bike-night Frankfurt

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Was in Berlin die Sternfahrt ist, soll in Frankfurt am Main die bike-night werden. Am kommenden Sonnabend, dem 13. August 2011 sind alle im Rhein-Main-Gebiet aufgerufen, an einer Nachfahrt durch Frankfurt teilzunehmen. „Eingeladen sind neben allen BisherSchon-Radlern vor allem alle EigentlichNichtSoOft-OderNochGarNicht-Radler, wenn diese in dieser Nacht mit Alten und Jungen, mit Männchen und Weibchen, Singles und Familien gemeinsam auf’s Rad steigen!“

„Wir starten in der Dämmerung zu einer verrückten Nachtfahrt durch ein absolut spannendes Frankfurt, das nachts nochmal einen ganz anderen Reiz hat als am Tag. Wir werden eine abgedrehte Route mit unerwarteten Wendungen drehen und Orte aufsuchen, an die man SO garantiert nicht rankommt! … Ob Brücken, Kreisel, Tunnel oder Autobahn – in dieser Nacht kann einfach alles passieren (aber erlaubt)!“

Die Veranstaltung wirbt ausdrücklich für ein friedliches Auskommen unterschiedlicher Verkehre: „Verschiedene Verkehrsteilnehmer teilen sich oft den gleichen Verkehrsraum und so wächst auch das Agressionspotential auf allen Verkehrswegen. Tun wir gemeinsam etwas gegen diese Agression und für mehr Miteinander.“

Alle Zitate: adfc

ADFC Hessen: bike-night Frankfurt

Radfahren ist Lifestyle in Odense

Nach dem Werbespot für den Fietsersbond ein weiteres Video zum Radfahren, das voll auf die emotionale Schiene setzt. Der Rockklassiker im Spot sagt es direkt: „turn your love on me“, hab mich lieb, liebe dein Rad, Radfahren bringt Spaß und macht gute Laune. Das Werbevideo für die Stadt Odense in Dänemark hat den Titel „Gi‘ livet luft“ – gib dem Leben Raum!

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Werbung für den Fietsersbond

„Radfahrer stoßen auf jede Menge Hindernisse und nicht jeder kann sie so elegant umfahren wie der BMX-Pilot  Mark Vos. Deshalb gibt es den Fietsersbond. Wir machen den Weg frei für eine radelnde Niederlande, für bessere und
sichere Radverkehrsanlagen, für genügend Fahrradstellplätze und mehr Aufmerksamkeit
für die 13,5 Millionen Radfahrer in den Niederlanden. Werde für 2,50 Euro im Monat Mitglied im Fietsersbond, für eine sichere, schnelle und unterhaltsame Fahrt.“

Fietsersbond
[via]

„Rad-Busse“ in Baden-Württemberg

Ein Rad-Bus ist eine Fahrrad-Gemeinschaft auf dem Weg zur Schule und zur Arbeit. Er fährt wie ein Linienbus nach Fahrplan feste „Haltestellen“ an.  Der erste Radfahrer an der Spitze der Gruppe, der „Busfahrer“, darf nicht überholt werden. Der letzte als der „Schaffner“ kümmert sich um Nachzügler. Es gibt feste Abfahrtszeiten und Stationen.

Rad-Busse wurden erstmals 2009 im Raum Göppingen angeboten, inzwischen sind es fünf Routen, auf denen der Rad-Bus immer am Mittwoch verkehrt. An der ersten Station startet er mit nur wenigen Teilnehmern. Wenn er schließlich Göppingen erreicht, ist er zu einer Gruppe aus bis zu 30 Schülern angewachsen.

Zunächst radelt jeder selbst zu seiner „Haltestelle“ und trifft dort nach festem Zeitplan auf seine Rad-Bus-Gruppe. Sich mit Freunden zu verabreden, ist besonders beliebt. Der Der Rad-Bus verbessert aber nicht nur Lust und Laune, er macht auch mit dem Radfahren mehr vertraut und vergrößert den eigenen Aktionsradius.

ADFC Baden-Württemberg: Per Radkolonne zur Schule

Cyclocamp 2011

Vom 26.07. bis 01.08.2011 fand in Ottensheim bei Linz das Cyclocamp 2011 statt, ein „transnational festival for bicycle cultures“.

Über 25 Fahrrad-Selbsthilfewerkstätten, Workshops und Kollektive aus Europa und Australien waren vertreten. Es gab Workshops, z.B. zur Stromerzeugung mit dem Fahrrad und die Möglichkeit, eigene Fahrrad- und Anhänger-Entwürfe zu bauen. Einige Teilnehmer haben ihre Projekte vorgestellt, z.B. die sehr große un p’tit velo dans la tete aus Grenoble.

Was gab’s noch? Critical-Mass-Rides, Fahrrad-Spiele, Bands, Tall Bikes, Freak Bikes, Rodeo-Bike, Bike-Bungee, Lastenfahrräder, Volxküche, Desert Dome, Jousting, Cinema, alles dabei.

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Youtube-Slideshow zum Cyclocamp
Dank an Augsburg 2011 für diesen Beitrag.

Sommerlochthema Führerschein für Ebikes

Einige SPD-Abgeordnete haben eine kleine Anfrage zur „Verkehrssicherheit bei elektrisch unterstützten Fahrrädern“ an die Bundesregierung gestellt. Grundtenor: Elektrofahrräder sind schneller als andere Räder, das Verletzungsrisiko ist höher, deshalb existiert ein gesetzlicher Regelungsbedarf hinsichtlich Höchstgeschwindigkeit, Helmpflicht und Führerschein für elektrisch unterstützte Fahrräder.

Die bisherigen Gesetze sind eindeutig: Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h werden wie normale Fahrräder behandelt. Technisch gesehen haben solche Ebikes einen 250-Watt-Motor, der sich abschaltet, sobald Tempo 25 überschritten wird. Elektroräder mit stärkerem Motor und einer Tretuntersützung bis zu 45 km/h gelten gesetzlich als Mofas. Für sie besteht Helm-, Versicherungs- und Mofaführerscheinpflicht, außerdem muss ein solches Rad technisch anders ausgerüstet sein.

Verkehrsminster Ramsauer nimmt die Vorlage der Sozialdemokraten dankbar an: „Die Bundesregierung begrüßt die für bestimmte Personengruppen gestiegene Mobilität durch den Einsatz von elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs). Sie weist jedoch ausdrücklich auf die Gefahren für die Verkehrssicherheit bei schnellfahrenden Pedelecs hin.“ Ingo Strater, Sprecher des Bundesverkehrsministers, bleibt in seiner mündlichen Antwort zunächst vage: „Wir kucken uns all das an und prüfen, bis zu welchen Geschwindigkeiten man gegebenenfalls hier eine Führerscheinpflicht einführen muss und eine Helmpflicht einführen muss:“

Immerhin hat sich die Bundesregierung von der Idee einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung von E-Bikes auf höchstens 30 km/h verabschiedet: „Die Festsetzung einer generellen Höchstgeschwindigkeit für alle Elektrofahrräder von 30 km/h ist zurzeit nicht umsetzbar.“

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hacker, Lühmann und Bartol sowie der SPD-Fraktion (pdf-Dokument)
ZDF-Beitrag: Führerschein für E-Bikes?
Spiegel-Online: Regierung prüft Helmpflicht auf Pedelecs

Münchner Polizeiaktion „Gscheid radln“

Die Münchner Polizei führt regelmäßig Kampagnen zur Vermeidung von Fahrradunfällen durch. Radfahrer werden aufgeklärt, aber auch kontrolliert. Einige der Tipps der Polizei (Auszug):

  • Tragen Sie auffällige Kleidung, am besten mit reflektierendem Material
  • Fahren Sie immer mit Fahrradhelm
  • Benutzen Sie immer Radwege oder die für Radfahrer vorgesehenen Verkehrsführungen und ausschließlich in der vorgegebenen Richtung

Bei der zweiwöchigen, am 15.7. beginnenden Aktion will man „unter Einbeziehung von Kfz-Führern“ folgende Kontroll-Schwerpunkte setzen:

  • Erkennbarkeit
  • Augenkontakt (nicht auf Vorrang bestehen)
  • Vorausschauendes Fahren
  • Toter Winkel
  • Handzeichen

Des weiteren erfährt man, dass bei der letzten Kontrolle im Mai unter anderem „Nebeneinanderfahren“ und „Kopfhörer“ zu den meist geahndeten Verstößen gehörten.

Das lässt darauf schließen, dass viele Radfahrer Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide einlegen können:

  • Ein Bußgeld wegen nichtreflektierender Kleidung oder des „Beharrens auf der Vorfahrt“ hat mangels entsprechender Verbote keinen Bestand. Auch bei Kopfhörern ist die Lage nicht so klar, wie die Polizei sie gerne hätte.
  • Das Nebeneinanderfahren ist nur dann verboten, wenn dadurch der Verkehr behindert wird – klar verständlich in §2 Abs. 4 der STVO definiert.
  • Radwege müssen nur dann benutzt werden, wenn sie benutzungspflichtig sind. Sonst hat der Radfahrer freie Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn.

Manche Rotlichtverstöße sind keine (Irrtümer möglich!):

  • Ein Radfahrer, der indirekt nach links abbiegt (also erst in der rechten Spur gerade über die Kreuzung, denn links abbiegen) muss laut §9 Abs. 2 der STVO den Fahrzeugverkehr von beiden Seiten beachten – die querende Fahrbahn- oder Fußgängerampel werden in diesem Paragraphen zumindest nicht genannt. Anders sieht es aus, wenn er einer beampelten Radverkehrsführung zum Linksabbiegen folgt, hier hat man sich an die Lichtzeichen zu halten.
  • In bestimmten Fällen gilt die Fußgängerampel, nicht die Fahrbahnampel. Wenn für Fußgänger grün ist, dürfen Radfahrer fahren – auch wenn sie sich auf der Fahrbahn befinden und deren Ampel Rot ist. §53 Abs 6 der STVO: „An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.“ Diese Regel ist weitgehend unbekannt und in der STVO gut versteckt, zumindest bei Kontrollen in Berlin war sie der Polizei nicht bekannt.

Bayerische Polizei: Kampagne „Gscheid radln!“
Diskussion in de.rec.fahrrad

„Bicycle, Bicycle, Bicycle!“ in Deutschlandradio Kultur

Einen  bunten Strauß an Fahrradthemen bietet Deutschlandradio Kultur in der gestrigen Sendung und will der „Faszination Fahrrad“ auf die Spur kommen.

Im ersten Beitrag geht es um den Trend zum stylischen Fahrrad. Interviewt werden Leute von Stilrad Berlin, Prêt-à-Vélo und von der Rad-Spannerei:
Der Fahrradtrend treibt Blüten

Über das Fahrradfahren in Rom, ein Beitrag von Julius Müller-Meiningen:
Wie nackt im Vatikan spazieren …

Mexiko-City gehört zu den größten Metropolen der Welt. Und zu denen, die aufs Fahrrad setzen: Die Regierung baut Fahrradwege, richtet ein Leihsystem ein und sperrt sonntags die Straßen für Autos. Dann wird das Fahrradfahren ein Fest:
Der neue Volkssport der Mexikaner …

Das Fahrrad als Beziehungskiller entdeckt Jürgen Stratmann. Etwas sehr dramatisch wird der Beitrag angekündigt als „Tabuthema, das allzu lange totgeschwiegen wurde“. Zu Wort kommt auch Therapeut Harald Alexander Korp, der dergleichen Verkehrsstörungen für therapierbar hält:
Das Fahrrad als Beziehungskiller

Deutschlandradio Kultur – Sendereihe Neonlicht: Bicycle, Bicycle, Bicycle!

15 km/h auf gemeinsamen Geh- und Radwegen?

15-km/h-RadwegIn der Newsgroup de.rec.fahrrad wird seit einigen Tagen über den Entwurf einer STVO-Novelle diskutiert, der sowohl auf gemeinsamen Geh- und Radwegen als auch auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h vorschreiben würde. Zu Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) gälte dann folgender Gesetzestext:

Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radweges für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.

Das wäre nicht nur eine weitere Benachteiligung gegenüber der Fahrbahnbenutzung, sondern wegen fehlender Tachopflicht auch ziemlich schwierig einzuhalten.

Es fällt mir schwer, bei meiner persönlichen Einschätzung sachlich zu bleiben. Zum einen lehnt man seitens des Bundesverkehrsministeriums trotz jährlich hunderdtausender Unfälle weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet ab, selbst wenn dies von Fachgremien aus dem eigenen Hause empfohlen wird (näheres hier). Zum anderen überlegt man ohne jede Not für gemeinsame Geh- und Radwege so extreme Geschwindigkeitsbeschränkungen, dass ein attraktives und effektives Radfahren gar nicht mehr möglich ist. Das legt die Vermutung nahe, dass man im Verkehrsministerium bis heute nicht mitbekommen hat, wie umstritten benutzungspflichtige Radwege überhaupt sind. Spielt man doch so den klagenden Radfahrern die Argumente gegen die Benutzungspflicht geradezu in die Hände. Undurchdachte Vorschläge zum Radverkehr gibt es viele – von der Fahrradsteuer über das unfallverhindernde Nummernschild bis hin zur generellen Wartepflicht gegenüber abbiegenden Kfz. Dass ein Vorschlag dieser Kategorie seinen Weg in Fachgremien und in Gesetzesentwürfe findet, ist erschütternd.

Zur Diskussion in de.rec.fahrrad

Stellungnahme des ADFC

Fahrradbezogene Online-Petitionen beim Bundestag

Beim Deutschen Bundestag kann jeder Bürger online Petitionen einreichen. Diese betreffen oft auch Radfahrer.

Achtung, Update, 28.6.2011: Die Petition zur Einführung einer jährlichen Fahrradsteuer von 25€, aus der sogenannte Radwege finanziert werden sollen, ist offenbar mittlerweile zurückgezogen worden.

Tobias Eiseler wünscht sich die Einführung einer Radfahrer-Benutzungspflicht für Land- und Forstwege, sofern diese außerorts neben Straßen verlaufen. Er begründet dies einerseits mit der Verkehrsbehinderung durch Radfahrer, andererseits mit den Gefahren für Radfahrer, die wegen der hohen Geschwindigkeit und damit verbundenen Bremswege entstehen. (zur Petition)

Zu Gast bei der Bikekitchen München

Die Bikekitchen München ist außergewöhnlich. Weil sie in einem Kellerclub stattfindet, mitten im Herz von München. Mit anschließendem Live-Konzert. Der Übergang vom Schrauben zum Feiern ist fließend.

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Die beiden Macherinnen, Paulina und Kirstin, sind ausgezeichnete Mechanikerinnen. Ganz selbstverständlich hat Paulina mir gezeigt, wie ich meine Klapprad-Rücktrittnabe zerlegen, reinigen und neu fetten kann. Heiner, der Münchner Radlstar 2011, ist auch mit im BK-Team. Sie und andere Helfer kümmern sich um jeden Gast, sprechen alle an, fragen nach und helfen mit. Das ist ihnen wichtig, das merkt man. Eintritt und Schrauben kostet nichts. Klar, Spenden sind willkommen und nötig, die Ausstattung mit Montageständern und Werkzeug ist nicht umsonst gut. Bier und Limo gab’s zum Diskopreis am Tresen. Der Club will halt auch was davon haben, dass er die Räume sponsert. Um Neun füllte sich die Disko, die Räder wanderten in die Ecke und zwei Bands legten nacheinander los. So geht’s – entspannt schrauben und feiern.

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bikekitchen.de
(Dank an Augsburg 2011 für diesen Beitrag.)

Radfahren ohne medizinisch-psychologisches Gutachten

Wer seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben musste, darf ohne medizinisch-psychologisches Gutachten Fahrrad fahren. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden, die der Beschwerde eines Autofahrers stattgab, der sich geweigert hatte, eine MPU vorzulegen. Nach einer Alkoholfahrt mit 1,1 Promille hatte die Verkehrsbehörde ihm den Führerschein abgenommen und ihm ebenfalls verboten, Fahrrad zu fahren. Das Verwaltungsgericht in Koblenz hatte die Entscheidung der Behörde noch bestätigt, bevor das Urteil vom Oberverwaltungsgericht kassiert wurde.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Juni 2011 – 10 B 10415/11.OVG

DPD testet Lastenräder

Der Paketversender DPD testet in Hamburg die Zustellung mit Lastenfahrrädern. In einer Pressemeldung des Unternehmens heißt es: „Die Zustellung per Muskelkraft bietet sich vor allem bei Zustelltouren an, die sich durch kurze Wegstrecken und eine hohe Stoppdichte auszeichnen. Das ist etwa bei der Zustellung in städtischen Zentren an Privatempfänger der Fall – diese erhalten oft nur eine einzelne Sendung.
Zur Beladung der Fahrräder hat DPD dezentrale Umschlagspunkte eingerichtet – zum Beispiel bei gewerblichen Kunden im Zielgebiet, die Lagerflächen zur Verfügung stellen. Dort laden die Fahrrad-Zusteller während ihrer Zustelltour immer wieder neue Pakete auf und bringen diese umweltfreundlich zum Empfänger.“ DPD will die Transporträder von drei Herstellern testen und geht erst einmal in den Stadtteilen Barmbek, Steilshoop, Rotherbaum, Winterhude und Alsterdorf an den Start.

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DPD-Pressemeldung
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