Verkehrssicherheitsprogramm 2011

Bundesverkehrsminister Ramsauer hat ein Verkehrssicherheitsprogramm 2011 veröffentlicht. Dieses ist hier zu finden. Es handelt u.a. auch die Radfahrer-Sicherheit ab, und zwar in folgender Reihenfolge:

  • Förderung des freiwilligen Tragens eines Fahrradhelms,
  • Verbesserung der Sichtbarkeit (im Text dann beschränkt auf Beleuchtung, Reflektoren und Textilien),
  • Rücksichtnahme von und gegenüber Radfahrern verbessern (im Text geht es dann insbesondere um Aufklärung der Radfahrer),
  • Fahrradaktionen (insbesondere Mobilitätserziehung von Kindern).

Immerhin will man auch darauf hinwirken, dass Radverkehrsanlagen an neuralgischen Punkten so gestaltet werden, dass Radfahrer für den Kraftverkehr sichtbar sind. Die für Radfahrer relevante Abbiegeproblematik wird in dem Dokument nicht erwähnt – dafür finden sich u.a. umfangreiche Passagen zur akustischen Wahrnehmung von Elektrofahrzeugen.

Abenteuerfilm „What a Trip“ online verfügbar

Im letzten Jahr wurde der Abenteuerfilm „What a Trip“ in ausgesuchten Kinos gezeigt. Im Film geht Maximilian Semsch auf die Reise seines Lebens. Von München aus geht er auf eine Radreise über 18.000 Kilometer bis Singapur durch insgesamt 12 Länder. Untrainiert macht er sich mit über 50 kg Gepäck und einer Videokamera auf den Weg. Herausgekommen ist ein Filmtagebuch, das auf einer Reihe von Filmfestivals Preise und Anerkennungen erhielt. Nun zeigt Maximilian bis Mitte Dezember den ganzen Film online auf seiner Homepage. Er tut das, um seine neue Reise zu promoten: er will Australien mit einem Stromfahrrad umrunden. Diesmal ist er nicht allein unterwegs, sondern lässt sich von einem ganzen Team begleiten, die die einzelnen Episoden seines neuen Trips ins Netz stellen wollen.
What A Trip

Klappbares Dreirad

gazelle-transportdreirad-453.jpgIn der goldenen Ära des Fahrradbaus war gewiss nicht alles besser, aber manche Erfindung aus den Zwanzigern und Dreißigern könnte sich auch heute noch auf dem Markt behaupten. Das abgebildete Dreirad stammt aus einem Katalog von Gazelle aus dem Jahre 1938. Mit der Patentnummer 22810 präsentierte der holländische Fahrradbauer ein faltbares Dreirad, das zusammengeklappt nicht viel breiter als als normales Fahrrad war. Der Faltvorgang erfolgte ohne Werkzeug und war in einer Minute getan. Auch der Transportkorb aus Ulmenholz konnte zusammengeklappt werden. Keine Ahnung, ob das Ding für Gazelle ein wirtschaftlicher Erfolg war, aber die Vorteile des Faltdreirads waren unbestritten, ließ es sich doch sehr platzsparend parken.

Eine moderne Version des Klapptransporters hat Gazelle 2008 vorgestellt. Das Cabby hat eine einklapp- und abnehmbare Ladefläche und besitzt nützliches Zubehör für den Transport von Material und Kindern. Gazelle gewann mit diesem Lastenrad vor drei Jahren den niederländischen Design Award für das beste Produkt in der Kategorie „Mobilität“.

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Gazelle

[via]

Taxigast verletzt Radfahrer

„Beim Öffnen der Taxitür verletzte gestern Abend ein 41-Jähriger einen Radfahrer in Mitte. Der Tourist wollte gegen 19 Uhr 45 in der Prenzlauer Allee aus dem Fahrzeug steigen und bemerkte den 53-Jährigen offenbar nicht, der in diesem Moment auf dem Radfahrstreifen mit seinem Rad an dem Taxi vorbeifahren wollte. Der Radler prallte gegen die Autotür, stürzte und erlitt Verletzungen an der Wirbelsäule und am Bein. Die alarmierten Rettungskräfte der Feuerwehr brachten ihn zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.“

Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 4119 vom  09.11.2011 – 10:10 Uhr

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Auch wenn in diesem Fall rein rechtlich gesehen der Taxigast alleiniger Verursacher des Unfalls ist, trägt der Taxifahrer zumindest eine moralische Verantwortung für den schwer verletzten Radfahrer. Er hat dort zu halten, wo der Taxigast sicher aussteigen kann, ohne sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder zu verletzen. Vielleicht wird die Gefahr von Dooring-Unfällen ein wenig geringer, wenn sich Berliner Droschkenkutscher ihre Kollegen aus Boston in den USA zum Vorbild nehmen. In deren Taxis weist ein kleiner Sticker darauf hin, vorbeifahrende Radfahrer zu beobachten, bevor die Taxitür aufgerissen wird.

Lovely Bicycle: Anti-Dooring Decals in Taxi Cab

Alles klar? 2.0

Radwegbeschilderung

Eine kuriose Schilderkombination in der Treskowallee Ecke Wandlitzstraße sorgte vor kurzem für Belustigung.

Nun hat man nachgebessert. Zeichen 240 ist bestehengeblieben, die zahlreichen Zusatzschilder wurden durch ein „Radfahrer Fußgängerüberweg benutzen“ ersetzt.

FußgängerüberwegEin solcher ist auf der gesamten Treskowallee nicht zu finden. Denn Fußgängerüberwege sind das, was der Volksmund Zebrastreifen nennt.

Wer geradeausfahren möchte, kann an dem oben zu sehenden Schild nicht mehr erkennen, wie er das tun soll. Soll er der Fußgängerampel folgen und linksseitig auf dem Radweg fahren? Dann müsste dieser dafür freigegeben werden. Soll er auf der Fahrbahn weiterfahren? Schlechte Idee – denn hinter der Kreuzung, eigentlich zu spät zum Umkehren, erwartet ihn ein Durchfahrverbot für Radfahrer.

Soll er auf den Gehweg wechseln? So ist es gemeint – der gemeinsame Geh- und Radweg wird dort jedoch nach wenigen Metern zum „Gehweg, Radfahrer frei“.

In den Kommentaren des vorherigen Artikels über das Schild ergab sich eine kuriose Geschichte. User „cd“ hatte bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) angefragt, was es denn mit diesem Schild auf sich habe. Diese antwortete ihm daraufhin, dass sie das Schild nicht angeordnet habe und es auch nicht für sinnvoll halte. Sie habe auf seinen Hinweis hin die Absicherungsfirma beauftragt, Zeichen 240 mit dem Zusatz „Radfahrer bitte Fußgängerfurt benutzen“ anzubringen. Sollte dies nicht in einer angemessenen Frist geschehen, wollte sich die VLB eine Anzeige vorbehalten – schließlich ist das eigenmächtige Aufstellen von Verkehrsschildern untersagt.

Aber auch die Wunsch-Anordnung durch die VLB ließe die Frage offen, wie der Radfahrer geradeaus weiterfahren soll. Denn, so sagt Wikipedia: „Eine Fußgängerfurt ist in Deutschland eine durch Markierungen, hauptsächlich an Ampelanlagen, gekennzeichnete Fläche auf der Straße.“ Damit kann also der geradeausführende Gehweg wiederum nicht gemeint sein, vielmehr werden Radfahrer auf die linke Straßenseite gebeten.

Fahrradweg im Schlossgarten Charlottenburg ist wieder offen

Nach einem Jahr Bauzeit wird heute der Spree-Uferweg im Schlossgarten Charlottenburg eröffnet. Der Fahrradweg ist Bestandteil des Spree-Radwegs, der von der Oberlausitz bis an die Havel in Spandau führt. Das Teilstück im Schlosspark eignet sich gut als Ausweichstrecke zum stark befahrenden Spandauer Damm und dem Tegeler Weg.

2007 hatte die Schlösserverwaltung ein komplettes Radfahrverbot im Schlosspark verfügt. Das Verbot stieß auf starken Protest, der dazu führte, dass die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten (SPSG) das Radfahren auf ausgesuchten Wegen wieder erlaubte. Nun ist der Uferweg umgebaut und zwei Brücken wurden neu errichtet.

ADFC: Legal Rad fahren an der Spree

Achtung: Polizei verteilt Bußgelder am Alexanderplatz

Besonders gemein, weil von der Verkehrsplanung eine untragbare Situation für Radfahrer_innen geschaffen wurde, die zu ordnungswidrigen Verhalten quasi zwingt:

Da die Rechtsabbiegespur für Fahrräder auf Höhe des Saturn-Gebäudes in Richtung Alexanderstraße fehlt, fahren viele (auch ich) auf dem Bürgersteig, um in die Grunertstraße abzubiegen.  Genau dort steht heute die Polizei und knöpft allen 15 € ab, die sich nicht zwischen die rechtsabbiegenden Autos quetschen wollen. Ein Beispiel von vielen für eine verfehlte Verkehrsplanung zu Lasten von Radfahrenden.

Betriebsfahrt

 betriebsfahrt 2011

Radfahren, ratschen, Alkohol vernichten; einfach mal den Kopf freikriegen für neue Ideen. Wie jedes Jahr machen wir im Herbst einen gemeinsamen Ausflug-

deshalb haben wir Freitag, den 4.11.2011 und Samstag den 5.11. 2011 geschlossen.

Wenn wir uns nicht völlig verfahren sind wir aber ab Montag früh wieder für euch da.

Bis dahin

Eure Radspinner_innen

Tödlicher Fahrradunfall in Steglitz-Zehlendorf

Am Teltower Damm auf Höhe der Andréezeile verunglückte gestern eine Radfahrerin tödlich. Laut Pressebericht der Polizei benutzte sie einen Fußgängerüberweg und wurde dabei von einem Kfz erfasst.

Update: Zunächst war unklar, ob an der Stelle ein Fußgängerüberweg – also ein Zebrastreifen – existiert. Im Tagesspiegel meldet ein User namens Venizelos, dass dies tatsächlich seit einem Jahr der Fall ist und die Google-Streetview-Ansicht, auf der es keinen solchen Überweg gibt, überholt ist.

Die Wirkung einer solchen Pressemitteilung lässt nicht lange auf sich warten – die typischen Selbst-Schuld-Diskussionen im Tagesspiegel waren zu erwarten. Hier dominiert die Ansicht, Radfahrer müssten an Zebrastreifen generell absteigen, wenn sie diesem folgend die Fahrbahn überqueren wollen. Eine so explizite Regel gibt es in der STVO nicht – einen Vorrang haben radelnde Radfahrer auf dem Zebrastreifen jedoch nicht.

Größere Kartenansicht

Pressemeldung der Polizei

Tagesspiegel: Radfahrerin stirbt nach Unfall

„Da ist ein Radweg!“

Gerade erlebt, aus dem Hafenplatz kommend in die Schöneberger Straße abbiegend. Polizei kontrolliert Geschwindigkeit. Ich habe die Dreistigkeit, genau davor auf den Fließverkehr der Fahrbahn zu warten, statt den Radweg zu benutzen.

Polizistin: „Da ist ein Radweg!“

Ich: „Ja, ich weiß.“

Polizistin: „Dann benutzen Sie ihn auch!“

Da die Fahrbahn inzwischen frei war, bin ich dann dort eingefahren. In Berlin hatte ich nicht gedacht, dass es noch Polizisten gibt, die Verkehrskontrollen durchführen, ohne elementare Regeln zu kennen.

Chopper Fahrrad gesucht

Gestern Nacht wurde aus dem Hof der Köpi ein sebstgebautes Chopper Fahrrad gestohlen. Wenn es jemand sieht, bitten wir um Nachricht, wir leiten sie an den Chopperbauer weiter.

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Versteigerung von Fundrädern

Morgen, am Dienstag, dem 25. Oktober 2011 werden nahe des S-Bahnhofs Schöneberg Fundräder aus dem Berliner Stadtgebiet versteigert.

Die Versteigerungen von etwa 210 Fahrrädern finden statt im Auktionshaus:

GoIndustry Deutschland GmbH, Zweigstelle Berlin
Werdauer Weg 23
10829 Berlin
Telefon: (030) 773 26 30

Die Besichtigung der zu versteigernden Sachen findet am Tag der Versteigerung in der Zeit zwischen 08.00 und 10.00 Uhr statt. Anschließend beginnt um 10.00 Uhr die Versteigerung. Geboten wird per Handzeichen und die letzte gehobene Hand erhält den Zuschlag. Direkt nach Erteilung des Zuschlags ist die ersteigerte Sache an der Kasse bar zu bezahlen und kann mittels der ausgehändigten Quittung im Lager abgeholt werden.

berlin.de: Versteigerungen von Fundsachen