Spiegel Online berichtet heute über ein für Radfahrer interessantes Gerichtsurteil: "Ein Radler fährt in falscher Richtung auf dem Radweg – und kollidiert mit einem Auto, das aus einer Einfahrt kommt. Wer hat Schuld? Ein Landgericht hat die strittige Rechtslage jetzt geklärt."
Weiter schreibt SpOn: "Fahrradfahrer haben an Einfahrten auch dann Vorfahrt vor ausfahrenden Autos, wenn sie den Radweg in der falschen Richtung befahren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Oldenburg hervor, von dem der Deutsche Anwaltverein in Berlin berichtet. Dem Urteil zufolge haben Autofahrer gegenüber Radfahrern grundsätzlich eine besondere Sorgfaltspflicht.
Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer, der aus einer Grundstückseinfahrt fahren wollte, mit einer Radfahrerin zusammengestoßen, die auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr. Der Mann hatte Bremse und Gas verwechselt. Die Frau verklagte ihn auf Schadensersatz, dem das Gericht stattgab. Der Autofahrer habe eine Wartepflicht gehabt. Dass die Radfahrerin in der falschen Richtung gefahren war, führe zu keinem anderen Ergebnis, so die Richter. Denn der Unfall wäre auch dann passiert, wenn sich die Frau korrekt verhalten hätte."
SpOn verweist auf das Aktenzeichen 5 S 562/05.
Zuletzt wurde The Bicycle Wheel von Marcel Duchamp in der MoMa in Berlin gezeigt, der Ausstellung von mehr als 200 Kunstwerken des Museum of Modern Art, New York. Das 1913 entstandene Kunstwerk Das Fahrradrad stellt vor nahezu hundert Jahren die entscheidende Frage an ein Kunstwerk: Was ist Kunst und was ist der Anteil des Künstlers am Kunstwerk?
Es klingt zu schön um wahr zu sein: Das E-V Sunny kann komplett mit Sonnenkraft angetrieben werden. Es besitzt eingebaute riesige Sonnenkollektoren und einen 500-Watt-Frontantrieb, der das Rad auf 30 km/h Reisegeschwindigkeit bringen soll. Das knapp 35 Kilo schwere Solarfahrrad soll 1300 Kanadische Dollar kosten und ab September 2006 ausgeliefert werden. Ernst oder Schabernack?
