In den Pressemeldungen Nr. 1035 und Nr. 1036 der Berliner Polizei geht es um zwei Unfälle mit schwerverletzten Radfahrern. In einem Fall wurde eine 73-jährige Radfahrerin von einem Citroen erwischt, der aus einem Einkaufszentrum kam. Im zweiten Fall war die Unfallursache eine sich öffnende Autotür. Anschließend gibt die Berliner Polizei zu Beginn der Fahrradsaison 2008 Tipps und Ratschläge für Fahrradfahrer, die wir hier mal komplett zitieren:
„Radfahrer nehmen ungeschützter als Autofahrer am Straßenverkehr teil und erleiden bei einem Unfall oftmals erhebliche (Kopf-) Verletzungen: Deshalb Schutzhelm tragen!
Nicht alles auf sich nehmen! Eine weitere Person auf dem Gepäckträger, dem Querholm oder dem Lenker mitzunehmen, ist ein großes Unfallrisiko: Der Bremsweg verlängert sich erheblich und das Lenkverhalten wird verschlechtert.
Schutzräume für Fußgänger beachten! Kluge Radfahrer vermeiden Fußgängerängste.
Nur Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege befahren. Dabei ist jedoch auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen! Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Nicht ausgeschilderte Radwege müssen nicht, können aber benutzt werden.
Nicht ausgeschilderte Radwege müssen nicht benutzt werden. Wer sich dort aber sicherer fühlt, darf sie auch weiterhin benutzen. Einerseits kann man sich dadurch der Enge und dem schnellen Überholverkehr auf der Fahrbahn entziehen, andererseits könnte man jedoch in die Gefahr geraten, an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückseinfahrten von abbiegenden Fahrzeugführen übersehen zu werden.“
Soweit die Pressemeldung. Abgesehen von der Schutzhelmfrage, die ich persönlich anders sehe, finde ich die Ratschläge recht vernünftig. Besonders bei der Radwegebenutzungsfrage ist das Für und Wider gut dargestellt.