Das Velomagazin Fietsen.123 hat eine komplette Übersicht aller radfahrerbezogener Bußgelder im Jahr 2012 veröffentlicht. Die niedrigste Strafe liegt bei dreißig Euro, die höchste bei 130 Euro.
Fahren unter Alkoholeinfluss (0,54 Promille): € 130,-
Keine Kooperation bei der Alkoholkontrolle: € 85,-
Keine Pedalreflektoren : € 30, –
Keine Reflektoren am Laufrad: € 30, –
Defekter roter Reflektor: € 30, –
Falsche Beleuchtung: € 45, –
Defekte Pedale: € 85, –
Defekte Glocke: € 30, –
Defekte Bremsen: € 45, –
Defekte Lenkung: € 85, –
Schlechter Rahmenzustand: € 45, –
Bei Haifischzähnen keinen Vorrang einräumen: € 85, –
Nicht Stoppen im Stop-Bereich: € 30, –
Auf Busspur fahren: € 45, –
Kreuzen durchzogener Linie: € 45, –
Nicht Stoppen an Stoppschild, Rotlicht, Fahne etc: € 130,-
Zeichen zur Temporeduzierung missachten: € 130,-
Rechts überholen: € 85,-
Schnellweg / Autoweg benutzen: € 130,-
Kreuzung blockieren: € 85,-
Negieren verpflichtender Radwege: € 45,-
Auf dem Weg nicht rechts fahren: € 85,-
Es folgt eine lange Liste von Behinderungen, die unterschiedlich teuer sind. Die Behinderung eines Busses an der Bushaltestelle kostet € 45,-, die Behinderung eines Blinden mit Blindenstock € 130,-, die Behinderung eines Fußgängers auf dem Zebrastreifen € 130,-. Fünfundachtzig Euro teuer wird es, wenn man als Radfahrer andere durch Kehren, Spurwechsel oder Anfahren behindert oder einen Bahnüberweg blockiert. Recht günstig ist dagegen das Schneiden einer Militärkolonne mit 30,- Euro.
Fietsen.123: Compleet overzicht: alle mogelijke bekeuringen voor fietsers in 2012