Thema „Promillegrenze für Fahrradfahrer“ auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag

In der kommenden Woche findet vom 28. bis zum 30. Januar 2015 der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt, eine jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrsrecht im Harzstädchen Goslar. Sie hat bundesweit Relevanz, da ihre Empfehlungen häufig in der Politik bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften berücksichtigt werden. Radfahrer stehen im Focus der diesjährigen Veranstaltung, denn im Arbeitskreis 3 soll über neue Promillegrenzen für sie diskutiert werden. In der Presseinfo für den Gerichtstag wird die Veranstaltung so angekündigt:

„Für Fahrradfahrer liegt die Grenze der strafbewehrten, so genannten absoluten Fahruntüchtigkeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. Eine Bestrafung von Radfahrern bei einer weniger hohen Alkoholisierung verlangt den Nachweis alkoholbedingten Fehlverhaltens, der in der Praxis auch für Radfahrer nicht immer leicht zu führen ist. Im Unterschied zu Kraftfahrern existiert für Radfahrer bislang kein bußgeldbewehrter Gefahrengrenzwert, wie er in § 24a Straßenverkehrsgesetz vorhanden ist.

Rechtsmedizinische Untersuchungen zu den Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit von Fahrradfahrern stammen aus den frühen 80er Jahren. Vor diesem Hintergrund wurden aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen mit der Frage durchgeführt, ob bei dem immer dichter werdenden Straßenverkehr die Grenze von 1,6 Promille, die erst nach sehr erheblichem Alkoholkonsum erreicht wird, noch sinnvoll ist.

Ab welcher Promillezahl sind betrunkene Fahrradfahrer ein Sicherheitsrisiko? In welchem Umfang gefährden alkoholisierte Fahrradfahrer nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer? Sollen neue Promillegrenzen eingeführt werden?“

Referieren wird zu diesem Thema unter anderem Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC bei der Bundesgeschäftsstelle. Der ADFC setzt für eine Absenkung der Promillegrenze für Fahrradfahrer auf 1,1 Promille ein.

53. Deutscher Verkehrsgerichtstag
ADFC: Geringerer Grenzwert für Radfahrer

Markt für Leihfahrräder wächst

Eigentlich ist Fahrradverleih ein ganz alter Hut. Im Jahre 1965 stellte Luud Schimmelpennink, ein holländischer Politiker, Erfinder und Provo (so nannte man die Anarchos in den sechziger Jahren in den Niederlanden), den „witte Fietsenplan“ („weißen Fahrradplan“) vor. Idee war, weiß gestrichenene Fahrräder in Amsterdam jedem kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das erste Gratisrad wurde am Lieverdje weiß gestrichen und sofort von der Polizei beschlagnahmt, da das gesetzlich vorgeschriebene Fahrradschloss fehlte. Schimmelpennink machte noch einen zweiten Anlauf zu seinem Wittefietsenplan, den er der Amsterdamer Stadtverwaltung vorschlug. Dieser lehnte jedoch mit der Begründung ab, die Zeit des Fahrrades sei abgelaufen.

Heute, fünfzig Jahre später, hat der Gedanke des Leihfahrrades sich weltweit durchgesetzt. Inzwischen kann man in 553 Städten auf allen Kontinenten Räder ausleihen. Die Unternehmensberatung „Roland Berger Strategy Consultants“ schätzt, dass der Weltmarkt für geteilte Räder ungefähr um 20 Prozent pro Jahr wächst und im Jahre 2020 zwischen 3,6 und 5,3 Milliarden Euro groß sein wird.

Verkeer in Beeld: Markt voor fietsdelen groeit wereldwijd naar 5,3 miljard

„Was Fahrradfahrer über ihre Rechte wissen sollten“

Die Deutsche Anwaltshotline hat in Kooperation mit dem ADFC einen kleinen Ratgeber Recht für Radfahrer herausgegeben. Die Autoren Rechtsanwalt Frank Böckhaus und Manuel Christa beantworten acht Fragen zu den Rechten und Pflichten von Radfahrern, angefangen von der Fahrradbeleuchtung bis zum Handyverbot.

Die Rechtsfragen im Einzelnen:

  • Ist wirklich nur das Dynamolicht verkehrssicher?
  • Kann ich bei Verkehrsverstößen mit dem Rad meinen Autoführerschein verlieren?
  • Haben Radler ohne Helm immer Teilschuld an Unfallverletzungen?
  • Besteht eine Pflicht, den Radweg auch immer zu nutzen?
  • Sind Kopfhörer mit Musik beim Radfahren eigentlich verboten?
  • Ist es wirklich immer verboten, mit dem Rad rechts zu überholen?
  • Müssen Fahrradfahrer immer hintereinander fahren?
  • Gilt das Verbot, mit dem Handy zu telefonieren, auf dem Fahrrad genauso?

Nicht unproblematisch finde ich Frage Nummer drei: „Haben Radler ohne Helm immer Teilschuld an Unfallverletzungen?“ Diese Formulierung suggeriert, dass es der Normalfall ist, wenn einem unverschuldet in einen Unfall geratenen Radler ohne Helm eine Teilschuld zugesprochen wird. Das Gegenteil ist der Fall.

In der Beantwortung der Frage wird korrekterweise auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und der Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof eingegangen. Ich hatte die große öffentliche Wirkung des Urteils des OLG Schleswig-Holstein immer so verstanden, dass bisher Radfahrer ohne Helm keine Mitschuld trugen und dass erstmals einem helmlosen Radfahrer eine Sorgfaltspflichtverletzung unterstellt wurde. Der BGH hat aber das vorinstanzliche Urteil kassiert.

Der kleine zehnseitige Velorechtsratgeber wird ergänzt durch einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer.

Deutsche Anwaltshotline: Was Fahrradfahrer über ihre Rechte wissen sollten (pdf-Dokument)

Fahrradfahrer sind die Nervigsten

„Fahrradfahrer sind die Nervigsten“, so titelt die Berliner Zeitung. Dabei zitiert sie die BVG-Busfahrerin Angela N., die aus ihrem Alltag berichtet. Eine Passage hat es in sich, und dürfte das Selbstverständnis einiger BVG-Fahrer gut wiederspiegeln:

Auf Busspuren fahren sie oft im Pulk, 20 oder 30 zusammen, und in der Mitte, so dass wir hinterher zuckeln müssen.

Was das genau bedeuten soll, ist klar: Die Radfahrer sollen lieber hintereinander und ganz rechts fahren, so dass der Bus in der Busspur bleiben kann, während er sie überholt.

Da weiss man, warum das Sicherheitsgefühl im Pulk so viel höher sein kann: Nach wie vor werden Regeln wie das Einhalten von Ampeln ernster genommen als vorgeschriebene Sicherheitsabstände beim Überholen.

Wie sind Eure Erfahrungen mit den Bussen der BVG?

Berliner Zeitung vom 4.1.: „Fahrradfahrer sind die Nervigsten“

Stadt Eindhoven testet spezielle Räumfahrzeuge für Fahrradwege

Eine für Fahrradwege konzipiertes Räumfahrzeug wird in der niederländischen Stadt Eindhoven in diesem Winter getestet. Das „Velocity“ genannte Gerät ist eine Variante von Fahrzeugen, die für die schnelle Räumung von Flughäfen eingesetzt werden. Das bis zu 30 km/h schnelle Fahrzeug kann Schnee schieben, von der Straße bürsten und den Fahrweg mit einer Salzlösung besprühen. In den Niederlanden ist es zwar üblich, Traktoren für die Straßenreinigung einzusetzen, ich frage mich aber, wie man den Schnee weggebürstet bekommt, wenn man ihn vorher mit breiten Treckerreifen fest fährt.

Verkeersnet: Eindhoven doet ervaring op met speciale fietspad-strooimachine

Weihnachten 2014 Öffnungszeiten

Liebe Leute,

am 24.12.2014 haben wir von 12 bis 16 Uhr geöffnet, danach machen wir Ferien bis Freitag, den 2. Januar 2015.

Schöne Ferien und einen guten Rutsch (bei Bedarf empfehlen wir Spikesreifen) wünscht Euch eurer Radspannerei-Team

Aus dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag in Thüringen

10.3 Straßenbau / Verkehrsinvestitionen

(…) Wir stellen Straßenerhalt vor Straßenneubau. (…) Die Straßenbaumittel zur Förderung des Radverkehrs außerhalb von Ortschaften sollen erhöht werden und mindestens zehn Prozent der Mittel für Erhalt, Um- und Ausbau betragen. (…) Die Koalition wird einen Landesstraßenbedarfsplan aufsetzen, um notwendige Verbesserungen der Landesstraßen umsetzen zu können. Bei grundlegenden Sanierungen von Überlandstraßen ist der Radverkehr mit einzubeziehen. (…) (Seite 71f)

10.6 Car- und Fahrradsharing / Fuß- und Radwegepläne

Die Koalition will die Mobilität mit dem Fahrrad deutlich erhöhen. Dazu wird das Radverkehrskonzept fortgeschrieben. Ein Alltags- und Schnellradwegenetz soll mindestens alle zentralen Orte sicher miteinander verbinden.

Das Thüringer Radwegekonzept wird um Komponenten wie Schnellradwege, Rad-Elektromobilität sowie Mountainbike-Konzepte erweitert. Die Mitnahmemöglichkeiten von Rädern in öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere Regionalbussen, sollen verbessert werden.

Der Radweg am ehemaligen Eisernen Vorhang soll zügig durchgängig ausgeschildert und als Qualitätsfernradweg vermarktet werden. Radwege müssen nicht zwingend versiegelt werden. (Seite 72f)

Quelle: Thüringen gemeinsam voranbringen – demokratisch, sozial, ökologisch (Erfurt, 4. Dezember 2014)
Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags
via Fahrradportal

Cycle, das Bike & Style Magazin

Seit einigen Tagen liegt im Bahnhofsbuchhandel und in gut sortierten Zeitschriftenläden ein neues Magazin in den Auslagen: Cycle – Ausgabe 1 -, gut einhundert durchgehend farbige Seiten, gediegene Blockbindung, 6,80 Euro. Cycle will das „zeitgemäße Magazin für den neuen Fahrradlifestyle“ sein, im Zentrum stehen „Fahrradtypen im städtischen Raum, stilvolle Bike-Fashion sowie all die netten Events, die um diese Fahrradkultur herum stattfinden.“

Seine Berliner Herkunft kann das Journal für stilvolles Radfahren nicht verhehlen. So wird der Treptower Titanrahmenbauer Daniel Pleikies porträtiert und eine Reportage befasst sich mit dem Alltag einer Fahrradkurierin auf Berlins winterlichen Straßen. Ein weiterer Schwerpunkt der Erstausgabe ist die englische Fahrradkultur, ein Portrait der britischen Kultmarke Pashley findet sich ebenso im Heft wie eine Story über das nicht weniger kultige Eroica Britannia.

Das Auge kommt nicht zu kurz bei Cycle. Wer nach einer opulenten zehn-Seiten-Strecke im Querformat über Lastenräder nicht Lust bekommt, ein Cargobike selbst zu testen, der ist vermutlich resistent gegen Lastifieber. Weitere Themen im Heft sind ein Test mittel- und hochpreisiger Räder mit Riemenantrieb, ein schön bebilderter Artikel über Bambusräder und ein Test wetterfester und stylischer Rucksäcke, in der die Chefredaktion ihre Qualität als Model beweist.

Alles in allem ein gelungener Auftakt für eine lesenswerte Zeitschrift. Für die nächsten Ausgaben – vier im Jahr sind geplant –  wünscht man sich, dass die Macher des Cycle zwischendurch die Designerbrille ab und die Brille des technischen Sachverstandes aufsetzen.

Cycle
Cycle bei Facebook

5 Euro für radfahrende Beamte

Heute will die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ beschließen. Ziel soll die Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 sein.

Ein Sektor zur Reduzierung der CO2-Emissionen ist der Verkehrsbereich. Laut Umweltministerin Barbara Hendricks sind erhebliche Einsparpotenziale durch die Nutzung effizienter Technologien sowie durch Verkehrsverlagerungen möglich.

Die Bildzeitung berichtet, dass für Beamte „Anreize zur verstärkten Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie des Fahrrads durch entsprechende Kilometerpauschalen“ gesetzt werden sollen. Dafür ist geplant, das Bundesreisekostengesetz (BRKG) zu ändern. Für die viermalige Benutzung eines Dienstfahrrades sollen Beamte pauschal 5 Euro im Monat erhalten. Laut Bild kann dadurch bis zu 300 000 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Bild: Extra-Zuschlag für Radfahrer-Beamte

Mit wieviel Bier steigst du aufs Rad?

Im Straßenverkehr in Deutschland herrscht eine Promillegrenze von 0,5 Promille Alkohol, das betrifft sowohl die Auto- als auch die Radfahrer. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und bei einem Unfall wird seitens der Rechtsprechung regelmäßig eine Grenze von 0,3 Promille angenommen. Als absolut fahruntüchtig gilt ein Autofahrer, wenn er 1,1 ‰ intus hat, bei einem Radfahrer geht man bei 1,6, Promille davon aus, dass er fahruntüchtig ist. Organisationen wie ADFC, UDV, GdP und Deutsche Verkehrswacht setzen sich einträchtig dafür ein, dass die letzte Regelung verschärft wird.

Mit dem Thema „Alkoholfahrten mit dem Fahrrad und Auto“ beschäftigt sich Markus Kronmaier von der TU Dresden. Der Student des Verkehrsingenieurwesens will im Rahmen seiner Studienarbeit herausbekommen, ob Radfahrer/innen und Autofahrer/innen wissen, ab welchem Grenzwert ein Bußgeld und/oder der Führerscheinentzug droht, wie Rad- und Autofahrer die Gefahren von Alkohol einschätzen und wie sich die Einstellung auf das Verhalten von Pedalisten und Kraftfahrzeugführern auswirkt.

Dazu hat Kronmaier eine Umfrage ins Netz gestellt. Unter
https://umfragen.psych.tu-dresden.de/sozsci/SocialWeb/
werden Radfahrende und Autofahrende gebeten, sich mit dem Thema 15 Minuten zu beschäftigen.

Petition für angemessene Bußgelder für Falschparken

Die „Intiative Clevere Städte“ hat gestern die Online-Petition „Machen Sie das Zuparken teurer, Herr Verkehrsminister!“ losgetreten. Auf der Plattform
openPetition
haben sich in den ersten Stunden bereits mehr als tausend Menschen beteiligt.

Ziel der Initiative ist es, die Bußgelder für Zuparken in Deutschland dem europäischem Niveau und dem allgemeinen Rechtsempfinden anzupassen.

„Zuparken und das gelegentliche Knöllchen für 20 Euro sind für einige allemal günstiger, als ein Parkticket zu ziehen und sich korrekt zu verhalten. Wenn Falschparker in Deutschland durchschnittlich nur 1,5-mal im Jahr erwischt werden, kostet das Falschparken umgerechnet nur 15 Cent pro Arbeitstag. Das steht in keinem Verhältnis zu einem Parkschein von 1,20 Euro pro Stunde oder der Einzelfahrt in Bus und Bahn für 2,40 Euro.“

Angesichts der bevorstehenden Entscheidung des Bundesrates, den Tarif für Schwarzfahren von zur Zeit 40 auf 60 Euro zu erhöhen, sollten auch die Bußgelder für Falschparken angehoben werden: 80 Euro für das Parken auf Rad- und Gehwegen, 100 Euro für Zweite-Reihe-Parken und 130 Euro für Falschparken auf dem Behindertenparkplatz.

Prof. Dr. Knie, einer der prominenten Erstunterzeichner: „Damit bestärken wir die Bund-Länder-Gruppe, den Bußgeld-Katalog an die Realität anzupassen. Der öffentlichen Raum ist besonders in Städten ein knappes Gut, für das entsprechend bezahlt werden muss.“

Open Petition: Machen Sie das Zuparken teurer, Herr Verkehrsminister!
Intiative Clevere Städte: Machen Sie das Zuparken teurer, Herr Verkehrsminister!

Wer trägt die Schuld?

Man stelle sich folgendes vor: In einer engen Straße „muss“ eine Autofahrerin einen Radfahrer so nah überholen, dass es zur Berührung – laut Autofahrerin ein Schlag des Radfahrers auf ihr Dach – und zum Sturz des Radfahrers kommt. Als die Frau und ihr Beifahrer helfen wollen, beschwert sich der Radfahrer lauthals und in unfeiner Art. Die Frau geht dann zur Polizei, gibt ihren Verkehrsverstoß gegen §5. Abs. 4 der STVO unumwunden zu und erstattet Anzeige. Wer wird für die Polizei der Verkehrsrowdy sein?

Die Antwort gibt die Kölner Polizei (Beschreibung eines Unfalls vom 7.11.2014): POL-K: 141107-5-K Fahrradfahrer als Verkehrsrowdy – Zeugensuche

Live-Chat mit Abgeordneten des Verkehrsausschusses: „Helmpflicht für Radfahrer“

Die Verfechter der Helmpflicht lassen nicht locker. Nun sorgen die Abgeordneten des Verkehrsausschusses mit einem Chat dafür, dass keine Ruhe einkehrt bei diesem Thema.

„Es gibt keine Vorschrift, nach der Radfahrer einen Helm tragen müssen. Nach einer Entscheidung des BGH behalten Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. Also kann grundsätzlich jeder selbst entscheiden, ob er sich durch einen Helm vor Unfällen besser schützen möchte. Soll das so bleiben, oder sollten Radfahrer zu ihrem Glück – oder ihrer Gesundheit – gezwungen werden?“

Diskutieren werden:
Gero Storjohann (CDU/CSU)
Birgit Kömpel (SPD)
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Matthias Gastel (Bündnis90/Die Grünen).

Der Chat ist ohne vorherige Anmeldung möglich.

Zeit: Dienstag, 04. November 2014, 18:30 Uhr
Ort: www.bundestag.de/chat

Das „Rädchen für alle(s)“ in Oldenburg

In Oldenburg hat sich der Lastenradverein „Rädchen für alle(s)“ gegründet. Ziel ist die Verbreitung von Transportfahrrädern als Gemeingut. Los geht es ab sofort mit zwei Transportern. Das „Käfer“ getaufte Bäckerrad mit zwei stabilen Gepäckträgern schleppt locker zwei Kästen Bier oder einen mittleren Wochenendeinkauf nach Hause. Noch mehr, nämlich bis zu 100 Kilo Ladung, kann das Lasti „Jaguar“ transportieren, ein Long John mit sieben Gängen und abnehmbarer Kiste.

Beide Cargobikes sind im Zentrum von Oldenburg stationiert und können kostenlos entliehen werden. Für jedes der beiden Lastis steht ein eigener Kalender auf der Webseite von  „Rädchen für alle(s)“ zur Verfügung, auf dem man die Räder für einen bestimmten Tag reservieren kann.

Am Wochenende wurde die Initiative mit einer Feier aus der Taufe gehoben.

Rädchen für alle(s)
Rädchen für alle(s) auf Facebook

Neue EU-Verkehrskommissarin Bulc über das Radfahren

Vorgestern wurden die neue EU-Kommission vom Europaparlament bestätigt, am 1. November werden 28 neue EU-Kommissare aus 28 Ländern im Amt sein. Nachdem die eigentlich für das Verkehrsressort vorgesehene Kandidatin Bratusek abgelehnt worden war, trat die Politikquereinsteigerin Violeta Bulc aus Slowenien an und erhielt die nötigen Stimmen des Parlaments.

Bei der Anhörung der Kandidaten äußerte sich die zukünftige EU-Verkehrskommissarin auch über ihr Verhältnis zum Fahrrad: „Ich bin eine überzeugte Radfahrerin. In Slowenien kommen die Minister zu den Sitzungen in großen, schönen Autos, nur ich fahre mit dem Rad vor, ich mag das einfach lieber. Ich habe erlebt, was der Kohäsionsfonds und der Strukturfonds der EU für das Radfahren getan hat, zum Beispiel in meinem eigenen Land. Wir haben einige unglaublich gute Radwege und wir nutzen sie gut. Ich hoffe, dass die Kultur des Radfahrens Teil unserer gesamten Kultur sein wird.“

Der Europäische Radfahrverband ECF schlug Bulc vor, einen EU-Aktionsplan zum Radfahren zu entwickeln, um das Radfahren in Europa nachhaltig zu unterstützen. Außerdem wurde Bulc eingeladen, ihre Vision des Radfahrens auf der Velo-City-Konferenz im Juni 2015 in Nantes zu präsentieren.

ECF: New EU Transport Commissioner Bulc declares her devotion to cycling