Überall in Brandenburgs Ortschaften trifft man auf katastrophale Radwege: schmal, mit schlechtem Belag, häufig holprig, uneinsehbar an Kreuzungen und Ausfahrten. Und sehr viele dieser „Radwege“ sind benutzungspflichtig. Auch Kleinmachnow macht da keine Ausnahme. In der Gemeinde am südwestlichen Berliner Stadtrand ist der Zehlendorfer Damm nach wie vor mit dem Verkehrszeichen 240 „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ gekennzeichnet. Die Tatsache, dass es auf dieser Straße zwischen November 2011 und Dezember 2013 zu 21 Unfällen mit Beteiligung von Radfahrern kam, meist wurden sie von abbiegenden Autofahrern übersehen, hat die Kreisverkehrsbehörde nicht bewogen, die Schilder abzubauen. Auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wurde im Januar abgewiesen.
Jetzt wollen Mitglieder des ADFC Kleinmachnow vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klären lassen, ob die Benutzungspflicht auf dem Zehlendorfer Damm zulässig ist. Der ADFC ruft deshalb zu Spenden auf, um die Kosten für Anwälte und das Verfahren vor dem OVG zu stemmen.
Youtube-Kanal collingspace: 25 Dokumentationen von Radwegen in Kleinmachnow
ADFC Kleinmachnow: Für eine Aufhebung der Benutzungspflicht auf gemeinsamen Rad-/Fußwegen am Zehlendorfer Damm
Märkische Allgemeine: Kampf gegen Pflicht zur Radwegbenutzung
(Dank an Sascha M. für den Hinweis.)

