Motto der Initiative Autofreies Kreuzberg ist der Satz: „Träumen ist erlaubt: ein Stadtteil, in dem die Straßen den Menschen gehören!“ … und nicht den Autos, möchte man hinzufügen. Die Initiative geht das Problem praktisch an und hat einen Leitfaden zum Freimachen von Radverkehrsanlagen veröffentlicht. In einer Liste werden Punkt für Punkt alle Schritte abgehandelt, um einem zugeparkten Radstreifen räumen zu lassen, von „110 wählen!“ über den Abschleppvorgang bis zum abschließenden Punkt „Deine Personalien werden als Zeuge notiert (keine Angst, das hat keine Folgen für Dich).“
Was aber passiert, wenn sich die Polizei weigert, die Verkehrsbehinderung zu beseitigen? Alle Verkehrsteilnehmer haben einen Anspruch darauf, dass eine Behinderung von der Polizei beseitigt und nicht nur mit einem viel zu billigen Knöllchen bestraft wird! Der Leitfaden bietet für diesen Fall eine Übersicht über gängige „Argumente“ der Polizei und passende Antwortmöglichkeit. Und wenn sie der Beamte dennoch partout weigert, ein Auto abschleppen zu lassen, hilft ein Anruf bei der Wachleitung.
So vorgegangen ist der Zeitaufwand klein und der Effekt groß, denn das Abschleppen spricht sich unter Autofahrern herum.
Autofreies Kreuzberg: Radwege frei!