnvoll ist.

Ab welcher Promillezahl sind betrunkene Fahrradfahrer ein Sicherheitsrisiko? In welchem Umfang gefährden alkoholisierte Fahrradfahrer nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer? Sollen neue Promillegrenzen eingeführt werden?“

Referieren wird zu diesem Thema unter anderem Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC bei der Bundesgeschäftsstelle. Der ADFC setzt für eine Absenkung der Promillegrenze für Fahrradfahrer auf 1,1 Promille ein.

53. Deutscher Verkehrsgerichtstag
ADFC: Geringerer Grenzwert für Radfahrer

Markt für Leihfahrräder wächst

Eigentlich ist Fahrradverleih ein ganz alter Hut. Im Jahre 1965 stellte Luud Schimmelpennink, ein holländischer Politiker, Erfinder und Provo (so nannte man die Anarchos in den sechziger Jahren in den Niederlanden), den „witte Fietsenplan“ („weißen Fahrradplan“) vor. Idee war, weiß gestrichenene Fahrräder in Amsterdam jedem kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das erste Gratisrad wurde am Lieverdje weiß gestrichen und sofort von der Polizei beschlagnahmt, da das gesetzlich vorgeschriebene Fahrradschloss fehlte. Schimmelpennink machte noch einen zweiten Anlauf zu seinem Wittefietsenplan, den er der Amsterdamer Stadtverwaltung vorschlug. Dieser lehnte jedoch mit der Begründung ab, die Zeit des Fahrrades sei abgelaufen.

Heute, fünfzig Jahre später, hat der Gedanke des Leihfahrrades sich weltweit durchgesetzt. Inzwischen kann man in 553 Städten auf allen Kontinenten Räder ausleihen. Die Unternehmensberatung „Roland Berger Strategy Consultants“ schätzt, dass der Weltmarkt für geteilte Räder ungefähr um 20 Prozent pro Jahr wächst und im Jahre 2020 zwischen 3,6 und 5,3 Milliarden Euro groß sein wird.

Verkeer in Beeld: Markt voor fietsdelen groeit wereldwijd naar 5,3 miljard

„Was Fahrradfahrer über ihre Rechte wissen sollten“

Die Deutsche Anwaltshotline hat in Kooperation mit dem ADFC einen kleinen Ratgeber Recht für Radfahrer herausgegeben. Die Autoren Rechtsanwalt Frank Böckhaus und Manuel Christa beantworten acht Fragen zu den Rechten und Pflichten von Radfahrern, angefangen von der Fahrradbeleuchtung bis zum Handyverbot.

Die Rechtsfragen im Einzelnen:

  • Ist wirklich nur das Dynamolicht verkehrssicher?
  • Kann ich bei Verkehrsverstößen mit dem Rad meinen Autoführerschein verlieren?
  • Haben Radler ohne Helm immer Teilschuld an Unfallverletzungen?
  • Besteht eine Pflicht, den Radweg auch immer zu nutzen?
  • Sind Kopfhörer mit Musik beim Radfahren eigentlich verboten?
  • Ist es wirklich immer verboten, mit dem Rad rechts zu überholen?
  • Müssen Fahrradfahrer immer hintereinander fahren?
  • Gilt das Verbot, mit dem Handy zu telefonieren, auf dem Fahrrad genauso?

Nicht unproblematisch finde ich Frage Nummer drei: „Haben Radler ohne Helm immer Teilschuld an Unfallverletzungen?“ Diese Formulierung suggeriert, dass es der Normalfall ist, wenn einem unverschuldet in einen Unfall geratenen Radler ohne Helm eine Teilschuld zugesprochen wird. Das Gegenteil ist der Fall.

In der Beantwortung der Frage wird korrekterweise auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und der Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof eingegangen. Ich hatte die große öffentliche Wirkung des Urteils des OLG Schleswig-Holstein immer so verstanden, dass bisher Radfahrer ohne Helm keine Mitschuld trugen und dass erstmals einem helmlosen Radfahrer eine Sorgfaltspflichtverletzung unterstellt wurde. Der BGH hat aber das vorinstanzliche Urteil kassiert.

Der kleine zehnseitige Velorechtsratgeber wird ergänzt durch einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer.

Deutsche Anwaltshotline: Was Fahrradfahrer über ihre Rechte wissen sollten (pdf-Dokument)

Fahrradfahrer sind die Nervigsten

„Fahrradfahrer sind die Nervigsten“, so titelt die Berliner Zeitung. Dabei zitiert sie die BVG-Busfahrerin Angela N., die aus ihrem Alltag berichtet. Eine Passage hat es in sich, und dürfte das Selbstverständnis einiger BVG-Fahrer gut wiederspiegeln:

Auf Busspuren fahren sie oft im Pulk, 20 oder 30 zusammen, und in der Mitte, so dass wir hinterher zuckeln müssen.

Was das genau bedeuten soll, ist klar: Die Radfahrer sollen lieber hintereinander und ganz rechts fahren, so dass der Bus in der Busspur bleiben kann, während er sie überholt.

Da weiss man, warum das Sicherheitsgefühl im Pulk so viel höher sein kann: Nach wie vor werden Regeln wie das Einhalten von Ampeln ernster genommen als vorgeschriebene Sicherheitsabstände beim Überholen.

Wie sind Eure Erfahrungen mit den Bussen der BVG?

Berliner Zeitung vom 4.1.: „Fahrradfahrer sind die Nervigsten“

Stadt Eindhoven testet spezielle Räumfahrzeuge für Fahrradwege

Eine für Fahrradwege konzipiertes Räumfahrzeug wird in der niederländischen Stadt Eindhoven in diesem Winter getestet. Das „Velocity“ genannte Gerät ist eine Variante von Fahrzeugen, die für die schnelle Räumung von Flughäfen eingesetzt werden. Das bis zu 30 km/h schnelle Fahrzeug kann Schnee schieben, von der Straße bürsten und den Fahrweg mit einer Salzlösung besprühen. In den Niederlanden ist es zwar üblich, Traktoren für die Straßenreinigung einzusetzen, ich frage mich aber, wie man den Schnee weggebürstet bekommt, wenn man ihn vorher mit breiten Treckerreifen fest fährt.

Verkeersnet: Eindhoven doet ervaring op met speciale fietspad-strooimachine

Weihnachten 2014 Öffnungszeiten

Liebe Leute,

am 24.12.2014 haben wir von 12 bis 16 Uhr geöffnet, danach machen wir Ferien bis Freitag, den 2. Januar 2015.

Schöne Ferien und einen guten Rutsch (bei Bedarf empfehlen wir Spikesreifen) wünscht Euch eurer Radspannerei-Team

Aus dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag in Thüringen

10.3 Straßenbau / Verkehrsinvestitionen

(…) Wir stellen Straßenerhalt vor Straßenneubau. (…) Die Straßenbaumittel zur Förderung des Radverkehrs außerhalb von Ortschaften sollen erhöht werden und mindestens zehn Prozent der Mittel für Erhalt, Um- und Ausbau betragen. (…) Die Koalition wird einen Landesstraßenbedarfsplan aufsetzen, um notwendige Verbesserungen der Landesstraßen umsetzen zu können. Bei grundlegenden Sanierungen von Überlandstraßen ist der Radverkehr mit einzubeziehen. (…) (Seite 71f)

10.6 Car- und Fahrradsharing / Fuß- und Radwegepläne

Die Koalition will die Mobilität mit dem Fahrrad deutlich erhöhen. Dazu wird das Radverkehrskonzept fortgeschrieben. Ein Alltags- und Schnellradwegenetz soll mindestens alle zentralen Orte sicher miteinander verbinden.

Das Thüringer Radwegekonzept wird um Komponenten wie Schnellradwege, Rad-Elektromobilität sowie Mountainbike-Konzepte erweitert. Die Mitnahmemöglichkeiten von Rädern in öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere Regionalbussen, sollen verbessert werden.

Der Radweg am ehemaligen Eisernen Vorhang soll zügig durchgängig ausgeschildert und als Qualitätsfernradweg vermarktet werden. Radwege müssen nicht zwingend versiegelt werden. (Seite 72f)

Quelle: Thüringen gemeinsam voranbringen – demokratisch, sozial, ökologisch (Erfurt, 4. Dezember 2014)
Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags
via Fahrradportal

Cycle, das Bike & Style Magazin

Seit einigen Tagen liegt im Bahnhofsbuchhandel und in gut sortierten Zeitschriftenläden ein neues Magazin in den Auslagen: Cycle – Ausgabe 1 -, gut einhundert durchgehend farbige Seiten, gediegene Blockbindung, 6,80 Euro. Cycle will das „zeitgemäße Magazin für den neuen Fahrradlifestyle“ sein, im Zentrum stehen „Fahrradtypen im städtischen Raum, stilvolle Bike-Fashion sowie all die netten Events, die um diese Fahrradkultur herum stattfinden.“

Seine Berliner Herkunft kann das Journal für stilvolles Radfahren nicht verhehlen. So wird der Treptower Titanrahmenbauer Daniel Pleikies porträtiert und eine Reportage befasst sich mit dem Alltag einer Fahrradkurierin auf Berlins winterlichen Straßen. Ein weiterer Schwerpunkt der Erstausgabe ist die englische Fahrradkultur, ein Portrait der britischen Kultmarke Pashley findet sich ebenso im Heft wie eine Story über das nicht weniger kultige Eroica Britannia.

Das Auge kommt nicht zu kurz bei Cycle. Wer nach einer opulenten zehn-Seiten-Strecke im Querformat über Lastenräder nicht Lust bekommt, ein Cargobike selbst zu testen, der ist vermutlich resistent gegen Lastifieber. Weitere Themen im Heft sind ein Test mittel- und hochpreisiger Räder mit Riemenantrieb, ein schön bebilderter Artikel über Bambusräder und ein Test wetterfester und stylischer Rucksäcke, in der die Chefredaktion ihre Qualität als Model beweist.

Alles in allem ein gelungener Auftakt für eine lesenswerte Zeitschrift. Für die nächsten Ausgaben – vier im Jahr sind geplant –  wünscht man sich, dass die Macher des Cycle zwischendurch die Designerbrille ab und die Brille des technischen Sachverstandes aufsetzen.

Cycle
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5 Euro für radfahrende Beamte

Heute will die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ beschließen. Ziel soll die Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 sein.

Ein Sektor zur Reduzierung der CO2-Emissionen ist der Verkehrsbereich. Laut Umweltministerin Barbara Hendricks sind erhebliche Einsparpotenziale durch die Nutzung effizienter Technologien sowie durch Verkehrsverlagerungen möglich.

Die Bildzeitung berichtet, dass für Beamte „Anreize zur verstärkten Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie des Fahrrads durch entsprechende Kilometerpauschalen“ gesetzt werden sollen. Dafür ist geplant, das Bundesreisekostengesetz (BRKG) zu ändern. Für die viermalige Benutzung eines Dienstfahrrades sollen Beamte pauschal 5 Euro im Monat erhalten. Laut Bild kann dadurch bis zu 300 000 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Bild: Extra-Zuschlag für Radfahrer-Beamte

Mit wieviel Bier steigst du aufs Rad?

Im Straßenverkehr in Deutschland herrscht eine Promillegrenze von 0,5 Promille Alkohol, das betrifft sowohl die Auto- als auch die Radfahrer. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und bei einem Unfall wird seitens der Rechtsprechung regelmäßig eine Grenze von 0,3 Promille angenommen. Als absolut fahruntüchtig gilt ein Autofahrer, wenn er 1,1 ‰ intus hat, bei einem Radfahrer geht man bei 1,6, Promille davon aus, dass er fahruntüchtig ist. Organisationen wie ADFC, UDV, GdP und Deutsche Verkehrswacht setzen sich einträchtig dafür ein, dass die letzte Regelung verschärft wird.

Mit dem Thema „Alkoholfahrten mit dem Fahrrad und Auto“ beschäftigt sich Markus Kronmaier von der TU Dresden. Der Student des Verkehrsingenieurwesens will im Rahmen seiner Studienarbeit herausbekommen, ob Radfahrer/innen und Autofahrer/innen wissen, ab welchem Grenzwert ein Bußgeld und/oder der Führerscheinentzug droht, wie Rad- und Autofahrer die Gefahren von Alkohol einschätzen und wie sich die Einstellung auf das Verhalten von Pedalisten und Kraftfahrzeugführern auswirkt.

Dazu hat Kronmaier eine Umfrage ins Netz gestellt. Unter
https://umfragen.psych.tu-dresden.de/sozsci/SocialWeb/
werden Radfahrende und Autofahrende gebeten, sich mit dem Thema 15 Minuten zu beschäftigen.

Petition für angemessene Bußgelder für Falschparken

Die „Intiative Clevere Städte“ hat gestern die Online-Petition „Machen Sie das Zuparken teurer, Herr Verkehrsminister!“ losgetreten. Auf der Plattform
openPetition
haben sich in den ersten Stunden bereits mehr als tausend Menschen beteiligt.

Ziel der Initiative ist es, die Bußgelder für Zuparken in Deutschland dem europäischem Niveau und dem allgemeinen Rechtsempfinden anzupassen.

„Zuparken und das gelegentliche Knöllchen für 20 Euro sind für einige allemal günstiger, als ein Parkticket zu ziehen und sich korrekt zu verhalten. Wenn Falschparker in Deutschland durchschnittlich nur 1,5-mal im Jahr erwischt werden, kostet das Falschparken umgerechnet nur 15 Cent pro Arbeitstag. Das steht in keinem Verhältnis zu einem Parkschein von 1,20 Euro pro Stunde oder der Einzelfahrt in Bus und Bahn für 2,40 Euro.“

Angesichts der bevorstehenden Entscheidung des Bundesrates, den Tarif für Schwarzfahren von zur Zeit 40 auf 60 Euro zu erhöhen, sollten auch die Bußgelder für Falschparken angehoben werden: 80 Euro für das Parken auf Rad- und Gehwegen, 100 Euro für Zweite-Reihe-Parken und 130 Euro für Falschparken auf dem Behindertenparkplatz.

Prof. Dr. Knie, einer der prominenten Erstunterzeichner: „Damit bestärken wir die Bund-Länder-Gruppe, den Bußgeld-Katalog an die Realität anzupassen. Der öffentlichen Raum ist besonders in Städten ein knappes Gut, für das entsprechend bezahlt werden muss.“

Open Petition: Machen Sie das Zuparken teurer, Herr Verkehrsminister!
Intiative Clevere Städte: Machen Sie das Zuparken teurer, Herr Verkehrsminister!