Unfälle auf der Fahrbahn neben Radwegen

Immer mal wieder kommt es zu Unfällen zwischen Radfahrern und Autofahrern auf der Fahrbahn neben dem Radweg. Häufig werden Radfahrer beim Überholen gestreift, stürzen schwer und verletzen sich. So zuletzt geschehen auf der Luxemburger Straße in Wedding (Quelle: Polizei Berlin). Glücklicherweise dominiert diese Unfallart nicht, das Nichtbenutzen von Radwegen ist keine große Gefahrenquelle – und es schließt ja typische Radweggefahren aus.

Wer hin und wieder von seiner Wahlfreiheit zwischen nichtbenutzungspflichtigen Radwegen und der Fahrbahn Gebrauch macht und die Fahrbahn wählt, trifft dabei oft auf größtes Unverständnis. Nicht nur, dass einige Polizisten und Berufskraftfahrer bis heute nie davon gehört haben, dass Radwege nicht immer benutzungspflichtig sind. Auch Autofahrern ist diese Regel, weit über 15 Jahre nach ihrer Einführung, häufig noch unbekannt.

Nun ist Unkenntnis nicht unbedingt ein Problem, denn nicht jeder kann alles wissen. Doch erlebe ich und, wie immer wieder zu lesen, viele andere Radfahrer die Radwege rechts liegen lassen, folgendes:

– Autofahrer hupen Radfahrer an oder schreien herum – auch dann, wenn sie einen Gehweg für einen Radweg halten und

– Autofahrer halten keinerlei Abstand beim Überholen.

Verallgemeinern kann man das nicht, die meisten Autofahrer nehmen Radfahrer, die Radwege nicht nutzen, ziemlich gelassen hin. Nur macht diese kleine Minderheit der aggressiven Belehrer vielen (mich eingeschlossen) durchaus Angst. Letztendlich werden Radfahrer mit Androhung körperlicher Gewalt vom Mitbenutzen der Fahrbahn abgehalten – dies stelle man sich mal als flächendeckendes Phänomen im ÖPNV vor. Presse und Öffentlichkeit stünden Kopf.

Was, wenn so ein knappes Überholmanöver mal schiefgeht?

Woher weiss man dann, dass es wirklich ein Unfall und keine Absicht war?

Warum gibt es keinerlei polizeiliche Aktionen gegen diese Art von Belehrungsmanövern?

Kurzum: Pressemeldungen wie die o.g. lassen bei mir die Alarmglocken schrillen. Hoffentlich auch bei der Polizei.

Ein Drittel aller Haushalte in großen Städten setzen aufs Rad

80,2 Prozent aller Haushalte in Deutschland besaßén Anfang des letzten Jahres ein Fahrrad. Am 1. Januar 1969 ermittelte das Statistische Bundesmat zum ersten mal die Zahl der Fahrräder im bundesdeutschen Durchschnittshaushalt. Damals hatten 53,2 Prozent aller Haushalte ein Rad. Diese Zahl stieg in den Siebzigern, Achtzigern und Neunzigern an und stagniert etwa seit der Jahrtausendwende, bis am 1. 1.2013 ein neuer Höchststand erreicht wurde.

Auch die Zahl der Haushalte, die ausschließlich auf das Fahrrad als Verkehrsmittel setzen, steigt. 30 % der Haushalte in großen Städten (ab 500 000 Einwohnern), aber nur 4 % der Haushalte in kleinen Gemeinden (bis 5 000 Einwohner) besaßen am Jahresanfang 2013 ausschließlich Fahrräder, also keine Autos oder Motorräder. Damit setzten die Haushalte in den großen Städten doppelt so häufig aufs Rad wie der bundesweite Durchschnitt (15 %).

Ein Zehnjahresvergleich zeigt, dass der Anteil der Haushalte, die nur über Räder verfügen, in den deutschen Städten ab 500 000 Einwohnern steigt: Im Jahr 2003 hatte deren Anteil noch bei 22 % gelegen – 8 Prozentpunkte unter dem heutigen Anteil. In den kleinen Gemeinden (bis 5 000 Einwohner) lag er damals bei 5 % und im bundesweiten Durchschnitt bei 13 %.

Statistisches Bundesamt: 30 % der Haushalte in großen Städten setzen allein aufs Rad

Wurzelaufbrüche auf Radwegen

Seit längerer Zeit bin ich mal wieder auf dem Radweg des 17. Juni zwischen dem Großen Stern und dem Brandenburger Tor unterwegs gewesen und war erstaunt, dass Teile des Radwegs inzwischen unbenutzbar sind. Baumwurzeln haben den Asphalt stellenweise so wellig gemacht, dass es gefährlich ist, dort mit größerem Tempo zu fahren. Dabei ließ sich dieser Radweg vor ein/zwei Jahren noch recht gut befahren. Der Tagesspiegel schreibt, dass der Treptower Radweg entlang des Teltowkanals ebenfalls in schlechtem Zustand ist.

Gegen das Problem Wurzelaufbrüche im Fahrbahnbelag hat eine Firma aus Lübben eine Wurzelschutzfräse entwickelt. Entlang von Radwegen wird mit dieser Maschine ein fünf Zentimeter breiter und achzig Zentimeter tiefer Schlitz gefräst. Im gleichen Arbeitsgang wird eine Gummimatte in den Schlitz eingebaut und danach wieder mit Erde verfüllt. Ergebnis soll ein dauerhaft vor Wurzelaufbrüchen geschützter Radweg sein. Kostengünstig soll das ebenfalls sein, denn die Maschine des Lübbener Unternehmens kann bis zu einen Kilometer Folie am Tag verlegen.

Feind Garten- und Landschaftsbau: Wurzelschutzfräse

„Aspekte des städtischen Radverkehrs“

Die erste Ausgabe einer Schriftenreihe des Seminars für Verkehrswesen an der TU Berlin beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten des innerstädtischen Radverkehrs im Allgemeinen und des Berliner Radverkehrs im Besonderen. Auf gut 160 Seiten versammelt der Band acht Texte, die es wert sind, kritisch gelesen zu werden.

Ein sehr interessantes Thema haben sich Rita Kunert und Lena Lebahn vorgenommen. Sie untersuchen die Potentiale einer Einführung der Grünen Welle für Radfahrer auf einer innerstädtischen Magistrale wie der Straße des 17. Juni. Als Vergleichsobjekte werden die Kenndaten zweier grüner Wellen in Amsterdam und Kopenhagen herangezogen. Es zeigt sich jedoch, dass die Rahmenbedingungen in Berlin ganz andere sind als in den Vergleichsstädten. In der Raadhuisstraat in Amsterdam liegen zwischen zwei Ampeln gerade mal durchschnittlich 45 Meter, in der Berliner Straße des 17. Juni sind es 340 Meter zwischen zwei Ampeln auf der angedachten Grünen Welle. Das größte Manko der Studie bleibt jedoch, dass sie nicht ansatzweise untersucht, welche (negativen) Effekte eine grüne Welle für Radfahrer auf andere Verkehrsteilnehmer hat. Wenn man nicht einmal ermittelt, wieviel Kfz pro Tag die Verkehrsschlagader 17. Juni am Tag befahren, dann bleiben Überlegungen zur grünen Welle schlichte akademische Fingerübungen.

Jörg Leben stellt in dem Aufsatz „Anforderungen und Verhalten von Radfahrenden“ zwei Fragen:

Warum missachten Radfahrende Verkehrsregeln?
Welche Anforderungen haben Radfahrende an die Infrastruktur?

Leben fasst zunächst den Stand der Forschung zum Thema Radfahrende zusammen. Danach widmet er sich dem Begriff des Verkehrshandelns. In Studien zur Wahl des Fahrrads als Verkehrsmittel wird nachgewiesen, dass die Benutzung des Fahrrads von äußeren Faktoren wie Qualität und Quantität der Radverkehrsinfrastruktur, Raumstruktur, ÖPNV-Angebot, gesellschaftlichen Normen und vom Verkehrsklima abhängt sowie von individuellen Faktoren wie eigenen Einstellungen, Normen, Verkehrsmittelwahl des Umfeldes, Nationalität, Geschlecht und Alter. Andere Untersuchungen, die sich mit dem Fahrstil von Radfahrern befassen, haben ergeben, dass es bei Radlern ähnlich wie bei Autofahrern unterschiedliche Fahrstile gibt. Lebens Fazit der Literaturstudie: „Regelmissachtungen von Radfahrenden sind ein schwerwiegendes Problem, dem alleine mit Sanktionen nicht beizukommen ist. Ein Teil dieser Missachtungen kann durch eine verbesserte Verkehrsplanung reduziert werden. Hierzu müssen die Anforderungen aller Radfahrender berücksichtigt werden.“

In den weiteren Beiträgen des Bandes geht es um Pendeln mit dem Mietfahrrad, Einkaufen mit dem Fahrrad sowie um den begriff der Fahrradkultur. Alles in allem eine spannende Kompilation mit Licht und Schatten.

TU Berlin: Download des Sammelbandes „Aspekte des städtischen Radverkehrs“ (pdf-Dokument, 5708 KB)
via Urbanophil

Pöbel-Video eines Radfahrer-Hassers

Ein Truck-Fahrer im us-amerikanischen Alabama hat eine Serie von Videos ins Netz gestellt, in dem er Radfahrer bepöbelte und in mindestens einem Fall in den Graben beförderte. „Oh Gott, sei mir gnädig! Ich werde einen von ihnen eines Tages verletzen, ich kann einfach nicht anders!“, sagt er in einem der Videos. Nachdem die Aufnahmen bei Facebook erschienen, wurde der Mann von der Polizei kurzzeitig festgenommen und anschließend zu einer Strafe von 3.000,- Dollar verurteilt. Ob ihm der Führerschein weggenommen wurde, geht aus der Meldung nicht hervor.

Wie sieht die perfekte Mobilitäts-App für Radfahrer aus?

Studierende der Fächer Verkehrswesen und Human-Factors an der TU-Berlin entwickeln im Rahmen eines Projektes eine Mobility-App. Ziel ist, den CO2-Ausstoß zu senken. Erreicht werden soll das dadurch, dass die Menschen zum Radfahren animiert werden.

Die App soll eine Navigation bieten, die für die verschiedenen Verkehrsmittel ihre tatsächlichen Kosten, die ideale Route, die benötigte Zeit sowie den CO2-Ausstoß ausgibt. Über verschiedene Funktionen sollen die Verkehrsteilnehmer dazu angeregt werden mehr Fahrrad zu fahren, unter anderem ein Punktesystem, welches den Nutzer für eine nachhaltige Verkehrsmittelwahl belohnt.

Die App soll möglichst viele weitere Funktionen enthalten, um den Radfahrern das Leben leichter zu machen. Deshalb haben die Studis eine Umfrage ins Netz gestellt, um zu erfahren, was Radfahrer von einer idealen App erwarten. Soll eine App mit Social Media verknüpft werden? Nach welche Kriterien soll eine Routensuche eingestellt werden? Gibt es weitere Funktionen, die aus einer Mobility-App die beste Fahrradapp machen? Es dauert ungefähr fünf Minuten, die Fragen der Studenten zu beantworten.

Umfrage zu Fahrradapps

Höhe der Bußgelder in Europa für Parken auf dem Radweg

Die Wegeheld-App hat einen Knöllchen-Report veröffentlicht, einen Vergleich der Bußgelder für das Parken auf dem Radweg im europäischen Vergleich. Ergebnis: Deutschland ist Schlusslicht in der EU. In Schweden kostet das illegale Parken auf Radwegen laut Wegeheld 114,- Euro; auch Spanien langt bei diesem Delikt mit 100,- Euro kräftig zu. Deutschland ist mit 20,- Euro deutlich günstiger.

Bußgelder müssen immer in Zusammenhang mit dem verfügbaren Einkommen gesehen werden, denn je mehr ich für ein Bußgeld arbeiten muss, desto stärker trifft mich die Strafe. Für ein Kavaliersdelikt wie das Parken auf dem Radweg muss ich in Deutschland etwa 1,2 Prozent des durchschnittlichen verfügbaren Haushaltseinkommens auf den Tisch legen. Ein Durchschnittsgrieche muss für das gleiche Delikt „Parken auf den Radweg“ bereits 10,1 Prozent des monatlichen Netto-Haushaltseinkommen
zahlen.

Diese und weitere anschauliche Zahlen , insbesondere auch zu den Kosten des Falschparkens auf der einen Seite und Scharzfahrens im ÖPNV auf der anderen Seite, finden sich in dem übersichtlichen pdf-Dokument von Wegeheld.

Wegeheld: Der Knöllchen – Report
Grafik: Wegeheld

GPS-Tracking-App Strava bietet Daten zur Stadtplanung an

Wer auf seinem Smartphone eine GPS-Radfahr-App von Strava installiert hat, dessen Radrouten können aufgezeichnet werden. Die Daten landen natürlich auch auf dem Server von Strava und die Firma will nun Kasse machen mit den aggregierten Daten aller Nutzer. Behörden, Unternehmen oder Interessengruppen können die Daten nun lizensieren und auf die gesammelten Infos der Strava-App-Nutzer zurückgreifen. Das Strava Metro genannte Programm soll bei der Stadtplanung und der Verbesserung von Rad- und Fußgängerwegen helfen, erklärt die Firma. Auf einer öffentlich zugänglichen Heatmap kann man das Ergebnis betrachten, das aus mehr als 77 Millionen Radtouren weltweit entstanden ist.

Der Strava-Datensatz bezieht sich nicht auf die Radfahrer allgemein sondern lediglich auf diejenigen unter den Radlern, die eine Strava-App installiert hatten, und das sind vermutlich eher rennradaffine Menschen. Dennoch sind die viel gefahrenen Strecken in Berlin verblüffend unlogisch. So soll die Torstraße zum Beispiel erheblich frequentierter sein als die von Radfahrern viel befahrene Linienstraße. Für Berlin zeigen die Daten im Grunde nur, wie stark der Radverkehr auf Hauptstraßen fokussiert ist.

via heise: GPS-Tracking-App Strava verkauft Daten zur Stadtplanung

Ausstellung „Das Fahrrad“ im Hamburger Museum der Arbeit

Heute eröffnet im Hamburger „Museum der Arbeit“ die wohl ambitionierteste Ausstellung zum Thema Fahrrad, die es je in Deutschland gab. Titel der bis März 2015 laufenden Schau ist „Das Fahrrad. Kultur – Technik – Mobilität“.

Im technischen Teil zeigt die Ausstellung die Entwicklung des Velos von seiner Erfindung in der Frühzeit der Industrialisierung bis heute. Einzelne Fahrradmarken wie Opel, Adler, Dürrkopp und Bismarck, die in der Boomphase des Fahrrads Anfang des 20. Jahrhunderts groß wurden, werden in der Fahrradschau ebenso beleuchtet wie Weiterentwicklungen aus den 70ern und 80ern des letzten Jahrhunderts bis hin zum Fixie der Nullerjahre.

Bis hierhin ist die Hamburger Ausstellung nichts besonderes. Zahllose Schauen haben versucht, den Aufstieg des Fahrrads anhand historischer Modelle anschaulich zu machen. Aber die Ausstellungsmacher wollen auch die Kulturgeschichte dieser einzigartigen Erfindung ausführlich behandeln. Was hat es zu bedeuten, dass das Fahrrad anfangs Spielzeug der Reichen & Adligen war und später zum proletarischen Verkehrsmittel per se wurde? Welche Rolle spielte das Fahrrad in der Emanzipation der Frauen?

Dritter Schwerpunkt der Ausstellung ist das veränderte Verständnis von Mobilität. Die Ausstellung wirft einen Blick über Hamburgs Fahrrad-Grenzen hinaus auf die Verkehrsentwicklungen in London, Los Angeles oder die Fahrrad-Metropole Kopenhagen und entlässt den Besucher mit der Erkenntnis, welch zunehmende Bedeutung das Fahrrad bei der Bewertung von lebenswerter Urbanität gewinnt.

Die Ausstellung wird umrahmt von einem umfangreichen Begleitprogramm. Es wird ein „Fahrrad des Monats“ geben, die Hamburger Sternfahrt endet mit der Abschlusskundgebung erstmals auf dem Museumshof des Museums, Besucher können in der Besucherwerkstatt an einem Workshop zum Lastenrad-Bau teilnehmen, es gibt bis zum Ende des Ausstellung einen eigenen Fahrradblog, usw. usf. Der Platz reicht hier nicht aus, um auf alle Highlights der Ausstellung hinzuweisen.

Der Katalog zur Ausstellung widmet sich einer Vielzahl von Themen rund um die Technik-, die Kultur- und die Mobilitätsgeschichte des Fahrrads. Der 200-Seiten-Band mit 250 Farbabbildungen kostet 24,90 Euro und ist auch im normalen Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-88506-041-3).

Zeit: 9.5.2014 – 1.3.2015
Ort: Museum der Arbeit
Wiesendamm 3
22305 Hamburg
direkt am U-/S-Bahnhof Barmbek

Museum der Arbeit Hamburg
Blog zur Ausstellung „Das Fahrrad“
Blick in den Ausstellungskatalog

Neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer

Seit einer Woche gilt ein neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer. So steigt das Überfahren einer roten Ampel von 45 auf 60 € an. Bei einer Gefährdung anderer kostet der so genannte einfache Rotlichtverstoß bereits 100 €, bei einer Unfallfolge 120 €. Wenn die Ampel länhger als eine Sekunde rot war, kostet es 100 beziehungsweise 160 oder 180 €, je nachdem, ob durch das Ampelüberfahren jemand gefährdet wurde oder es zu einem Unfall kam. Wie bisher gibt es für die überfahrerne rote Ampel einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.

Viele weitere Bußgelder bleiben gleich hoch wie früher. So kostet die Nichtbenutzung eines benutzungspflichtigen Radweges weiter 20 €, genauso wie das Befahren eines Radweges in der falschen Richtung.

Wenn man als Radfahrer Fußgängern am Zebrastreifen das Überqueren nicht ermöglichte, wurde früher 40 € fällig und es gab zusätzlich vier Punkte in Flensburg. Die neue Regelung sieht ebenfalls 40 € vor, die Punkte in Flensburg fallen jedoch komplett weg.

Andere, etwas antiquiert wirkende Tatbestände bleiben weiterhin auf der Liste der bußgeldpflichtigen Verkehrsverstöße. So wird weiter 5 € abkassiert, wenn jemand freihändig fährt, und auch das Mitnehmen von Personen auf dem Gepäckträger bleibt verboten und kostet 5 €.

Der ganze Katalog zusammengestellt vom ADFC.

Tatbestand

Bußgeld

Mit Behin-derung anderer

Mit Ge- fährdung anderer

Mit Unfallfolge oder Sachbe- schädigung

Punkte

Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit 15 €
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst 15 €
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereichs

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

20 €

25 €

30 €

 

Freihändig fahren

5 €

 

Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen

5 €

 

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger

5 €

 

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit

20 €

25 €

35 €

 

Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt

20 €

25 €

35 €

 

Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit

15 €

 

Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt 80 € 1
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet

25 €

 

Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung)

25 €

 

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

60 €

100 €

120 €

1

Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot

100 €

160 €

180 €

1

Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-) Schranke überquert

350 €

2

Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

40 €

0

In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet

20 €

 

Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war

10 €

 

ADFC: Bußgeldkatalog für Radfahrer

Fahrradzukunft Ausgabe 18

Dicker denn je kommt die neue Ausgabe der Fahrradzukunft ins Netz. Zahlreiche neue Autoren haben Beiträge für die Nummer 18 der Zeitschrift mit dem Titel „Fördern und Fordern“ geschrieben.

Im ersten Artikel geht es um das BerkelBike, ein Liegedreirad mit kombiniertem Fuß- und Handantrieb. Olaf Schultz testet Leistung und Wirkungsgrade von aktuellen Felgenläufer-/Seitendynamos. Andreas Oehler interviewt einen jugendlichen Liegeradfahrer aus Tübingen und Eduard J. Belser berichtet über seine Erfahrungen mit drei Liegetrikes. Das Thema „Radfahren mit Kindern“ wurde bereits 2009 in der Fahrradzukunft behandelt. Thomas Baumann hat einen Artikel nachgelegt und schreibt über seine Erfahrungen beim Tandemfahren mit Kindern. Im Beitrag „Radfahren: gefährlich oder gesund?“ wägt Peter Seidel die Chancen und Risiken eines jeden Einzelnen bei der Teilnahme am Stadtverkehr gegeneinander ab. Um die Oberflächenqualität von Radverkehrsanlagen geht es im Artikel von Heinz Herrmann und Wolfram Steinmetz. Autorin Gabriele Köpke befasst sich mit der Separierung des Straßenraums und dem Abdrängen der Radfahrer an den Straßenrand. Das Thema Induktionsschleifen wird im Interview mit dem Verkehrsplaner Ulrich von Staszewski behandelt. Und schließlich befasst sich Autor Thomas Baumann mit der Half-Step-Schaltung, Insgesamt 56 spannende Seiten über Gegenwart und Zukunft des Radfahrens.

Fahrradzukunft Ausgabe 18

Bayern investiert 200 Millionen Euro in Radverkehr

Der bayerische Verkehrsminister Herrmann will Bayern „als Radlland Nummer Eins“ stärken und 200 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren in den Bau von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen investieren. Unterstützen will Herrmann auch den Bau von Radschnellwegen, die durch eine „zügige Trassierung und eine bevorrechtigte oder niveaufreie Führung des Radverkehrs sowie breite Fahrbahnen“ charakterisiert sind. Um den Radtourismus zu fördern, sollen Fahrrad und Schiene durch so genannte Radlzüge in den Sommermonaten verzahnt werden.

Auch die bayerische Polizei soll vom Investitionsprogramm des Verkehrsministers profitieren. So sollen Dienstfahrräder in spezieller Polizeilackierung angeschafft werden, auf denen Fahrradstreifen der Bayerischen Polizei unterwegs sein werden. Herrmann: „Die Bayerische Polizei wird daher künftig besonders auf den Schutz der Radlerinnen und Radler schauen, insbesondere ob sich Autofahrer und Radfahrer richtig und verkehrssicher verhalten.“

Bayerische Staatsministerium des Innern: Bayern als Radlland Nr. 1 stärken

BaWü: Viele Helmträger unter den Verkehrsopfern

Baden-Württemberg zog kürzlich Bilanz zur Unfallsituation 2013. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Verkehrstoten um 6 auf 465. Die Zahl der getöteten Radfahrer stieg hingegen um 8 auf 52.  Von den getöteten Radfahrern trugen laut Innenministerium 30% einen Helm, während die allgemeine Helmtragequote mit nur 13% angegeben wird. Helmträger sind nach diesen Daten also scheinbar besonders gefährdet.

Gerne hätte ich genauere Ausführungen zu den Fahrradunfällen in Baden-Württemberg gemacht – besonders bei tödlichen Unfällen spielt ja das Überrollen durch Lkw, bei dem naturgemäß kein Helm helfen kann, eine große Rolle. Die Verkehrsunfallstatistik folgt allerdings so stringent dem „Weniger ist mehr“-Prinzip, dass man daraus kaum konkrete Zahlen ablesen kann.

Pressemeldung des Landes Baden-Württemberg zu der Verkehrsunfallentwicklung 2013

„Unfallstatistik“ Fahrradfahrer des Landes (2012)

Danke an Markus für den Hinweis.

Ausschreibung einer Studie „Sicherheitspotentiale durch Fahrradhelme“

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg hat die Erstellung eines Gutachtens mit dem Titel: „Sicherheitspotentbaile durch Fahrradhelme – Einordnung der Bedeutung des Fahrradhelmes bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Instrumente zur Erhöhung der Helmtragequote“ öffentlich ausgeschrieben.

In der Auftragsbeschreibung heißt es ganz neutral: „In Bezug auf Fahrradhelme gibt es trotz zahlreicher Untersuchungen, Kommissionen und Diskussionen noch zahlreiche offene Fragen. Mit einem Gutachten möchten die Verkehrsministerien der Länder Baden-Württemberg und Thüringen die Datenbasis für die Diskussion verbessern und so einen Beitrag zur Versachlichung leisten.“

Welcher Art „Versachlichung“ das Ministerium wünscht, wird im nächsten Absatz klar: „Bei dem Gutachten geht es nicht alleine um die Frage einer Helmpflicht, sondern auch darum wie unabhängig von einer Helmpflicht eine höhere Helmtragequote erreicht werden kann. Es sollen dabei auch die Akzeptanz einer möglichen Helmpflicht und die Auswirkungen auf die Fahrradnutzung betrachtet werden. Ein weiteres Ziel der Untersuchung ist die Auseinandersetzung mit gängigen Argumenten gegen das Tragen eines Fahrradhelms.“ Das Gutachten soll einen „Erkenntnisbeitrag zur Verkehrssicherheitsdiskussion“ leisten.

Angebote für das Gutachten können bis zum 13. Februar 2014 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Der Zuschlag für die Studie soll bis Ende März 2014 erfolgen, danach beginnt der Auftrag, der eine maximale Laufzeit von 18 Monaten haben soll.

Chef des Stuttgarter Verkehrsministeriums ist Winfried Hermann, ein glühender Verfechter der Helmpflicht. Herrmann lässt keine Gelegenheit aus, für eine verpflichtendes Tragen von Fahrradhelmen zu werben. Zuletzt hatte er im Juni 2013 im Mannheimer Morgen eine Helmpflicht für Radler gefordert.

Ausschreibung MVI Baden-Württemberg: Sicherheitspotentiale durch Fahrradhelme