Einige SPD-Abgeordnete haben eine kleine Anfrage zur „Verkehrssicherheit bei elektrisch unterstützten Fahrrädern“ an die Bundesregierung gestellt. Grundtenor: Elektrofahrräder sind schneller als andere Räder, das Verletzungsrisiko ist höher, deshalb existiert ein gesetzlicher Regelungsbedarf hinsichtlich Höchstgeschwindigkeit, Helmpflicht und Führerschein für elektrisch unterstützte Fahrräder.
Die bisherigen Gesetze sind eindeutig: Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h werden wie normale Fahrräder behandelt. Technisch gesehen haben solche Ebikes einen 250-Watt-Motor, der sich abschaltet, sobald Tempo 25 überschritten wird. Elektroräder mit stärkerem Motor und einer Tretuntersützung bis zu 45 km/h gelten gesetzlich als Mofas. Für sie besteht Helm-, Versicherungs- und Mofaführerscheinpflicht, außerdem muss ein solches Rad technisch anders ausgerüstet sein.
Verkehrsminster Ramsauer nimmt die Vorlage der Sozialdemokraten dankbar an: „Die Bundesregierung begrüßt die für bestimmte Personengruppen gestiegene Mobilität durch den Einsatz von elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs). Sie weist jedoch ausdrücklich auf die Gefahren für die Verkehrssicherheit bei schnellfahrenden Pedelecs hin.“ Ingo Strater, Sprecher des Bundesverkehrsministers, bleibt in seiner mündlichen Antwort zunächst vage: „Wir kucken uns all das an und prüfen, bis zu welchen Geschwindigkeiten man gegebenenfalls hier eine Führerscheinpflicht einführen muss und eine Helmpflicht einführen muss:“
Immerhin hat sich die Bundesregierung von der Idee einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung von E-Bikes auf höchstens 30 km/h verabschiedet: „Die Festsetzung einer generellen Höchstgeschwindigkeit für alle Elektrofahrräder von 30 km/h ist zurzeit nicht umsetzbar.“
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hacker, Lühmann und Bartol sowie der SPD-Fraktion (pdf-Dokument)
ZDF-Beitrag: Führerschein für E-Bikes?
Spiegel-Online: Regierung prüft Helmpflicht auf Pedelecs