In der kommenden Woche findet vom 28. bis zum 30. Januar 2015 der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt, eine jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrsrecht im Harzstädchen Goslar. Sie hat bundesweit Relevanz, da ihre Empfehlungen häufig in der Politik bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften berücksichtigt werden. Radfahrer stehen im Focus der diesjährigen Veranstaltung, denn im Arbeitskreis 3 soll über neue Promillegrenzen für sie diskutiert werden. In der Presseinfo für den Gerichtstag wird die Veranstaltung so angekündigt:
„Für Fahrradfahrer liegt die Grenze der strafbewehrten, so genannten absoluten Fahruntüchtigkeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. Eine Bestrafung von Radfahrern bei einer weniger hohen Alkoholisierung verlangt den Nachweis alkoholbedingten Fehlverhaltens, der in der Praxis auch für Radfahrer nicht immer leicht zu führen ist. Im Unterschied zu Kraftfahrern existiert für Radfahrer bislang kein bußgeldbewehrter Gefahrengrenzwert, wie er in § 24a Straßenverkehrsgesetz vorhanden ist.
Rechtsmedizinische Untersuchungen zu den Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit von Fahrradfahrern stammen aus den frühen 80er Jahren. Vor diesem Hintergrund wurden aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen mit der Frage durchgeführt, ob bei dem immer dichter werdenden Straßenverkehr die Grenze von 1,6 Promille, die erst nach sehr erheblichem Alkoholkonsum erreicht wird, noch sinnvoll ist.
Ab welcher Promillezahl sind betrunkene Fahrradfahrer ein Sicherheitsrisiko? In welchem Umfang gefährden alkoholisierte Fahrradfahrer nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer? Sollen neue Promillegrenzen eingeführt werden?“
Referieren wird zu diesem Thema unter anderem Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC bei der Bundesgeschäftsstelle. Der ADFC setzt für eine Absenkung der Promillegrenze für Fahrradfahrer auf 1,1 Promille ein.
53. Deutscher Verkehrsgerichtstag
ADFC: Geringerer Grenzwert für Radfahrer