Pöbel-Video eines Radfahrer-Hassers

Ein Truck-Fahrer im us-amerikanischen Alabama hat eine Serie von Videos ins Netz gestellt, in dem er Radfahrer bepöbelte und in mindestens einem Fall in den Graben beförderte. „Oh Gott, sei mir gnädig! Ich werde einen von ihnen eines Tages verletzen, ich kann einfach nicht anders!“, sagt er in einem der Videos. Nachdem die Aufnahmen bei Facebook erschienen, wurde der Mann von der Polizei kurzzeitig festgenommen und anschließend zu einer Strafe von 3.000,- Dollar verurteilt. Ob ihm der Führerschein weggenommen wurde, geht aus der Meldung nicht hervor.

Wie sieht die perfekte Mobilitäts-App für Radfahrer aus?

Studierende der Fächer Verkehrswesen und Human-Factors an der TU-Berlin entwickeln im Rahmen eines Projektes eine Mobility-App. Ziel ist, den CO2-Ausstoß zu senken. Erreicht werden soll das dadurch, dass die Menschen zum Radfahren animiert werden.

Die App soll eine Navigation bieten, die für die verschiedenen Verkehrsmittel ihre tatsächlichen Kosten, die ideale Route, die benötigte Zeit sowie den CO2-Ausstoß ausgibt. Über verschiedene Funktionen sollen die Verkehrsteilnehmer dazu angeregt werden mehr Fahrrad zu fahren, unter anderem ein Punktesystem, welches den Nutzer für eine nachhaltige Verkehrsmittelwahl belohnt.

Die App soll möglichst viele weitere Funktionen enthalten, um den Radfahrern das Leben leichter zu machen. Deshalb haben die Studis eine Umfrage ins Netz gestellt, um zu erfahren, was Radfahrer von einer idealen App erwarten. Soll eine App mit Social Media verknüpft werden? Nach welche Kriterien soll eine Routensuche eingestellt werden? Gibt es weitere Funktionen, die aus einer Mobility-App die beste Fahrradapp machen? Es dauert ungefähr fünf Minuten, die Fragen der Studenten zu beantworten.

Umfrage zu Fahrradapps

Höhe der Bußgelder in Europa für Parken auf dem Radweg

Die Wegeheld-App hat einen Knöllchen-Report veröffentlicht, einen Vergleich der Bußgelder für das Parken auf dem Radweg im europäischen Vergleich. Ergebnis: Deutschland ist Schlusslicht in der EU. In Schweden kostet das illegale Parken auf Radwegen laut Wegeheld 114,- Euro; auch Spanien langt bei diesem Delikt mit 100,- Euro kräftig zu. Deutschland ist mit 20,- Euro deutlich günstiger.

Bußgelder müssen immer in Zusammenhang mit dem verfügbaren Einkommen gesehen werden, denn je mehr ich für ein Bußgeld arbeiten muss, desto stärker trifft mich die Strafe. Für ein Kavaliersdelikt wie das Parken auf dem Radweg muss ich in Deutschland etwa 1,2 Prozent des durchschnittlichen verfügbaren Haushaltseinkommens auf den Tisch legen. Ein Durchschnittsgrieche muss für das gleiche Delikt „Parken auf den Radweg“ bereits 10,1 Prozent des monatlichen Netto-Haushaltseinkommen
zahlen.

Diese und weitere anschauliche Zahlen , insbesondere auch zu den Kosten des Falschparkens auf der einen Seite und Scharzfahrens im ÖPNV auf der anderen Seite, finden sich in dem übersichtlichen pdf-Dokument von Wegeheld.

Wegeheld: Der Knöllchen – Report
Grafik: Wegeheld

GPS-Tracking-App Strava bietet Daten zur Stadtplanung an

Wer auf seinem Smartphone eine GPS-Radfahr-App von Strava installiert hat, dessen Radrouten können aufgezeichnet werden. Die Daten landen natürlich auch auf dem Server von Strava und die Firma will nun Kasse machen mit den aggregierten Daten aller Nutzer. Behörden, Unternehmen oder Interessengruppen können die Daten nun lizensieren und auf die gesammelten Infos der Strava-App-Nutzer zurückgreifen. Das Strava Metro genannte Programm soll bei der Stadtplanung und der Verbesserung von Rad- und Fußgängerwegen helfen, erklärt die Firma. Auf einer öffentlich zugänglichen Heatmap kann man das Ergebnis betrachten, das aus mehr als 77 Millionen Radtouren weltweit entstanden ist.

Der Strava-Datensatz bezieht sich nicht auf die Radfahrer allgemein sondern lediglich auf diejenigen unter den Radlern, die eine Strava-App installiert hatten, und das sind vermutlich eher rennradaffine Menschen. Dennoch sind die viel gefahrenen Strecken in Berlin verblüffend unlogisch. So soll die Torstraße zum Beispiel erheblich frequentierter sein als die von Radfahrern viel befahrene Linienstraße. Für Berlin zeigen die Daten im Grunde nur, wie stark der Radverkehr auf Hauptstraßen fokussiert ist.

via heise: GPS-Tracking-App Strava verkauft Daten zur Stadtplanung

Ausstellung „Das Fahrrad“ im Hamburger Museum der Arbeit

Heute eröffnet im Hamburger „Museum der Arbeit“ die wohl ambitionierteste Ausstellung zum Thema Fahrrad, die es je in Deutschland gab. Titel der bis März 2015 laufenden Schau ist „Das Fahrrad. Kultur – Technik – Mobilität“.

Im technischen Teil zeigt die Ausstellung die Entwicklung des Velos von seiner Erfindung in der Frühzeit der Industrialisierung bis heute. Einzelne Fahrradmarken wie Opel, Adler, Dürrkopp und Bismarck, die in der Boomphase des Fahrrads Anfang des 20. Jahrhunderts groß wurden, werden in der Fahrradschau ebenso beleuchtet wie Weiterentwicklungen aus den 70ern und 80ern des letzten Jahrhunderts bis hin zum Fixie der Nullerjahre.

Bis hierhin ist die Hamburger Ausstellung nichts besonderes. Zahllose Schauen haben versucht, den Aufstieg des Fahrrads anhand historischer Modelle anschaulich zu machen. Aber die Ausstellungsmacher wollen auch die Kulturgeschichte dieser einzigartigen Erfindung ausführlich behandeln. Was hat es zu bedeuten, dass das Fahrrad anfangs Spielzeug der Reichen & Adligen war und später zum proletarischen Verkehrsmittel per se wurde? Welche Rolle spielte das Fahrrad in der Emanzipation der Frauen?

Dritter Schwerpunkt der Ausstellung ist das veränderte Verständnis von Mobilität. Die Ausstellung wirft einen Blick über Hamburgs Fahrrad-Grenzen hinaus auf die Verkehrsentwicklungen in London, Los Angeles oder die Fahrrad-Metropole Kopenhagen und entlässt den Besucher mit der Erkenntnis, welch zunehmende Bedeutung das Fahrrad bei der Bewertung von lebenswerter Urbanität gewinnt.

Die Ausstellung wird umrahmt von einem umfangreichen Begleitprogramm. Es wird ein „Fahrrad des Monats“ geben, die Hamburger Sternfahrt endet mit der Abschlusskundgebung erstmals auf dem Museumshof des Museums, Besucher können in der Besucherwerkstatt an einem Workshop zum Lastenrad-Bau teilnehmen, es gibt bis zum Ende des Ausstellung einen eigenen Fahrradblog, usw. usf. Der Platz reicht hier nicht aus, um auf alle Highlights der Ausstellung hinzuweisen.

Der Katalog zur Ausstellung widmet sich einer Vielzahl von Themen rund um die Technik-, die Kultur- und die Mobilitätsgeschichte des Fahrrads. Der 200-Seiten-Band mit 250 Farbabbildungen kostet 24,90 Euro und ist auch im normalen Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-88506-041-3).

Zeit: 9.5.2014 – 1.3.2015
Ort: Museum der Arbeit
Wiesendamm 3
22305 Hamburg
direkt am U-/S-Bahnhof Barmbek

Museum der Arbeit Hamburg
Blog zur Ausstellung „Das Fahrrad“
Blick in den Ausstellungskatalog

Neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer

Seit einer Woche gilt ein neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer. So steigt das Überfahren einer roten Ampel von 45 auf 60 € an. Bei einer Gefährdung anderer kostet der so genannte einfache Rotlichtverstoß bereits 100 €, bei einer Unfallfolge 120 €. Wenn die Ampel länhger als eine Sekunde rot war, kostet es 100 beziehungsweise 160 oder 180 €, je nachdem, ob durch das Ampelüberfahren jemand gefährdet wurde oder es zu einem Unfall kam. Wie bisher gibt es für die überfahrerne rote Ampel einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.

Viele weitere Bußgelder bleiben gleich hoch wie früher. So kostet die Nichtbenutzung eines benutzungspflichtigen Radweges weiter 20 €, genauso wie das Befahren eines Radweges in der falschen Richtung.

Wenn man als Radfahrer Fußgängern am Zebrastreifen das Überqueren nicht ermöglichte, wurde früher 40 € fällig und es gab zusätzlich vier Punkte in Flensburg. Die neue Regelung sieht ebenfalls 40 € vor, die Punkte in Flensburg fallen jedoch komplett weg.

Andere, etwas antiquiert wirkende Tatbestände bleiben weiterhin auf der Liste der bußgeldpflichtigen Verkehrsverstöße. So wird weiter 5 € abkassiert, wenn jemand freihändig fährt, und auch das Mitnehmen von Personen auf dem Gepäckträger bleibt verboten und kostet 5 €.

Der ganze Katalog zusammengestellt vom ADFC.

Tatbestand

Bußgeld

Mit Behin-derung anderer

Mit Ge- fährdung anderer

Mit Unfallfolge oder Sachbe- schädigung

Punkte

Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit 15 €
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst 15 €
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereichs

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

20 €

25 €

30 €

 

Freihändig fahren

5 €

 

Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen

5 €

 

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger

5 €

 

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit

20 €

25 €

35 €

 

Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt

20 €

25 €

35 €

 

Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit

15 €

 

Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt 80 € 1
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet

25 €

 

Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung)

25 €

 

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

60 €

100 €

120 €

1

Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot

100 €

160 €

180 €

1

Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-) Schranke überquert

350 €

2

Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

40 €

0

In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet

20 €

 

Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war

10 €

 

ADFC: Bußgeldkatalog für Radfahrer

Fahrradzukunft Ausgabe 18

Dicker denn je kommt die neue Ausgabe der Fahrradzukunft ins Netz. Zahlreiche neue Autoren haben Beiträge für die Nummer 18 der Zeitschrift mit dem Titel „Fördern und Fordern“ geschrieben.

Im ersten Artikel geht es um das BerkelBike, ein Liegedreirad mit kombiniertem Fuß- und Handantrieb. Olaf Schultz testet Leistung und Wirkungsgrade von aktuellen Felgenläufer-/Seitendynamos. Andreas Oehler interviewt einen jugendlichen Liegeradfahrer aus Tübingen und Eduard J. Belser berichtet über seine Erfahrungen mit drei Liegetrikes. Das Thema „Radfahren mit Kindern“ wurde bereits 2009 in der Fahrradzukunft behandelt. Thomas Baumann hat einen Artikel nachgelegt und schreibt über seine Erfahrungen beim Tandemfahren mit Kindern. Im Beitrag „Radfahren: gefährlich oder gesund?“ wägt Peter Seidel die Chancen und Risiken eines jeden Einzelnen bei der Teilnahme am Stadtverkehr gegeneinander ab. Um die Oberflächenqualität von Radverkehrsanlagen geht es im Artikel von Heinz Herrmann und Wolfram Steinmetz. Autorin Gabriele Köpke befasst sich mit der Separierung des Straßenraums und dem Abdrängen der Radfahrer an den Straßenrand. Das Thema Induktionsschleifen wird im Interview mit dem Verkehrsplaner Ulrich von Staszewski behandelt. Und schließlich befasst sich Autor Thomas Baumann mit der Half-Step-Schaltung, Insgesamt 56 spannende Seiten über Gegenwart und Zukunft des Radfahrens.

Fahrradzukunft Ausgabe 18

Bayern investiert 200 Millionen Euro in Radverkehr

Der bayerische Verkehrsminister Herrmann will Bayern „als Radlland Nummer Eins“ stärken und 200 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren in den Bau von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen investieren. Unterstützen will Herrmann auch den Bau von Radschnellwegen, die durch eine „zügige Trassierung und eine bevorrechtigte oder niveaufreie Führung des Radverkehrs sowie breite Fahrbahnen“ charakterisiert sind. Um den Radtourismus zu fördern, sollen Fahrrad und Schiene durch so genannte Radlzüge in den Sommermonaten verzahnt werden.

Auch die bayerische Polizei soll vom Investitionsprogramm des Verkehrsministers profitieren. So sollen Dienstfahrräder in spezieller Polizeilackierung angeschafft werden, auf denen Fahrradstreifen der Bayerischen Polizei unterwegs sein werden. Herrmann: „Die Bayerische Polizei wird daher künftig besonders auf den Schutz der Radlerinnen und Radler schauen, insbesondere ob sich Autofahrer und Radfahrer richtig und verkehrssicher verhalten.“

Bayerische Staatsministerium des Innern: Bayern als Radlland Nr. 1 stärken

BaWü: Viele Helmträger unter den Verkehrsopfern

Baden-Württemberg zog kürzlich Bilanz zur Unfallsituation 2013. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Verkehrstoten um 6 auf 465. Die Zahl der getöteten Radfahrer stieg hingegen um 8 auf 52.  Von den getöteten Radfahrern trugen laut Innenministerium 30% einen Helm, während die allgemeine Helmtragequote mit nur 13% angegeben wird. Helmträger sind nach diesen Daten also scheinbar besonders gefährdet.

Gerne hätte ich genauere Ausführungen zu den Fahrradunfällen in Baden-Württemberg gemacht – besonders bei tödlichen Unfällen spielt ja das Überrollen durch Lkw, bei dem naturgemäß kein Helm helfen kann, eine große Rolle. Die Verkehrsunfallstatistik folgt allerdings so stringent dem „Weniger ist mehr“-Prinzip, dass man daraus kaum konkrete Zahlen ablesen kann.

Pressemeldung des Landes Baden-Württemberg zu der Verkehrsunfallentwicklung 2013

„Unfallstatistik“ Fahrradfahrer des Landes (2012)

Danke an Markus für den Hinweis.

Ausschreibung einer Studie „Sicherheitspotentiale durch Fahrradhelme“

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg hat die Erstellung eines Gutachtens mit dem Titel: „Sicherheitspotentbaile durch Fahrradhelme – Einordnung der Bedeutung des Fahrradhelmes bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Instrumente zur Erhöhung der Helmtragequote“ öffentlich ausgeschrieben.

In der Auftragsbeschreibung heißt es ganz neutral: „In Bezug auf Fahrradhelme gibt es trotz zahlreicher Untersuchungen, Kommissionen und Diskussionen noch zahlreiche offene Fragen. Mit einem Gutachten möchten die Verkehrsministerien der Länder Baden-Württemberg und Thüringen die Datenbasis für die Diskussion verbessern und so einen Beitrag zur Versachlichung leisten.“

Welcher Art „Versachlichung“ das Ministerium wünscht, wird im nächsten Absatz klar: „Bei dem Gutachten geht es nicht alleine um die Frage einer Helmpflicht, sondern auch darum wie unabhängig von einer Helmpflicht eine höhere Helmtragequote erreicht werden kann. Es sollen dabei auch die Akzeptanz einer möglichen Helmpflicht und die Auswirkungen auf die Fahrradnutzung betrachtet werden. Ein weiteres Ziel der Untersuchung ist die Auseinandersetzung mit gängigen Argumenten gegen das Tragen eines Fahrradhelms.“ Das Gutachten soll einen „Erkenntnisbeitrag zur Verkehrssicherheitsdiskussion“ leisten.

Angebote für das Gutachten können bis zum 13. Februar 2014 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Der Zuschlag für die Studie soll bis Ende März 2014 erfolgen, danach beginnt der Auftrag, der eine maximale Laufzeit von 18 Monaten haben soll.

Chef des Stuttgarter Verkehrsministeriums ist Winfried Hermann, ein glühender Verfechter der Helmpflicht. Herrmann lässt keine Gelegenheit aus, für eine verpflichtendes Tragen von Fahrradhelmen zu werben. Zuletzt hatte er im Juni 2013 im Mannheimer Morgen eine Helmpflicht für Radler gefordert.

Ausschreibung MVI Baden-Württemberg: Sicherheitspotentiale durch Fahrradhelme

Studie zum Überholverhalten von Autofahrern

In einer jüngst publizierten Studie der britischen Universitäten „University of Bath“ und „Brunel University“ wurde gefragt, wie sehr sich Radfahrer mit auffälliger Kleidung gegen gefährliche Überholmanöver von Autofahrern schützen können. Dafür wurde mit einem Ultraschall-Sensor der Abstand zwischen Auto und Radfahrer bei insgesamt 5690 überholenden Autos gemessen. Die Tests fanden auf immer der gleichen Strecke mit immer gleichen Fahrrädern statt, ausgetauscht wurde einzig die Bekleidung der radfahrenden Testpersonen.

Die Tests wurden mit sieben Bekleidungstypen durchgeführt. Neben den Bekleidungstypen „Pendler“, „Alltagsradler“ und „Hochsichtbarer Radfahrer“ gab es den „Rennradfahrer“ mit eng anliegendem Dress sowie drei Bekleidungstypen mit unterschiedlich gestalteten Warnwesten. Der Typ „Anfänger“ trug den Hinweis „Langsam überholen!“ auf dem Rücken. Der Typ „Polizei“ war mit einem Polizei-ähnlichen Logo und dem Hinweis dekoriert, dass die Fahrt per Video aufgenommen wird. Der dritte Warnwestenträger war der Typ „Freundlicher Radfahrer“ mit der Bitte „Please Slow Down!“ auf dem Rücken. Bis auf den Alltagsradfahrer, der eine Mütze oder ein Baseball Cap trug, hatten alle radfahrenden Testpersonen einen Helm auf dem Kopf.

Die Tests fanden bei Tageslicht und guten Sichtbedingungen statt, die Radfahrer waren mit einer Geschwindigkeit zwischen 16 und 28 km/h unterwegs und fuhren in einem Abstand zwischen 50 und 80 Zentimetern vom Straßenrand. Alle Radfahrer saßen im Sattel und die Teststrecke hatte keine komplizierten Bedingungen wie parkende Autos am Straßenrand oder Kreuzungen.

Bei ein bis zwei Prozent aller Überholvorgänge wurden die Radfahrer in einem Abstand von 50 Zentimetern überholt. Diese hochgefährichen Überholmanöver verteilten sich gleichmäßig auf alle Bekleidungstypen. Anders als erwartet wurden die Bekleidunsgtypen „Anfänger“ und „Erfahrener Rennradfahrer“ von den Autofahrern gleich schlecht behandelt. Nur der Hinweis auf die Video-Aufnahme und die polizei-ähnliche Staffage motivierte die Autofahrer, einen etwas größeren durchschnittlichen Abstand beim Überholen einzuhalten.

Das Team um Dr. Ian Garrard und Dr. Ian Walker folgerte daraus, dass Radfahrer kaum etwas gegen gefährliche Überholvorgänge tun können. Vermutlich haben Faktoren wie Infrastruktur, das gesellschaftliche Bewusstsein und gesetzliche Vorschriften einen größeren Einfluss darauf, Radfahrer vor extrem eng überholenden Autofahrern zu schützen.

University of Bath: The influence of a bicycle commuter’s appearance on drivers’ overtaking proximities

(Danke für den Hinweis an Christian C.)

Induktionsschleife auf Radweg

Ein Beispiel für gute Fahrradinfrastruktur: Eine Induktionsschleife auf einem Radweg. In der Nähe von Olpe bekommen Radfahrer immer grün, wenn sie an der Ampel ankommen. Etwa fünfzig Meter vor der Ampel sind Induktionsschleifen in den Boden des Radwegs eingelassen. Sie sorgen für grünes Ampellicht, wenn der Radfahrer die Ampel erreicht.

Der Fahrradblogger Talradler aus Wuppertal zeigt in der Serie „So wird’s gemacht“ vorbildliche Lösungen für den Radverkehr.

Talradler

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Radverkehr

Im 1. Entwurf (Stand 24.11. 20:00) des schwarz-roten Koalitionsvertrages wollen die Parteien CDU/CSU und SPD darauf „hinwirken, dass deutlich mehr Fahrradfahrer Helm tragen“. Der ganze dem Radverkehr gewidmete Abschnitt des Vertragsentwurfs im Wortlaut:

„Wir wollen den Anteil des Fahrradverkehrs als umweltfreundliche Mobilitätsalternative weiter steigern. Ausgerichtet an den Zielen des Nationalen Radverkehrsplans werden wir den breiten gesellschaftlichen Dialog über neue Wege und Umsetzungsstrategien zur Radverkehrsförderung intensivieren. Das Radwegenetz an Bundesverkehrswegen werden wir weiter ausbauen und die gesetzliche Grundlage für den Radwegebau an Betriebswegen unserer Bundeswasserstraßen schaffen. Um die Verkehrssicherheit im Radverkehr zu stärken, wollen wir an Bundesfernstraßen durch eine optimierte Infrastrukturplanung der Bildung von Unfallschwerpunkten vorbeugen und bestehende beseitigen. Zukunftsweisende Projekte an der Schnittstelle ÖPNV/Carsharing/Fahrrad werden wir weiter fördern. Wir wollen darauf hinwirken, dass deutlich mehr Fahrradfahrer Helm tragen.“